(Abg. Dr. Nils Schmid SPD: Eine Grundsatzentschei- dung! – Abg. Claus Schmiedel SPD: Stächele hat doch schon geprüft!)
Der Antrag der Grünen sagt, dass die „angebotenen Datenträger mit Daten zu steuerrechtlich relevanten Vorgängen mit Bezug zu Baden-Württemberg unverzüglich zu erwerben“ seien.
Derzeit werden vermehrt Steuerdaten gegen Entgelt angeboten. Wir wollen durch unseren Antrag abfragen, was den Ministerien vorliegt. Wir wollen die mit einem Kauf verbundenen rechtlichen und sachlichen Fragen umfassend geklärt haben. Wir wollen auch die aktuellen Sachverhalte in Nord rhein-Westfalen und Bayern mit einbeziehen.
Auf dieser Grundlage werden wir dann entscheiden. Das halten wir für den richtigen Weg – nicht einen Schnellschuss ohne jede Prüfung, wie es die Grünen jetzt beantragen.
Meine Damen und Herren, für uns ist auch wichtig: Steuerhinterziehung ist mit allen rechtsstaatlichen Mitteln zu verfolgen und zu bestrafen, aber eben mit rechtsstaatlichen Mitteln nach genauer Prüfung und nicht durch einen Antrag, der hier einmal schnell vorgelegt wird.
Zusammenfassend finden der von der Landesregierung vorgelegte Haushalt und die Änderungsanträge, die wir in der Zweiten Beratung verabschiedet haben, heute in der Dritten Beratung die uneingeschränkte Zustimmung der CDU-Fraktion. Lassen Sie uns gemeinsam alles dafür tun, dass wir auf dem bisherigen Weg schnell und gut vorankommen und die Krise meistern, damit Baden-Württemberg weiterhin in allen Bereichen wie bisher spitze bleibt.
(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP – Abg. Ursula Haußmann SPD: Oje! – Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Jawohl! Bravo!)
Sehr geehrter Herr Kollege Hauk, Sie sind vorhin zum Vorsitzenden der CDU-Landtagsfraktion gewählt worden. Hierzu darf ich Ihnen recht herzliche Glückwünsche des ganzen Hauses übermitteln. Wir alle wünschen eine gute Zusammenarbeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Herrmann, das war schon eine exzellente Bewerbungsrede für den einen oder anderen Posten, der im neuen Kabinett jetzt vielleicht frei wird, aber mit richtig solider Finanzpolitik hat das wenig zu tun gehabt, liebe Kolleginnen und Kollegen.
(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen – Zuruf des Abg. Peter Hauk CDU – Abg. Claus Schmiedel SPD: Stächele, aufgepasst!)
Trotzdem möchte ich als Ausschussvorsitzender die Gelegenheit nutzen, mich bei den Mitgliedern des Finanzausschusses sehr herzlich für die intensive Beratung in den letzten Wochen und den hohen Einsatz, den die Mitglieder des Finanzausschusses erbracht haben, zu bedanken. Die Kolleginnen und Kollegen haben seit der Einbringung im Dezember intensiv am Haushalt und an den Änderungsanträgen gearbeitet. Dafür herzlichen Dank.
Auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung, besonders dem Referat Plenar- und Ausschussdienst möchte ich sehr herzlich danken, stellvertretend Frau Referatsleiterin Ehninger. Die Landtagsverwaltung hat Hervorragendes geleistet; dies sage ich vor allem deshalb, weil wir unter einem sehr engen Zeitkorsett gearbeitet haben. Deshalb sage ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung sehr herzlichen Dank.
Ebenfalls danken darf ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Finanzministeriums, die ganz hervorragend mit dem Finanzausschuss zusammengearbeitet haben. Herzlichen Dank dafür.
Ich muss aber leider auch gleich wieder eine Rüge hinterherschieben, wie ich das in den vergangenen Jahren leider jedes Mal machen musste. Auch in diesem Jahr verstößt die Landesregierung gegen Artikel 79 Abs. 2 der Landesverfassung, in dem es heißt:
Der Entwurf des Haushaltsgesetzes ist mit dem Entwurf des Haushaltsplans vor Beginn des Haushaltsjahres, für das er aufgestellt ist, in der Regel bis zum 30. September, im Landtag einzubringen.
