Es handelt sich um acht von 148 Zeilen. – Ich rede jetzt über das Kirchenasyl. Die anderen Hinweise kommen gleich.
Zum Kirchenasyl möchte ich Sie darauf hinweisen – sonst stünde das hier nicht drin –: Es gab eine Einigung zwischen dem Bundesinnenministerium und den Kirchen, die besagt, dass es eine geduldete Rechtspraxis ist.
Das Kirchenasyl ist in Deutschland eine geduldete Rechtspra xis. Auf der Webseite des Bundesinnenministers – ganz kurz – steht Folgendes:
Die Kirchen erkennen an, dass das Kirchenasyl kein ei genständiges, neben dem Rechtsstaat stehendes Institut ist, es sich jedoch als christlich-humanitäre Tradition eta bliert hat.
Ich begrüße es sehr, dass die Kirchen sich deutlich zum Geltungsvorrang des staatlichen Rechts bekennen und klargemacht haben, dass das bloße Anstehen einer Über stellung...
Ich habe jetzt die betreffende Seite nicht vorliegen. Es heißt dann sinngemäß, dass das bloße Anstehen einer Überstellung in einen anderen EU-Staat keinen Asylgrund darstellt.
Das anerkennen die Kirchen, und der Bundesinnenminister sagt auch wörtlich, dass er gegen die Anwendung des Kirchen asyls in dieser Form keine Bedenken trage.
Meine Damen und Herren, ohne diese Formulierung auf der Seite des Innenministeriums wäre das Kirchenasyl in diesem Handbuch nicht erwähnt worden.
Aber solange wir eine Vereinbarung zwischen den Kirchen und dem Innenministerium haben, die dieses duldet, bin ich der Ansicht, dass es als Information zulässig ist, das in einem Handbuch darzustellen, das nicht nur für die Flüchtlingspra xis da ist, sondern von den Aktivisten und den Verantwortli chen der Kommunen und Verwaltungen erstellt wurde. All diese Leute, die daran mitgearbeitet haben, haben diesen Text mitgetragen. Er beinhaltet keinerlei Illegalität.
Frau Staatsrätin, ich darf Sie darauf hinweisen, dass für eine Antwort maximal fünf Mi nuten vorgesehen sind.
Dann nur noch den einen Satz: Alles andere, was moniert wurde, sind Rechtsmittelbelehrungen. Diese Rechts mittel sind im Grundgesetz verankert, und die Flüchtlingshel fer brauchen diese Informationen. Sie möchten ja nur den Ein druck erzeugen, dass wir Grünen uns gegen die Abschiebung stellen. Ich werde, wenn es die Fragen nachher noch erlauben, dazu Stellung nehmen. Das ist überhaupt nicht der Fall. Ich selbst reise überall im Land herum und verteidige alle diese Regelungen. Wir treten massiv dafür ein, dass diese Verfah ren geordnet werden und auch die Abschiebungen in der Wei se erfolgen, wie sie im Kompromiss verankert sind.
Die Grüne Jugend wird sich jetzt über Ihre Äußerung zum Thema Abschiebung be sonders freuen, Frau Staatsrätin. Aber wir haben auch manch mal Probleme mit der Jungen Union.
Darin darf nicht der Eindruck entstehen, als würde der Staat letzten Endes zweifelhafte Entscheidungen darüber treffen, ob eine Abschiebung stattfinden kann oder nicht. In der Mas sierung der Gründe, was alles einer Zurückführung oder einer Abschiebung entgegenstehen kann, die auf diesen beiden Sei ten aufgeführt werden, kann beim unbedarften Leser schon der Eindruck entstehen, als ob hier letzten Endes eine Viel zahl von Möglichkeiten gegeben ist, um einen Ausweg zu fin den.
Ich habe doch die Frage gestellt, ob sie diese Haltung nach vollziehen kann. Letzten Endes zielt dies ja auch darauf, dass der Staat seine Handlungen nicht vor anderen Auswegen rechtfertigen muss.
Sind Sie bereit – wenn es eine Weiterführung der Broschüre gibt –, in dem Sinn vielleicht auch ein bisschen mäßigend da rauf hinzuwirken?