Protocol of the Session on July 13, 2010

(Abg. Thomas Oelmayer GRÜNE: Da ist es ja offen bar!)

Einmal ganz im Ernst: Wer aus diesem Plenum war im letz ten Jahr bei einem Grundbuchamt und musste direkt beim Be such dort etwas anschauen? Ich habe ebenfalls häufig mit Grundbuchämtern zu tun. Mir reichen grundsätzlich die Grundbuchauszüge aus. Ab und zu braucht man auch die Grundakten. Persönlich muss ich die Grundakten anschauen, wenn ich das Original anschauen muss – nur das Original, nicht eine Abschrift. Das ist bei mir, ehrlich gesagt, in meiner fast 25-jährigen Tätigkeit nicht oft vorgekommen. Wenn das ein- oder zweimal vorkommt, ist sicherlich auch der Weg nach Tauberbischofsheim zu schaffen.

(Zuruf des Abg. Thomas Blenke CDU – Abg. Tho mas Oelmayer GRÜNE: Was für die Grundbücher gilt, gilt auch für die Amtsgerichte!)

Die geplante Reduktion – das wurde von Ihnen heute nicht gesagt – birgt ein extremes Einsparpotenzial. Durch die Ein fachheit des Abrufs auf elektronischem Weg können bei Ge meinden bei Bedarf Grundbucheinsichtsstellen geschaffen werden. Der Service wird verbessert werden.

Insgesamt werbe ich dafür: Stimmen Sie dem Gesetzentwurf zu. Er umfasst zwei gute Reformvorhaben. Das Justizminis terium hat eine gute Arbeit geleistet, und das wird BadenWürttemberg auch weiter voranbringen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, mir liegen zum Tagesordnungspunkt 6 keine Wort meldungen mehr vor.

Vorschlag: Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 14/6250 an den Ständigen Ausschuss. – Sie sind damit ein verstanden. Es ist so beschlossen.

Tagesordnungspunkt 6 ist damit erledigt.

Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:

a) Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregie

rung – Gesetz zur Änderung der Vorschriften über das Wasserentnahmeentgelt – Drucksache 14/6491

b) Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des

Umweltministeriums – Einnahmen aus der Wasserent nahmeabgabe – Drucksache 14/5460

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Das Präsidium hat festgelegt, dass nach der Begründung durch die Regierung eine Aussprache mit einer Redezeit von fünf Minuten je Fraktion erfolgt.

Ich darf für die Regierung der Frau Ministerin für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Gönner das Wort erteilen.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit etwas mehr als 20 Jahren erhebt das Land ein Wasserentnahmeentgelt. Aus der Sicht der Landesregierung hat sich das Wasserentnahmeentgelt als Lenkungsabgabe und als ein ökonomisches Instrument, das dem öffentlichen Gut Wasser einen Preis zumisst, bewährt.

Die beiden Regierungsfraktionen haben sich in ihrer Koaliti onsvereinbarung darauf verständigt, beim Wasserentnahme entgelt die Tarife und Ermäßigungsregeln mit dem Ziel zu überprüfen, die Entwicklung der Rechtsprechung und des eu ropäischen Rechts nachzuvollziehen sowie Investitionen in den Wirtschaftsstandort und insbesondere in den Energie standort Baden-Württemberg zu sichern. Wir haben diese Ver einbarung nicht nur ins Papier geschrieben, sondern wir lösen sie auch ein.

Was wir nicht infrage stellen wollen, ist die Finanzierungs funktion des Wasserentnahmeentgelts. Das jährliche Aufkom men von bis zu 85 Millionen € fließt zwar in den allgemeinen Haushalt, aber ohne Wasserpfennig könnte sich das Land die vielfältigen Programme zum Gewässerschutz nicht leisten. Dazu zählen etwa die Ausgleichsleistungen in Wasserschutz gebieten nach der SchALVO oder die Leistungen aus dem MEKA-Programm.

