Protocol of the Session on March 11, 2015

Herr Präsident, liebe Kolle ginnen und Kollegen! Die Kommission zur Ermittlung des Fi nanzbedarfs der Rundfunkanstalten – kurz KEF genannt – hat festgestellt, dass die Anstalten durch die Umstellung der Fi nanzierung zu viel Geld haben, und hat berechnet, dass 73 Cent des Rundfunkbeitrags zurückzugeben sind.

Wer schon seit längerer Zeit in der Medienpolitik mit von der Partie ist, weiß, dass ich und wir bei jeder Erhöhung gesagt haben: „Nehmt die KEF ernst.“ Das war nicht immer bei al len selbstverständlich. Man hat sich auch über Empfehlungen der KEF hinweggesetzt, wenn es um Erhöhungen ging. Das haben wir und das haben Sie für falsch gehalten. Das haben eigentlich fast alle für falsch gehalten. Aber daraus folgt um gekehrt: Wenn die KEF jetzt sagt, den Beitragspflichtigen müsse Geld zurückgegeben werden, muss man das genauso ernst nehmen. Das ist für mich eine schiere Selbstverständ lichkeit.

(Beifall bei der FDP/DVP)

Doch mit dem Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird nur et was mehr als die Hälfte zurückgegeben. Ich sage vorweg: Wir werden dem auch zustimmen, weil dies schon einmal besser als nichts ist. Aber uns interessiert an dieser Stelle natürlich schon: Wie redlich wird dann mit dem Rest umgegangen?

Etwas auffällig war, dass die Diskussion über die Begründung im Ausschuss etwas zäh verlaufen ist. Zumindest war nach ei niger Zeit klar, dass immer wieder zwei Stichworte genannt werden. Das erste Stichwort lautet: Evaluation. Im Moment wird noch ermittelt, ob bestimmte Bereiche von der Umstel lung besonders betroffen sind. Ein Stichwort lautet hier im mer wieder: gewerblich genutzte Kfz. Die Evaluation ist also noch offen. Zweitens ist von einer möglichen Reduzierung der Werbemöglichkeiten die Rede. Das sind die beiden Stichwor te.

Zum Stichwort Evaluation: Die Evaluation soll anscheinend im Juni kommen. Nach meiner Logik kann sie nur zwei Er gebnisse haben. Wenn zum einen bestimmte Bereiche beson ders belastet sind, muss an diese eine Rückgabe des Restes er folgen. Wenn zum anderen kein Bereich besonders belastet ist, muss eine Rückgabe an alle erfolgen. Übrigens ist die KEF pikanterweise der Meinung, dass man selbst bei einer Rück gabe von 73 Cent immer noch die Evaluation bezahlen kön ne. Das wissen Sie auch; das wurde so festgestellt. Das sind aus meiner Sicht die Möglichkeiten.

Zum Stichwort „Einschränkung der Werbemöglichkeiten“ kann man nur sagen: mutig, mutig. Denn eine solche Maß nahme wird – das wissen Sie – von den Anstalten nicht gera de gern gesehen, übrigens auch nicht von der werbetreiben den Wirtschaft. Aber es wäre immerhin ein Vorschlag zur Um setzung. Nur: Was nicht geht, ist, dass man am Ende keinen Vorschlag zur Umsetzung macht und in gewisser Weise Gras über die knappe andere Hälfte wachsen lässt.

(Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Helmut Rau CDU)

Nach der Diskussion im Ständigen Ausschuss stimmen wir dem auch zu, aber in dem Vertrauen auf ein redliches Vorge hen. Das heißt nach Ihren eigenen Vorstellungen: entweder

Rückgabe des Restes an andere oder Rückgabe des Restes an besonders Belastete oder aber eine Einschränkung der Wer bemöglichkeiten. Eine dieser Varianten müssten Sie umset zen, wenn Sie halten wollen, was Sie uns versprochen haben.

Danke schön.

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU)

Für die Landesregie rung erteile ich Frau Ministerin Krebs das Wort.

Sehr geehr ter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeord nete! Lieber Herr Abg. Rau, ich habe inzwischen zur Kennt nis genommen, dass Sie bei jeder medienpolitischen Debatte vor allem das Bedürfnis treibt, sich an mir abzuarbeiten.

(Zuruf von der CDU: Och!)

Ich warte darauf, dass ich mich im Parlament auch einmal mit dem medienpolitischen Sprecher der CDU-Fraktion ausein andersetzen darf. Ich bin gespannt, ob mir dies demnächst ver gönnt sein wird. Vielleicht wäre das auch ein Vorteil. Wenn Sie meine Positionierungen in der Medienpolitik nicht verfol gen, könnten Sie vielleicht den medienpolitischen Sprecher fragen. Ich würde fast meinen, er könnte Ihnen zu vielen der an mich gestellten Fragen gut Auskunft geben.

