Protocol of the Session on November 12, 2014

(Auszählen der Stimmen)

Meine Damen und Herren, ich darf Sie bitten, Platz zu neh men. Ich kann das Ergebnis der namentlichen Abstimmung, das mir nunmehr vorliegt, bekannt geben:

An der Abstimmung haben sich 133 Abgeordnete beteiligt.

Mit Ja haben 68 Abgeordnete gestimmt, mit Nein haben 65 Abgeordnete gestimmt; enthalten hat sich kein Abgeordneter.

Dem Gesetz ist auf diese Weise mehrheitlich zugestimmt.

(Beifall bei den Grünen und der SPD)

Mit J a haben gestimmt:

GRÜNE: Muhterem Aras, Theresia Bauer, Beate Böhlen, Sandra Boser, Jürgen Filius, Josef Frey, Jörg Fritz, Petra Häffner, Martin Hahn, Man fred Kern, Winfried Kretschmann, Daniel Andreas Lede Abal, Siegfried Lehmann, Andrea Lindlohr, Brigitte Lösch, Manfred Lucha, Thomas Marwein, Bärbl Mielich, Dr. Bernd Murschel, Reinhold Pix, Thomas Po reski, Wolfgang Raufelder, Daniel Renkonen, Dr. Markus Rösler, Alex ander Salomon, Dr. Kai Schmidt-Eisenlohr, Charlotte SchneidewindHartnagel, Alexander Schoch, Andreas Schwarz, Hans-Ulrich Sckerl, Edith Sitzmann, Dr. Gisela Splett, Nikolaus Tschenk, Franz Untersteller, Jürgen Walter.

SPD: Katrin Altpeter, Christoph Bayer, Sascha Binder, Dr. Stefan FulstBlei, Thomas Funk, Reinhold Gall, Anneke Graner, Gernot Gruber, Ro sa Grünstein, Hidir Gürakar, Hans-Martin Haller, Rita Haller-Haid, He len Heberer, Walter Heiler, Rainer Hinderer, Peter Hofelich, Klaus Käp peler, Gerhard Kleinböck, Ernst Kopp, Klaus Maier, Georg Nelius, Tho mas Reusch-Frey, Martin Rivoir, Gabi Rolland, Ingo Rust, Dr. Nils Schmid, Claus Schmiedel, Rainer Stickelberger, Johannes Stober, And reas Stoch, Hans-Peter Storz, Florian Wahl, Sabine Wölfle.

Mit N e i n haben gestimmt:

CDU: Norbert Beck, Thomas Blenke, Elke Brunnemer, Klaus Burger, Dr. Marianne Engeser, Konrad Epple, Arnulf Freiherr von Eyb, Friedlin de Gurr-Hirsch, Peter Hauk, Klaus Herrmann, Dieter Hillebrand, Bernd Hitzler, Manfred Hollenbach, Karl-Wolfgang Jägel, Karl Klein, Wilfried Klenk, Rudolf Köberle, Joachim Kößler, Thaddäus Kunzmann, Sabine Kurtz, Dr. Bernhard Lasotta, Paul Locherer, Dr. Reinhard Löffler, Ulrich Lusche, Winfried Mack, Bettina Meier-Augenstein, Ulrich Müller, Paul Nemeth, Claus Paal, Günther-Martin Pauli, Matthias Pröfrock, Dr. Pa trick Rapp, Helmut Rau, Nicole Razavi, Heribert Rech, Dr. Wolfgang Reinhart, Wolfgang Reuther, Karl-Wilhelm Röhm, Karl Rombach, Hel mut Walter Rüeck, Volker Schebesta, Dr. Stefan Scheffold, Jutta Schil ler, Viktoria Schmid, Peter Schneider, Felix Schreiner, Katrin Schütz, Marcel Schwehr, Willi Stächele, Dr. Monika Stolz, Gerhard Stratthaus, Stefan Teufel, Alexander Throm, Karl Traub, Georg Wacker, Tobias Wald, Guido Wolf, Karl Zimmermann.

FDP/DVP: Dr. Friedrich Bullinger, Andreas Glück, Dr. Ulrich Goll, Jo chen Haußmann, Dr. Timm Kern, Niko Reith, Dr. Hans-Ulrich Rülke.

Damit ist Punkt 9 der Tagesordnung erledigt.

