Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Landesbankgesetzes – Druck sache 14/6390
Das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Rede zeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt, wobei gestaffel te Redezeiten gelten.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben uns heute – wie in den letzten zwei Jahren oft – wieder einmal mit der Landesbank zu beschäftigen. Wie in anderen Politikfeldern gilt auch hier der Satz: Politik beginnt mit der Betrachtung der Realität.
Die Realität ist in diesem Fall erstens, dass die Landesbank im Zuge der Finanzkrise in schweres Fahrwasser geraten ist. Es gehört aber auch zur Wahrheit, dass der größere Teil der Lasten aus der ehemaligen Sachsen LB und der Landesbank Rheinland-Pfalz kommt. Zwei Drittel der abgesicherten Pa piere kommen von diesen beiden Landesbanken. Dass natür lich auch in Baden-Württemberg Fehler gemacht wurden, will niemand verschweigen.
Zweitens: Zur Rettung der Bank mussten die Eigentümer 5 Milliarden € zuführen und 12,7 Milliarden € besichern. Da es sich nach Ansicht der EU-Kommission in diesem Fall um eine Beihilfe in Höhe von 14,8 Milliarden € handelt, verlangt die EU-Kommission erstens erhebliche Einschnitte in die Ge schäftspolitik und zweitens eine Veränderung des rechtlichen Rahmens der Landesbank.
Nach harten Verhandlungen mit der Kommission kam ein aus Sicht der CDU-Fraktion tragbarer Kompromiss zustande.
Dass die Landesbank dabei Federn lassen musste, wird von niemandem bezweifelt. Im Gegensatz zu anderen Landesban ken sind die bisherigen Eigentümer jedoch auch weiterhin Ei gentümer.
All denjenigen, die hinsichtlich des Verhandlungsergebnisses von einem Kotau gegenüber der Kommission sprechen, will ich eine Aussage des „Handelsblatts“ entgegenhalten. Das „Handelsblatt“ titelte in diesem Zusammenhang: „LBBW kommt bei EU glimpflich davon“.
Trotzdem sind die Auflagen einschneidend und führen zu er heblichen Veränderungen. Es werden die Ausdünnung der Ge schäftsfelder, die Rückführung der Bilanzsumme und die Auf gabe von 50 % der Beteiligungen gefordert. Dies führt natür lich zu einem um 40 % geringeren Geschäftsvolumen. Damit hat dies natürlich auch Auswirkungen auf das Ergebnis. Die Umstrukturierung führt weiter dazu, dass 2 500 Mitarbeiter die Bank bis zum Jahr 2013 verlassen müssen. Dies trifft das Land, die Menschen und natürlich auch den Arbeitsmarkt im Raum Stuttgart schwer.
Außerdem verlangt die EU eine Rechtsformänderung, um den beihilferechtlichen Anforderungen standhalten zu können. Hierzu gehört, dass die Landesbank bis 2013 in eine Aktien gesellschaft umgewandelt werden muss.
Weiter müssen bis Ende 2010 die bisherigen Aufsichtsorgane der alten Rechtsform an eine neue Gremienstruktur, die einer Aktiengesellschaft, angepasst werden.
Was die Gremienstruktur betrifft, so ist der entscheidende Punkt, dass die Trägerversammlung künftig in eine Hauptver sammlung umgewandelt werden muss und die Aufgaben des Verwaltungsrats durch einen Aufsichtsrat wahrgenommen werden sollen. In diesem Rat wird eine Drittelparität herr schen. Dort werden sieben Arbeitnehmervertreter und 14 Ver treter der Eigentümer sitzen. Von diesen sollen der Vorsitzen de des Aufsichtsrats und sechs weitere Mitglieder unabhängi ge Personen sein. Das ist im Grunde nichts Dramatisches und auch nichts Neues, da schon bisher ein erheblicher Teil der Mitglieder des Verwaltungsrats von außen kommen.
Ob eine größere Zahl von unabhängigen Aufsichtsratsmitglie dern künftig Krisen der Landesbank verhindern kann, ist noch nicht ausgemacht. Lassen Sie mich hierzu ein paar Anmer kungen machen, insbesondere zu dem Vorwurf, dass der öf fentliche Auftrag abhanden gekommen sei. Dem ist nicht so.
Die Landesbank stärkt den Wettbewerb im Kreditgewer be. Sie erbringt ihre Leistungen für die Bevölkerung, die Wirtschaft und die öffentliche Hand unter Berücksichti gung der Markterfordernisse.
Wenn man hierzu § 7 betrachtet, wird sofort klar, dass es in § 7 nicht um eine Festlegung der Bank auf den öffentlichen Auftrag geht, sondern um Grundsätze für die Geschäftsfüh rung. So lautet § 7 übrigens in seiner Überschrift. Beim bis herigen § 7 handelt es sich also nicht um eine Festlegung auf den öffentlichen Auftrag, sondern um eine Handlungsanwei sung für die Geschäftsführung.
Deshalb mein Fazit: Die Normierung in § 2 des Gesetzent wurfs ist völlig ausreichend. Hinzu kommt, dass der neue § 7 jetzt wie folgt lauten soll:
Die Geschäfte der Landesbank sind nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu führen. Die der Landesbank obliegenden Aufgaben sind dabei auch zu berücksichtigen.
Die der Landesbank obliegenden Aufgaben – der öffentliche Auftrag – sind in diesem Fall in § 2 normiert.
