Frau Präsidentin, da Sie mir keinen Wortbeitrag am Rednerpult mehr erlauben, kleide ich das, was ich noch sagen möchte, in eine Frage.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, dass Vertreter der Bauwirtschaft, der Regierungspräsidien und der Straßenbauverwaltung in den Regierungspräsidien klagen und sagen, wir hätten im Bereich des Straßenbaus – dort, wo Mittel zur Verfügung stehen – mit Ausschreibungen und Planfeststellungsverfahren mehr nach außen bringen können, wenn wir dieses Thema noch vor der Verwaltungsreform hätten bewältigen können? Nach der Verwaltungsreform – so lauten deren Argumente – sind die Personalressourcen so zerschlagen, dass wir dies zeitlich nicht mehr auf die Reihe bekommen; deshalb sind einige Maßnahmen nicht durchgeführt worden.
Lieber Kollege Haas, zunächst einmal – ohne das Thema vertiefen zu wollen –: Die Verwaltungsreform hat auch mit dem Thema Haushalt und mit dem Ziel zu tun, die Nettonullverschuldung zu erreichen. Wir wissen, dass wir den Personalbestand der Landesverwaltung querbeet reduzieren müssen. Davon können wir keinen Bereich freistellen. Geld, das im Personal gebunden ist, fehlt auch für gestalterische politische Aufgaben.
Die andere Aussage ist wesentlicher, lieber Kollege Haas: Sie können uns nicht vorwerfen, wir hätten durch die Verwaltungsreform oder durch Personalengpässe Geld, das wir vom Bund bekommen haben, oder Geld, das wir selbst für den Straßenbau im Land eingeplant haben, nicht bis auf den letzten Euro ausgeben können. Alles Geld, das für Baumaßnahmen – seien es Neubau-, Erhaltungs- oder Ausbaumaßnahmen – zur Verfügung gestellt wird, wird komplett ausgegeben. Dafür haben wir das Personal.
Der Punkt, den ich jetzt gerade angesprochen habe, betrifft eine zusätzliche Aufgabe, die wir bewältigen müssen, ohne dass wir für diese zusätzliche Aufgabe – wie es 1995 der Fall war – mehr Geld und mehr Personal bekommen.
Herr Staatssekretär, es geht nicht um den Zeitraum insgesamt, sondern um die Zeitnähe. Es geht darum, dass man im Jahr 2006 – so sagen mir die betreffenden Herrschaften in den Regierungspräsidien – Maßnahmen wegen der fehlenden Personalressourcen nicht hat ausschreiben können. Das ist das Thema. Dass die Gelder dann in die Jahre 2007 und 2008 übertragen werden, ist wohl klar. Ausgegeben werden sie. Es geht um die zeitnahe Verwirklichung der Maßnahmen.
Lieber Kollege Haas, zeitnah heißt nicht, dass das Thema irgendwann kommt, weil momentan ein Engpass besteht, sondern das ist eine Frage von wenigen Monaten hin oder her. Es geht nicht darum, dass da irgendwo ein Stau entsteht oder dass für die Bauwirtschaft ein großes Problem entsteht, sondern zeitnah heißt im Kalenderjahr, im Haushaltsjahr, weil sonst Mittel des Bundes sowieso verfallen und Landesmittel verfallen, wenn es nicht Mittel aus einem Sonderprogramm sind.
Ich will zum Schluss kommen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich war gerade dabei, ein paar Informationen zu der Frage zu geben, wie wir mit dem Generalverkehrsplan des Landes weiter verfahren. Ein ganz wesentlicher Baustein der Überarbeitung – es geht ja nicht um einen neuen Generalverkehrsplan, sondern um eine Überarbeitung des bis zum Jahr 2012 geltenden Generalverkehrsplans – ist die Überarbeitung des Bedarfs für Landesstraßen. Dahin zielt ja auch Ihr Antrag, der sich auf den Generalverkehrsplan bezieht.
Ich glaube, aus heutiger Sicht des Jahres 2006 kann und muss man wohl sagen, dass man bei der Aufstellung des Generalverkehrsplans 1995 von einem recht hohen und sicher sehr optimistischen Finanzrahmen ausgegangen ist, was eine große Anzahl von Projekten im Vordringlichen Bedarf zur Folge hatte. Bei der nun anstehenden Fortschreibung wird sicherlich in Anbetracht der Haushaltssituation in diesen Jahren ein realistischer, den finanziellen Möglichkeiten des Landes angemessener Finanzrahmen zugrunde gelegt werden müssen. Auf dieser Basis wird zunächst einmal eine Bestandsaufnahme durchgeführt. Anschließend werden wir die Prioritäten und den neuen Vordringlichen Bedarf definieren.
Frau Kollegin Dr. Splett, Sie sagten, wir wären da planlos und ziellos und ohne Kriterien unterwegs. Das Gegenteil ist wirklich richtig. Bei der Vielzahl von Maßnahmen ist man geradezu gezwungen, Prioritäten zu setzen.
Ich will Ihnen nennen, an was wir uns orientieren. Das wird noch enger zu fassen sein. Dabei geht es nach dem Erhal
tungszustand der bestehenden Straßen – eine schlechtere Straße wird natürlich vor einer besseren Straße drankommen –, nach der Verkehrsbelastung, den Verkehrszahlen auf dieser Straße, der Belastung oder der Belästigung der Menschen, der Anwohner in Ortsdurchfahrten, aber vor allem und an allererster Stelle nach der Sicherheitsfrage auf den Straßen. Ein ganz besonderes Anliegen wird uns bei der Fortschreibung die Miteinbeziehung von regionalen Interessen sein. Damit können wir erreichen, dass wir auch eine ausgewogene und ausgeglichene Entwicklung zwischen städtischen und ländlichen Räumen haben.
Letzter Satz, meine Damen und Herren. Ich fasse nochmals zusammen: Landesstraßen sind für unser Land wichtig. Was für unser Land wichtig ist, hat oberste Priorität für die Landesregierung. Das galt in den vergangenen Jahren, und das gilt auch in der Zukunft.
Wir haben nun über den Antrag Drucksache 14/156 zu befinden. Ich gehe davon aus, dass Abschnitt I durch die Aussprache erledigt ist. – Sie stimmen dem zu.
Dann haben wir noch über Abschnitt II abzustimmen. Wer Abschnitt II zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Abschnitt II ist mehrheitlich abgelehnt.