Ich rufe Punkt 10 der Tagesordnung auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes Ba den-Württemberg und anderer dienstrechtlicher Vorschrif ten – Drucksache 15/5933

Sowohl Frau Ministerin Bauer als auch die Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen sind damit einverstanden, ihre Re den, soweit diese vorliegen, zu Protokoll zu geben. (Siehe Er klärungen zu Protokoll am Schluss des Tagesordnungspunkts.)

Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 15/5933 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Finanzen und Wirt schaft und vorberatend an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst zu überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist so beschlossen und Punkt 10 der Ta gesordnung erledigt.

Erklärungen zu Protokoll gemäß § 102 Absatz 3 GeschO

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Abgeord nete, meine Damen und Herren! Der wesentliche Inhalt des vorliegenden Gesetzes zur Änderung des Landesbesoldungs gesetzes Baden-Württemberg und anderer dienstrechtlicher Vorschriften sind Verbesserungen der Besoldung unserer Pro fessorinnen und Professoren. Anlass ist ein Urteil des Bun desverfassungsgerichts und eine darauf beruhende Änderung der „Besoldungslandschaft“ im Bereich der W-Besoldung auch in anderen Bundesländern. Dies schafft eine neue Wett bewerbssituation in der Konkurrenz um die besten Köpfe.

Unser Ziel ist, dass wir mit dieser Reform im Bund-LänderVergleich auch weiterhin ganz vorn bleiben werden.

Lassen Sie uns kurz zurückblicken: Das Bundesverfassungs gericht hat mit Urteil vom 14. Februar 2012 festgestellt, dass die W-2-Besoldung in Hessen nicht den Anforderungen an ei ne amtsangemessene Alimentation entspricht. Demnach sei das W-2-Grundgehalt zu niedrig.

Der hessische Landesgesetzgeber hatte daher den Auftrag, bis zum 1. Januar 2013 verfassungskonforme Regelungen zu tref fen. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gilt zwar unmittelbar nur für das Land Hessen. Sie hat jedoch Konsequenzen für die Besoldungsregelungen aller Länder.

Wir wollen das bewährte System der W-Besoldung mit festen Grundgehältern und variablen Leistungsbezügen beibehalten. Die Grundgehälter bleiben – wie bisher – fixe Beträge. Wir führen nicht wieder ein System von „Erfahrungsstufen“ ein wie einige andere Länder. Das halten wir nicht für wissen schaftsadäquat. Wir erhalten die Orientierung an Leistung und Wettbewerb.

Dabei muss schon das Grundgehalt leistungsorientiert ausge staltet sein und den typischen Anforderungen an das Profes sorenamt entsprechen. Dies hat das Bundesverfassungsgericht hervorgehoben, und dies ist wichtig in der Konkurrenz um die wissenschaftlichen Talente.

Daher haben wir die Grundgehälter deutlich erhöht. BadenWürttemberg bleibt damit ein absolut attraktiver Standort für das Spitzenpersonal.

Mit dieser Reform sind wir auch im Wettbewerb mit anderen Ländern bei der Gewinnung von Professorinnen und Profes soren weiterhin konkurrenzfähig. Darüber hinaus stärkt Ba den-Württemberg als einziges Land bundesweit die Junior

professur und damit den wissenschaftlichen Nachwuchs. Auch das ist wichtig im Wettbewerb um die Nachwuchstalente.

Für die Umsetzung der Reform nehmen wir frisches Geld in die Hand. Das Land stellt dauerhaft zusätzlich rund 10 Milli onen € pro Jahr zur Verfügung. Damit werden die Besoldungs durchschnitte erhöht, die Grundlage der Berechnung des Ver gaberahmens sind.

In einigen anderen Ländern wurde die Reform dagegen kos tenneutral umgesetzt, das heißt zulasten der Haushalte der Hochschulen.

Die zusätzlichen Mittel erlauben eine Erhöhung der Grund gehälter von W 1, W 2 und W 3. In W 2 wird das Grundge halt um rund 750 € pro Monat erhöht, in W 3 um rund 500 € pro Monat. Allerdings – dies möchte ich hier offen anspre chen – werden bisherige Leistungsbezüge teilweise in Grund gehalt umgewidmet.

