Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen! Über das heutige Thema ist in der Tat einige Male detailliert hier im Plenum und im Ständigen Aus schuss debattiert worden. Deswegen konzentriere ich mich auf wenige ergänzende Bemerkungen, obwohl mit diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag natürlich schon ein großer Schritt gemacht wird. Man muss sich nur einmal überlegen, wie viele Jahre über die Finanzierung des öffentlich-rechtli chen Rundfunks und die Frage, wie man diese neu gestalten soll, diskutiert worden ist und wie viele Ängste sämtlicher Be teiligter in der Diskussion steckten. Wir diskutieren bestimmt schon seit weit über zehn Jahren über dieses Thema.
Im Grunde genommen bewahren wir mit diesem Staatsver trag die Rundfunkanstalten vor der Fortsetzung einer letzten Endes ausweglosen Diskussion. In gewisser Weise retten wir heute ein Stück weit den öffentlich-rechtlichen Rundfunk aus der Situation, dass die bisherige Gebührengrundlage durch die technische Entwicklung von Jahr zu Jahr fragwürdiger gewor den ist und man ein neues System braucht. Wenn jetzt ein neu es System kommt, dann ist das wirklich ein Meilenstein; das muss man sagen.
Man kann auch feststellen, dass die Bedenken, die im Hin blick auf die Belastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft bestanden haben, im Grunde genommen mehr oder weniger ausgeräumt sind. Da kann man mit der jetzigen Lö sung gut leben.
Besonders erfreulich ist aus unserer Sicht auch, dass die da tenschutzrechtlichen Einwände, wegen derer wir den Vertrag natürlich nicht mehr mit Augenmaß kippen konnten, doch in einer gebührenden Form berücksichtigt sind, und zwar mit Unterstützung aller vier Fraktionen des Hauses, und dass wir an die Rundfunkanstalten appellieren wollen – natürlich im Rahmen des gesetzlich Möglichen; da mischen wir uns nicht ungebührlich ein, aber wir dürfen appellieren –, von den über schießenden Befugnissen, die ihnen der Vertrag einräumt, nur so viel Gebrauch zu machen, wie wirklich nötig ist. Dieser
Wenn ich bei diesem Stichwort bin, dann darf ich wie beim letzten Mal dieses Thema wenigstens anklingen lassen: Ich bin der Meinung, dass das Profil und die Aufgabe des öffent lich-rechtlichen Rundfunks auch künftig Gegenstand einer le bendigen Diskussion sein müssen. Ich sage es mit aller Vor sicht: Ein Rundfunk, bei dem die Recherchequalität unter der Sensationsgier leidet oder der nach möglichst großer Ober flächlichkeit in der Berichterstattung strebt oder nach jeder Werbemöglichkeit greift, ein solcher Rundfunk soll sich auf dem freien Markt bewähren; der hat keine Legitimation für eine Gebührenfinanzierung.
Zum Schluss sage ich – ich drücke es bewusst so aus –: Ich hoffe auch, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nicht versuchen – beinahe hätte ich gesagt: weiter versuchen –, an dem Ast zu sägen, auf dem sie sitzen. Mit dieser zusätz lichen Bemerkung freue ich mich mit allen hier im Haus, dass es gelungen ist, die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auch für die Zukunft zu sichern.
(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU sowie der Abg. Alexander Salomon GRÜNE und Andreas Stoch SPD)
Sehr geehr te Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeord nete! Die geplante Ablösung der Rundfunkgebühr durch ei nen geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag ist ein wichtiger und wegweisender Schritt – darauf wurde gerade hingewie sen –, um eine zukunftsfähige und sichere Finanzierungsba sis für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu schaffen.
Die Debatte im Ständigen Ausschuss und auch die heutige Aussprache haben gezeigt: Hinsichtlich der Notwendigkeit dieses Schritts sind wir uns einig. Einigkeit besteht auch dar in, dass der Staatsvertrag, der heute zur Ratifizierung ansteht, den Modellumstieg im Grundsatz richtig umsetzt. Über diese Einigkeit freue ich mich und danke dafür. Insbesondere dan ke ich meinem Amtsvorgänger, der im Wesentlichen diesen Vorgang eingeleitet hat.
Ich möchte deshalb meine Ausführungen auf zwei Gesichts punkte beschränken, die in den Meldungen der letzten Wo chen und zuletzt auch in den Beratungen im Landtag im Vor dergrund standen: zum einen die Beitragshöhe und zum an deren das Anliegen des Datenschutzes, das heute auch Gegen stand eines Entschließungsantrags ist.
Zunächst zu den Spekulationen über die Höhe des künftigen Rundfunkbeitrags. In den vergangenen Wochen war zu lesen, dass ARD und ZDF mit der Einführung der Haushaltsabgabe deutlich mehr Geld bekommen wollen und deshalb die Rund funkgebühr ab 2013 steigen werde. Wir alle wissen, dass die se Meldung den tatsächlichen Entscheidungsprozess über die
Höhe der Rundfunkgebühr deutlich verkürzt darstellt. Die KEF hat zuletzt die Bedarfsanmeldung der Rundfunkanstal ten für die Gebührenperiode 2013 bis 2016 geprüft. Diese Prü fung fand turnusmäßig statt. Mit der Neuordnung der Rund funkfinanzierung hat sie allenfalls mittelbar etwas zu tun. Der Beginn der neuen Gebührenperiode fällt mit dem Modell wechsel zusammen. Deshalb muss die KEF bei ihrer Prüfung die prognostizierten Erträge des neuen Gebührenmodells zu grunde legen, soweit das aus heutiger Sicht überhaupt mög lich ist.
