Protocol of the Session on July 21, 2011

Zu b: Mit dem Umwandlungsverbot von Dauergrünland wer den Inhalt und Schranken des Eigentumsrechts nach Arti kel 14 des Grundgesetzes neu bestimmt. Das Privatinteresse des Einzelnen ist dabei gegenüber dem mit dem Gesetz ver folgten Allgemeininteresse, Dauergrünland als eine der wich tigsten Produktionsgrundlagen der Landwirtschaft und wert volles Kulturgut zu schützen sowie einen wesentlichen Bei trag zum Arten-, Boden-, Klima- und Gewässerschutz zu leis ten, abzuwägen. Nach Auffassung des MLR kommt eine der artige Abwägung zu dem Ergebnis, dass im Rahmen der So zialpflichtigkeit des Eigentums den genannten berechtigten Allgemeininteressen Vorrang einzuräumen ist.

Von erheblichem Gewicht sind in diesem Zusammenhang die in der Beantwortung zu Buchstabe a dargestellten Ausnahme regelungen im Gesetzentwurf. Das MLR geht davon aus, dass angesichts der in Betracht zu ziehenden tatsächlichen Gege benheiten nicht mit Fällen zu rechnen ist, in denen das Verbot der Umwandlung von Dauergrünland nur durch Gewährung eines finanziellen Ausgleichs zumutbar wäre.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 2 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. V o l k e r S c h e b e s t a C D U – R e a l s c h u l a b s c h l u s s a n W e r k r e a l s c h u l e n

Bitte, Herr Abg. Schebesta.

Frau Präsidentin, liebe Kolle ginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung:

Wird nach den Vorstellungen der Landesregierung, die Frau Ministerin Warminski-Leitheußer in ihrem Brief vom 7. Juli 2011 an Eltern, Schulen, Kindergärten und Schulträger veröf fentlicht hat, an Werkrealschulen die gleiche Prüfung wie an Realschulen abgelegt, um den von ihr angestrebten vollwer tigen Realschulabschluss zu erhalten, der auf dem Bildungs plan der Realschulen basieren soll?

Vielen Dank. – Ich darf für die Landesregierung Herrn Staatssekretär Dr. Mentrup ans Rednerpult bitten.

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Aha! Da schickt man den Fachmann! – Heiterkeit des Abg. Volker Schebesta CDU)

Ich antworte gern auf die Frage von Herrn Schebesta. Geplant ist, dass an den Werk realschulen, die sich zu Gemeinschaftsschulen weiterentwi ckeln, dann der echte Realschulabschluss möglich ist, wenn an diesen Schulen der Bildungsplan der Realschule als Teil des Gemeinschaftsschulkonzepts umgesetzt worden ist.

Eine Nachfrage, Kolle ge Röhm.

Herr Staatssekretär, die Frage, die ich jetzt stelle, habe ich schon einmal gestellt. Ich glaube, Sie sind in der Lage, diese zu beantworten.

Gestern haben wir von der Ministerin erfahren, dass in der künftigen Gemeinschaftsschule – wir sind gerade beim Thema Werkrealschule – sowohl die Bildungsstandards der Haupt schule als auch die der Realschule, als auch die des Gymna siums gelten sollen. Können Sie versuchen, ein wenig Klar heit in diese Aussage zu bringen?

Der zweite Teil meiner Frage bezieht sich auf die Aussage, dass auf dem Konzept dieser Gemeinschaftsschule aufbauend eine gymnasiale Oberstufe mit zwölf Schülern pro Klasse ent stehen soll. Wie gedenken Sie sicherzustellen, dass diesen Schülern eine Wahlmöglichkeit eingeräumt wird?

Zur ersten Nachfrage: Das Wesen einer Gemeinschaftsschule ist, dass sie allen Schü lern jederzeit alle Bildungsstandards anbietet. Damit eröffnet sie die Möglichkeit, den Bildungsplan individuell anzubieten. Allerdings muss ich Sie korrigieren: Es handelt sich um den Bildungsplan der Werkrealschule, der Realschule und des Gymnasiums.

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Gut! Prima!)

Zur zweiten Nachfrage: Ich glaube, Ihnen ist dabei etwas durcheinandergeraten. Wir planen, an mehr Werkrealschulen als bisher eine zehnte Klasse einzuführen. Eine solche Klas se kann auch dann eingerichtet werden, wenn dafür mögli cherweise nur zwölf Schüler in dieser Jahrgangsstufe vorhan den sind. Das ist unser momentaner Diskussionsstand. Dieses Vorhaben ermöglicht, an vielen Schulen mit einzügigen Klas sen ein zehntes Schuljahr anzubieten.

Die gymnasiale Oberstufe, die als Fortentwicklung der Ge meinschaftsschule zusätzlich geschaffen werden kann, kann dagegen nicht durch so wenige Schüler getragen werden. Viel mehr muss diese deutlich größer ausfallen. Insofern wird es aus meiner Sicht in den ersten Tranchen der Gemeinschafts schulentwicklung nicht besonders viele Standorte geben, die aufgrund ihrer Größe überhaupt eine gymnasiale Oberstufe separat einrichten können.

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Okay, das ist auch vernünftig! – Abg. Friedlinde Gurr-Hirsch CDU: Sagt man das auch den Bürgermeistern?)

Es liegt eine Zusatzfra ge des Herrn Abg. Schebesta vor.

