Protocol of the Session on June 9, 2010

lautet: „Der Landtag hat am 9. Juni 2010 das folgende Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Verbesserung des Hochschulzugangs be ruflich Qualifizierter und der Hochschulzulassung“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dem Gesetz wurde mehrheitlich zugestimmt.

Wir haben nun noch über den Entschließungsantrag der Frak tion der SPD und der Fraktion GRÜNE, Drucksache 14/6467-5, abzustimmen. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Entschließungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion GRÜNE ist mehrheitlich abgelehnt.

Wir haben noch über Abschnitt II der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kunst, Drucksache 14/6344, abzustimmen. – Sie stimmen diesem Abschnitt der Beschlussempfehlung zu.

Damit ist Punkt 4 der Tagesordnung erledigt.

Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Landespflegegesetzes und an derer berufsrechtlicher Vorschriften – Drucksache 14/6251

Beschlussempfehlung und Bericht des Sozialausschusses – Drucksache 14/6368

Berichterstatter: Abg. Dr. Ulrich Noll

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allge meine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Frakti on festgelegt.

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Rombach für die Fraktion der CDU.

(Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: Ein sehr guter Mann! – Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Ein brillanter Mann!)

Werte Frau Präsidentin, meine verehrten Damen und Herren! Wir beraten heute in zweiter Lesung die Novelle des Landespflegegesetzes. Ich nehme Be zug auf meine Äußerungen in der Ersten Beratung und ver weise auf den Bericht über die Beratungen des Sozialaus schusses vom 12. Mai 2010, der Ihnen allen vorliegt.

Ich will in aller Kürze noch einmal den Hintergrund des vor liegenden Gesetzentwurfs verdeutlichen: In Baden-Württem berg wird der Anteil der Bevölkerung mit 60 und mehr Le bensjahren in den nächsten Jahren und Jahrzehnten um über 46 % zunehmen. Die höchsten Zunahmen mit über 140 % werden wir bei den 90-Jährigen und Älteren zu erwarten ha ben. Im Jahr 2030 wird sich die Zahl der Menschen mit 60 und mehr Lebensjahren in Baden-Württemberg auf über 3,7 Millionen Mitbürgerinnen und Mitbürger erhöhen. 2005 waren etwas mehr als 55 % der Pflegebedürftigen 80 Jahre und älter. Dieser Anteil wird in den nächsten Jahren bis 2030 auf über 65 % ansteigen.

Sehr deutlich zeigt sich der Zusammenhang zwischen Alter und Pflegerisiko bei den Pflegehäufigkeiten. Während nur ca. 1 % der unter 60-Jährigen pflegebedürftig sind, verdoppelt sich dieser Anteil bei den Frauen im Alter von mehr als 60 Jahren in Fünf-Jahres-Schritten kontinuierlich. Von den 90-Jährigen und älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern un seres Landes muss bereits heute mehr als jede zweite Person gepflegt werden. Die Lebenserwartung der weiblichen Bevöl kerung in unserem Land Baden-Württemberg ist glücklicher weise um sechs Jahre höher als die der Männer.

(Zuruf: Warum glücklicherweise? – Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Darüber kann man streiten! – Abg. Hel mut Walter Rüeck CDU: Für manchen Mann ist es ein Glück!)

Dies wirkt sich deutlich auf die Belegungszahlen der pflege relevanten Altersgruppen aus. Das ist ein Gesichtspunkt, den ich in aller Kürze ansprechen will, weil fast genau zwei Drit tel der pflegebedürftigen Personen Frauen sind, während der Anteil der Frauen an der Gesamtbevölkerung im Grunde nur knapp über 50 % liegt. Das liegt wohl an dem geschlechtsspe zifischen Unterschied, dass Frauen nach dem Tod ihres Part ners – weil dieser in der Regel älter ist und weil sie eine hö here Lebenserwartung haben – im Falle ihrer eigenen Pflege bedürftigkeit auf Pflegepersonen angewiesen sind. Anders ist es, wenn die Partnerschaft – Gott sei Dank – noch bestehen darf.

