Protocol of the Session on October 29, 2015

Es muss steuerrechtlich alles sauber geregelt sein. Sie wollen beschäftigt sein, und sie sehen auch einen gesellschaftlichen Sinn in einer solchen Beschäftigung. Sich ein solches Poten zial zu erschließen finde ich, finden wir sehr, sehr richtig. Da gehen wir mit.

Herr Kollege Blenke, was das Thema Eingangsbesoldung be trifft, müssen wir zum Ende dieser Legislaturperiode, glaube ich, in der Lage sein, eine ehrliche Bewertung, Evaluation vor zunehmen: Welche Auswirkungen hat es gegeben? Hat es die Attraktivität des öffentlichen Dienstes beeinträchtigt? Hat es unter Umständen die Zugänge zu einzelnen Berufsfeldern be einträchtigt? Welche Konsequenzen müssen daraus gezogen werden?

(Abg. Thomas Blenke CDU: Das wissen wir doch von früher schon!)

Ich kann Ihnen zusagen, dass wir das ganz sicher machen wer den. Wir haben ein eigenes Interesse daran, diese Frage zu klären.

Ein zweites wichtiges Stichwort ist die Rückkehr zur alten Ar beitszeitregelung im Bereich der Berufsfeuerwehr. Dazu ist das Notwendige ebenfalls bereits vorgetragen worden. Wir haben uns sehr gründlich mit dieser Frage beschäftigt, auch mit den kommunalen Berufsfeuerwehren selbst. Wir haben uns dort umgeschaut, viele Gespräche geführt, die arbeitsme dizinischen Erfahrungen berücksichtigt und in Gutachten ge schaut, und es ist tatsächlich so, dass die Veränderung ange messen ist, weil es Menschen sind, die einen körperlich sehr stark beanspruchenden Dienst an der Gesellschaft leisten. Ich glaube, außer dem Innenminister gibt es vielleicht nur Weni ge hier im Plenarsaal, die aus eigener Erfahrung wissen, wie hoch die Anforderungen je nach Brand- und Katastrophensi tuation

(Abg. Konrad Epple CDU hebt die Hand. – Abg. Dr. Marianne Engeser CDU: Hier!)

der Kollege Epple gehört auch dazu – tatsächlich sein kön nen. Es ist also angemessen, so zu reagieren und die Sonder altersgrenze in diesem Bereich wieder zurückzuführen.

Die beiden anderen Punkte, die uns zur Änderung bewogen haben – die bessere Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pfle ge sowie die weitere Flexibilisierung des Laufbahnrechts, die Anerkennung von freiwilligen Dienstzeiten im Bundesfrei willigendienst oder ähnlichen Freiwilligendiensten –, sind zeitgemäße Maßnahmen. Wir freuen uns auf weitere konst ruktive Beratungen, auch darüber, dass die CDU bereits grund sätzlich Zustimmung signalisiert hat.

Vielen Dank.

(Beifall bei den Grünen und der SPD)

Für die SPD-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Nelius das Wort.

Herr Präsident, sehr geehrte Kolle ginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Wer A sagt, muss auch B sagen. Wer in Zukunft einen attraktiven öffentlichen Dienst haben will, der muss natürlich auch die entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen dafür her stellen.

Der vorliegende Gesetzentwurf, den wir heute beraten, ist ein Teil der beständigen Anpassung des öffentlichen Dienstrechts an die Erfordernisse einer sich wandelnden Gesellschaft. Die grün-rote Landesregierung beweist damit ihre Orientierung an den Wünschen und Bedürfnissen der Landesbediensteten und stellt gleichzeitig sicher, dass der öffentliche Dienst auch in Zukunft seine Aufgaben in gewohnt zuverlässiger und sei nem Auftrag entsprechender Weise erfüllen kann.

Wesentliches Ziel des Gesetzentwurfs ist die Weiterentwick lung und Modernisierung des öffentlichen Dienstrechts. Die Vereinbarkeit der Berufstätigkeit von Beamtinnen und Beam ten mit familiären Verpflichtungen sowie der Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen soll jetzt besser als bisher er möglicht werden. Damit wollen wir gleichzeitig die Voraus setzungen dafür schaffen, dass der Landesverwaltung trotz de mografischen Wandels die nötigen personellen Ressourcen zur Verfügung stehen werden. Dazu räumt das Gesetz in Zu kunft den Bediensteten die Möglichkeit ein – ich betone: die Möglichkeit –, bis zur Vollendung des 70. Lebensjahrs zu ar beiten.

