Für Leonberg haben wir nachgewiesen, die Grenzwerte ab dem Jahr 2011 einhalten zu können, lieber Herr Murschel. Es tut mir leid. Sie mögen in Ihrem OB-Wahlkampf etwas anderes gesagt haben – das weiß ich nicht, weil ich ihn nicht verfolgt habe –,
Berlin, München und Köln konnten ebenfalls mit jeweils unterschiedlichen Methoden belegen, dass ihre Umweltzonen wirksam sind. Es geht auch um die Frage: Welche Wirksamkeit haben Umweltzonen?
Meine sehr geehrten Damen und Herren, bei Maßnahmen zur Luftreinhaltung kommt es immer auf die richtige Balance zwischen dem Gesundheitsschutz und den sozialen und den wirtschaftlichen Folgen an, die die Maßnahmen für unsere Bürgerinnen und Bürger haben. Ich habe Ihnen, Frau Grünstein, sehr aufmerksam zugehört.
Es ist schon spannend, wenn Sie auf der einen Seite erklären, dass der Gesundheitsschutz für diejenigen, die dort wohnen, sehr wichtig und notwendig ist – auch ich stehe für dessen Beachtung ein –, auf der anderen Seite aber sagen, das sei eine soziale Frage, um anschließend, wenn die Forderung laut wird, die roten Plaketten aus dem Verkehr zu ziehen, wiederum darauf hinzuweisen, dass die sozial Schwachen hiervon betroffen seien und dass das eigentlich nicht gehe. Das ist ein klassisches Beispiel für die Redewendung: Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass. Die Opposition hat es im Übrigen immer leichter,
weil das Kritisieren – Kollege Scheuermann hat es deutlich gesagt – immer einfacher ist, als handeln zu müssen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, jetzt will ich noch Folgendes sagen – gerade das ist das Problem –: Wir müssen natürlich diese Abwägung vornehmen. Die Aufgabe, die wir haben, lautet: Wie gelingt es uns, den Gesundheitsschutz – der
uns wichtig ist – mit der Verhältnismäßigkeit der Auswirkungen auf diejenigen zusammenzubringen, die von den Maßnahmen betroffen sind? Wir haben im Grunde nämlich zwei Gruppen von Betroffenen: Auf der einen Seite sind das diejenigen, die Gesundheitsschutz wollen, und auf der anderen Seite sind diejenigen betroffen, die plötzlich Einschränkungen in der von ihnen bevorzugten Art der Fortbewegung erdulden müssen. Genau das ist unsere Aufgabe, und vor diesem Hintergrund steht auch das Stufenkonzept, das wir in BadenWürttemberg unter Aufnahme einer entsprechenden zeitlichen Staffelung eingeführt haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, in diesem Licht ist natürlich auch die Rechtsetzung der Europäischen Union zu betrachten. Das eine ist die Luftqualitätsrichtlinie, die die Europäische Union vorgegeben hat,
und das andere ist die Frage, wie sie in den Bereichen gehandelt hat, in denen sie an der Quelle hätte ansetzen müssen, für die sie also originär zuständig ist. Es hilft uns wenig, wenn die Norm Euro 5 erst im September 2009 wirksam wurde und für Euro 6 leider erst ab 2014 die Wirksamkeit eintritt – also zu Zeiten, in denen bereits Grenzwerte für Feinstaub und ebenso auch für Stickoxide eingehalten werden müssen. Genau das ist die Schwierigkeit, die wir haben. Bereits seit 2005 müssen die Grenzwerte beim Feinstaub eingehalten werden; ab 2010 gilt eine entsprechende Regelung für die Stickoxidwerte. Im Endeffekt müssen wir im Vollzug nun die Luftreinhaltepolitik der Europäischen Union wieder vom Kopf auf die Füße stellen, soweit dies machbar ist.
Liebe Frau Dr. Splett, „Irrelevanznorm“, „nicht EU-rechtskonform“, solche Begriffe finde ich immer schön. Die Luftqualitätsrichtlinie ist 1998 verabschiedet worden. Die Umsetzung fiel ebenfalls in eine Zeit, in der Ihre Fraktion im Bund noch an der Regierung beteiligt war.
Ich kann mich nicht daran erinnern, dass über die TA Luft – die Irrelevanznorm ist Inhalt der TA Luft – auch nur ein einziges Mal bezüglich möglicher Änderungen diskutiert worden wäre. Deswegen finde ich es etwas schwierig, zu sagen, sie wäre nicht EU-rechtskonform,
wenn man es zugleich aber dort, wo man es hätte ändern können, nicht ändert. Auch das ist ein Handeln nach dem Motto: Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass.
Ich freue mich immer, wenn ein bisschen Leben in der Bude ist. Aber herzlichen Dank dafür, dass Sie für Ruhe sorgen.