Jetzt kann man in diesem Jahr durchaus in Anspruch nehmen, dass es sich um ein außergewöhnliches Jahr handelt und dass es ausnahmsweise einmal geboten wäre, vielleicht auch etwas zuzuwarten. Wir hatten die Wirtschafts- und Finanzkrise; da hätte man das in der Tat so begründen können.
Finanzminister Stächele hat das am 7. Oktober letzten Jahres auch getan, indem er bei der Beratung des Dritten Nachtrags zum Staatshaushaltsplan 2009 gesagt hat – ich zitiere –:
Wenn wir jetzt vom 10. Dezember, dem Termin, der ursprünglich auf dem Sitzungsplan gestanden hat, auf den 17. gehen, dann geht es um eine Verschiebung um eine Woche. Warum machen wir das? Das machen wir letztendlich auch Ihnen zuliebe.
Meine Damen und Herren, was das Ziel der relativen Stabilität in dieser Haushaltsberatung anbelangt, so ist es nicht unwesentlich, was im Blick auf die November-Steuerschätzung und mit Blick auf das, was in Berlin beschlossen wird, in den Entwurf einfließen kann.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie haben nichts, null Komma null von dem, was in Berlin beschlossen wurde, eingearbeitet. Herr Minister, das, was Sie damals gesagt haben, war schlicht falsch.
Sie haben nichts eingearbeitet, und Sie müssen jetzt schon einmal erklären, warum Sie zuerst behauptet haben, Sie warteten so lange, damit die Berliner Beschlüsse eingearbeitet werden könnten – so wurde es hier im Landtag protokolliert –, aber dann im Entwurf keinen einzigen Beschluss aus Berlin eingearbeitet haben. Das Einzige, was Sie nachher – erst in den Ausschussberatungen, also im Januar – eingearbeitet haben – nicht in den Entwurf –, war das „Schuldenbeschleunigungsgesetz“ der Bundesregierung. Da haben Sie einfach unsere Landesschulden hochgesetzt. Das war das Einzige, und das haben Sie im Ausschuss gemacht. Im Entwurf war davon überhaupt nichts enthalten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich kann Ihnen versprechen: Das wird die letzte Rüge sein, die ich in diesem Haus zu diesem Thema aussprechen werde.
Nein. Das hätten Sie wohl gern, Herr Kluck. – Denn wenn bis zum 30. September 2011 kein Haushaltsplanentwurf für 2012 vorliegt – da können Sie Ihre Juristen schon einmal vorwarnen –, dann werden wir vor dem Staatsgerichtshof Klage einreichen.
(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen – Abg. Claus Schmiedel SPD: Sehr richtig! – Zurufe von der CDU: Oi!)
Wenn Sie sich nicht an die Landeshaushaltsordnung und an die Landesverfassung halten, dann werden wir das rügen.
Herr Kollege Herrmann, ich habe mir einmal die Zahlen geben lassen, wann die Haushalte eingebracht worden sind. Wenn man das einmal vom Zeitpunkt der Landesgründung ausgehend betrachtet, sieht man: Knapp die Hälfte der Haushaltsplanentwürfe sind fristgerecht eingebracht worden.
Das heißt, es muss schon möglich sein, den Haushaltsplanentwurf fristgerecht einzubringen, und wir fordern Sie auf, das zukünftig auch zu tun.
Jetzt noch einige Worte zur Landesverschuldung: In diesem Haushaltsplan ist wieder eine Neuverschuldung vorgesehen. Das Land ist nach wie vor hoch verschuldet. Es bringt überhaupt nichts, Herr Kollege Herrmann, schöne Bilder zu malen, die mit der Realität nichts zu tun haben.
Ich komme gleich noch einmal dazu, Herr Kollege. – Wenn wir nur die expliziten Schulden betrachten, die wir im Haushaltsplan stehen haben – das kann man auf den ersten Blick tatsächlich tun –, dann stellen wir fest, dass das Land BadenWürttemberg ganz gut dasteht: Da stehen wir in einem Jahr auf dem dritten Platz, in einem anderen Jahr auf dem zweiten Platz unter allen Bundesländern. Wir sind demnach also die Zweit- oder Drittbesten.
De facto ist bei diesen Schulden aber nicht berücksichtigt, dass wir Pensionslasten in einer Größenordnung haben, wie sie kein anderes Bundesland hat. Wenn wir allein die Pensions lasten einberechnen, dann erkennen wir, dass wir auf dem letzten Platz der Flächenländer in der Bundesrepublik Deutschland sind, meine Damen und Herren.