Protocol of the Session on July 16, 2015

KMU-Checks und KMU-Alarms erfasst sein?

Vielen Dank. – Für die Landes regierung erteile ich Herrn Minister Bonde das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehr te Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abg. Locherer, die Unterstützung von mittleren und insbesondere kleinen Unter nehmen ist der Landesregierung ein wichtiges Anliegen und ist insbesondere für das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz ein wichtiges Ziel. Denn wir alle wis sen, dass unsere dezentrale Siedlungs- und Wirtschaftsstruk tur insgesamt von den starken Unternehmen im Land und ins besondere den starken kleinen und mittleren Unternehmen ge prägt ist. Insofern ist es für uns eine Selbstverständlichkeit, diesbezüglich die Auswirkungen von Entscheidungen zu über prüfen und bereits im Prozess der Entstehung von Regelun gen Abschätzungen vorzunehmen.

Der KMU-Check sichert zusammen mit dem KMU-Alarm die Wettbewerbsfähigkeit. Der Check selbst ist im Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz umgesetzt. Ba sis dafür ist die Verwaltungsvorschrift der Landesregierung und der Ministerien zur Erarbeitung von Regelungen, die ei nen solchen Check für die Ministerien vorsieht. Wir prüfen aufgrund des Checks die Auswirkungen von neuen, sich an KMUs wendenden Regelungen auf die Wirtschaftsstruktur. Im Geschäftsbereich des MLR hat dies in letzter Zeit insbeson dere die Neugestaltung des Entwicklungsprogramms Ländli cher Raum betroffen.

Es gibt zu der VwV Regelungen eine erläuternde Arbeitshil fe, wie der KMU-Check umzusetzen ist. Dabei gilt erstens: Der Nutzen der Regelungen muss in einem angemessenen Verhältnis zum Vollzugsaufwand in den kleinen und mittleren Unternehmen stehen. Zweitens gilt: Der Aufwand muss von den kleinen und mittleren Unternehmen bewältigt werden können. Drittens gilt: Den Unternehmen müssen ausreichend lange Fristen zur Umsetzung gewährt werden. Und viertens gilt: Die Kosten müssen überschaubar bleiben.

Die Regelungsfolgenabschätzung und die Nachhaltigkeitsprü fung wurden für die am 1. Januar 2015 in Kraft getretene neue Verwaltungsvorschrift zum Entwicklungsprogramm Ländli cher Raum anhand des Leitfadens für die Regelungsfolgen abschätzung und Nachhaltigkeitsprüfung durchgeführt. Sie haben hinsichtlich der kleinen und mittleren Unternehmen fol gende Ergebnisse gebracht: Die geförderten Maßnahmen tra gen mittel- oder unmittelbar dazu bei, die Wettbewerbsfähig keit des Wirtschaftsstandorts insbesondere hinsichtlich der KMUs sowohl auf Landesebene als auch auf der Ebene der Regionen und der Kommunen zu verbessern. Die Förderung trägt auch dazu bei, die Lebens- und Arbeitsgrundlagen in den Gemeinden vor allem des ländlichen Raums zu verbessern.

Zu Ihrer Frage nach dem KMU-Alarm: Auch hier ist diese Möglichkeit für kleine und mittlere Unternehmen, sich an die Regierung und die Ministerien zu wenden, landesrechtlich durch Regelungen gewährleistet. Hierbei ist das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft der zentrale Ansprechpartner. Selbstverständlich kann jede Unternehmerin und jeder Unter nehmer sich auch direkt an die Ministerien wenden und hier vortragen. Allerdings wäre es aus unserer Sicht nicht zielge richtet, hier formal weitere Ansprechpartner zum KMU-Alarm zu schaffen, da das eher zur Verwirrung beitragen würde, so

dass diese Funktion hier zentral vom Ministerium für Finan zen und Wirtschaft wahrgenommen wird.

Vielen Dank, Herr Minister. – Gibt es Zusatzfragen? – Kollege Locherer, bitte.

Herr Minister, vielen Dank. Sie haben ja für Ihren Bereich Auskunft gegeben, konkret für das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum. Wir sind uns aber darüber im Klaren, dass das nur ein kleiner Teilbereich ist. Deswegen haben wir ja auch das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft in unserer Ausschusssitzung konkret darauf angesprochen, in welchen Bereichen – es gibt ja viele – die ser KMU-Alarm und der KMU-Check dann durchgeführt wer den sollen.