Mit dem Gesetz, dessen Entwurf ich Ihnen heute vorstelle, wollen wir mehr Rechts- und Planungssicherheit für alle Be teiligten schaffen, werden wir die Lenkungswirkung des Was serentnahmeentgelts durch die Einführung eines zusätzlichen Ökobonus optimieren und wollen wir durch die Vereinfachung des Veranlagungsverfahrens und die Einführung höherer Ba gatellgrenzen Bürokratie abbauen.

Vorweg will ich eines klarstellen, weil uns das bei der Ausar beitung dieses Gesetzes immer wichtig war: Es wird für die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes keine zusätzlichen Be lastungen durch die Novellierung geben.

(Beifall der Abg. Winfried Scheuermann CDU und Beate Fauser FDP/DVP)

Es ist bemerkenswert, dass vonseiten der SPD, wenn es um die Nichtbelastung der Bevölkerung geht, kein Applaus kommt.

(Abg. Karl Zimmermann CDU: Die glauben halt nicht daran!)

Aber das ist halt so, wenn man es nicht versteht.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Abg. Be ate Fauser FDP/DVP)

Die in der öffentlichen Wasserversorgung erhobene Aufgabe bleibt im Prinzip unangetastet.

Kernpunkt der Neuregelung ist der Wegfall der bisher gelten den Ermessensregelung für Ermäßigungen, die im Jahr 1998 eingeführt wurde und die über viele Jahre hart umstrittenen war. Bei uns waren Rechtsverfahren mit einem Streitwert von insgesamt 400 Millionen € anhängig, bei denen Energiever sorger darum gestritten haben, entsprechende Ermäßigungen zu erhalten. Es ist uns gelungen, diese Verfahren durch Ver gleiche abzuschließen.

Deswegen war es uns aber auch wichtig, für die Zukunft die Wiederherstellung von Rechtssicherheit zu erreichen, weil wir diese Streitigkeiten aufgrund des Versuchs der unterschiedli chen Auslegung der Ermessensregelung nicht dauerhaft fort führen wollten. Deswegen haben wir neue, lenkungszweck orientierte Ermäßigungstatbestände geschaffen: den soge nannten Ökobonus als Anreiz für Umweltinvestitionen oder aber für den Einsatz von Umweltmanagementsystemen.

Mit der vorliegenden Ausgestaltung des Ökobonus wird eine klare Grundlage für das Ob und das Wie künftiger Ermäßi gungen geschaffen. Wir haben besonders darauf geachtet, dass alle Unternehmen einen fairen Zugang zu Ermäßigungsmög lichkeiten erhalten.

Erstmals haben wir dabei – in einer Zeit wie der jetzigen ver steht man, warum – Wärmelasten in den Fokus genommen. Diese stellen schon heute ein Problem für die Gewässeröko logie und den Betrieb von Kraftwerken dar. Dieses Problem wird sich durch Klimawandel und Hitzeperioden künftig noch verschärfen. Investitionen, durch die der Wärmeeintrag redu ziert wird, führen zur Ermäßigung des Wasserentnahmeent gelts. Dies nützt zusätzlich der Umwelt und dem Klimaschutz.

Darüber hinaus können gewässerökologische Projekte im Sin ne der Wasserrahmenrichtlinie – wie der Bau von Fischtrep pen – angerechnet werden. Damit entsprechen wir im Übri gen auch den Anregungen des Rechnungshofs aus seiner Be ratenden Äußerung zur Finanzierung des Integrierten Rhein programms und der EG-Wasserrahmenrichtlinie.

Der Vereinfachung und zugleich einer Entlastung des produ zierenden Gewerbes außerhalb der Energiewirtschaft dient die Einführung eines einheitlichen Tarifs für die Benutzung von Wasser aus oberirdischen Gewässern. Der Tarif für die Nut zung von Oberflächenwasser in der Produktion wird damit im Ergebnis halbiert. Im Bereich der Grundwasserbenutzung er halten künftig solche Betriebe eine Ermäßigung, die über gül tige Zertifizierungen von Umweltmanagementsystemen nach EMAS oder ISO 14001 verfügen.

