Protocol of the Session on September 16, 2011

Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf Sie alle ganz herzlich begrüßen. Ich eröffne die 12. Sitzung des 15. Land tags von Baden-Württemberg.

Ich hoffe, Sie haben sich gut erholt.

(Abg. Walter Heiler SPD: Ja, danke!)

Wie ich der Presse der vergangenen Tage entnehmen kann, sind alle mit großer Leidenschaft wieder am Werk.

Entschuldigt hat sich Frau Staatsrätin Erler.

Meine Damen und Herren, unser früherer Kollege, Herr Ste fan Mappus, hat mit Schreiben vom 5. August 2011 mitgeteilt, dass er sein Landtagsmandat mit Ablauf des Monats August 2011 niederlegen wird.

Herr Stefan Mappus gehörte dem Landtag seit dem 19. April 1996 an. Von November 1998 bis Juli 2004 war er zudem po litischer Staatssekretär im Ministerium für Umwelt und Ver kehr und von Juli 2004 bis April 2005 Minister für Umwelt und Verkehr. Danach war er Vorsitzender der CDU-Landtags fraktion, ehe er am 10. Februar 2010 zum Ministerpräsiden ten des Landes Baden-Württemberg gewählt wurde.

Mit Herrn Stefan Mappus verliert der Landtag von BadenWürttemberg einen Abgeordneten, der in vielen herausragen den Funktionen mit höchstem Engagement für den Landtag und für das Land Baden-Württemberg gewirkt hat.

Ich danke Herrn Stefan Mappus für seine mehr als 15-jährige Tätigkeit als Abgeordneter sehr herzlich und wünsche ihm für seine berufliche Zukunft, aber auch persönlich viel Erfolg und alles Gute.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP sowie Abge ordneten der Grünen und der SPD)

Die Landeswahlleiterin hat mit Schreiben vom 30. August 2011 mitgeteilt, dass Sie, liebe Frau Dr. Marianne Engeser, mit Wirkung vom 1. September 2011 die rechtliche Stellung einer Abgeordneten des 15. Landtags von Baden-Württem berg erworben und die Nachfolge von Herrn Stefan Mappus angetreten haben. Ich heiße Sie sehr herzlich im Landtag will kommen und wünsche Ihnen einen guten Start und eine er folgreiche Arbeit. Herzlich willkommen!

(Beifall bei allen Fraktionen)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, eine Zusammenstel lung der E i n g ä n g e liegt vervielfältigt auf Ihren Ti

schen. Sie nehmen davon Kenntnis und stimmen den Über weisungsvorschlägen zu. – Es ist so beschlossen.

Im Eingang befinden sich:

1. Mitteilung des Rechnungshofs vom 12. Juli 2011 – Gemeinsame Prü

fung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der ARTE Deutschland TV GmbH einschließlich ihrer Betätigung bei der ARTE G.E.I.E. für die Geschäftsjahre 2006 bis 2008 durch die Rechnungshöfe der am Staatsvertrag über den SWR beteiligten Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz – Drucksache 15/395

Überweisung an den Ständigen Ausschuss

2. Mitteilung des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirt

schaft vom 1. August 2011 – Erfahrungsbericht nach § 4 Abs. 9 des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes Baden-Württemberg (EWärmeG) – Drucksache 15/399

Überweisung an den Ausschuss für Umwelt, Klima und Energiewirt schaft

3. Schreiben des Justizministeriums vom 4. August 2011 – Wahl der Be

amtenbeisitzer des Disziplinarsenats beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in gerichtlichen Disziplinarverfahren nach dem Bundesdisziplinargesetz (§ 47 Abs. 3 BDG i. V. m. § 1 Abs. 1 Satz 2 AGBDG)

Überweisung an den Ständigen Ausschuss zur Durchführung der Wahl der Beamtenbeisitzer des Disziplinarsenats beim Verwaltungsge richtshof

4. Mitteilung des Finanzministeriums vom 29. August 2011 – Viertel

jährliche Unterrichtung über Steuereingänge und Staatsausgaben (Be schlüsse des Landtags vom 15. März 1973, Drucksache 6/1993, und vom 20. Dezember 1973, Drucksache 6/3910 Ziff. II Nr. 6); Haus haltsjahr 2011 (Januar bis Juni) – Drucksache 15/492

Kenntnisnahme, keine Ausschussüberweisung

5. Schreiben des Bundesverfassungsgerichts vom 1. September 2011,

Az.: 1 BvL 8/11 – Normenkontrollverfahren zu § 21 Satz 2 des Ge setzes betreffend die Staatliche Kreditanstalt Oldenburg wegen Selbsttitulierungsrecht in der Zwangsvollstreckung

Überweisung an den Ständigen Ausschuss

Wir treten in die Tagesordnung ein.

(Präsident Willi Stächele)

Ich rufe den einzigen Punkt der heutigen Tagesordnung auf:

a) Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregie

rung – Gesetz über die Ausübung von Kündigungsrech ten bei den vertraglichen Vereinbarungen für das Bahn projekt Stuttgart 21 (S-21-Kündigungsgesetz) – Druck sache 15/496

b) Antrag der Fraktion der FDP/DVP und Stellungnahme

des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur – An hörungsverfahren zum Entwurf des S-21-Kündigungs gesetzes angemessen und transparent gestalten – Druck sache 15/353

Das Wort zur Begründung erteile ich Herrn Minister für Ver kehr und Infrastruktur Hermann. Bitte schön.

(Zuruf von der CDU: Transparente Krawatte!)

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Her ren! Ich darf dieses Kündigungsgesetz im Namen der Mehr heit des Kabinetts in den Landtag einbringen.

(Lachen bei Abgeordneten der CDU)

Dieser Gesetzentwurf ist von meinem Haus zusammen mit dem Justizministerium erarbeitet worden. Wir verfahren des halb so, dass zunächst ich den Gesetzentwurf einbringe. Herr Kollege Stickelberger wird nach den Rednerinnen und Red nern der Fraktionen zu Wort kommen. Er wird sich verstärkt auf die rechtlichen Fragen beziehen.

(Abg. Volker Schebesta CDU: Die würden uns schon vorher interessieren!)

Er wird dann gegebenenfalls auch auf Fragen, die sich aus Ih ren Redebeiträgen ergeben, eingehen.

(Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: Warum so spät?)

Meine Damen und Herren, Stuttgart 21 bewegt, mobilisiert und spaltet die Landeshauptstadt und das ganze Land noch immer

(Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Und das Ka binett! – Gegenruf des Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: Ganz neue Erkenntnis, Herr Kollege! Ganz neue Erkenntnis!)

wie kein anderes Thema – zu Recht, wie ich finde: Denn nach fast 15 Jahren sind wesentliche Teile noch immer unklar, noch immer nicht planfestgestellt. Die technischen und die ökolo gischen Risiken sind größer als erwartet, die Vorteile hinge gen weit geringer als versprochen,

(Beifall bei den Grünen)

und die finanziellen Annahmen von einst sind heute Makula tur. Zwei Jahre nach Abschluss der Finanzierungsvereinba rung, bei der es noch um 3,1 Milliarden € ging, ist dieser Fi nanzrahmen deutlich überschritten. Der Risikopuffer ist weit gehend aufgebraucht. Er wird – das wissen wir alle – nicht ausreichen, um die Steigerungen, die Risiken in den kommen den Jahren noch abzufedern. Damit ist die wesentliche finan zielle Rahmenbedingung entfallen. Juristen nennen das „Weg fall der Geschäftsgrundlage“.

(Beifall bei den Grünen – Lachen bei Abgeordneten der CDU)