Protocol of the Session on July 23, 2014

Berichterstatter: Abg. Bernd Hitzler

Meine Damen und Herren, die Fraktionen haben sich darauf verständigt, in der Zweiten Beratung auf eine Aussprache zu verzichten.

(Vereinzelt Beifall)

Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 15/5443. Ab stimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Stän digen Ausschusses, Drucksache 15/5504. Der Ausschuss emp fiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.

Sind Sie damit einverstanden, dass ich die Artikel 1 – Ände rung der Heilverfahrensordnung Baden-Württemberg – bis Artikel 17 – Inkrafttreten, Übergangsvorschrift zur Änderung des Wassergesetzes – gemeinsam zur Abstimmung stelle? – Das ist der Fall.

Wer den Artikeln 1 bis 17 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Den Artikeln 1 bis 17 ist einstimmig zugestimmt.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 23. Juli 2014 das folgende Ge setz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Bereinigung von Landesrecht“. – Sie stim men der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dem Gesetz wurde einstimmig zugestimmt.

Tagesordnungspunkt 3 ist damit erledigt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor wir in die Mittags pause eintreten, noch zwei wichtige Hinweise.

(Unruhe – Zuruf von der SPD: Es ist erst Viertel vor zwölf!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es wurde im Präsidium von Ihnen selbst so beschlossen: Nach Tagesordnungspunkt 3, zu dem ursprünglich eine Aussprache vorgesehen war, sollte die Mittagspause folgen. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass während der Mittagspause die Veranstaltung zum Jubi läum des Gestüts Marbach stattfindet.

(Zurufe: Wir können Punkt 5 vorziehen!)

Gut, dann ziehen wir Punkt 5 der Tagesordnung vor. Punkt 4 der Tagesordnung können wir nicht vorziehen, weil eine Re gierungsbefragung immer im Anschluss an die Mittagspause stattfinden soll.

Ich rufe also nun Punkt 5 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/25/EU in das Bauberufsrecht – Drucksache 15/5445

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Fi nanzen und Wirtschaft – Drucksache 15/5486

Berichterstatter: Abg. Dr. Reinhard Löffler

Ich hoffe, dass die Redner hierzu anwesend sind.

(Zurufe: Keine Aussprache!)

Ich weiß es doch. Das war ein Scherz.

(Heiterkeit – Unruhe)

Meine Güte! Also gut. Wir werden keine Scherze mehr ma chen.

(Vereinzelt Beifall)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Fraktionen haben sich auch hier darauf verständigt, in der Zweiten Beratung auf ei ne Aussprache zu verzichten.

Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 15/5445. Ab stimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Aus schusses für Finanzen und Wirtschaft, Drucksache 15/5486. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustim men.

Ich rufe auf

Artikel 1

Änderung des Architektengesetzes

Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Somit einstimmig an genommen.

Ich rufe auf

Artikel 2

Änderung des Ingenieurgesetzes

Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Einstimmig zuge stimmt.

Ich rufe auf

Artikel 3

Inkrafttreten

Wer Artikel 3 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Somit ebenfalls ein stimmig angenommen.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 23. Juli 2014 das folgende Ge setz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/25/EU in das Bauberufsrecht“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Dem Gesetz ist einstimmig zugestimmt.

Punkt 5 der Tagesordnung ist damit erledigt.