Protocol of the Session on November 25, 2015

(Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP – Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Für die Landesregierung erteile ich das Wort Frau Ministerin Öney.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! In der letzten Wo che haben wir im Integrationsausschuss Sachverständige zum Gesetzentwurf gehört. Wir haben übrigens auch schon im Vor feld über 130 Verbände angehört und mehrere Veranstaltun gen dazu durchgeführt – unter Einbindung von Stiftungen, Universitäten, aber auch anderen Verbänden. Mehrere Stel lungnahmen sind auch eingeflossen.

Da ging es zunächst um die grundsätzliche Frage: Brauchen wir dieses Gesetz? Ja, wir brauchen es, und zwar weil Integ ration noch verbindlicher geregelt werden muss.

Mich überrascht auch eines: Sie werfen uns vor, keine Leit bilder zu haben, und wenn wir dann einmal etwas Konkretes vorlegen, möchten Sie das auch nicht haben und sagen: „Es funktioniert doch eh.“

(Abg. Andreas Glück FDP/DVP: Irgendwann müs sen Sie halt sagen, was nicht funktioniert!)

Irgendwann müssen Sie sich auch einmal entscheiden.

Baden-Württemberg ist nicht das erste Bundesland, in dem ein solches Gesetz auf den Weg gebracht wird. Sie wissen: Berlin war das erste, Nordrhein-Westfalen das zweite Bun desland. Baden-Württemberg ist aber – das ist, glaube ich, ein wichtiger Punkt – das Flächenland mit dem höchsten Migran tenanteil. Da macht so ein Gesetz durchaus Sinn.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der SPD)

Ziel des Gesetzes ist es, die Teilhabechancen von Migranten zu verbessern – so, wie es eben auch im Koalitionsvertrag festgehalten ist. Wir wollen den Migranten damit ein deutli ches Signal geben, dass sie dazugehören und dass wir sie als gleichberechtigten Teil unserer Gesellschaft ansehen. Je mehr uns das gelingt, umso mehr werden sich die Migranten unse rem Staat und unserer Gesellschaftsordnung zuwenden, sich auch für diesen Staat aktiv einsetzen und sich natürlich gleich zeitig von extremistischen Positionen fernhalten. Wir denken, dass das Gesetz insoweit auch einen wichtigen Beitrag zur Prävention leisten kann.

Teilweise wurde eingewandt, wir bräuchten das Gesetz nicht, weil wir das schon alles hätten oder es auch ohne Gesetz ma chen könnten. Erstens trifft dies so nicht zu, weil beispiels weise der Ausgleich gegenläufiger Grundrechte gesetzlich zu regeln ist. Zweitens wollen wir nicht, dass die im Gesetz an gesprochenen Maßnahmen ins Belieben gestellt sind. Wir wol len verbindliche Festlegungen; auch dafür ist das Gesetz der richtige und einzige Weg.

Bei der Anhörung ging es auch um die Frage, ob die Möglich keit zur Freistellung von der Arbeit für Muslime und Alevi ten für den Gottesdienstbesuch an ihren wichtigsten Feierta gen notwendig ist und wie detailliert sie geregelt sein sollte. Der Arbeitgeberverband und der Handwerkstag fordern die Aufnahme weiterer Voraussetzungen, die Vorschrift über die Dienst- und Arbeitsfreistellung aus religiösen Gründen. Es

geht insbesondere um die schriftliche Mitteilung des Freistel lungswunsches acht Wochen vorher und eine Möglichkeit zum Widerruf der Freistellung. Aus Sicht der Landesregierung sprechen jedoch gewichtige Gründe dagegen.

Wir haben uns an der Formulierung des Feiertagsgesetzes ori entiert. Denn dort ist der vergleichbare Fall der Arbeitsfrei stellung von christlichen Beschäftigten an ihren drei kirchli chen Feiertagen, nämlich Buß- und Bettag, Gründonnerstag und Reformationstag, fest geregelt. Jüdische Beschäftigte ha ben die gleiche Möglichkeit der Arbeitsfreistellung an insge samt sieben jüdischen Feiertagen. Weder für Christen noch für Juden ist eine schriftliche Mitteilung, eine Mitteilungsfrist oder ein Widerrufsvorbehalt vorgesehen. Wenn wir bei Mus limen und Aleviten nun aber deutlich höhere Anforderungen stellen, dann muss es auch triftige Gründe dafür geben, und die gibt es nicht.

Das Ziel der Regelungen im Partizipations- und Integrations gesetz ist, eine Gleichstellung muslimischer und alevitischer Beschäftigter mit Beschäftigten christlichen und jüdischen Glaubens zu erreichen. Weil aber in Industriezweigen eben viele Muslime und Aleviten arbeiten, haben wir auch das In teresse der Arbeitgeber im Blick behalten. Deshalb enthält das Gesetz noch zu rechtfertigende zusätzliche Voraussetzungen für die Freistellungen von Muslimen und Aleviten.

Dazu gehört, dass der Besuch des Gottesdienstes außerhalb der Arbeitszeit nicht möglich ist und der Freistellungswunsch dem Arbeitgeber rechtzeitig im Voraus mitgeteilt wird. Au ßerdem kann der Arbeitgeber über die Dauer der Freistellung – ganztägig oder auch stundenweise – entscheiden.