Die Entlastung der Wirtschaft durch den Ökobonus kann jähr lich bis zu 11 Millionen € betragen. Diese Entlastung trägt zur ökologischen Modernisierung und gleichzeitig auch zur Standortsicherung bei.

Ich bin mir sicher: Hier wurde ein tragfähiger Kompromiss zwischen den unterschiedlichen Interessen gefunden. Dass diese unterschiedlichen Interessen vorhanden sind, haben vie le Debatten und insbesondere die langwierigen Rechtsstrei tigkeiten gezeigt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit der Verbesse rung der Lenkungswirkung und der Einführung des Ökobo nus, der Sicherstellung der Rechts- und Planungssicherheit für Unternehmen und der erheblichen Vereinfachung schaffen wir ein modernes Gesetz, ohne den Bürger zu belasten. Damit kann auf eine mehr als 20-jährige erfolgreiche Vergangenheit des Wasserpfennigs eine ebenso erfolgreiche Zukunft folgen. In diesem Sinn freue ich mich auf die anschließenden Diskus sionen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und der Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP)

Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Scheuermann das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Was soll ein Abgeordne ter einer Koalitionsfraktion noch sagen, wenn die Ministerin einen Gesetzentwurf begründet hat, hinter dem die CDU-Frak tion voll und ganz steht?

(Heiterkeit – Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Dass wir eine gute Ministerin haben! – Zurufe der Abg. Johan nes Stober und Walter Heiler SPD)

Deswegen werde ich sicherlich nicht in die Verlegenheit kom men, meine Redezeit zu überschreiten.

Ich will zunächst einmal sagen, dass durch diesen Gesetzent wurf nach Jahren der Zwiespältigkeit zwischen den Interes sen, die hinter dem Wasserentnahmeentgelt stehen, und den Interessen der Wirtschaft ein toller Ausgleich gefunden wor den ist. Herr Bauer hat mich vorhin in einem Gespräch auf die Idee gebracht, einfach einmal zu sagen:

(Abg. Franz Untersteller GRÜNE: Ist das der neue Berater des Abg. Scheuermann?)

Wenn wir ein typisches Beispiel suchen, bei dem im wahrs ten Sinn des Wortes ein Ausgleich zwischen Ökonomie und Ökologie stattfindet, haben wir hier ein solches Beispiel. Wenn die Wirtschaft, die weiterhin Wasserentnahmeentgelte bezah len muss, etwas im Interesse der Ökologie unternimmt und das im Sinne des Gesetzes ist, dann hat, wie die Ministerin darlegte, die Wirtschaft eine Entlastung vom Wasserentnah meentgelt, und wir haben in den Punkten, in denen die Wirt schaft tätig wird, Maßnahmen, die für die Ökologie wirklich förderlich sind.

(Zuruf des Abg. Reinhold Pix GRÜNE)

Herr Pix, wenn Sie dazwischenreden, gehen meine Ohren immer auf.

(Abg. Johannes Stober SPD: Ich dachte, sie gehen zu!)

Zweite Feststellung: Ich habe vorhin als Einziger, glaube ich, Beifall geklatscht, als die Ministerin gesagt hat, dieser Aus gleich zwischen Ökologie und Ökonomie gehe nicht zulasten der privaten Wasserverbraucher. Ich habe deswegen ge klatscht, weil ich diesem Haus so lange angehöre, dass ich auch noch Überlegungen kenne, bei denen man gesagt hat: „Wir sind die Proteste der Wirtschaft leid, und deshalb entlas ten wir die Wirtschaft. Weil wir aber das gleiche Aufkommen wie bisher haben wollen, sollen in Gottes Namen die privaten Verbraucher mehr bezahlen.“ Mir ist es viel lieber, bei dieser Lösung etwa 10 Millionen € weniger an Einnahmen aus dem Wasserentnahmeentgelt zu haben, als draußen den Eindruck zu erwecken, wir würden die Großen laufen lassen und die Kleinen hängen.