Nein, überhaupt nicht. Ich bin ihr dankbar, dass sie dafür Sorge trägt, dass ich wieder durchdringe. Dafür bin ich ihr sehr, sehr dankbar,
Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist auch vor dem Hintergrund des Vollzugs zu sehen. Was das Gericht im August 2009 anmerkt, wird im Übrigen ohnehin bereits durch die seit Frühjahr dieses Jahres eingesetzte Arbeitsgruppe zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans behandelt, die – das will ich sagen – vor dem Hintergrund der Fristverlängerung bei der Europäischen Union und der Tatsache, dass wir bis 2011 am Neckartor die Grenzwerte nicht einhalten können, gebildet wurde. Da wurde dann eben auch einiges hinsichtlich der Wirksamkeit konkret überprüft.
Allerdings – das will ich auch sagen – beinhaltet die Begründung des Beschlusses einige Rechtsfragen, die uns nicht überzeugen. Das ist auch der Punkt, warum wir hiergegen Rechtsmittel eingelegt haben – nicht in dem Sinn, dass wir etwas gegen die Maßnahmen hätten und die Notwendigkeit der Luftreinhaltung nicht sähen, sondern weil es um die Frage geht, welchen Anforderungen die Maßnahmen eines Aktionsplans nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genügen müssen, um tatsächlich rechtlich haltbar zu sein. Ich halte es auch für richtig, dass man das macht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es gibt leider keine einzelne, gleichzeitige, kurzfristige, nachhaltige und ausreichend wirksame Maßnahme, die das Problem der Grenzwert überschreitung auf einen Schlag lösen könnte. Wenn es sie geben würde, würde ich mich freuen.
Frau Dr. Splett, Sie haben gesagt, es gebe keine wirksamen Maßnahmen. Aber Sie haben keine einzige Maßnahme genannt,
die aus Ihrer Sicht erfolgreich sein würde. Sie haben die Irrelevanznorm als nicht EU-rechtskonform bezeichnet, aber Sie haben keine einzige Maßnahme genannt, die aus Ihrer Sicht erfolgreich umsetzbar wäre.
Dann zu Ihrem Einwurf, der Vollzug würde nur in Stuttgart gemacht. Der Vollzug ist landeseinheitlich geregelt und wird bei der normalen Vollzugskontrolle der Polizei umgesetzt. Soweit in den einzelnen Städten darüber hinaus Vollzug erfolgt, können das die Städte regeln. Karlsruhe ist frei. Sie können in Karlsruhe gern die entsprechenden Anträge stellen, damit
Das ist eine Regelung, die die Städte treffen und nicht wir. Noch einmal: In Stuttgart wird das deswegen gemacht, weil die Stadt Stuttgart es entsprechend umsetzt.
Mit der Fortschreibung des Luftreinhalteplans in Stuttgart nehmen wir unsere Verantwortung wahr, das, was mit lokalen und auch regionalen Maßnahmen möglich ist, umzusetzen.
Wir werden zusätzliche Maßnahmen aufnehmen, um raschestmöglich eine Verbesserung der Feinstaub- und Stickstoff dioxidsituation in Stuttgart zu erzielen. Die wichtigsten Maßnahmen sind: ein Durchfahrtsverbot ab 1. März 2010 für Lkws über 3,5 t – Ausnahme: Lieferverkehr –, ein Fahrverbot ab 1. Juli 2010 auch für Fahrzeuge mit roter Plakette sowie ein Fahrverbot ab 1. Januar 2012, das auch die Fahrzeuge mit gelber Plakette einschließt.
Am Neckartor wird durch das Lkw-Durchfahrtsverbot die Emission von Stickstoffoxiden um 15 % zurückgehen, mit den Fahrverboten um insgesamt 18 % im Jahr 2010 bzw. 33 % im Jahr 2012.
Die Emission von Feinstaub verringert sich um etwa 9 % bzw. durch die Fahrverbote um insgesamt 10 % bis zum Jahr 2010 und um 17 % bis zum Jahr 2012.
Darüber hinaus werden wir weitere Maßnahmen zur Minderung der Luftbelastung vornehmen, z. B. die Nachrüstung von Fahrzeugen mit hohem Abgasausstoß. Ich habe mich an die Bundesministerien gewandt und vorgeschlagen, dass die Förderprogramme der Bundesregierung für Pkws verlängert und um leichte Kraftfahrzeuge erweitert werden, wie es auch im Koalitionsvertrag steht.
Wir haben im Übrigen – das hat Kollege Scheuermann dankenswerterweise bereits angesprochen – mit der nun verabschiedeten Novelle der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung – sie wurde in der vergangenen Woche im Bundestag verabschiedet – verbindliche Umweltstandards für Holzfeuerungsanlagen mit praktikablen Übergangsfristen für bestehende Öfen. Deswegen sind wir dort vorangekommen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Landesregierung hat alles Zumutbare getan und wird weiterhin alles tun, um die Grenzwerte für Luftschadstoffe einzuhalten.
Eine verkehrte Luftreinhaltepolitik auf europäischer Ebene können wir aber mit den Möglichkeiten, die uns zur Verfügung stehen, nicht ausgleichen. Der Gesundheitsschutz der Menschen in den besonders belasteten Gebieten und die Luftreinhaltung bleiben weiterhin ganz vorn auf der Tagesordnung. Wir brauchen aber – auch das gehört bei der Luftreinhaltung dazu – einen langen Atem.