Im körperlich anspruchsvollen Polizeivollzugsdienst wird ein Weiterarbeiten bis zur Vollendung des 65. Lebensjahrs ermög licht. Für Beamtinnen und Beamte im Einsatzdienst der Feu erwehr hingegen verlegen wir die Altersgrenze aufgrund der besonderen Belastungen, denen diese Bediensteten ausgesetzt sind und die Ihnen allen bekannt sind – ich möchte es nicht wiederholen –, um zwei Jahre nach vorn. Maßgebend ist also wieder die Rechtslage vor der Dienstrechtsreform. Darüber hinaus besteht noch die Möglichkeit, den Eintritt in den Ru hestand um bis zu drei Jahre hinauszuschieben, vorausgesetzt, das entsprechende dienstliche Interesse liegt vor.

Durch alle beschriebenen Veränderungen passen wir also die Rechtslage an die Bedürfnisse an. Ich erinnere daran, dass sich viele Bedienstete eine solche Möglichkeit schon seit Langem wünschen, und auch ich persönlich bin immer wieder darauf angesprochen worden. Gerade besonders engagierten Mitar beiterinnen und Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes wol len wir dadurch ermöglichen, ihre wertvollen Berufserfahrun gen noch länger im Dienst unseres Landes einzusetzen und so ihre eigene Lebensplanung mit den Interessen des Landes vor teilhaft zu verknüpfen.

(Beifall des Abg. Walter Heiler SPD)

Voraussetzung für ein solches Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand ist natürlich ein dienstliches Interesse. Ich bin aber überzeugt

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Mehr Begeiste rung! Jetzt klatschen wir aber mal!)

ich habe mich auch schon über diesen Zwischenapplaus ge wundert –,

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU und der Grünen)

dass dies in sehr vielen Fällen gegeben sein wird und dann eben Kolleginnen und Kollegen sowie Vorgesetzte froh darü ber sein werden, dass die Betreffenden noch nicht in den Ru hestand gehen wollen.

Hinzu kommt: Ein wesentliches Element der Attraktivität ei nes Arbeitsplatzes ist heute natürlich auch die Möglichkeit, Beruf und Familie, aber auch Anforderungen durch die Pfle ge von Angehörigen miteinander zu vereinbaren. Diese Mög lichkeiten werden durch unseren Gesetzentwurf weiter ver bessert, indem wir bereits bestehende Regelungen für Tarif beschäftigte wirkungsgleich auf das Beamtenrecht übertra gen.

Als weiterer Bereich der Neuregelung wird durch unseren Ge setzentwurf das Laufbahnrecht bei den Regelungen zu den Bildungsvoraussetzungen für den mittleren Dienst sowie durch Anrechnung von Zeiten in Freiwilligendiensten auf die Probezeit weiter flexibilisiert werden. Auch dadurch kommen wir engagierten Beamtinnen und Beamten entgegen; denn wer Freiwilligendienste leistet, zeigt sein Interesse am Zusammen halt unserer Gesellschaft und am sozialen Engagement, und das muss uns als Arbeitgeber in unserem Land willkommen sein. Gern honorieren wir ein solches Engagement durch Möglichkeiten der Anrechnung auf die Probezeit.

Sie sehen also, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kolle gen, dieser Gesetzentwurf verdient eine breite Unterstützung unseres Hauses. Ein attraktiver und zukunftsfähiger öffentli cher Dienst muss uns allen am Herzen liegen. Deshalb wirbt die SPD mit Nachdruck für diesen Gesetzentwurf.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen)

Für die Fraktion der FDP/DVP erteile ich das Wort Herrn Abg. Professor Dr. Goll.

Herr Präsident, liebe Kolle ginnen und Kollegen! Wenn künftig bis 70 weitergearbeitet werden darf, wenn ein Betroffener oder eine Betroffene dies möchte, dann ist das eine gute Sache. Dagegen ist überhaupt nichts einzuwenden. Es dient sowohl den Interessen der be treffenden Menschen als auch jenen des Landes, wenn man den Sachverstand bewahrt. Dazu gibt es eigentlich von vorn herein Konsens.

Allerdings gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten, das kon kret umzusetzen. Denn die nächste Frage ist, ob jemand, der gern länger arbeiten will, auch länger arbeiten darf. Da hat das Gesetz seine Tücken. In dieser Hinsicht gefällt es uns nicht. Das müssen wir zugeben.