Fazit noch einmal: Der öffentliche Auftrag ist nicht unter den Tisch gefallen, wie vielfach behauptet wurde.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP/ DVP – Abg. Dr. Hans-Peter Wetzel FDP/DVP: So ist es! Prima!)
Ab dem Übergang in eine Aktiengesellschaft, also spätestens 2013, wird das Landesbankgesetz nicht mehr maßgeblich sein; die Eigentümer müssen dann den Auftrag der Bank in einer Satzung regeln. Aber auch in Zukunft wird das Beihilferecht der EU nicht außen vor gelassen werden können.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch ein paar all gemeine Sätze zur Landesbank sagen. Die Landesbank muss auch künftig – nach den Entwicklungen der letzten zwei Jah re erst recht – eine Bank für das Land, nicht nur eine Bank im Land sein. „Für das Land“ soll heißen: für die Bürger und Bür gerinnen in Baden-Württemberg, für die Wirtschaft und na türlich auch für die öffentliche Hand. Gerade die Finanzkrise hat gezeigt, dass wir mit den genossenschaftlichen Banken und den Sparkassen gut aufgestellt sind und dass die Landes bank auch künftig für die öffentlich-rechtliche Säule ge braucht wird. Mittelstand und Industrie brauchen einen star ken Finanzpartner in der Region, und die Landesbank ist zur zeit der größte Unternehmensfinanzierer in diesem Land.
Die künftige Konzentration der Landesbank auf Kernkompe tenzen und auf das Kerngeschäft wird, auch wenn sie erzwun gen ist, kein Nachteil sein.
Helmut Schmidt hat in diesem Zusammenhang in der „Zeit“ für die Landesbanken ein solides Geschäftsmodell angemahnt und wörtlich gefordert,
dass das von Anfang an ziemlich dämliche Leitwort vom „Kredit-Ersatz-Geschäft“ niemals wieder Geltung erlan gen kann.
Öffentlich-rechtliche Banken, meine Damen und Herren, oder Banken, an denen die öffentliche Hand beteiligt ist, müssen ein Geschäftsmodell haben, das sowohl Gewinnorientierung als auch Gemeinwohlorientierung unter einen Hut bringt. Nur dann haben diese im öffentlichen Besitz befindlichen Banken eine Daseinsberechtigung. In diesem Sinn bietet meines Er achtens und auch nach Auffassung der CDU-Fraktion dieser Gesetzentwurf eine gute Grundlage. Mit der vorgesehenen Neustrukturierung wird die Position – –
Mit der vorgesehenen Neustrukturierung wird die Position der Landesbank als verlässlicher Partner der mittelständischen Kundschaft gestärkt; die Landesbank ist und bleibt die Bank des Mittelstands.
Herr Präsident, werte Kolleginnen, werte Kollegen! Mit diesem Gesetzentwurf der Landesregie rung wird letztendlich eine Vorgabe der EU umgesetzt; Sie, sehr verehrter Kollege, haben darauf bereits hingewiesen. Mit dem Wort „Vorgabe“ ist hier durchaus eine Richtschnur mit einer engen Reichweite gemeint, anhand derer man sich zu orientieren hat. Das heißt, der Spielraum zur Ausgestaltung dieses Gesetzes ist relativ bescheiden.
Gleichwohl darf, glaube ich, durchaus auch Kritik an diesem Gesetzentwurf, insbesondere aber an den Vorgaben der EU geäußert werden. Das bezieht sich z. B. auf die zwingende Vorgabe der Europäischen Union zur Rechtsformänderung der bisherigen öffentlich-rechtlichen Landesbank Baden-Würt temberg hin zu einer privatrechtlich organisierten Aktienge sellschaft. Das halten wir für problematisch.
Meine Damen und Herren, es mag ja durchaus einsichtig sein, dass die EU mit Blick auf das Wettbewerbsrecht denjenigen Banken, die mit staatlichen Geldern gestützt wurden, beim Umfang ihrer Geschäftstätigkeiten und in Bezug auf ihr Ge schäftsmodell Einschränkungen auferlegt, um konkurrieren de Banken ohne Staatshilfe nicht zu benachteiligen. Allerdings muss man hier, meine ich, doch feststellen, dass die Konkur renz der Banken im Hinblick auf die Übernahme von Geschäf ten derzeit nicht gerade groß ist; die Banken stehen dabei nicht gerade Schlange, auch nicht in unserem Bundesland. Wir ha ben im Gegenteil das Problem – jedenfalls zeigt sich das ge genwärtig –, dass sich die auswärtigen Banken mit der Krise aus dem Bankenplatz Deutschland verabschiedet haben. Auch andere deutsche Banken haben – ebenfalls aufgrund von Staatshilfen – ihre Geschäftstätigkeit zurückführen müssen: Die Commerzbank, die Dresdner Bank, die IKB oder die Hy po Real Estate seien da nur stellvertretend genannt. Wir ha ben deshalb, wie gesagt, zumindest derzeit eher das Problem, dass es zu wenig Bankangebote gibt, und nicht so sehr das Problem von Wettbewerbsverzerrungen bei Finanzdienstleis tungen.
Aber unabhängig davon – das wollen wir als SPD-Fraktion zum Ausdruck bringen – und unabhängig vom Wettbewerbs recht ist es angesichts der Verluste, die unsere Landesbank in den letzten Jahren gemacht hat, grundsätzlich natürlich rich tig, dass die Landesbank ihr Geschäftsmodell verändert und insbesondere das internationale Kapitalmarktgeschäft dras tisch – so kann man es wohl tatsächlich sagen – reduziert und sich zukünftig stärker auf das Geschäft mit der mittelständi