Deshalb die Frage, ob wir von der Landesregierung insgesamt einen Überblick über die anderen Bereiche bekommen, die von diesem KMU-Alarm und dem KMU-Check begleitet wer den.

Ich kann jetzt nur die Fragen zu meinem Geschäftsbereich beantworten, gehe allerdings davon aus, dass die Fragerechte des Landtags hinreichend weitgehend sind und Sie damit die dafür notwendigen Instrumentarien ha ben, um auch die Regelungen in anderen Geschäftsbereichen in Erfahrung zu bringen.

(Staatssekretär Peter Hofelich nickt. – Zuruf des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP)

Ich nehme wahr, dass die Landesregierung in allen vertrete nen Ressorts hier gern Auskunft gibt, aber ich vermute, dass Sie die entsprechenden Fragen stellen werden. Wir beantwor ten sie dann gern.

(Abg. Peter Hauk CDU: Die Frage ist schon gestellt! – Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Das müss te der Staatssekretär aus dem Stegreif wissen!)

Herr Kollege Locherer, eine wei tere Zusatzfrage.

Unsere Aufgabe als Parlamenta rier ist zweifellos, da schon den Finger in die Wunde zu le gen. Es ist schon so, dass uns im Frühjahr dieses Jahres in ei ner umfassenden Diskussion in unserem Ausschuss ein Be richt zugesagt wurde. Ich möchte die Vertreter der Landesre gierung bitten, diesen Bericht vorzulegen, um dann genau die se kritische Draufschau vornehmen zu können.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: 2017!)

Ich sage zu, dass ich das Ressort, das den Bericht versprochen hat, auf Ihre Bitte aufmerksam mache – sofern das nicht bereits durch Anwesenheit erfolgt ist.

(Abg. Paul Locherer CDU: Vielen Dank! Das woll ten wir hören! – Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/ DVP: Große Hilfe!)

Vielen Dank. – Gibt es weitere Zusatzfragen? – Wenn dem nicht so ist, ist auch die Behand lung der Mündlichen Anfrage unter Ziffer 6 beendet.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 7 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e r A b g. S a b i n e K u r t z C D U – U n t e r s a g u n g v o n W a h l e m p f e h l u n g e n d e s S t u d i e r e n d e n r a t s d e r U n i v e r s i t ä t F r e i b u r g z u g u n s t e n e i n z e l n e r W a h l v o r s c h l ä g e d u r c h d a s V e r w a l t u n g s g e r i c h t F r e i b u r g

Bitte, Frau Abg. Kurtz.

Vielen Dank, Herr Präsident.

a) Hat die Landesregierung Kenntnis davon, dass das Verwal

tungsgericht Freiburg in einem Beschluss vom 23. Juni 2015 im Wege einer einstweiligen Anordnung dem Studie rendenrat der Universität Freiburg untersagt hat, sich un zulässigerweise in den Senatswahlkampf an der Universi tät einzumischen?

b) Wie bewertet sie diesen dem Beschluss zugrunde liegen

den Vorgang?

Danke schön.

Vielen Dank. – Für die Landes regierung darf ich das Wort Frau Ministerin Bauer erteilen.

Sehr verehrte Frau Abg. Kurtz, liebe Kollegin nen und Kollegen! Das Wissenschaftsministerium wurde nicht darüber informiert, dass das Verwaltungsgericht Freiburg mit Beschluss vom 23. Juni 2015 im Wege der einstweiligen An ordnung dem Studierendenrat der Verfassten Studierenden schaft der Universität Freiburg untersagt hat, Wahlempfehlun gen zugunsten einzelner Wahlvorschläge auszusprechen bzw. einzelne Wahlvorschläge in anderer Art und Weise zu unter stützen.

Natürlich hat mein Haus bei der Verfassten Studierendenschaft der Universität Freiburg und bei der Universität Freiburg nachgefragt, nachdem wir von diesem Beschluss des Verwal tungsgerichts Freiburg erfahren haben.

