a) Welche Möglichkeiten einer schienengebundenen verbesserten Anbindung sieht sie zwischen der Regionalhauptstadt Heilbronn und der zweitgrößten Stadt in der Region Heilbronn/Hohenlohe/Franken, Schwäbisch Hall, und dem Landkreis Schwäbisch Hall?
b) Welche Bedeutung, Chancen zur Verwirklichung und Finanzierungsmöglichkeiten sieht sie für eine Verlängerung der Stadtbahn Heilbronn in den Landkreis Schwäbisch Hall?
Entschuldigung, Herr Staatssekretär, das kann eigentlich nicht sein. Die Anfrage unter Ziffer 1 betrifft das Thema Verkehr. Das müsste nun die Frau Umweltministerin beantworten.
(Vereinzelt Heiterkeit – Abg. Thomas Blenke CDU: Das hätte uns aber interessiert! – Abg. Reinhold Gall SPD: Das hätte doch jetzt Spaß gemacht! – Zuruf des Abg. Hagen Kluck FDP/DVP)
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es wäre sicher interessant gewesen, die Antwort des Kollegen Hillebrand auf diese Frage zu hören.
Zu Frage a: Derzeit verkehren auf der Linie Heilbronn–Öhringen–Schwäbisch Hall–Crailsheim Regionalexpresszüge im Zweistundentakt.
Diese sorgen für die überregionale Anbindung in den Knoten Heilbronn, Schwäbisch Hall und Crailsheim. Diese Linie wird wiederum ergänzt durch die ebenfalls im Zweistundentakt verkehrende Regionalbahnlinie Öhringen–Schwäbisch Hall-Hessental. Die Regionalbahn hat in Öhringen direkten Anschluss an die Stadtbahn und in Schwäbisch Hall-Hessental an die Züge aus und in Richtung Stuttgart sowie von und nach Crailsheim oder Nürnberg. Es besteht somit eine stündliche Bahnverbindung zwischen Schwäbisch Hall und Heilbronn.
Verbesserungen im Verkehrsangebot gab es bereits im Sommer 2009. Dabei wurden Lücken im Angebot der Regionalbahn am Wochenende wieder geschlossen, sodass die beschriebene stündliche Anbindung mit wenigen Ausnahmen auch am Wochenende gegeben ist.
Angesichts der begrenzten finanziellen Mittel ist eine weitere Ausweitung des Angebots derzeit vom Land nicht vorgesehen. Auch im Rahmen der beabsichtigten Wettbewerbsverfahren zur Neuvergabe der Verkehrsleistungen für die Strecke Heilbronn–Öhringen–Schwäbisch Hall ist vorgesehen, diese Strukturen beizubehalten. Es wird jedoch – immer in Abhängigkeit von den finanziellen Möglichkeiten – angestrebt, etwas mehr Züge fahren zu lassen und den Einsatz moderner Fahrzeuge zu erreichen.
Zu Frage b: Der Landesregierung liegen derzeit zu wenige Informationen vor, als dass sie Aussagen über die Chancen einer Verlängerung der Stadtbahn Heilbronn in den Landkreis Schwäbisch Hall treffen könnte. Mit der Elektrifizierung der bestehenden zweigleisigen Strecke Öhringen–Schwäbisch Hall könnte eine Lücke im elektrischen Netz der Bahn geschlossen werden, was vor allem für den Netzbetreiber selbst interessant sein dürfte.
Der Hohenlohekreis hat im Jahr 2002 eine standardisierte Bewertung für den stadtbahngerechten Ausbau des Streckenabschnitts von Öhringen-Cappel nach Waldenburg veranlasst. Damit wurde ein Teil eines möglichen Ausbaus der Schienenstrecke Heilbronn–Öhringen–Schwäbisch Hall unter NutzenKosten-Bedingungen untersucht. Im Zuge dieser Bewertung ermittelte der Gutachter den Nutzen-Kosten-Faktor eines solchen Vorhabens mit 1,3. Ob dieses Ergebnis aber tatsächlich belastbar ist, ist offen, da das Projekt vom Hohenlohekreis nicht weiterverfolgt und daher die Bewertung des Gutachtens durch das Land zurückgestellt wurde.
