Protocol of the Session on November 18, 2015

Ich denke, die allermeisten Betriebe unterliegen sowieso dem Grünlandschutz. Deshalb ist es nur logisch und konsequent, auch hier auf Gleichheit zu achten. Sie sagen ja immer, wir würden irgendwelche Betriebe bevorzugen. Doch gerade wir sorgen dafür, dass hinsichtlich des Grünlandschutzes alle Be triebe in Baden-Württemberg gleichbehandelt werden. Das ist total notwendig.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD – Zuruf des Abg. Klaus Burger CDU)

Die Flexibilität wird durch Umwandlungsmöglichkeiten er höht. Es gibt keine Verschärfung. Wir sind weit davon ent fernt. Die Flexibilität wird erhöht. Die Ersatznotwendigkeit gibt es natürlich nach wie vor, aber auch dort gibt es eine hö here Flexibilität.

Ich möchte noch den Teil zum FAG ansprechen. Ich glaube, das ist notwendig. Der Herr Minister hat in seiner Rede sehr deutlich gemacht, dass hier natürlich über die EU-Vorgaben die Aufgaben in den Kreisverwaltungen deutlich angestiegen sind und wir über die zusätzlichen FAG-Zahlungen genau die

se Leistungen der Kreise entsprechend unserer Aufgabe ho norieren. Das werden wir, wie es auch notwendig ist, anpas sen.

Herr Minister, ich möchte mich für unsere Fraktion für die Einbringung des Gesetzentwurfs bedanken. Ich werbe bei Ih nen allen um Zustimmung dazu.

Vielen Dank.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD)

Für die SPD-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Reusch-Frey.

Sehr geehrter Herr Präsi dent, meine Damen und Herren! Das Umbruchverbot für Dau ergrünland ist Bestandteil des Landwirtschafts- und Landes kulturgesetzes. Dieses wichtige Gesetz schreibt in § 1 vor:

Zweck des Gesetzes ist es, durch gezielte Maßnahmen da zu beizutragen, dass die Landwirtschaft... ihre gesell schaftspolitischen Aufgaben zum Wohle der Allgemein heit erfüllen können.

Was Allgemeinwohl ist, wird dann näher ausgeführt. Dazu ge hören u. a. die Erzeugung von gesunden Lebensmitteln in aus reichendem Umfang sowie die Gestaltung und Pflege der Kul tur- und Erholungslandschaft.

Das Gesetz aus dem Jahr 1972 ist im Grundsatz gut und rich tig. Es muss deshalb immer wieder an Veränderungen in der Landwirtschaft angepasst werden. Wir alle wissen, dass der Druck auf das Grünland seit einigen Jahren insbesondere durch die vermehrte Anzahl von Biogasanlagen sehr groß ist. Nicht wenige Flächen sind in den vergangenen Jahren bereits verloren gegangen – zum Nachteil von Grundwasserschutz, Artenvielfalt und Bodenschutz. Es drohen weiterhin immer mehr Wiesen und Weiden verloren zu gehen. Deshalb wollen wir dieser Entwicklung dauerhaft einen Riegel vorschieben.

Wenn wir unsere Landschaft so erhalten wollen, wie wir sie kennen, schätzen und lieben, dann tun wir gut daran, das Grünlandumbruchverbot dauerhaft im Gesetz zu verankern. So können die Landwirte verlässlich planen, und sie wissen genau, woran sie sind. Die bisher bis Ende 2015 befristete Re gelung soll deshalb ohne Befristung weiter gelten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, immer wieder hört man, dass es sich um einen unzulässigen Eingriff in das Ei gentum handle. Die Landwirtschaft hat dagegen geklagt und ging damit vor das Verwaltungsgericht. Ohne Erfolg. Deshalb: Von einer Enteignung zu sprechen, lieber Kollege Burger, ist völlig unangemessen; das entspricht nicht der Rechtspre chung.

(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen)

Das Umbruchverbot ist nicht rechtswidrig, und es verlangt den Landwirten in unserem Land auch nichts Unzumutbares ab. Es gibt keinen rechtlichen Grund, diese erfolgreiche Re gelung nicht fortzuschreiben.

Ich möchte dies näher begründen und noch einmal auf das Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz zurückkommen. Die

Ausrichtung auf das Gemeinwohl ist in diesem Gesetz zent ral. § 2 legt fest, dass die Landwirtschaft – richtig: auf öko nomischer Grundlage, wie Sie, Herr Burger, gesagt haben – der Allgemeinheit dienen soll. Dann geht es in Absatz 3 wei ter, und zwar „durch die Erhaltung und Verbesserung der na türlichen Lebensgrundlagen wie Boden, Wasser und Luft im Bereich der Landeskultur“. – Ausrufezeichen!

Wer dies bejaht, muss dem Umbruchverbot zustimmen, mei ne Damen und Herren. Gründe hierfür gibt es viele. Grünland hat wichtige Funktionen, gerade für den Boden und die Bo denqualität. Es ist Wasserspeicher, es bietet Schutz gegen Ero sion, und es liefert mit dem Aufwuchs Futter und Energie. Grünland ist in aller Regel besser als Ackerland. Erosion an Hangflächen wird verhindert, es gibt eine größere Artenviel falt von Pflanzen und Tieren. Hinzu kommt, dass die Speiche rung von CO2 für den Klimaschutz elementar ist.

Bei aller Regelung: Das Gesetz lässt den Landwirten einen ganz wichtigen Spielraum. Wenn es einem Bauern doch an gebracht erscheint, eine Fläche umzubrechen, dann kann er das tun. Voraussetzung ist eben, dass er dann eine Fläche in derselben Größe an einer anderen Stelle – irgendwo in BadenWürttemberg – benennt und dafür dort Grünland schafft.