Trotz all unserer Bemühungen sind die vorhandenen finanzi ellen Ressourcen begrenzt. Wir bewegen uns dabei in einem Spannungsfeld von Anhebung des Grundgehalts einerseits und Erhalt der besonderen Leistungsanreize andererseits. Daher haben wir die Umwidmung von Leistungsbezügen so gering wie möglich gehalten. Sie beträgt maximal 50 % und ist auf den Erhöhungsbetrag des jeweiligen Grundgehalts beschränkt. Zudem werden alle Leistungsbezüge in die Umwidmung ein bezogen.

Es findet keine Differenzierung nach der Art des Leistungs bezugs statt, sei es Berufungsleistungsbezug, besonderer Leis tungsbezug oder Funktionsleistungsbezug.

Ohne die teilweise Umwidmung der Leistungsbezüge wären nicht ausreichend Mittel für die neu berufenen Professorin nen und Professoren vorhanden gewesen. Damit hätte es eine deutliche Ungleichbehandlung zwischen vor und nach der Re form berufenen Professorinnen und Professoren gegeben, die wir vermeiden wollten. Dennoch – das möchte ich betonen – verdient kein Professor, Rektor oder Kanzler durch die Um widmung weniger als vorher.

Unser besonderes Augenmerk liegt auf der Stärkung des wis senschaftlichen Nachwuchses: Neben diesen Änderungen hebt Baden-Württemberg mit dieser Reform auch die Besoldung der Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren deutlich an, und zwar um 300 € pro Monat. Zusätzlich heben wir die Ober grenze der Zulagen für Juniorprofessuren an: von bisher 600 € pro Monat auf die Höhe des Grundgehalts in W 1. Außerdem schaffen wir die Möglichkeit, dass diese Zulagen auch aus Mitteln privater Dritter gewährt werden können. Damit wird gerade die Anfangsphase der wissenschaftlichen Karriere at traktiver gestaltet.

Die Anhebung der W-2- und W-3-Grundgehälter erfolgt rück wirkend zum 1. Januar 2013. Diesen Zeitpunkt hat das Bun desverfassungsgericht für Hessen gefordert. So wurde dies auch in anderen Ländern umgesetzt.

Rückwirkend erfolgt in Baden-Württemberg auch eine Anhe bung der Besoldungsdurchschnitte. Damit stehen den Hoch schulen für die rückwirkenden Besoldungserhöhungen aus reichend Mittel zur Verfügung.

Die Anpassungen bei der W-1-Besoldung greifen rückwirkend zum 1. Januar 2014. Die Grund hierfür ist, dass W 1 nicht von dem erwähnten Urteil des Bundesverfassungsgerichts erfasst war. Wir haben uns als einziges Land bewusst dafür entschie den, auch die Juniorprofessuren in die Reform einzubeziehen.

Die Reform der W-Besoldung ist eine gute Botschaft für die Wissenschaft im Land. Wir können dadurch weiterhin die bes ten Köpfe ins Land holen, wovon schließlich alle profitieren. Baden-Württemberg wird beim Grundgehalt in der W-Besol dung auch in Zukunft in der Spitzengruppe aller Länder blei ben. Durch die Beibehaltung der Leistungsanreize setzen wir weiterhin auf Wettbewerb. Zusammen mit der Erhöhung der Grundfinanzierung unserer Hochschulen schaffen wir beste Bedingungen für Wissenschaft, Forschung und Lehre.

Herzlichen Dank.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir, die CDU-Fraktion, be grüßen es, dass nun endlich die Grundgehälter der Professo rinnen und Professoren erhöht werden sollen. Dies ist ein wichtiger Schritt für den Erhalt des Wissenschaftsstandorts Baden-Württemberg.

Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur W-Besol dung hat sich in zahlreichen Bundesländern schon viel getan. Nachdem Baden-Württemberg die Anhebung der W-Besol dung bereits im Dezember 2013 angekündigt hatte, hat es die grün-rote Landesregierung fast ein gutes Jahr später nun end lich auch geschafft: Der Entwurf für das Änderungsgesetz liegt vor.