Es gibt zwei Möglichkeiten: Entweder man stellt bei dieser Frage nur das staatliche Interesse in den Vordergrund, oder man stellt die Interessen der Betroffenen, soweit nicht öffent liche Interessen entgegenstehen, in den Vordergrund. So kann man es auch machen und damit das staatliche Interesse si

chern. Dann nennt man aber zunächst einmal die Interessen der Betroffenen.

Letzteres – man könnte auch sagen: Mensch vor Staat – ent spricht natürlich einem liberalen Ansatz. Nicht zuletzt vor die sem Hintergrund gab es übrigens im Gesetz von 2010 auch einen Passus, wonach, wenn auch befristet bis 2028, so for muliert werden sollte, dass man bis zur Altersgrenze weiter arbeiten kann, soweit dienstliche Interessen nicht entgegen stehen.

Diese für die Betroffenen freundliche Regel wird durch die jetzige Mehrheit allerdings so eingeschränkt, dass sie nur noch für Menschen gilt, die vor 1953 geboren sind. Verzeihung, die se Regel erinnert aber ein bisschen an einen Kredit, der nur an Achtzigjährige in Begleitung ihrer Eltern gewährt wird. Es werden nicht sehr viele übrig bleiben, bei denen die freundli chere Regelung gilt.

Im Übrigen ist es dann nicht mehr weit her mit den Wünschen und Bedürfnissen der Betroffenen, lieber Herr Kollege Neli us. Denn es heißt doch nur: Es darf weitergearbeitet werden, wenn die Weiterarbeit im dienstlichen Interesse liegt.

(Abg. Georg Nelius SPD: Völlig korrekt! Ja!)

Dem wollen wir nun in der Gesetzesberatung ein erklärtes Ge genmodell entgegensetzen. Wir werden noch einen entspre chenden Antrag einbringen. Wir formulieren es umgekehrt: Es kann weitergearbeitet werden, soweit zwingende dienstli che Interessen nicht entgegenstehen. Darüber würden wir gern diskutieren. Denn es ist eine Frage des Ansatzes und auch et was der Philosophie, die dahinter steht.

Im Übrigen finden wir die Regeln gut. Wir werden auch nicht über das Abschiedsgeschenk des Innenministers an die Feu erwehr diskutieren. Vielmehr komme ich zum Ende noch auf einen anderen Punkt zu sprechen. Herr Blenke hat einen sehr logischen Zusammenhang hergestellt zwischen dem Anfang und dem Ende der Dienstzeit. Es ist gut, das Ende attraktiver zu machen. Das tragen wir auch mit. Im Moment käme es aber in der Tat darauf an, den öffentlichen Dienst am Anfang der Dienstzeit attraktiver zu machen. Auch ich meine das immer präsente Thema „Absenkung der Eingangsbesoldung“. Das sollte man in der Tat so schnell wie möglich korrigieren.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Sehr rich tig!)

Dazu bietet eigentlich jedes die Beamten betreffende Gesetz Gelegenheit. Meine Damen und Herren, es könnte auch die ses Gesetz sein.

Danke schön.

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU)

Es liegen mir keine wei teren Wortmeldungen vor. Die Aussprache ist damit beendet.

Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 15/7552 zur weiteren Beratung an den Innenausschuss zu überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.

Damit ist Tagesordnungspunkt 4 erledigt.

Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU, der Fraktion GRÜNE, der Fraktion der SPD und der Fraktion der FDP/DVP – Gesetz zur Änderung des Abge ordnetengesetzes – Drucksache 15/7542

Liebe Kolleginnen und Kollegen, für die Aussprache hat das Präsidium eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festge legt.

Für die CDU-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Schebes ta.

Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die vier Fraktionen des Landtags von Baden-Württemberg bringen unter diesem Tagesordnungs punkt einen gemeinsamen Gesetzentwurf zur Änderung des Abgeordnetengesetzes ein. Mit diesem im Entwurf vorliegen den Gesetz sollen künftig auf das Übergangsgeld für Abge ordnete neben – wie bisher schon – den Einkünften aus öf fentlich-rechtlicher Tätigkeit auch die aus privatwirtschaftli chen Tätigkeiten angerechnet werden.

Die Tätigkeit im Landtag ist kein unbefristetes Arbeitsverhält nis, sondern ein Mandat auf Zeit, begrenzt durch die Legisla turperiode, durch die Wahl, die am Ende einer Legislaturpe riode – bei diesem Landtag am 13. März 2016 – ansteht. Mit dieser Wahl verbunden kann das Ausscheiden aus dem Land tag sein, auch wenn Kolleginnen und Kollegen wieder ange treten sind.