Erstens: Wir begrüßen den Vorschlag der Kommission zur Mindestbeteiligung pro Mitgliedsstaat. Die Schwelle soll sich an der Zusammensetzung des Europäischen Parlaments orien tieren. Für Deutschland würde dies einer Mindestzahl von 72 000 Unterschriften entsprechen. Für größere Mitgliedsstaa ten wie Deutschland ist dieser Vorschlag natürlich weit güns tiger als die vom Europäischen Parlament geforderte prozen tuale Schwelle von 0,2 % der Bevölkerung.
Zweitens: Bedenken haben wir im Hinblick auf den Vorschlag der Kommission für eine zweistufige Zulässigkeitsprüfung. Danach soll – Sie wissen es – die EU-Kommission die Regis trierung von Initiativen wegen Missbrauchs, mangelnder Ernsthaftigkeit oder Verletzung der Werte der Union von vorn herein ablehnen können. Das weitere Verfahren ist der Zuläs sigkeitsprüfung unterworfen. Diese soll erst erfolgen, wenn 300 000 Unterschriften, das heißt, knapp ein Drittel der ge forderten eine Million Unterschriften, gesammelt worden sind.
Aus unserer Sicht sollte es eine einheitliche und abschließen de Zulässigkeitsprüfung geben, auf deren Ergebnis sich die Organisatoren der Initiativen dann verlassen können. Denn nur durch eine Prüfung der Kommission im Vorfeld einer Un terschriftensammlung kann verhindert werden, dass zahlrei che Bürger den finanziellen und den personellen Aufwand ei ner solchen Bürgerinitiative auf sich nehmen, um hinterher möglicherweise zu erfahren, dass diese Initiative von vornhe rein unzulässig war.
Ich glaube, das war das Wesentliche. Herr Kollege Walter, se hen Sie es mir nach, ich will nicht auf Ihren Appell eingehen – den ich nachvollziehen kann.
Ich will aber zur Differenzierung noch darauf hinweisen, Herr Kollege Walter: Diese Europäische Bürgerinitiative ist eben
etwas anderes. Denn dort geht es, anders als im Landesrecht, nur um einen Appell, gesetzgeberisch tätig zu werden. Eine rechtliche Wirkung – auch das müssen wir sagen – hat diese Initiative nicht.
für einen Raum von nahezu 500 Millionen Menschen – ein Stimmungsbild. Dies ist für die Arbeit der Kommission durch aus sinnvoll.
Im Übrigen haben wir in Baden-Württemberg – Herr Kolle ge Kluck hat darauf hingewiesen – eine Reihe von plebiszitä ren Elementen. Das wird jetzt in eine Absenkung des Zustim mungsquorums für eine Volksabstimmung von einem Drittel auf ein Viertel münden; auch das hat Herr Kollege Kluck ge sagt. Der Gesetzentwurf existiert bereits. Darüber hinaus se hen wir gegenwärtig keinen weiteren Handlungsbedarf.
Meine Damen und Herren, bei allen aktuellen Problemen dür fen wir eines nicht vergessen: Wir haben in und mit Europa viel erreicht. Aber ein einheitlicher politischer Raum in Euro pa muss erst noch geschaffen werden. Das ist eine echte He rausforderung für den Vertrag von Lissabon. Die Europäische Bürgerinitiative ist sicherlich ein Instrument, das einen Bei trag dazu leistet, dieser Herausforderung zu begegnen. Mit dem neuen Recht auf Teilhabe können öffentlichen Debatten über die europäische Politik – ich sage es einmal so – durch aus neue Impulse verliehen werden. Ich bin zuversichtlich, dass das Verständnis für Entscheidungen auf EU-Ebene wach sen wird und – das ist meine Hoffnung – auch bislang poli tisch weniger Interessierte sich dem Thema Europa öffnen werden.
(Beifall bei der CDU und des Abg. Hagen Kluck FDP/DVP – Abg. Thomas Blenke CDU: Ein wahrer Europäer!)
Was wir da für Europa tun und was innerhalb Europas ge schieht, ist beileibe nicht alles Schwindel. Das Gegenteil ist der Fall.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Abg. Jürgen Walter GRÜNE: Wer hat das gesagt? – Abg. Brigitte Lösch GRÜNE: Dumm oder stumm?)
Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Aus schusses zu der Mitteilung der Landesregierung vom 24. Juli 2008 – Bericht der Landesregierung zu einem Be schluss des Landtags; hier: Bericht über die Umsetzung der Empfehlungen der Enquetekommission „Demografi scher Wandel – Herausforderungen an die Landespolitik“ – Drucksachen 14/3021, 14/6271
Meine Damen und Herren, die Fraktionen sind übereingekom men, hierzu keine Aussprache zu führen. Sie stimmen der Be schlussempfehlung zu. – Es ist so beschlossen.
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrar struktur und des Küstenschutzes“ (GAK); hier: Berich tigte Anmeldung des Landes zum Rahmenplan 2010
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrar struktur und des Küstenschutzes“ (GAK); hier: Zwei te berichtigte Anmeldung des Landes zum Rahmenplan 2010
Es ist keine Aussprache vorgesehen. Sie stimmen der Be schlussempfehlung zu. – Es ist so beschlossen.
Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu der Mitteilung der Landesregierung vom 31. März 2010 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Beratende Äußerung „Wirtschaftlichkeit des öffentlichen Statistikwesens in Deutschland – Folge rungen für Baden-Württemberg“ und Denkschrift 2002 des Rechnungshofs zur Landeshaushaltsrechnung von Ba den-Württemberg für das Haushaltjahr 2000 – Beitrag Nr. 13: Organisation, Wirtschaftlichkeit und Personalbe darf des Statistischen Landesamts – Drucksachen 14/6139, 14/6234
Es ist keine Aussprache vorgesehen. Sie stimmen der Be schlussempfehlung zu. – Es ist so beschlossen.
Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu der Mitteilung der Landesregierung vom 17. März 2010
Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Denkschrift 2008 des Rechnungshofs zur Landeshaushaltsrechnung von Baden-Württemberg für das Haushaltsjahr 2006 – Beitrag Nr. 7: Leitstelle Arznei mittelüberwachung – Drucksachen 14/6053, 14/6236
Auch hierzu ist keine Aussprache vorgesehen. Sie stimmen der Beschlussempfehlung zu. – Es ist so beschlossen.