Herr Staatssekretär, auf meine Frage haben Sie mitgeteilt, wie die Organisation an den Ge meinschaftsschulen sein wird. Dies war aber nicht Gegenstand meiner Frage. Mich interessiert, was künftig an den Werkre alschulen geschieht. Der Begriff „Gemeinschaftsschule“ taucht in dem Brief der Kultusministerin erst unter Ziffer 4 auf. Unter Ziffer 3 steht: „Werkrealschulen weiterentwickeln“. Weiter heißt es:

Die neuen Werkrealschulen

also Schulen, die entweder bereits eine Werkrealschule sind oder es nach Ihrer neuen Konzeption werden sollen –

können einen vollwertigen Realschulabschluss anbieten, der aber auf dem Bildungsplan der Realschulen basieren muss.

Mich interessiert, ob an diesen Werkrealschulen für diesen Re alschulabschluss dieselbe Prüfung abgelegt wird wie an den Realschulen, und nicht, wie es an den Gemeinschaftsschulen läuft. Könnten Sie die Frage daher noch einmal mit Blick auf die Werkrealschulen beantworten?

Dies war der damalige Diskussionsstand. In der Tat wurde überlegt, den Werkreal schulabschluss an den Werkrealschulen zu einem echten Re alschulabschluss nach dem Bildungsplan für Realschulen wei terzuentwickeln. Dies ist aber nur dann möglich – das ist völ lig logisch –, wenn zuvor auch nach dem Bildungsplan für Re alschulen an den entsprechenden Standorten unterrichtet wor den ist.

Momentan sagen wir aber bezüglich dieser von uns angedach ten Idee, dass dies nur dann an einer Werkrealschule als „Zwi schenschritt“ möglich ist, wenn es später eine vollwertige Ge meinschaftsschule geben soll. Im Grunde geht dies nur dann, wenn an den Werkrealschulen ab der fünften Klasse der Bil dungsplan für Realschulen zugrunde gelegt wird.

Eine letzte Zusatzfrage des Herrn Abg. Schebesta.

Herr Staatssekretär, zwischen dem 7. Juli und dem heutigen Tag, dem 21. Juli 2011, erga ben sich grundlegende Änderungen bezüglich der Umsetzung der Vorhaben der Landesregierung, die die Ministerin in ih rem Brief angekündigt hat. Ich bitte Sie, die Schulen darüber zu informieren, dass diese innerhalb von 14 Tagen entstande nen Änderungen – die Ministerin hat die Vorhaben in ihrem Brief erst am 7. Juli angekündigt – dazu führten, dass der In halt des Briefes nicht mehr Gegenstand der Planungen des Mi nisteriums ist.

Stimmen Sie mir zu, dass es für die Perspektiven der Schulen sinnvoll wäre, dass sie diesen neuen Planungsstand, der sich gegenüber dem Stand von vor 14 Tagen geändert hat, mitge teilt bekommen?

Ich sehe diesbezüglich überhaupt kein Problem. Wenn eine Werkrealschule durch den angesprochenen Brief ermuntert worden ist, sich darauf ein

zulassen, einen Realschulabschluss anzubieten, dann kann sich diese Werkrealschule bei uns melden. Dann werden wir ihr erklären, dass es ihr dann möglich ist, einen Realschulab schluss anzubieten, wenn sie sich auf den Weg dahin begeben hat, eine Gemeinschaftsschule zu werden. Im Rahmen dieses Prozesses kann dann auch ein echter Realschulabschluss an geboten werden. Dann kann sich diese Schule entscheiden, ob sie eine klassische Werkrealschule bleibt oder sich in Rich tung Gemeinschaftsschule entwickelt.

Die nächste Zusatzfrage, Herr Abg. Röhm, bitte.

Herr Staatssekretär Men trup, vielen herzlichen Dank. Wir wissen jetzt, dass ein Durch einander herrscht. Wir wissen nicht, ob die Ministerin das Sa gen hat oder ob Sie das Sagen haben – was für das Land Ba den-Württemberg vielleicht besser wäre.

(Unruhe)

Meine Frage ist: Welche Ressourcen wollen Sie zusätzlich be reitstellen, um die Schüler zu dem von Ihnen vorgeschlage nen gemeinsamen Abschluss zu führen? Wie wird sich der Klassenteiler weiterentwickeln?

Ich weise noch einmal darauf hin, dass Zusatzfragen keine Feststellungen oder Wer tungen enthalten sollten.

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Das ist eine Tatsa chenfeststellung gewesen! – Vereinzelt Heiterkeit)

Die Vertreter der Op position – insbesondere die Herren – sollten sich einmal über legen, ob sie die Fragestunde zu einer öffentlichen Beurtei lungsveranstaltung machen wollen oder ob sie wirklich Inte resse an den Antworten haben.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Zurufe von der CDU, u. a. Abg. Thomas Blenke: Die Öffentlichkeit hat ein Interesse daran!)

Jetzt muss ich noch einmal über Ihre Frage nachdenken.

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Ich helfe noch ein mal! – Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU)

Helfen Sie mir noch einmal.

(Zuruf des Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU)

Welche Ressourcen stehen bereit? Genau.

Nur die Frage.

Frau Präsidentin, ich fra ge wirklich nur: Herr Staatssekretär, welche Ressourcen wol len Sie bereitstellen, und welche Hilfs- und Unterstützungs maßnahmen wollen Sie einleiten, damit die Kinder den von Ihnen neu ins Auge gefassten Abschluss gemeinsam erreichen können?

Wir müssen jetzt mit den Schulen, die sich schon auf einem solchen Weg befinden, und mit entsprechenden Fachleuten darüber reden, welche Un

terstützung die Schulen brauchen, die sich auf einen solchen Weg begeben wollen.

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Ja!)

Da muss es Fortbildungen geben, da muss es Moderation ge ben, da muss es im Grunde eine Prozessbegleitung geben. Denn dieses Verfahren, sozusagen ein eigenes Konzept der Schule entwickeln zu müssen, ist für die Schulen sehr unge wohnt.