Ich kann Ihnen gern diverse Artikel zum Thema „Präsenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Internet“, zu der Frage „Wie geht es weiter mit dem Dreistufentest?“ und diversen anderen Themen der Trennung von privatem und öffentlichrechtlichem Rundfunk zukommen lassen, die von mir veröf fentlicht worden sind. Das kann ich gern machen. Dann kön nen Sie viele Positionierungen nachlesen. Aber, wie gesagt, das, was Sie angesprochen haben, bin ich inzwischen von Ih nen gewohnt.

Was mich gerade wirklich geärgert hat – darüber sollten Sie, glaube ich, nachdenken –, ist, dass Sie mit Ihren Aussagen jetzt nicht nur mich, sondern auch das Referat, das die Arbeit macht, getroffen haben. Sie kennen dieses Referat sehr gut. Zumindest der Referatsleiter war, wenn ich recht weiß, Ihr Mitarbeiter. Wenn Sie sagen, wir spielten medienpolitisch kei ne Rolle, dann würdigen Sie die Arbeit dieses Referats herab.

(Abg. Winfried Mack CDU: Ha, ha, ha! Blödsinn!)

Das finde ich nicht in Ordnung. Wie Herr Pauli bestätigen kann, wurde gerade in der letzten Sitzung des SWR-Verwal tungsrats das Handling der Evaluation durch diesen Referats leiter – federführend – explizit gelobt. Das ist ein schwieriges Thema. Es wurde gelobt, dass das Ganze hochprofessionell und sehr gut gemanagt worden ist. Wir haben den Vorsitz in der AG zum ZDF-Staatsvertrag, wir haben den Vorsitz in der AG zur Evaluierung, und wir sind selbstverständlich Mitglied in der AG zum Medienstaatsvertrag.

Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz waren es, die bis zuletzt für den Jugendkanal in der eigentlich angedachten Form gekämpft haben. Wenn in den bundespolitischen Debat ten zur Medienpolitik ein Problem gesehen wird – sowohl, was die Rundfunkkommission angeht, als auch, was die Mi

nisterpräsidentenkonferenz angeht –, dann nicht deshalb, weil Baden-Württemberg da nicht Position beziehen würde. Wir beziehen sehr deutlich, sehr klar und sehr fachlich Position. Das Problem ist, dass andere Länder darin sitzen, die in der Medienpolitik im Endeffekt gar keine Orientierung haben und je nach Tageslaune entscheiden.

(Beifall bei den Grünen)

Ich komme nun auf das eigentliche Thema zurück, den Sech zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Auch wenn ich hof fe, dass Sie alle jetzt diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag zustimmen, kann ich mich Herrn Binder anschließen: Es ist ein Stück weit der zweite Schritt vor dem ersten gemacht wor den.

Beschlusslage ist, die Senkung des Rundfunkbeitrags, die von der KEF als möglich in den Raum gestellt worden ist, in Tei len schon einmal vorzuziehen. Es wäre stringenter – Kollege Goll hat es angesprochen – und sinnvoller gewesen, zuerst die inhaltlichen Fragestellungen abzuarbeiten. Sie haben diese Fragestellungen genannt. Dies betrifft das Thema „Reduzie rung von Werbung“, das Thema Evaluation und die Frage, wie hoch der Bedarf der Anstalten ist, den sie anmelden. Erst wenn diese Größen klar sind, kann man wissen, wie viel wirklich übrig bleibt, und erst dann kann man solide entscheiden, ob man den Rundfunkbeitrag senkt. Jetzt gibt es ein Verfahren, das etwas versetzt ist. Ich denke, wir sind uns einig, dass ei ne Senkung in diesem Umfang möglich sein wird und auch sein sollte.

Ich würde ausdrücklich verteidigen, dass man den Beitrag zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht um die vollen 73 Cent ge senkt hat. Denn es würde überhaupt keinen Sinn machen, jetzt den Beitrag um diesen Betrag zu senken, sodass man dann, wenn die Anmeldungen der Anstalten bei der KEF vorliegen – nach den jetzt bekannten Ankündigungen wird ca. 1 Milli arde € an Mehrbedarf angemeldet –, den Rundfunkbeitrag möglicherweise wieder erhöhen müsste, weil man ihn um ei nen zu großen Betrag gesenkt hat. Ich glaube, wir sind uns al le einig, dass das kein sinnvolles Vorgehen wäre.

