Protocol of the Session on April 15, 2010

(Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Das ist doch einfach Blödsinn, was Sie da erzählen! So etwas Oberfläch liches! – Zuruf des Abg. Hagen Kluck FDP/DVP)

Doch, das ist richtig. Ich habe das genau untersucht. In der Stellungnahme steht: Die können unterschiedlich bauen, aber sie müssen es mit dem Gesamtbedarf verrechnen. Das heißt: Mir geht es darum, dass die Gesamtfläche auch förderungs würdig erweitert werden kann.

Zum Zweiten ist es ganz wichtig, in den Schulbauförderricht linien endlich Lehrerarbeitsräume zu berücksichtigen. In der Stellungnahme hat der frühere Kultusminister Rau zugesagt, dass das in Planung sei. Deshalb würde mich heute interessie ren, ob es schon Pläne gibt, ob es schon Vorhaben gibt, ob schon Schritte unternommen worden sind, um die Lehrerar beitsplätze in den Schulbauförderrichtlinien zu verankern.

Die dritte Forderung, die ich ansprechen möchte, ist die, in den Schulbauförderrichtlinien auch zu verankern, dass barri erefrei gebaut werden muss. Das ist zwar in der Landesbau ordnung enthalten, aber ich glaube, das wäre ein ganz wich tiges Signal, gerade auch mit Blick darauf, dass wir jetzt – auch bedingt durch die UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen – in Richtung Inklusion gehen müssen. Auch das muss in die Schulbauförderrichtlinien auf genommen werden, damit es das Signal gibt, dass Schulen künftig barrierefrei ausgestaltet werden müssen.

Wir haben noch weitere Forderungen. Ich will angesichts der Zeit nicht im Detail darauf eingehen. Sie haben sich diese For derungen angeschaut. Auch angesichts der Tatsache, dass die se Schulbauförderrichtlinien nur im Bereich der Ganztags schule mit eingeflossen sind – aber es steht übrigens drin, Frau Kollegin Brunnemer, dass auch bei der Ausgestaltung der Ganztagsschule von den bisherigen Modellraumprogrammen ausgegangen werden muss; auch da sind also keine erweiter ten Flächen vorgesehen –, plädiere ich dafür, dass auf der Ba sis der bestehenden Schulbauförderrichtlinien eine Überarbei tung erfolgt.

Deshalb bitte ich Sie, dafür zu sorgen, dass auch von den Richtlinien her der Tatsache Rechnung getragen wird, dass Schule heute nicht mehr mit der Schule zu vergleichen ist, die einen verdichteten Vormittagsunterricht beinhaltet hat, wäh rend alles, was an erweiterten Bildungsangeboten stattfand, außerhalb der Schule wahrgenommen werden musste.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Grünen und der Abg. Katrin Altpeter SPD)

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Traub für die Fraktion der CDU.

(Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Jetzt wird wieder zur Sache gesprochen! – Gegenruf der Abg. Elke Brun nemer CDU: Und vor allem richtig!)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Das Interessanteste und Zutreffendste am Antrag der Grünen ist der Titel „Der Raum ist der dritte Pädagoge“. Die Stellung nahme zum Berichtsteil ist interessant und lesenswert. Darin steckt auch viel Wahrheit.

(Abg. Renate Rastätter GRÜNE: Ich habe eine Fra ge: Wer ist der erste und wer ist der zweite Pädago ge? Wissen Sie das, Herr Kollege Traub?)

Ich komme noch dazu.

Für die Stellungnahme zum Berichtsteil bedankt sich die CDU-Fraktion recht herzlich.

Frau Kollegin Rastätter, Sie und Ihre Fraktion wollen die Schulbauförderrichtlinien unverzüglich auf den Prüfstand stel len. Sie haben es gerade noch einmal deutlich gemacht. Un sere Fraktion hält das für nicht notwendig, und wir werden deshalb dem Beschlussteil Ihres Antrags nicht zustimmen. Sie wissen, liebe Frau Rastätter – wir arbeiten schon sehr lange im gleichen Bereich der Schule –, dass ich Ihre Argumente

immer ernsthaft verfolge. Allerdings habe ich heute erhebli che Zweifel, dass Sie oder der bzw. die, von dem oder der der Antrag geschrieben wurde, die Schulbauförderrichtlinien überhaupt gelesen haben