Wenn diese Regelung für Muslime und Aleviten aber nicht von einer Gleichstellung in eine Diskriminierung umschlagen soll, dürfen wir Muslime und Aleviten eben nicht erheblich schlechter stellen als Christen oder Juden. Dass Muslime und Aleviten eventuell von den Freistellungsmöglichkeiten mehr Gebrauch machen könnten als Christen oder Juden, darf da bei keine Rolle spielen. Zudem: Wer sagt denn, dass es so ist? Viele Muslime und Aleviten, die ich kenne, lassen den lieben Gott einfach einen guten Mann sein. Selbst wenn es anders wäre, selbst wenn alle gläubig und praktizierend wären: Nach unserem Grundgesetz steht die positive Religionsfreiheit je dem Gläubigen zu – egal, ob Christ, Jude oder Moslem.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der SPD)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Partizipations- und Integrationsgesetz allein wird nicht ausreichen, alle Zu wanderer automatisch gut in unsere Gesellschaft aufzuneh men. Es muss selbstverständlich durch Integrationsmaßnah men in den unterschiedlichsten Bereichen ergänzt werden. Das Gesetz wird aber nach meiner Überzeugung ein wichtiger Schritt sein, um einen Rahmen zu setzen und unser gemein sames Ziel zu erreichen. Es geht nicht nur um Integration, es geht nicht nur um das Erlernen der deutschen Sprache, es geht auch um das Erlernen und Leben unserer Werte. Es geht um ein friedliches Zusammenleben von Menschen aus unter schiedlichen Kulturen. Es geht um den Zusammenhalt in der Gesellschaft. Deshalb bitte ich Sie um Zustimmung.

Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der SPD)

Danke schön. – Meine Damen und Herren, in der Allgemeinen Aussprache liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Wir kommen in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 15/7555. Ab stimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Aus schusses für Integration, Drucksache 15/7704. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.

Zu dem Gesetzentwurf liegt der Änderungsantrag der Frakti on GRÜNE und der Fraktion der SPD, Drucksache 15/7759, vor. Den Änderungsantrag werde ich an den entsprechenden Stellen des Gesetzentwurfs zur Abstimmung stellen.

Ich rufe auf

Artikel 1

Partizipations- und Integrationsgesetz für Baden

Württemberg (PartIntGBW)

mit den §§ 1 bis 15.

Zu Artikel 1 § 9 – Landesbeirat für Integration – liegt Ziffer 1 des Änderungsantrags der Fraktion GRÜNE und der Frakti on der SPD, Drucksache 15/7759, vor. Wer Ziffer 1 des Än derungsantrags zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe!

(Abg. Andreas Glück FDP/DVP zu Grünen und SPD: Das ist euer Änderungsantrag! – Abg. Dr. Bernhard Lasotta CDU: Ihr müsst schon aufpassen! – Abg. Claus Schmiedel SPD: Noch mal! Wiederholung! Von vorn!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer Ziffer 1 des Änderungs antrags der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der SPD, Druck sache 15/7759, zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Ziffer 1 des Änderungsan trags ist einstimmig zugestimmt.

(Zurufe – Unruhe)

Wer Artikel 1 mit dieser Änderung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 1 ist mehrheitlich zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 2

Änderung des Schulgesetzes für Baden-Württemberg

mit den Nummern 1 und 2.

Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 2 ist einstimmig zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 3

Änderung des Landeshochschulgesetzes

mit den Nummern 1 bis 3.

Bevor wir in die Abstimmung eintreten, gebe ich noch folgen den Hinweis: Im Einleitungssatz muss die Fundstellenanga be geändert werden. Die letzte Änderung bezieht sich auf Ar tikel 3 des Gesetzes zur Änderung des Landesbesoldungsge setzes Baden-Württemberg, das der Landtag am 28. Oktober 2015 beschlossen hat und das am 18. November 2015 im Ge setzblatt verkündet wurde. Die Fundstellenangabe muss wie folgt lauten:

Das Landeshochschulgesetz vom 1. Januar 2005 (GBl. S. 1), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 10. No vember 2015 (GBl. S. 895, 896) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

Zu Artikel 3 liegt Ziffer 2 des Änderungsantrags der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der SPD, Drucksache 15/7759, vor, der eine Änderung von § 4 des Landeshochschulgesetzes be trifft.

Wer Ziffer 2 des Änderungsantrags zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Zif fer 2 des Änderungsantrags ist mehrheitlich zugestimmt.

Wer Artikel 3 mit den soeben beschlossenen Änderungen zu stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt da gegen? – Enthaltungen? – Artikel 3 ist mehrheitlich zuge stimmt.

Sind Sie damit einverstanden, dass ich Artikel 4 bis Artikel 18 gemeinsam zur Abstimmung stelle? – Dies ist der Fall.

Artikel 4 bis Artikel 18

Wer den Artikeln 4 bis 18 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Den Arti keln 4 bis 18 ist einstimmig zugestimmt.