Da die damalige Untersuchung schon viele Jahre zurückliegt – von 2002 bis heute sind es acht Jahre – und auch nur einen
Teilabschnitt der Strecke umfasste, müssten die Chancen für eine Weiterführung der Stadtbahn Heilbronn über ÖhringenCappel hinaus bis nach Schwäbisch Hall unter Nutzen-Kos ten-Gesichtspunkten neu untersucht und bewertet werden.
Hierzu könnte in einem ersten Schritt eine Machbarkeitsstudie wertvolle Erkenntnisse bringen und als Grundlage für weitere Entscheidungen herangezogen werden. Sowohl die Machbarkeitsstudie als auch eine spätere standardisierte Bewertung wären durch die an einem solchen Projekt interessierten kommunalen Gebietskörperschaften zu beauftragen und zu finanzieren.
Falls die Nutzen-Kosten-Untersuchung nach dem standardisierten Bewertungsverfahren dann ergibt, dass der Infrastrukturausbau für eine Verlängerung der Stadtbahn Heilbronn bis nach Schwäbisch Hall dem Grunde nach förderfähig wäre, da das Vorhaben einen ausreichenden gesamtwirtschaftlichen Nutzen brächte, käme bei Gesamtkosten bis zu 50 Millionen € eine Förderung mit Mitteln aus dem Landesprogramm in Betracht. Der Fördersatz liegt hierbei bei 75 % der zuwendungsfähigen Kosten abzüglich eines Selbstbehalts.
Liegen die zuwendungsfähigen Kosten des Vorhabens über 50 Millionen €, kommt gegebenenfalls eine Förderung aus dem Bundesprogramm in Betracht. Hier beträgt der Fördersatz 80 % der zuwendungsfähigen Kosten abzüglich eines Selbstbehalts. Allerdings – das muss auch gesagt werden – werden die Mittel in beiden Programmen zunehmend knapper, da die GVFG-Programme Ende 2019 auslaufen.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. D r. F r i e d r i c h B u l l i n g e r F D P / D V P – Z u s ä t z l i c h e r R e t t u n g s h u b s c h r a u b e r f ü r d i e R a u m s c h a f t a m A u t o b a h n k r e u z F e u c h t w a n g e n / C r a i l s h e i m
a) Ist im Umkreis von 50 km beim Autobahnkreuz Feuchtwangen/Crailsheim (A 6/A 7) durch die derzeitigen Hubschrauberstandorte eine zeitgerechte Notfallversorgung gewährleistet?
b) Ist die Landesregierung bereit, mit dem bayerischen Innenministerium zur Verbesserung der Rettungsdichte einen zusätzlichen Hubschrauberstandplatz im südwestlichen Landkreis Ansbach mit der Maßgabe einer besseren Versorgung der Landkreise Schwäbisch Hall, Ostalbkreis, Hohenlohe und Main-Tauber zu unterstützen?
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich bin vorhin nicht davon ausgegangen, dass Kollege Dr. Bullinger gleich zwei Mündliche Anfragen stellt. Daher bin ich vorhin etwas vorschnell zum Rednerpult gegangen. Aber ich will versuchen, dies jetzt mit der Beantwortung wettzumachen, lieber Kollege Dr. Bullinger.
(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Mit mir muss man immer rechnen! – Abg. Helmut Walter Rü- eck CDU: Manche müssen zweimal fragen!)
Ihre Frage unter Buchstabe a darf ich wie folgt beantworten: Im Umkreis von 50 km beim Autobahnkreuz Feuchtwangen/ Crailsheim – A 6/A 7 – befinden sich auf baden-württembergischer Seite die Streckenabschnitte von der Landesgrenze bei Ansbach bis zur Anschlussstelle Schwäbisch Hall im Bereich der A 6 und von der Landesgrenze bis Aalen/Nietheim im Bereich der A 7.
Diese Streckenabschnitte können in der Luftrettung insbesondere durch die Luftrettungsstandorte Ochsenfurt – das ist der Rettungshubschrauber Christoph 18 –, Nürnberg – das ist der Rettungshubschrauber Christoph 27 – und Ulm – das ist der Rettungshubschrauber Christoph 22 – versorgt werden.
Wie Sie, Herr Kollege Dr. Bullinger, wissen und wie ich Ihnen auch schon an anderer Stelle gesagt habe, kann die Luftrettung dabei grundsätzlich nur ergänzende Funktion haben. Die Grundversorgung in der Notfallrettung ist durch den bodengebundenen Rettungsdienst zu leisten.