(Abg. Renate Rastätter GRÜNE: Ich habe sie gele sen!)

geschweige denn kennen. Sie sind auf dem Stand von vorges tern, und ich muss Ihnen heute in dieser Richtung schon et was wehtun. Vielleicht hat es auch der heutige Tag in sich. Heute früh ging es um die Werkrealschule, an der herumge mäkelt wurde, eben gerade ging es dann um die Ganztags schule und darum, was da angeblich alles nicht funktioniert, und jetzt geht es weiter mit den Schulbauförderrichtlinien, die Sie ändern wollen. Ich rate Ihnen ganz einfach, wenigstens bei diesem letzten Tagesordnungspunkt zum Thema Schule einmal positiv zu denken.

(Abg. Elke Brunnemer CDU: Die Einsicht fehlt!)

Denn es ist lästig, wenn alles schlechtgeredet wird. Das ist ja in der letzten Zeit in der Schulpolitik schon oft geschehen.

Ich möchte nun zur Sache kommen und gern ein paar Dinge anmerken. Aber verstehen Sie zuvor bitte, dass künftig im Schulbau nicht noch mehr Geld zur Verfügung steht. Sie ha ben es vorhin wieder eindringlich gefordert. Nach dem Schul gesetz haben die Schulträger die Pflichtaufgabe, die Schulräu me zur Verfügung zu stellen. Das Land fördert bauliche In vestitionen mit gezielten Zuschüssen, damit die Schulträger diese Aufgabe wahrnehmen. In den vergangenen Jahren sind dafür vom Bund und vom Land sehr viele Mittel ausgegeben worden.

Die Bezuschussung erfolgt im Rahmen eines pauschalierten Fördersystems. Basis dafür sind nicht die tatsächlich entste henden Baukosten im Einzelfall, sondern Basis ist der zu schussfähige Bauaufwand – so wird das berechnet –, und die ser wird in der Regel aufgrund der erforderlichen Programm fläche und der für das Land geltenden Kostenrichtwerte er mittelt. Diese Richtwerte gehen von mittleren Baupreisen für konventionelle Bauweisen von mittlerer Güte aus. Der Regel zuschuss beträgt 33 % des festgestellten zuschussfähigen Auf wands, und wenn der Anteil der Schülerinnen und Schüler an der Schule, die auswärts wohnen, mehr als 10 % beträgt, gibt es einen Auswärtigenzuschlag.

Ich will es bei dieser Nachhilfe belassen und aufgrund mei ner langjährigen Erfahrung betonen, dass natürlich jeder Bür germeister oder jeder Vertreter des Schulträgers möglichst viel an Zuschüssen aus den Verhandlungen mit nach Hause neh men will.

Die bisher förderfähigen Räume und Flächen entsprechen den aktuellen Anforderungen, die sich durch die Lehrpläne und die Vorgaben zur Klassenbildung ergeben. Für Ganztagsan gebote werden zusätzliche Räume und Flächen bei der Bezu schussung anerkannt.

Das System als solches ist darüber hinaus flexibel handhab bar, weil bei der Aufstellung des Raumprogramms regelmä ßig ein Flächenaustausch innerhalb der Räume zugelassen, al so anerkannt wird. Das schließt auch die Größe der Klassen zimmer und Fachräume mit ein.

Sie wollen auch den Raumbedarf für Lehrerarbeitsplätze und Lehrerteamräume aufgenommen wissen. Flächen für Lehrer bereiche, Lehrerzimmer, Garderoben, sind längst in diesen Richtlinien enthalten.

(Abg. Renate Rastätter GRÜNE: Aber keine Arbeits plätze!)

Sie wissen zudem, dass die Barrierefreiheit in die Landesbau ordnung aufgenommen worden ist und entsprechende Maß nahmen bezuschusst werden. Auch hier ist also kein Hand lungsbedarf vorhanden.

Wenn vom Schulträger ökologische Standards gewünscht wer den und diese einen höheren Aufwand verursachen, wird dies über die Baukosten berücksichtigt. Zudem fließt dies auch in die Fortschreibung der Kostenrichtwerte ein. Das wird ja lau fend und immer wieder gemacht.

Da der Schulbau Aufgabe der Schulträger ist und die Entschei dungen über Schulbaumaßnahmen im Sinne der Selbstverwal tung in der Zuständigkeit der Kommunen liegen, ist eine Sammlung von besten Beispielen überflüssig. Die Kommu nen haben meist Architekten an der Hand und verfügen über ausgearbeitete Pläne. Wir möchten hier keine weitere Büro kratie, keine Aufblähung und keine unnötige Reglementie rung.

Es wurde auch gefragt, wie die Situation bei den Ganztags schulen aussieht. Wir haben vorhin viel über diese Schulform diskutiert. Im Landeskonzept steht bezüglich der Genehmi gungen, dass für Lehrerwochenstunden, außerschulische Part ner im Sinne des pädagogischen Konzepts und Lehrbeauftrag te ebenfalls Zuschüsse gegeben werden. Gefördert werden auch Arbeitsgemeinschaften. Schulleiter sowie Lehrerinnen und Lehrer kennen alle diese Möglichkeiten.

Ich habe Ihnen jetzt im Telegrammstil einen unvollständigen Strauß von Maßnahmen vorgestellt und dargelegt, was alles bereits in den Richtlinien aufgenommen ist und wie damit „der Raum als dritter Pädagoge“ – hier komme ich auf die Über schrift Ihres Antrags zurück – für eine Weiterentwicklung der neuen Lernkultur, besonders in den Ganztagsschulen, im Sin ne der Kinder und Jugendlichen gefördert wird. Wir tun schon bislang weit mehr, als in den Richtlinien steht. Flexibilität und praxisgerechte Handhabung sind viel wichtiger als eine auf geblähte Bürokratie.

Nehmen Sie bitte Abschied vom Gedanken einer Änderung der Richtlinien und auch Abschied von der Vorstellung eines Füllhorns im Schulhausbau.

(Glocke der Präsidentin)

Herr Abg. Traub, kommen Sie bitte zum Ende.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU – Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Sehr gut!)

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Dr. Mentrup für die Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin, Kollegin nen und Kollegen! Herr Traub, wenn Sie anerkennen, dass der Schulraum der dritte Pädagoge ist, bedeutet das, dass auch der Schulraum eine Voraussetzung dafür ist, dass die Bildungs ziele erreicht werden, die wir in der Schule erreichen wollen. Diese Bildungsziele erreichen wir wiederum durch pädagogi sche Konzepte. Insofern lässt sich Schulraum nicht völlig von pädagogischen Konzepten abkoppeln. Wenn das Land für die Investitionen in den Schulraum Geld ausgeben möchte, dann muss dies auch etwas mit den pädagogischen Konzepten zu tun haben, die dann zu dem Ergebnis der Erfüllung des Bil dungsauftrags führen.

Angesichts dessen ist es jedoch, lieber Herr Traub, entlarvend, wenn in der Stellungnahme zum vorliegenden Antrag steht, die Schulbauförderrichtlinien seien „nicht geeignet, metho disch-didaktische Prinzipien der Unterrichtsgestaltung vorzu geben“. Im weiteren Verlauf der Argumentation wird dann ausgeführt, dass die Träger und die Schulen bauen könnten, was sie wollten, dass sie auf der Grundlage der alten Schul bauförderrichtlinien jedoch nur einen bestimmten Zuschuss erhielten. Gleichzeitig wird so getan, als hätte die entsprechen de Zuschussgestaltung nichts mit dem Bildungserfolg zu tun und würde auch zu gleichen Voraussetzungen führen.

Insofern möchte ich jetzt noch einmal eine Ebene höher ge hen und fragen: Wozu brauchen wir überhaupt Schulbauför derrichtlinien bzw. Schulbaumittel vom Land, wenn das am Ende mit der Methodik nichts zu tun hat? Ich kann Ihnen sa gen, warum: Wir sind uns einig, dass das ein Teil der Umset zung des Bildungsauftrags ist, und wir wollen überall im Land gleiche Bedingungen erreichen. Wenn wir aber überall glei che Chancen und gleiche Bedingungen erreichen wollen, müs sen wir über die Schulbauförderrichtlinien die Schulträger be fähigen – nicht über eine 100-prozentige Finanzierung, wohl aber über eine entsprechende anteilige Finanzierung –, die Schulgebäude hinzustellen, die man zur Umsetzung der mo dernen Konzepte braucht.

