Werte Kollegin Bauer, Sie haben jetzt in Ihren Ausführungen gesagt, dass kein Signal von den Fraktionen gekommen sei, dass im Laufe dieser Periode noch eine Regelung angestrebt wird, die Sie und die wir alle befürworten. Ist Ihnen bekannt, dass es erst in den zurückliegenden Tagen eine Gesprächsrunde zwischen den Fraktionsvorsitzenden zu diesem Thema gegeben hat?
Ich sagte gerade – Sie haben mich mitten im Satz unterbrochen –: In den letzten Tagen gab es informelle Signale – es gibt ja kein Protokoll von solchen Gesprächen der Fraktionsvorsitzenden –,
dass es jetzt zu einer Regelung kommt. Aber lesen Sie einmal den vorliegenden Bericht aus den Beratungen des Ständigen Ausschusses von letzter Woche zu dem Thema, das wir jetzt beraten. Da steht von den anderen Fraktionen noch kein Wort zur Funktionszulage drin. Deswegen haben wir von Ihrer Seite bisher noch nichts Konkretes in der Hand.
Wir haben uns dennoch aufgrund der informellen Signale, die es gibt, entschieden, dass wir heute unter der Bedingung, dass es jetzt zu einer Regelung kommt, zustimmen werden. Aber wir kündigen hiermit an – wir meinen es ernst –: Wenn es auf absehbare Zeit nicht zu einem Ergebnis in der Frage der Funktionszulagen kommt, dann werden wir selbst als grüne Fraktion in dieser Legislaturperiode noch einen Gesetzentwurf einbringen, weil wir darauf bestehen, dass an dem Punkt Funktionszulagen vor Ablauf der Legislaturperiode Verfassungskonformität hergestellt werden muss.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich höre Ihre zustimmende Äußerung, Frau Kollegin Bauer, mit Freude. Wir sollten die Zeit nutzen, die wir
noch haben, wobei ich der Meinung bin: Ein Jahr ist lang; da können wir noch viele gute Dinge für unser Land auf den Weg bringen. Das werden wir auch tun. Je mehr sich daran beteiligen, desto besser wird es.
Wir haben schon in der ersten Lesung deutlich gemacht, dass wir dieser Gesetzesänderung zustimmen werden. Das tun wir auch, denn es ist an der Zeit, die Aufgaben der Fraktionen zeitgemäß zu definieren. Wir alle müssen unsere Arbeit auf einer klaren gesetzlichen Grundlage machen können. Deswegen brauchen wir diese Änderung des Fraktionsgesetzes.
Die bisherige Fassung konnte den Eindruck erwecken, als würden sich die Aktivitäten der Parlamentsfraktionen auf Sitzungen, Besprechungen, Anhörungen, Diskussionen und Debatten in diesem Haus beschränken. Aber die Menschen erwarten doch längst viel mehr von uns. Sie erwarten, dass ihre Abgeordneten regelmäßig das Gespräch mit ihnen suchen. Die Öffentlichkeit hat ein Recht auf Information durch den Landtag und seine Fraktionen. Die Bürgerinnen und Bürger sind doch sehr daran interessiert, die Unterschiede in den politischen Auffassungen der verschiedenen Gruppierungen zu erfahren.
Deshalb ist die Klarstellung, die wir jetzt durch diese Gesetzesänderung vornehmen, überfällig. Die Fraktionen können einfach nicht dem Gebot der politischen Neutralität unterliegen, wie es das Parlament als Ganzes vielleicht tut. Für regierungsamtliche Informationen ist das richtig. Diese sollen versuchen, parteipolitisch neutral zu sein. Aber ein Parlament lebt doch vom Meinungsstreit, Herr Rechnungshofpräsident. Wir müssen diesen Meinungsstreit, bei dem wir um den besten Weg für unser Land wetteifern, auch entsprechend dokumentieren können.
Wenn wir diesen Gesetzentwurf jetzt, wie ich hoffe, einstimmig verabschieden, dann haben wir auch eine einwandfreie Grundlage für die Zusammenarbeit mit Fraktionen anderer Parlamente. Das gab es früher nicht, aber das findet heute statt. Sie selbst kennen die verschiedenen Konferenzen der Sprecher zu bestimmten Themen. Es ist heute einfach erforderlich, dass man sich abstimmt. Auch die in einem föderalen Staatswesen fortschreitende Europäisierung vieler Aufgaben macht es einfach notwendig, dass man sich zwischen den Fraktionen verschiedener Parlamente abstimmt.
Die vorgesehene Änderung liegt im Interesse aller vier Fraktionen und ist nichts Ungebührliches. Ich wollte jetzt eigentlich bedauern, dass Sie, Frau Kollegin Bauer, nicht mitmachen wollen.
Der Landtag in der Gesamtheit der vom Volk gewählten Abgeordneten ist nicht nur eine Gesetzesverabschiedungs- und -herstellungsmaschine. Er ist das parlamentarische Forum, das die Ansichten, Wünsche und Interessen der Bürgerschaft wahr nimmt, sie aufgreift und zum Gegenstand der politischen Diskussion und Entscheidung macht. Diese Aufgaben können wir
auf der neuen Gesetzesgrundlage künftig besser, transparenter und bürgernäher erfüllen. Deswegen bitte ich Sie alle darum, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in der Allgemeinen Aussprache liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 14/5578.
Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ständigen Ausschusses, Drucksache 14/5984. Der Ständige Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.
In Artikel 1 Nr. 1 Buchst. d des Gesetzentwurfs muss aufgrund eines redaktionellen Versehens eine Korrektur vorgenommen werden. Buchstabe d lautet korrekt wie folgt:
Wer Artikel 1 mit dieser Änderung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Einstimmig zugestimmt.
Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Einstimmig zugestimmt.
lautet: „Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsstellung und Finanzierung der Fraktionen im Landtag von Baden-Württemberg“. – Sie stimmen der Überschrift zu.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist das Gesetz einstimmig so beschlossen.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion GRÜNE – Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für BadenWürttemberg – Drucksache 14/4586
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.