Auf diese Entwicklungen müssen wir hinweisen und uns ins besondere in der Gesellschaftspolitik darauf einstellen. Des halb brauchen wir mehr Menschen in den Pflegeberufen, mehr Menschen, die sich für diese schönen Berufe entscheiden. Da her wollen wir Änderungen des Landespflegegesetzes und da mit die Pflegeberufe für sämtliche Ausbildungs- und Bildungs abschlüsse attraktiver gestalten.

Unser Gesamtkonzept in Baden-Württemberg – übrigens das erste Gesamtkonzept für den Ausbau des Pflegeberufs in Deutschland überhaupt – eröffnet noch mehr Menschen at traktive und zeitlich überschaubare Wege in die Pflegeberufe. Die CDU-Fraktion befürwortet, dass die Landesregierung an über 8 000 junge Menschen, die sich leider ohne Schulab schluss auf den Weg machen, gedacht hat. Es ist erstmals ein Einstieg geschaffen. So können junge Menschen aufgrund der Durchlässigkeit der Altenpflegehilfeausbildung den Aufstieg bis hin zur Fachkraft schaffen. Das ist ein entscheidender Punkt für die Personen, die im Grunde gemäß manchen Äu ßerungen leider „auf der Strecke bleiben“; denn dies kann künftig unterbunden werden.

Die Durchführung einer Anhörung, die verschiedentlich ge fordert wurde, halten wir für nicht erforderlich, weil das schon sehr intensiv vom Sozialministerium gemacht wurde und al le Bedenken und Anregungen gewissenhaft und abgewogen in dem vorliegenden Gesetzentwurf in höchstmöglichem Um fang berücksichtigt wurden. Sie würde auch eine zeitliche Ver zögerung bewirken.

Entscheidend ist, meine Damen und Herren, dass wir zügig starten, zumal der geplante Studiengang im Herbst 2010 ein gerichtet werden soll und der Gesetzentwurf vorher in zwei ter Lesung verabschiedet werden soll. Zweiflern sei gesagt, dass wir die Ergebnisse der jetzt angestoßenen Rechtsände rung laufend im Auge behalten wollen.

Was die vorliegenden Entschließungsanträge von Ihnen, der Fraktion der SPD, und Ihnen, der Fraktion GRÜNE, anbe langt, sei in Kürze Folgendes gesagt:

Erstens: Regelungen, die eine akademische Ausbildung oder die Weiterbildung über die Delegationslösung hinaus vorse hen, liegen in der Zuständigkeit des Bundesministeriums.

Zweitens: Die Vergütungsvereinbarungen sind den Vertrags parteien vorbehalten. Gleiches gilt für die Verständigung über die konkreten Einsatzfelder.

Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion hat sich in ver schiedenen Sitzungen, auch in den Ausschüssen, ausgiebig mit diesem Gesetzentwurf befasst und sich mit allen Argu menten auseinandergesetzt. Wir werden dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung zustimmen.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Sehr gut!)

Das Wort erteile ich Frau Abg. Altpeter für die Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin, liebe Kollegin nen, liebe Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich denke, dass ich zum statistischen und demografischen Teil heute keine Ausführungen mehr machen muss; darüber sind wir ja vom Vorredner erschöpfend informiert worden.

(Lachen der Abg. Bärbl Mielich GRÜNE – Abg. Reinhold Gall SPD: Das ist bekannt! Nichts Neues!)

Nichtsdestotrotz bleibt die Tatsache festzuhalten, dass wir auch in Baden-Württemberg wie in fast der gesamten Repu blik vor einem Pflegenotstand stehen, dass wir jeden Tag aus den verschiedenen Regionen, aus den Krankenhäusern, aber auch aus den Pflegeheimen Klagen darüber hören, dass kaum mehr geeignete Fachkräfte gefunden werden können, dass oft die Zugangsqualifikationen nicht so sind, dass entsprechende Bewerber fachlich richtig pflegen können. Wir sehen, dass es an dieser Stelle einen dringenden Bedarf gibt, die Aus- und Weiterbildung grundsätzlich zu regeln. Ich sage es nicht zum ersten Mal: Grundsätzlich begrüßen auch wir diesen Gesetz entwurf, den die Landesregierung hier vorgelegt hat.

(Beifall der Abg. Dr. Ulrich Noll und Dr. Hans-Peter Wetzel FDP/DVP – Abg. Werner Raab CDU: Hättest du geschwiegen, wärst du Philosoph geblieben!)