Wir müssen leider feststellen, dass die Professorinnen und Professoren in Baden-Württemberg diejenigen sind, die zu sammen mit denen in Berlin und im Saarland am längsten über ihre tatsächliche künftige Besoldung im Ungewissen gelassen wurden. Baden-Württemberg bildet gemeinsam mit Berlin und dem Saarland das unrühmliche Schlusslicht im Bundesver gleich – ausgerechnet das Musterländle, das so gern mit sei ner Vorreiterstellung als moderner Wissenschafts- und Wirt schaftsstandort wirbt, lässt den wissenschaftlichen Nachwuchs warten und im Ungewissen.

Frau Ministerin, mit solch zögerlichem Handeln, mit diesem Tempo, das Sie vorlegen, werden Sie es schaffen, dass BadenWürttemberg seine Attraktivität für Professoren gänzlich ver liert, diese sich für einen Lehrstuhl außerhalb Baden-Würt tembergs entscheiden, in andere Bundesländer oder ins Aus land abwandern. Ich frage mich schon, wie Sie die Professo ren und Professorinnen in unserem Land so lange in der Luft hängen lassen konnten, gleichzeitig aber mit Überzeugungs kraft propagieren, dass es sich lohnt, sich für den Wissen schaftsstandort Baden-Württemberg zu entscheiden.

Denn eines ist für uns, die CDU-Fraktion, klar: Mit Ihrem jet zigen Entwurf für die Reform der W-Besoldung haben Sie ei ne hübsche Verpackung gewählt. Wer sich den Inhalt genau er anschaut, der ist alles andere als begeistert. Warum? Pers pektivisch hat die geplante Reform zur Folge, dass vielfach die Grundgehaltserhöhung in beträchtlichem Umfang aus den Mitteln, die bislang für die Vergabe von Leistungsbezügen zur Verfügung standen, finanziert werden muss.

Bei der Reform wird außer Acht gelassen, dass durch die vor gesehene Konsumtion der Leistungsbezüge in Berufungszu sagen eingegriffen wird, die nach der Systematik der W-Be soldung die Leistung des einzelnen Hochschullehrers hono rieren sollen. De facto hätte der Gesetzesentwurf in der jetzi gen Fassung zur Folge, dass Professoren mit langjähriger Be rufserfahrung im Vergleich mit neu berufenen nach Inkraft treten der Reform bei den Leistungsbezügen systematisch schlechtergestellt sind.

Auch die Frage der Auswirkungen der Reform auf die Ruhe gehälter ist bislang noch nicht befriedigend geregelt. Das Ge setz ist diesbezüglich noch unausgegoren. Frau Ministerin, wir fordern Sie auf: Bessern Sie an dieser Stelle bitte nach; andernfalls ist die Reform der W-Besoldung eine echte Mo gelpackung.

Mit der Regelung höherer Bezüge geht eine Reduktion der Regelgrenze für die Ruhegehaltsfähigkeit von unbefristeten Leistungsbezügen bis zur Höhe von bisher 40 % auf 21 % des jeweiligen Grundgehalts in W 2, bis 28 % des jeweiligen Grundgehalts in W 3 einher, soweit diese mindestens zwei Jahre lang bezogen worden sind.

Auch bei der bisherigen möglichen Ruhegehaltsfähigkeit von befristeten und unbefristeten Leistungsbezügen kann es zu ei ner Reduzierung kommen. Nehmen wir beispielsweise die Hochschulen für angewandte Wissenschaften: Gerade für die HAWs bringt die Reform auch finanzielle Schwierigkeiten mit sich, da diese Hochschulart viele Programmmittel („Hoch schule 2012“) eingeworben hat.

Aus diesen Mitteln werden zu einem sehr großen Anteil be fristete Professorenstellen finanziert, die selbstverständlich auch alle diese Besoldungserhöhung erhalten werden. Dies muss dann aber aus den Programmmitteln selbst finanziert werden. Dies geht somit wieder zulasten von Sachmitteln und Mitarbeiterstellen, die ebenfalls aus diesem Topf finanziert werden.

Nur die unbefristeten Professorenstellen werden künftig mit den zusätzlich veranschlagten rund 9,6 Millionen € und da mit für die Hochschule kapazitätsneutral abgerechnet.

Insbesondere in der Frage der Leistungsbezüge unterscheidet sich die Position meiner Fraktion von der der Landesregie rung deutlich. Bei den Leistungsbezügen zeigt sich einmal mehr, dass sich die Betroffenen von der Landesregierung in Ihren Anliegen nicht ernst genommen fühlen und nicht gehört wurden.