Protocol of the Session on July 29, 2010

Ich bitte Sie alle, unserem gemeinsamen Änderungsantrag zu zustimmen. Dieser stellt klar – das ist das Wichtige –, dass wir bei den weiteren parlamentarischen Beratungen der Dienst rechtsreform die Frage der rechtlichen Gleichstellung von ein getragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe im Lichte höchstrichterlicher Entscheidungen prüfen werden. Das ge schieht am besten in Ruhe und Sachlichkeit, aber nicht hopp lahopp.

(Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Brigitte Lösch GRÜNE: Seit wann ist ein Jahr hopplahopp?)

Manche brauchen halt ein bisschen länger.

(Heiterkeit – Abg. Karl Zimmermann CDU: Bei die sem Thema geht nichts hopplahopp!)

Meine Damen und Herren, diese Dienstrechtsreform trägt ein Stück weit der demografischen Entwicklung Rechnung: An hebung der Altersgrenzen, Modifizierung der Anrechnung der Ausbildungszeiten, beides analog zur gesetzlichen Rentenver sicherung.

Damit verbunden ist ein Einsparvolumen von etwa 100 Mil lionen € im Durchschnitt der Jahre 2012 bis 2029. Genauer gesagt: Wir sparen nicht, sondern wir verringern den Zuwachs des Pensionsaufwands, der sich ergeben würde, wenn wir gar nichts machen würden.

Den Pensionären mehr aufzuerlegen, wie es z. B. die Grünen immer wieder fordern, wäre nicht korrekt; denn nicht die Pen sionäre tragen die Verantwortung für die stark steigende Pen sionslast, sondern die Politik, die diese Stellen geschaffen hat.

(Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP: So ist es! – Abg. Thomas Oelmayer GRÜNE: Deswegen muss die Po litik jetzt einmal handeln!)

Die Dienstrechtsreform fördert das Leistungsprinzip. Die Chancen, beruflich voranzukommen und in angemessener Zeit befördert zu werden, verbessern sich durch das mit der Re form verbundene Strukturprogramm. Schwerpunkte sind die Polizei mit jeweils rund 500 Hebungen im mittleren und im gehobenen Dienst, die Justiz mit ebenfalls knapp 500 Hebun gen im Vollzugsdienst und bei Rechtspflegern sowie die Steu erverwaltung mit rund 1 500 Hebungen. Das entspricht dem, was Sie immer fordern, nämlich dass die Leute beim Steuer eintreiben mehr motiviert sein müssen. Das tun wir damit.

Wichtig ist uns außerdem, dass es im Bereich der Technischen Lehrer und der Fachlehrer 500 Hebungen geben wird.

(Beifall bei der FDP/DVP)

Dazu kommen noch kleinere Maßnahmen im Wissenschafts bereich, z. B. die Anhebung der Grundgehälter in W 2 und W 3 um voraussichtlich 100 € pro Monat. Das ist auch über fällig.

Das bislang ausgesparte Strukturprogramm beim Rechnungs hof wird jetzt umgesetzt.

Es gibt auch eine kleine Novelle in der B-Besoldung. Das ist im Vorfeld dieser Debatte kritisiert worden. Ich will noch ein mal sagen: Dafür werden 307 000 € eingesetzt, während wir insgesamt 39,9 Millionen € für Stellenverbesserungen einset zen. Das ist also weniger als 1 %. Der Schwerpunkt liegt ein deutig auf den Hebungen im mittleren und im gehobenen Dienst. Das ist der beste Weg, Leistungsorientierung zu för dern, indem eben die Voraussetzungen für eine leistungsbe zogene Besoldung deutlich verbessert werden.

(Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Ursula Haußmann SPD: Das haben sie dir falsch aufgeschrieben!)

Ganz wichtig ist uns Liberalen, die Chancen des Personalaus tauschs zwischen der Wirtschaft und dem öffentlichen Dienst zu verbessern, indem die Durchlässigkeit zwischen beiden Be reichen größer wird. Das ist bisher in der Praxis immer daran gescheitert, dass es für jemanden, der im öffentlichen Dienst war, nicht attraktiv war, in die Wirtschaft zu wechseln, weil er dann ja nur nachversichert wurde, was im Verhältnis zur Beamtenversorgung nicht attraktiv war.

Mit der Trennung dieser Systeme der Alterssicherung betritt Baden-Württemberg jetzt Neuland und nimmt damit eine Vor reiterrolle gegenüber allen anderen Ländern und dem Bund ein. Das ist wirklich wieder einmal eine Bestätigung dessen, was wir sagen: Baden-Württemberg ist vorn.

(Beifall bei der FDP/DVP – Zuruf der Abg. Ursula Haußmann SPD)

Die Dienstrechtsreform verbessert auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, z. B. durch die Ermöglichung der unter hälftigen Teilzeit aus familienpolitischen Gründen. Sie setzt auch – um damit ein nicht so angenehmes Thema anzuspre chen – die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Personalvertretungsrecht aus dem Jahr 1995 um. Wir ha ben nochmals geprüft, ob dort mehr drinsteht, als in diesem Urteil verlangt wird; das ist nicht der Fall. Das wird hier 1 : 1 umgesetzt. Deshalb muss das jetzt gemacht werden.