Die Verfasste Studierendenschaft hat uns mitgeteilt, dass sie gegen die Entscheidung fristwahrend Rechtsmittel eingelegt hat. Auch hat die Verfasste Studierendenschaft sofort nach Er halt der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Freiburg das Rektorat der Universität Freiburg über den Sachverhalt infor miert.

Die Universität Freiburg, die die Rechtsaufsicht über die Ver fasste Studierendenschaft als Teilkörperschaft der Universität hat, kam zu dem Ergebnis, dass kein unmittelbarer Handlungs bedarf besteht, und wies die Verfasste Studierendenschaft da rauf hin, dass der Entscheidung des Gerichts Folge zu leisten ist. Dem ist die Verfasste Studierendenschaft nach eigener Aussage auch sofort nachgekommen. In der Folge sind auch keine weiteren Beschwerden bekannt geworden.

Lassen Sie mich darauf hinweisen, dass aufgrund des laufen den Gerichtsverfahrens die endgültige Entscheidung noch aus steht. Das Wissenschaftsministerium wird dieser gerichtlichen Prüfung nicht vorgreifen.

Davon abgesehen möchte ich feststellen, dass sich die Etab lierung der Verfassten Studierendenschaft auf einem guten

Weg befindet. Die Verfassten Studierendenschaften haben ih re Arbeit erst aufgenommen, und sie befinden sich dabei in ei nem Lernprozess. Es darf dabei nicht unberücksichtigt blei ben, dass nach über 30 Jahren ohne Verfasste Studierenden schaft bestimmte Routinen erst noch verinnerlicht werden müssen. Ich bin mir sehr sicher, dass bereits in einem Jahr sehr viel mehr Verfahrenssicherheit in den Abläufen vorhanden sein wird.

Herzlichen Dank.

Eine Zusatzfrage, Kollegin Kurtz.

Frau Ministerin, wir hatten ja erst kürzlich die Vorgänge in Heidelberg im Zusammenhang mit den Blockupy-Demonstrationen in Frankfurt thematisiert.

Jetzt haben wir einen zweiten Fall. Sie haben uns schon beim letzten Mal einen langen Vortrag darüber gehalten, dass sich das alles erst einpendeln muss. Aber trotzdem noch einmal die Frage: Sehen Sie denn nicht die Notwendigkeit, an der bishe rigen Ausgestaltung des politischen Mandats der Verfassten Studierendenschaften etwas zu ändern, wenn Sie jetzt doch in kurzer Zeit diese doppelten Vorgänge zu registrieren haben?

(Zuruf: Gute Frage!)

Frau Ministerin, bitte.

Nein, ich sehe keine Veranlassung, etwas zu ver ändern. Wir haben an allen Hochschulstandorten Studieren denvertretungen. Das läuft außerordentlich gut und geräusch los. Ich sehe keinen Bedarf aufgrund der beiden Vorgänge, die jetzt vorgetragen wurden, zu intervenieren. Ich glaube, das be findet sich alles in geordneten Bahnen. Dort, wo es zu Prob lemen kommt, werden diese korrigiert. Deshalb sehe ich da keinen weiteren Nachbesserungsbedarf.

Eine weitere Zusatzfrage, Kolle gin Kurtz.

Die Verfassten Studierendenschaf ten sind an einigen Hochschulen in Form von Ratsmodellen organisiert, was eigentlich gar nicht unserer parlamentarischen Demokratie entspricht. Sehen Sie die Notwendigkeit, diese Modelle möglicherweise zu korrigieren und hier Änderungen vorzunehmen?

Nein, auch hier sehe ich keine Notwendigkeit, Änderungen vorzunehmen, denn wir haben mit unserer Ge setzeslage bewusst den Spielraum eröffnet, unterschiedliche Beteiligungsmodelle zu ermöglichen, und wir machen an den verschiedenen Standorten durchaus gute Erfahrungen damit. Deswegen: Geben Sie den Studierenden einfach ein wenig Zeit, und lassen Sie sie ihre Routinen und ihre Erfahrungen entwickeln. Es wird sich alles einspielen.

(Abg. Winfried Mack CDU: Zeit, Zeit!)

Gibt es weitere Zusatzfragen? – Wenn dem nicht so ist, ist die Behandlung der Mündlichen Anfrage unter Ziffer 7 beendet und Tagesordnungspunkt 6 er ledigt. Es ist eine Punktlandung, genau eine Stunde.

Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf: