Protocol of the Session on October 15, 2014

Der Mangel bei den Landräten könnte leicht behoben werden, aber dem verweigern Sie sich. Sie schreiben die Direktwahl, die logisch wäre, die auch Ihren Entwurf schlüssig machen würde, in den Koalitionsvertrag, machen es aber nicht. Dann wird sozusagen wieder in schwarzscher Logik gesagt: „Wir machen erst Bezahlung, dann die Direktwahl.“ Aber das emp finden wir jedenfalls an dieser Stelle als eine falsche Reihen folge.

Dann kommt das Argument „8 % mehr für die dritte Wahlpe riode“. Das Argument ist richtig, endet aber seltsamerweise wieder vor den Beigeordneten, die nicht einbezogen werden. Dafür gibt es wiederum kein eigentliches Argument. Da hilft man sich dann – Verzeihung – mit schwarzscher Logik wie der mit dem Verweis auf die Bürgermeister und sagt, dass die Beigeordneten nicht direkt gewählt werden. Aber das werden die Landräte auch nicht. Also stimmt es da auch nicht.

Übrigens, was die Besoldung angeht: Was den Abstand bei der Besoldung zwischen den Beigeordneten, dem Ersten Bei geordneten beispielsweise, und dem Oberbürgermeister be trifft, so hat uns heute hierzu – mich jedenfalls, Sie vielleicht auch – ein interessantes Berechnungsbeispiel erreicht. Dass der Abstand nach Ihrer Reform 2 000 € beträgt, das kann ich Ihnen schwarz auf weiß zeigen. Dieser Abstand hinterher ist zu groß. Die Logik fehlt; das haben wir festgestellt.

Ich ziehe daher das Fazit: Es riecht, meine Damen und Her ren, ein bisschen nach Wahlgeschenk,

(Abg. Thomas Blenke CDU: Wie so vieles!)

teilweise auch auf Kosten anderer. Wir sind der Meinung, dass dieses Wahlgeschenk grundsätzlich nicht die Falschen trifft; deshalb werden wir den Gesetzentwurf auch nicht ablehnen. Wir werden aber – weil die Begründung nicht überzeugt, ge rade angesichts der anhaltenden Verweigerung bei der Frage der Direktwahl der Landräte – auch nicht dafür stimmen. Wir werden uns also ausnahmsweise einmal enthalten.

Danke schön.

(Beifall bei der FDP/DVP)

Mir liegen keine wei teren Wortmeldungen vor.

Wir kommen deshalb in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 15/5363.

Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des In nenausschusses, Drucksache 15/5758. Der Ausschuss emp fiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Hierzu liegt der Entschließungsantrag der Fraktion der FDP/DVP, Druck sache 15/5865, vor, den ich nach der Schlussabstimmung auf rufen werde.

Ich rufe auf

Artikel 1

Änderung des Landeskommunalbesoldungsgesetzes

mit den Nummern 1 und 2. Sind Sie damit einverstanden, dass ich den Artikel insgesamt zur Abstimmung stelle? – Das ist der Fall.

Wer dem Artikel 1 mit den Nummern 1 und 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer ent hält sich? – Bei mehreren Enthaltungen ist Artikel 1 mit Mehr heit angenommen.

Ich rufe auf

Artikel 2

Inkrafttreten

Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Bei mehreren Enthal tungen ist Artikel 2 angenommen.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 15. Oktober 2014 das folgende Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Änderung des Landeskommunalbesol dungsgesetzes“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Bei mehre ren Stimmenthaltungen ist das Gesetz damit beschlossen wor den.

Wir haben nun noch über den Entschließungsantrag der Frak tion der FDP/DVP, Drucksache 15/5865, abzustimmen. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Entschließungsantrag der Fraktion der FDP/DVP mehr heitlich abgelehnt.

Somit ist Tagesordnungspunkt 5 erledigt.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 6:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Kirchensteuergesetzes – Druck sache 15/5444

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Fi nanzen und Wirtschaft – Drucksache 15/5723

Berichterstatter: Abg. Klaus Herrmann

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt. Sie selbst haben diese auf drei Minuten reduziert.

(Abg. Karl Zimmermann CDU: Ein „Amen“ würde genügen! – Vereinzelt Heiterkeit)

Ich bitte um Beachtung.

Für die CDU-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Köß ler.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei der Änderung des Lan deskirchensteuergesetzes geht es um eine Umsetzung von bundesrechtlichen Regelungen. Zum einen geht es darum, dass die Einführung eines automatischen Verfahrens zum Kir chensteuerabzug bei Kapitaleinkünften geordnet wird, zum anderen geht es um die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften mit Ehegatten im Kirchensteuerrecht.

Lassen Sie mich ganz kurz etwas zum Verfahren sagen. Seit 2009 führen Banken – z. B. Sparkassen – und Kapitalgesell schaften 25 % Abgeltungssteuer plus Soli an das Finanzamt ab. Die Kirchensteuer wurde bisher nur dann abgeführt, wenn der Kunde seiner Bank die Religionszugehörigkeit mitgeteilt hat. Tat er das nicht, musste er in der Vergangenheit seine Ka pitalerträge in der Einkommensteuererklärung deklarieren, und diese Abgaben wurden dann eingezogen. Allerdings ha ben das manche nicht gemacht, und es kam daher zu Steuer ausfällen größeren Ausmaßes. Man spricht von Hunderten von Millionen Euro.

Das ändert sich jetzt. Sowohl Banken – z. B. Sparkassen – als auch Kapitalgesellschaften und Genossenschaften führen künftig Steuern auf Kapitalerträge automatisch ab. Dazu ist ein besonderes Verfahren notwendig. Sie müssen beim Bun deszentralamt für Steuern die Religionszugehörigkeit anfra gen und bekommen von dort einen sechsstelligen Schlüssel. Diesem Schlüssel können die Banken allerdings nicht entneh men, welcher Religion ihr Kunde angehört.

Der Steuerzahler kann allerdings beim Bundeszentralamt für Steuern einen Sperrvermerk beantragen. Dann wird seine Re ligionszugehörigkeit nicht bekannt gegeben. Für Kirchensteu erzahler, die diesen Sperrvermerk beantragen, ist es allerdings auch künftig notwendig, dass sie bei ihrer Einkommensteuer erklärung die Kapitalerträge zur Ermittlung der festzusetzen den Kirchensteuer deklarieren. Das zuständige Finanzamt be kommt vom Bundeszentralamt eine Benachrichtigung über den Sperrvermerk.

Lassen Sie mich ein paar kritische Anmerkungen zu diesem Verfahren machen. Etwa 600 000 Kapitalgesellschaften müs sen nachfragen, welche Religionszugehörigkeit jeweils der einzelne Gesellschafter hat. Diese Abfragen kosten viel Ener gie und viel Zeit und sind natürlich sehr bürokratisch. – Ich versuche, gleich zum Ende zu kommen.

Diese Abfrage muss auch für Einmanngesellschaften durch geführt werden, und zwar jedes Jahr.

Fazit des ganzen Verfahrens: Für den Steuerzahler wird es ein facher. Für viele Steuerzahler, insbesondere für diejenigen, die ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilt haben, wird

alles gleich bleiben. Die Banken klagen über erheblichen bü rokratischen Aufwand. Das hängt auch damit zusammen, dass das Bundeszentralamt nicht gut vorbereitet ist, was die Da tenbank betrifft.

Der automatische Steuerabzug führt insgesamt zu mehr Steu ergerechtigkeit und natürlich zu höheren Steuereinnahmen bei den Kirchen. Verschiedenen Presseberichten zufolge hat das neue Verfahren auch zu Kirchenaustritten geführt.

Ich gehe davon aus, dass noch Berichtigungen erfolgen. Mehr Öffentlichkeitsarbeit ist notwendig. Denn teilweise ist der Ein druck entstanden, dass es sich um eine neue Steuer handle.

Die Kirchen werden mehr Geld einnehmen. Das ist gut so. Denn dadurch können sie mehr soziale und seelsorgerische Projekte durchführen.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Das Wort für die Frak tion GRÜNE erteile ich Herrn Abg. Halder.