Was Frau Rastätter dargestellt hat, kann ich voll unterstrei chen: Wenn der Umbau einer Schule zu einer Ganztagsschu le mit Anbauten dazu führt, dass nur noch 10 bis 20 % der Kosten überhaupt vom Land bezuschusst werden, dann kön nen sich viele Gemeinden solche Umbauten gar nicht mehr leisten. Andere wiederum können sie sich leisten. Damit aber ist die Erfüllung der Zielsetzung solcher Schulbauförderricht linien an dieser Stelle nicht mehr gewährleistet. Das müssen Sie einfach zur Kenntnis nehmen.

(Beifall bei der SPD)

Das Ganze spitzt sich dann zu, wenn eine Kommune so schlecht dasteht, dass ihr die Haushaltsführung durch das Re gierungspräsidium droht. Ich kann Ihnen das an einem Bei spiel aus Mannheim deutlich machen.

Dort war das einmal so: Es gab neun völlig marode Schulge bäude, die zum Teil neu gebaut werden mussten. Das wurde über ein ÖPP-Modell abgewickelt, also über eine Art PPP-Mo dell, aber mit einem Träger, der zu 100 % eine eigene Toch ter war. Dadurch war man in der Lage, neun Neubauten auf einen Schlag zu realisieren, die man sonst über einen Zeit raum von 20 bis 30 Jahren verteilt hätte bauen müssen. Das ging logischerweise über einen Schattenhaushalt, nämlich über diese 100-prozentige Tochter der Wohnungsbaugesell

schaft der Stadt, die wiederum eine 100-prozentige Tochter der Stadt ist – nur, damit Sie das verstehen.

(Abg. Karl Zimmermann CDU: Genau! – Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Hauptsache, Sie verstehen das selbst! – Zuruf des Abg. Karl Zimmermann CDU)

Dann hat das Regierungspräsidium gesagt: „Das ist in Ord nung, weil ihr nachweisen könnt, dass ihr diese Schulgebäu de unbedingt braucht. Ihr dürft das aber nur in der Ausstat tung machen, die in den Schulbauförderrichtlinien als Mini malausstattung angegeben wird.“

Dann ist Folgendes passiert: Unsere Bauten aus den Siebzi gerjahren, durch die das Wasser in Strömen rieselt und ange sichts derer die Eltern seit zehn Jahren auf der Straße stehen und für einen Neubau kämpfen, sind von denselben Eltern ver teidigt worden, weil die Kommune den Eltern sagen musste: „Wir können zwar jetzt endlich neu bauen, aber die Klassen räume werden 20 m² kleiner, weil wir uns an den Schulbauför derrichtlinien orientieren müssen – obwohl wir in dieser Schu le demnächst eine Ganztagsschule einrichten, für die uns das Land größere Klassenzimmer zugesteht. Maßgeblich sind die derzeit für die Schule geltenden Schulbauförderrichtlinien.“

Herr Traub, an dieser Stelle werden zwei Dinge deutlich. Fal sche Schulbauförderrichtlinien führen zu Restriktionen der Freiheit der öffentlichen Hand. Zwar sollte das Angebot nicht überdimensioniert sein, aber es sollte zumindest den moder nen pädagogischen Konzepten angeglichen werden. Auch wenn man nicht unter speziellem Vollzug steht, führt das da zu, dass sich arme Gemeinden schwerer angemessenen Schul raum leisten können als reiche Gemeinden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es sprechen aus unserer Sicht genügend Gründe dafür, die Schulbauförderrichtlinien nicht abgekoppelt von den modernen pädagogischen Konzep ten zu gestalten, sondern einen inneren Zusammenhang her zustellen. Die Rückmeldung, dass insbesondere im Ganztags schulbereich die Realzuschüsse nur noch zwischen 10 % und 20 % der realen Baukosten betragen, während gleichzeitig aber 100 % des Ausbaus genehmigt worden sind, muss uns darin bestärken, dass wir an dieser Stelle etwas tun müssen und uns nicht auf die abstrakte Ebene begeben dürfen mit dem Hinweis, alle formalen und verwaltungsjuristischen Grundla gen seien eingehalten worden.