Wenn es zu diesem Punkt unterschiedliche Auffassungen zwi schen der Landesregierung und den sie tragenden Fraktionen einerseits und den Berufsverbänden und Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes andererseits gibt, liegt dies ein Stück weit in der Natur der Sache und ist zugleich eine Ausnahme.

Ich möchte noch einmal betonen: Wir haben in einer Vielzahl von Gesprächen in vielen Fällen Regelungen erarbeitet, die im Konsens mit den Betroffenen gefunden worden sind. Das wollen wir auch künftig so halten.

(Beifall bei der FDP/DVP)

Die Dienstrechtsreform – ich habe die Zahl schon genannt – bringt zunächst etwa 100 Millionen €. Dieses Volumen ver ringert sich dann durch eine ganze Reihe von Maßnahmen wie die Möglichkeit, nach einer Dienstzeit von 45 Jahren mit Voll endung des 65. Lebensjahrs abschlagsfrei in den Ruhestand zu treten – das macht 4,3 Millionen € aus –, die Möglichkeit, im Bereich der Sonderaltersgrenzen bei Dienstunfähigkeit weiterhin mit 60 Jahren abschlagsfrei in den Ruhestand ge hen zu können – das macht 0,15 Millionen € aus –, und die dauerhafte Fortführung der Altersteilzeit für Schwerbehinder te, was 6 Millionen € ausmacht.

(Glocke des Präsidenten)

Herr Kollege!

Gestatten Sie eine Zwi schenfrage...

Aber gern.

... der Frau Abg. Lösch?

Bitte, Frau Abgeordne te.

(Abg. Brigitte Lösch GRÜNE begibt sich zu einem Saalmikrofon.)

Nicht so langsam!

(Heiterkeit)

Herr Kollege Kluck, nachdem Sie vorhin gesagt haben, Sie könnten nicht so hopplahopp ei nem Antrag der Grünen zustimmen, sondern das müsse durch dacht sein, möchte ich Sie fragen, ob Sie wissen, dass das Per sonenstandsgesetz am 1. Januar 2009 in Kraft getreten ist – das ist jetzt schon anderthalb Jahre her –, und ob Sie zweitens wissen bzw. wie Sie es bewerten, dass der Kreisvorsitzende und Landtagskandidat der Stuttgarter FDP, Armin Serwani, erklärt hat:

Die Anwendungspraxis der aktuellen Regelung ist diskri minierend für gleichgeschlechtliche Paare und muss da her abgeschafft werden.

(Zuruf: Der soll erst einmal kommen!)

Er fordert die FDP/DVP-Fraktion im Landtag von BadenWürttemberg auf, darauf hinzuwirken, die Gesetzgebung da hin gehend zu ändern.

(Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Er kann darauf hinwir ken, wenn er gewählt ist!)

Vielen Dank, dass Sie mir die sen mir schon bekannten Satz meines Parteifreundes mittei len. Ich teile übrigens dessen Auffassung. Das habe ich auch bei der Debatte über das Personenstandsgesetz gesagt. Wir ha ben uns da aber auf die Regelung geeinigt, dass wir das bei den Landratsämtern machen. Die Stuttgarter sind davon üb

rigens nicht betroffen; denn die haben keinen Landrat. Mir ha ben die Kollegen Wolf und Pauli versichert, dass sie dies durchaus in würdevollem Rahmen in ihrem Landratsamt durchführen werden. Aber das muss eine längere Haltbarkeits dauer als ein Jahr haben, liebe Kollegin.

(Zuruf der Abg. Brigitte Lösch GRÜNE)

Jetzt hätten Sie mich fast aus dem Konzept gebracht.

All diese positiven Veränderungen – dazu gehören auch die 6 Millionen € für die Gesundheitsprävention im Landesdienst –

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

machen zusammen ungefähr 30 Millionen € an Mehraufwen dungen aus, die wir dann von den 100 Millionen € abziehen müssen.

Dies zeigt: Diese Reform ist ein Programm zur Modernisie rung des öffentlichen Dienstrechts, ein Programm der Struk turveränderung und Strukturverbesserung. Wir erhöhen die Regelaltersgrenze. Wir tun dies maßvoll und in 18 Schritten und verbinden damit eine Offensive für freiwillige längere Ar beitszeit.

Wir erhöhen die Lebensarbeitszeit auch im Bereich der Son deraltersgrenzen. Das fällt uns nicht leicht. Aber wir flankie ren dies durch die Beibehaltung der Altersgrenze von 60 Jah ren bei Dienstunfähigkeit, durch zusätzliche Freistellungsta ge unter besonderen Bedingungen und durch die Beibehal tung von Sonderregelungen des alten Bundesbeamtenversor gungsrechts, die da sind: Ausgleichszahlung, vorübergehen de Erhöhung des Ruhegehaltssatzes.

Das Dienstrecht wird insgesamt flexibler und moderner, das Leistungsprinzip wird gestärkt, die Dienstherren erhalten ei ne höhere Eigenverantwortung, der Landespersonalausschuss wird entbehrlich, der einfache Dienst entfällt, was für uns ganz wichtig ist. Dieses Gesetz trägt den Namen „Reform“ zu Recht. Es verbessert das Dienstrecht und macht es flexibler und moderner. Und Liberale waren schon immer für Flexibi lität und Modernität.

(Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Ursula Haußmann SPD: Oje!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen jetzt zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung der verschiedenen Anträge.