Insofern gilt natürlich die Zusage – das vielleicht eher für die öffentliche Debatte; Sie wissen das –, dass die inzwischen 1,5 Milliarden € an Mehreinnahmen, mit denen zu rechnen ist, nicht einfach an die Anstalten fließen. Vielmehr gehen diese Mehreinnahmen erst einmal in eine Rücklage ein. Jetzt wird die angesprochene Senkung des Rundfunkbeitrags vorgenom men, und der Rest bleibt in der Rücklage. Darüber, was mit dieser Rücklage geschehen wird – – Da geht es um das The ma Werbezeitbegrenzung sowohl im Rundfunk als auch im Fernsehen, um das Thema Evaluation und das Thema Be darfsanmeldungen. Wenn über diese drei Fragestellungen ent schieden worden ist, muss der Rest aus der Rücklage in eine Senkung des Rundfunkbeitrags fließen.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen)

Ich möchte noch zu zwei Punkten etwas sagen. Von Herrn Rau ist die Frage angesprochen worden: Was sagen wir zur Struk tur der Sendeanstalten, der öffentlich-rechtlichen Anstalten insgesamt? Wir haben uns da sehr deutlich positioniert und sehr deutlich zum Ausdruck gebracht, dass wir eigentlich nicht befürwortet haben, die Zuschüsse, die an die kleinen Anstal

ten – Radio Bremen und Saarländischer Rundfunk – fließen, vertraglich festzuschreiben und somit den Reformdruck auf die kleinen Anstalten zu senken. Wir, Baden-Württemberg, haben diesen Druck immer unterstützt, dass sie sich nämlich Gedanken darüber machen, wie sie sich so aufstellen, dass sie auch einmal aus eigener Kraft handlungsfähig sind. Dieser Teil wurde eigentlich herausgenommen. Das war ein Teil ei nes bundesweiten Pakets, den wir mittragen. Aber wir sind nicht glücklich darüber, dass damit die Notwendigkeit einer Strukturdebatte noch ein Stück geringer geworden ist.

Ich möchte auch noch etwas zum Thema Evaluation und zu der Frage sagen, was danach passiert. Dabei muss ich auch noch einmal auf Ihre Aussagen zurückkommen, Herr Rau. Ich fand es spannend, dass Sie, die CDU-Fraktion, markig das als Ergebnis der Evaluation fordern, wozu ich Ihnen im Ständi gen Ausschuss erzählt habe, dass sich das als Ergebnis ab zeichnen würde. So kann man auch erfolgreiche Forderungen stellen.

Ich kann bestätigen, dass die Punkte, die Sie genannt haben – so habe ich sie im Ständigen Ausschuss auch genannt –, näm lich die Frage, wie man Arbeitskräfte in Bezug auf den Rund funkbeitrag zählt – pro Kopf oder in Vollzeitäquivalenten –, und die Einführung eines abgesenkten Tarifs für soziale Ein richtungen die Themen sind, über die im Moment diskutiert wird. Beides wird, wenn man das aufgreift, aber nicht einen Umfang aufweisen, dass dafür wesentliche Teile der Mehrein nahmen verwendet werden müssen. So viel kann man jetzt schon sagen.

Insofern hoffe ich – wie gesagt –, dass Sie diesem Gesetzent wurf zustimmen.

Ich hoffe auch – damit möchte ich noch auf den Beitrag von Herrn Binder eingehen –, dass wir wirklich einmal ernsthaft eine Debatte über die Rundfunklandschaft führen werden. Sie haben in Teilen schon darauf abgehoben, dass es im Moment bei den privaten regionalen Fernseh- und Radioanbietern Pro bleme gibt. Diese Anbieter haben sich direkt und über Abge ordnete an uns gewandt. Wir sind an der Thematik dran. Ich glaube, wir müssen diese Gelegenheit nutzen, um sehr grund legend zu diskutieren, welchen öffentlich-rechtlichen Rund funk wir wollen, wie dieser aussehen soll, welche Mittel wir ihm dann auch zur Verfügung stellen, damit er die Qualität liefern kann, die wir von ihm erwarten, und in welcher Rolle wir die privaten regionalen Anbieter sehen, wie wir sie absi chern, ohne sie zu einer verdeckten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt zu machen. Auf diese Debatte freue ich mich, wie auf medienpolitische Debatten immer.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei den Grünen und der SPD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, in der Allgemeinen Aussprache liegen mir keine Wortmeldungen mehr vor.

Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 15/6046. Ab stimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Stän digen Ausschusses, Drucksache 15/6581. Der Ausschuss emp fiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.

Sind Sie damit einverstanden, dass ich die Artikel 1 und 2 des Gesetzentwurfs gemeinsam zur Abstimmung stelle? – Das ist der Fall.

Artikel 1 und Artikel 2

Wer dem Artikel 1 und dem Artikel 2 des Gesetzentwurfs Drucksache 15/6046 zustimmt, den bitte ich um das Handzei chen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit einstim mig – –

(Zuruf von den Grünen: Nein! Herr Rülke war dage gen!)

Noch einmal: Herr Abg. Dr. Rülke, war das eine Enthaltung?

(Abg. Claus Schmiedel SPD: Nein, er war dagegen!)

War das eine Zustimmung?

(Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Zustim mung!)

Zustimmung. Gut. Also einstimmig zugestimmt.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 11. März 2015 das folgende Ge setz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zum Sechzehnten Rundfunkänderungsstaats vertrag“. – Sie stimmen der Überschrift zu.