Damit das gleich aufhört da hinten:

(Heiterkeit bei Abgeordneten der FDP/DVP und der CDU)

Gleichwohl – das haben wir in den Beratungen des Sozialaus schusses mehrmals gesagt – birgt der Gesetzentwurf einige Schwierigkeiten, einige Aspekte, die noch unklar sind, die aus unserer Sicht auch zu beheben gewesen wären, wenn Sie denn unserem Anliegen gefolgt wären – das haben wir eingefordert –, im Sozialausschuss dazu noch einmal eine Anhörung durch zuführen, wenn wir uns dort noch einmal mit der Frage aus einandergesetzt hätten, wie eine Erprobungsklausel aussehen könnte.

Denn in der Tat, Herr Rombach, haben Sie recht: Das geht nur über Modellvorhaben, wenn wir Weiterbildungen bzw. Wei terqualifizierungen und Studiengänge regeln wollen. Aber es wäre aus unserer Sicht einer Weiterentwicklung der Pflegebe rufe durchaus angemessen gewesen, wenn wir uns an dieser Stelle sehr genau überlegt hätten, wie denn eine Weiterquali fizierung aussehen kann und wie sie gestaltet werden kann.

(Beifall bei der SPD)

Wenn Sie den Gesetzentwurf heute beschließen, haben wir zwar eine Erprobungsklausel, aber sie bezieht sich lediglich

auf den – ich benutze jetzt diesen Begriff, obwohl er im Ge setz so nicht vorkommt – sogenannten Arztassistenten, also auf einen Assistenzberuf, der zukünftig darauf ausgerichtet ist, Tätigkeiten in Delegation auszuführen. Das heißt, er macht dann eigentlich nur das, was der Arzt ihm sagt. Bei den Pfle gekräften ist das aber schon heute möglich. Eine Pflegefach kraft muss genug ärztliche Tätigkeiten in Delegation ausüben.

Insofern wäre es für uns ein viel wichtigerer Schritt gewesen, zu sagen: „Lasst uns doch einmal überlegen, wie man Pflege berufe tatsächlich entsprechend qualifiziert weiterentwickeln kann, wie man zusätzlich einen Studiengang aufbauen kann.“ So bildet es sich hinterher auch in der Praxis ab.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, was bringen uns denn die besten Studiengänge, wenn für die Absolventen in der Praxis bei den Trägern keine Arbeitsplätze vorhanden sind, die entsprechend vergütet werden,

(Zuruf des Abg. Werner Raab CDU)

bzw. wenn keine Berufsbilder festgelegt sind, die den Inhalt der Tätigkeit beschreiben? Denn wenn es zwar einen Studi engang gibt, aber der Inhalt der Tätigkeit und die entsprechen den Vergütungsregelungen nicht festgelegt sind, dann werden die Hochqualifizierten letztlich wieder für Tätigkeiten am Krankenbett eingesetzt. Dann geht es wieder von vorn los.

Insofern wäre es für uns ein ganz wichtiger Punkt gewesen, noch einmal eine Anhörung zu machen. Mit Verlaub, Herr Kollege, die Zeit dafür wäre gewesen. Die Ausbildungen und die Weiterbildungen in der Pflege beginnen am 1. Oktober. Wir hätten uns im Sozialausschuss keinen Zacken aus der Kro ne gebrochen, wenn wir noch einmal gemeinsam eine Anhö rung durchgeführt hätten und dann diese Punkte, die strittig waren – aufgrund der Zeit konnte ich jetzt nicht alle nennen –, gemeinsam weiterentwickelt hätten. Wenn wir dies gemein sam weiterentwickelt hätten, dann hätten Sie heute in großer Einmütigkeit auch unsere Zustimmung zum Gesetzentwurf gehabt. So können wir dem Gesetz nicht zustimmen.

(Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: So? – Abg. Wer ner Raab CDU: Dann müssen wir es wieder allein machen!)

Ich bitte Sie, sich noch einmal unseren Entschließungsantrag anzuschauen, zu überlegen, ob nicht der eine oder andere kri tische Punkt, der von Ihnen übrigens in der Sozialausschuss sitzung angesprochen worden ist, überdacht werden sollte, und unserem Antrag zuzustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Dr. Hans-Peter Wetzel FDP/DVP)