Insoweit ist die rettungsdienstliche Versorgung wie folgt sichergestellt: entlang der A 6, Streckenabschnitt Landesgrenze bei Ansbach bis Anschlussstelle Schwäbisch Hall, durch die Rettungswachen in Crailsheim, Blaufelden, Schwäbisch Hall und Gaildorf, ferner durch die Rettungswachen in Feuchtwangen, Dinkelsbühl, Schillingsfürst und Rothenburg;
(Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: Schöne Gegend! – Gegenruf des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/ DVP: Sehr schön!)
entlang der A 7, Landesgrenze bis Aalen/Nietheim, durch die Rettungswachen in Crailsheim, Blaufelden, Ellwangen, Aalen und Neresheim.
Alle Streckenabschnitte sind durch den bodengebundenen Rettungsdienst innerhalb der gesetzlichen Hilfsfrist erreichbar. 2009 waren folgende Einsätze erforderlich: im Bereich der A 6 77 Einsätze, im Bereich der A 7 63 Einsätze.
Ich darf jetzt, lieber Kollege Dr. Bullinger, Ihre Frage unter Buchstabe b wie folgt beantworten: Die Landkreise Schwäbisch Hall, Ostalbkreis, Hohenlohekreis und Main-TauberKreis werden in der Luftrettung insbesondere durch die Luft rettungsstandorte Leonberg – das ist der Rettungshubschrauber Christoph 41 –, Ochsenfurt – das ist, wie bereits genannt, der Rettungshubschrauber Christoph 18 – und Ulm – das ist der Rettungshubschrauber Christoph 22 – versorgt. Hinzu kommt der Intensivtransporthubschrauber Christoph 51, der
seit seiner Verlegung von Stuttgart an den Standort Ludwigsburg-Pattonville zum 1. Oktober 2009 noch besser einsetzbar ist. Die Versorgungssituation in diesen Landkreisen wurde damit erst jüngst verbessert.
Nach Mitteilung von ADAC und DRF als Träger der Luftrettung stehen insbesondere bei den Luftrettungszentren Leonberg, Ludwigsburg-Pattonville und Ulm noch Kapazitätsreserven zur Verfügung, die für die weiteren Einsätze in den Landkreisen Schwäbisch Hall, Ostalbkreis, Hohenlohekreis und Main-Tauber-Kreis aktiviert werden können.
Unser Haus sieht vor diesem Hintergrund keinen Bedarf für einen zusätzlichen Hubschrauberstandort in der Region. Dies gilt auch mit Blick auf die zentralen Feststellungen in den Schlussfolgerungen des Berichts „Weiterentwicklung der Luft rettung in Deutschland – Abschlussbericht zur Phase II“, dass die vorhandenen Kapazitäten der Luftrettung in der Bundesrepublik Deutschland zur Durchführung der Aufgabe ausreichen. Diesen Feststellungen hat sich auch der Landesausschuss für den Rettungsdienst angeschlossen.
In Bayern – das wissen wir sehr wohl – ist derzeit eine Standortdiskussion im Gang. Ausgangsbasis dafür ist eine Bedarfsanalyse des Instituts für Notfallmedizin und Medizinmanagement am Klinikum München zur Luftrettung in Bayern, in der u. a. die Errichtung von zwei zusätzlichen Luftrettungsstandorten empfohlen wird; darunter ist mit der Region Donauwörth auch ein Luftrettungsstandort im grenznahen Bereich mit möglichen Auswirkungen auf die Versorgung in BadenWürttemberg. Inwieweit diese Empfehlung berücksichtigt wird, ist derzeit allerdings unsicher. In Konkurrenz wird auch noch über den Standort Augsburg als neuer Luftrettungsstandort diskutiert. Unser Haus wird insoweit mit dem zuständigen Bayerischen Staatsministerium in Kontakt bleiben.
Aber ich darf noch ergänzend sagen: Soweit wir wissen – ich habe extra vor dieser Sitzung bei unserem Mitarbeiter im Haus, der die Sache bearbeitet, noch einmal nachgefragt –, ist der Standort Ansbach in Bayern überhaupt nicht in der Diskussion.