(Zuruf des Abg. Karl Rombach CDU)

Flexibilität für das unternehmerische Handeln der Landwirte ist damit gegeben. Für kreative Lösungen lässt das Gesetz ge nügend Spielraum. Deshalb werben wir für die Zustimmung zu diesem Gesetz.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen)

Für die FDP/DVP-Frak tion erteile ich das Wort Herrn Abg. Glück.

Herr Präsident, werte Kol leginnen und Kollegen! Wir haben heute einen Gesetzentwurf vor uns liegen, der drei Artikel umfasst. Ich möchte als Ers tes zu Artikel 2 – Änderung des Finanzausgleichsgesetzes – kurz etwas sagen. Es ist weitgehend unstrittig, dass es einen deutlichen Mehraufwand infolge von EU-Bürokratie gibt. Es wäre aber wünschenswert, wenn wir im Zuge der Ausschuss beratungen des Gesetzentwurfs noch genauere Informationen zu den konkreten Umsetzungen bekommen könnten.

Viel spannender aber ist Artikel 1 – Änderung des Landwirt schafts- und Landeskulturgesetzes –, das LLG, zum Grün landumbruchverbot. Wir, die FDP/DVP-Fraktion, sehen ver fassungsrechtliche Bedenken, was dieses Grünlandumbruch verbot angeht, und diese Bedenken haben wir auch schon vor vier Jahren geäußert,

(Abg. Niko Reith FDP/DVP: Hört, hört!)

und zwar mit Verweis auf Artikel 14 Absatz 1 des Grundge setzes. Sie verweisen gern – so auch heute wieder – auf die Sozialpflichtigkeit des Eigentums nach Artikel 14 Absatz 2 des Grundgesetzes. Bei genauerer Betrachtung bedeutet dies allerdings, dass, wenn man auf die Sozialpflichtigkeit abhe ben möchte, dies nur bei Grundstücken geht, die insofern spe ziell sind, als sie in einem besonderen ökologischen Zusam

menhang zu anderen Grundstücken stehen. Umfasst ist eben nicht die flächendeckende Umsetzung in dem Sinn, dass die Sozialpflichtigkeit überall gelten soll.

Was bei enteignungsgleichen Eingriffen laut Artikel 14 Ab satz 3 des Grundgesetzes zur Geltung kommt, ist ebenfalls dort geregelt, nämlich die Entschädigung. Auch dafür haben Sie in Ihrem Gesetzentwurf nichts vorgesehen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir waren, wie ge sagt, schon vor vier Jahren gegen ein Grünlandumbruchver bot, und wir sind es eigentlich jetzt erst recht. Wer sich näm lich Ihre vor vier Jahren formulierte Begründung durchliest, stellt fest, dass dort steht:

... um die Zeit bis zur Umsetzung der Reform der Gemein samen Agrarpolitik der EU und der damit verbundenen Regelungen zur Grünlanderhaltung zu überbrücken.

Jetzt haben wir genau diese GAP-Reform. Diese ist ja nun umgesetzt. Das bedeutet, dass Sie das damals in Ihrer Geset zesbegründung formulierte Ziel erreicht haben. Jetzt aber sa gen Sie auf einmal: „April, April! Wir haben zwar jetzt die GAP-Reform, aber nun soll doch ein absolutes Grünlandum bruchverbot erfolgen.“ Das macht gerade vor dem Hinter grund, dass die Gesamtfläche an Dauergrünland in Deutsch land nun festgeschrieben ist, Ihr geplantes Gesetz unsinnig.

Ich kann Ihnen wirklich nur mit auf den Weg geben: So schaf fen Sie Verdruss gegenüber der Politik. Ich fordere Sie auf – nach den Eingriffen ins Eigentum bei der Novelle des Lan desjagdgesetzes bzw. dem JWMG, den Gewässerrandstreifen oder dem befristeten Grünlandumbruchverbot –: Hören Sie endlich auf, leichtfertig in anderer Leute Eigentum einzugrei fen.

Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP und der CDU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Da mit ist die Aussprache beendet.

Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 15/7676 zur weiteren Beratung federführend an den Ausschuss für Länd lichen Raum und Verbraucherschutz und mitberatend an den Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft zu überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen.

Punkt 3 der Tagesordnung ist erledigt.

Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land BadenWürttemberg und dem Land Rheinland-Pfalz über die Vereinigung der LBS Landesbausparkasse Baden-Würt temberg und der LBS Landesbausparkasse RheinlandPfalz zur LBS Landesbausparkasse Südwest und zur Än derung des Sparkassengesetzes und anderer Vorschriften – Drucksache 15/7677

Das Wort zur Begründung erteile ich dem Herrn Innenminis ter. – Ich stelle gerade fest, dass der Herr Innenminister noch gar nicht da ist.

(Zurufe, u. a. Abg. Matthias Pröfrock CDU: Das ist aber schlecht!)

Was?

(Zurufe: Dann behandeln wir eben den nächsten Punkt!)

Wir könnten natürlich den Punkt 5 behandeln. Das machen wir.

(Abg. Volker Schebesta CDU: Dann ist der Redner auch nicht da!)

Ich verschiebe den Tagesordnungspunkt 4 nach hinten und ru fe Tagesordnungspunkt 5 auf – –

(Minister Reinhold Gall betritt den Plenarsaal. – Zu rufe: Da kommt er doch! – Er ist doch da!)