Jedenfalls bleibt es erklärtes Ziel der Länder, den Beitrag beim Übergang auf das neue Modell stabil zu halten. Dies bedeu tet: Das neue Modell muss die von der KEF anerkannte Sum me ab 2013 erwirtschaften, ohne dass der Rundfunkbeitrag für den typischen Privathaushalt zum Modellwechsel steigt.
Inzwischen liegen uns weitere Informationen über die KEFPrüfung vor. Die KEF wird im Entwurf ihres Berichts zwar einen zusätzlichen Bedarf für die Rundfunkanstalten feststel len. Dieser fällt allerdings sehr viel geringer aus, als von den Anstalten angemeldet wurde. Außerdem hält die KEF eine verlässliche Planung der Erträge durch die Umstellung auf das neue Beitragsmodell für nicht möglich. Aus diesem Grund wird sie aller Voraussicht nach davon absehen, eine Anhebung des Rundfunkbeitrags zu empfehlen.
Vor diesem Hintergrund hat der Vorsitzende der KEF, Herr Fi scher-Heidlberger, nach meiner Auffassung zu Recht zu mehr Sachlichkeit in dieser Debatte geraten. Es spricht jedenfalls viel dafür, dass das Ziel der Länder gehalten werden kann und der künftige Rundfunkbeitrag zum 1. Januar 2013 nicht jen seits von 17,98 € monatlich festgesetzt werden muss.
Nun zum anderen Thema, zum Datenschutz. Dazu möchte ich auf einige Einwände der Landesbeauftragten für den Daten schutz eingehen, die auch im Entschließungsantrag des Land tags aufgegriffen werden.
Eines vorab: Ein hohes Datenschutzniveau bei der GEZ ist der Landesregierung außerordentlich wichtig. Wir nehmen das Anliegen der Datenschutzbeauftragten daher sehr ernst und werden es auch nach Inkrafttreten des Staatsvertrags weiter verfolgen. Auch den Entschließungsantrag aus dem Parlament begrüßen wir sehr und nehmen den darin formulierten Auf trag gern an. Ein gewisser Bestand an Daten ist unverzicht bar, wenn Beiträge von vielen Millionen Beitragspflichtigen eingezogen werden sollen.
Eine große Errungenschaft dieses Staatsvertrags ist außerdem, dass die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger stärker ge schont wird. Das Interesse der GEZ endet künftig eben vor und nicht hinter der Wohnungstür.
All dies ist nur dann zu erreichen, wenn die Landesrundfunk anstalten die erforderlichen Daten trotzdem erheben können. Wichtig ist dabei das Wort „erforderlich“. Es dürfen nur die Daten erhoben werden, die zum Beitragseinzug erforderlich sind – nicht mehr, aber auch nicht weniger. Sie sind im Grund satz bei den Betroffenen selbst zu erheben. Nur im Ausnah mefall sollen einzelne Daten als letztes Mittel auch bei Drit ten abgefragt werden; das gilt insbesondere im Fall von Schwarzsehern.
Die von mir genannten Aspekte sind allgemeine Grundsätze des Datenschutzes. Auch die GEZ muss sie selbstverständlich beachten. Im Übrigen sind sie in der amtlichen Begründung des Staatsvertrags ausdrücklich festgehalten worden.
Ungeachtet dessen wird die Landesregierung genau darüber wachen, dass die Grundsätze des Datenschutzes bei der Um stellung des Modells im Sinne einer verbraucherfreundlichen Datenschutzpolitik eingehalten werden. Ich begrüße deshalb ausdrücklich, dass die Rundfunkanstalten zwischenzeitlich mit den Datenschutzbeauftragten ins Gespräch gekommen sind, um eine datenschutzfreundliche Umsetzung des Rund funkänderungsstaatsvertrags zu gewährleisten.
Jenseits der Umsetzung des vorliegenden Staatsvertrags wer den die Länder die Auswirkungen dieser Reform ohnehin im Jahr 2014 evaluieren. Die Eckpunkte der Evaluierung werden derzeit verhandelt. Es ist für uns durchaus überlegenswert, auch die Regelung zur Datenerhebung im Rahmen dieser Eva luierung auf den Prüfstand zu stellen.
Die Landesregierung wird sich im Länderkreis mit Nachdruck dafür einsetzen, dass sich die Evaluierung auf diese Befugnis se der Rundfunkanstalten erstreckt. Das ist ein vielverspre chender Weg, um den Datenschutz noch stärker voranzubrin gen. Das können und wollen wir damit tun. Dies könnte auf der Basis des neuen Finanzierungsmodells, das heute zur Ab stimmung steht, geschehen.
Ich glaube nach wie vor, dass der Staatsvertrag insgesamt ei ne ausgewogene Lösung darstellt, die den hochgesteckten Zie len der Neuordnung durchaus gerecht wird. Ich möchte Sie deshalb bitten, der Beschlussempfehlung des Ständigen Aus schusses zu folgen und dem Gesetzentwurf der Landesregie rung, Drucksache 15/197, zuzustimmen.
Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 15/197. Abstimmungsgrundlage ist die Beschluss empfehlung des Ständigen Ausschusses, Drucksache 15/563. Der Ständige Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Da mit ist Artikel 1 einstimmig zugestimmt.
Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Arti kel 2 ist einstimmig zugestimmt.
Wer Artikel 3 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Damit ist Artikel 3 einstimmig zugestimmt.