Protocol of the Session on November 26, 2009

Ich kann Ihnen zusagen: Ich mache das, und wir werden im kommenden Jahr zügig zu guten Beschlüssen kommen,

(Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: Zur Bescherung kommen!)

an denen dann das Parlament teilhaben wird.

(Abg. Karl Zimmermann CDU: Grüne Weihnach- ten!)

Aber jetzt reden wir über den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP. Wir wollen eine nahtlose Fortführung dieser Altersteilzeitregelungen, die zum 31. Dezember 2009 auslaufen. Es wurde richtig gesagt – ich will es nicht wiederholen –: Die schwerbehinderten Richte

rinnen und Richter und Beamtinnen und Beamten sollten wie bisher die Möglichkeit haben, ab dem 55. Lebensjahr – das will ich herausheben – in Altersteilzeit zu gehen, und dabei zwischen dem Teilzeitmodell und dem Blockmodell wählen können.

Das Teilzeitmodell ermöglicht dieser Personengruppe, bis zur Pensionierung ihre Arbeitszeit auf die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit zu verringern, und im Blockmodell wird die in der ersten Hälfte dieses Zeitraums erbrachte volle Arbeitszeit durch eine volle Freistellung in der zweiten Hälfte ausgeglichen. Die bisherigen Altersteilzeitregelungen haben sich an dem für die Arbeitnehmer geltenden Altersteilzeitgesetz orien tiert. Dessen Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit läuft am 31. Dezember 2009 aus, das heißt, sie ist befristet.

Weil wir wissen, welche Belastungen der Berufsalltag gerade für Schwerbehinderte mit sich bringt, wollen wir die Altersteilzeitregelung nicht einfach zum Jahresende auslaufen lassen, sondern wir wollen sie nahtlos fortsetzen.

Das nützt nicht nur den schwerbehinderten Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richtern. Auch die Dienstherren – das will ich ausdrücklich sagen – haben Vorteile. Denn den Dienstherren bleibt das Wissen, das Können und die Erfahrung der älteren Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richter länger erhalten.

Außerdem ist die Altersteilzeit ein Instrument, um bei einem ohnehin gesundheitlich beeinträchtigten Personenkreis vorzeitigen Zurruhesetzungen wegen Dienstunfähigkeit zu begegnen; auch das ist ein Aspekt. Damit entsprechen wir auch einem Anliegen der Berufsverbände und der Schwerbehindertenvertretungen.

Der Gesetzentwurf, so wie er jetzt vorliegt, macht deutlich: Es ist uns ein besonderes Anliegen, schwerbehinderten Beamtinnen und Beamten vor allem auch im Hinblick auf die im Zuge der Dienstrechtsreform geplante schrittweise Erhöhung des Ruhestandseintrittsalters weiterhin einen gleitenden Übergang in den Ruhestand zu ermöglichen. Deshalb ist es richtig und auch geboten, dieses Vorhaben vorzuziehen, aus der Dienstrechtsreform herauszulösen.

Wir bringen damit nach dem Landesdisziplinargesetz das zweite Teilstück der anstehenden Dienstrechtsreform auf den Weg.

Ich weiß um die Eilbedürftigkeit. Deswegen bin ich dankbar, dass die Regierungsfraktionen die Initiative ergriffen haben und den Gesetzentwurf so, wie er uns vorliegt, eingebracht haben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte Sie, unser Vorhaben zu unterstützen. Ich sichere Ihnen zu, dass wir das Gros der Fragen, die der Kollege Stickelberger angesprochen hat, die im Zusammenhang mit der Dienstrechtsreform stehen, hier noch einmal sehr gründlich beraten und die Reform dann auch zügig umsetzen werden. Es gibt da sehr gute erste Ergebnisse nach Gesprächen. Aber wir müssen jetzt natürlich schauen, dass wir das Ganze in einen Gesamtblock gießen und auf den Tisch bringen.

(Abg. Thomas Oelmayer GRÜNE: Ihr hattet zwei Jahre Zeit!)

Manches dauert ein bisschen länger, wenn es gut werden soll. Es wird eine gute Dienstrechtsreform werden. Wir müssen und wollen viele Beteiligte mit ins Boot holen.

(Abg. Thomas Oelmayer GRÜNE: Die Hoffnung stirbt zuletzt!)

Denn je höher die Akzeptanz dieser Dienstrechtsreform ist, desto besser sind die Ergebnisse dann auch hinterher im Arbeitsalltag.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP)

Es liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Es ist vorgeschlagen, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Innenausschuss und mitberatend an den Ständigen Ausschuss zu überweisen. – Sie sind damit einverstanden.

Tagesordnungspunkt 6 ist damit abgeschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP – Gesetz zur Aufnahme der Stiftung Orthopädische Universitätsklinik Heidelberg durch das Universitätsklinikum Heidelberg – Drucksache 14/5446

Das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten, für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion.

Für die CDU-Fraktion darf ich Herrn Abg. Pfisterer das Wort erteilen.

(Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: Ein guter Mann! – Gegenruf des Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Das kann man nur bestätigen!)

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich, als Heidelberger Abgeordneter den Gesetzentwurf zur Aufnahme der Stiftung Orthopädische Universitätsklinik Heidelberg durch das Universitätsklinikum Heidelberg hier im Landtag begründen zu dürfen.

Die Orthopädische Universitätsklinik Heidelberg kann auf eine über 90-jährige Geschichte zurückblicken. Im Jahr 1918 stellte die Stadt Heidelberg der Stiftung ein Anwesen zur Verfügung, und im selben Jahr wurde der Grundstein gelegt.

Die Stiftung Orthopädische Universitätsklinik Heidelberg ist bundesweit eine der größten orthopädischen Fachkliniken.

(Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Richtig!)

Sie ist die Numero 1. Ihre Ertragslage wurde allerdings in den letzten Jahren sehr prekär. Das Problem der negativen Betriebsergebnisse in den letzten Jahren ist dadurch entstanden, dass durch die Einführung der DRGs, der fallgruppenbezogenen Bezahlung, die Kalkulation nicht mehr aufrechterhalten werden konnte. Hinzu kam, dass die Staatsanwaltschaft gegen einige Personen Ermittlungen aufgenommen hatte, weil es zu Untreuefällen gekommen war.

Klar ist: Die wachsenden Defizite haben die Frage nach der Zukunft der Orthopädie Heidelberg aufgeworfen. Die Landesregierung hat sich daher umgehend der Sache angenommen und gehandelt. Es gab natürlich viele offene Fragen zu klären. Es ging um wirtschaftliche Themen, das Tarifrecht und das Steuerrecht.

Zum 1. Januar 2008 hat das Universitätsklinikum Heidelberg die Geschäftsführung der Stiftung übernommen. Zum Vorstand wurden der Leitende Ärztliche Direktor des Universitätsklinikums Heidelberg, Professor Dr. Jörg Rüdiger Siewert, und die Kaufmännische Direktorin, Frau Irmtraut Gürkan, bestellt.

Beide Einrichtungen, das Universitätsklinikum und die Stiftung – das möchte ich klar festhalten –, haben von Beginn an auf klare Synergieeffekte gesetzt und diese erwartet. Diese sind auch eingetreten. Dies kam selbstverständlich den Patienten in der unfallmedizinischen Versorgung, aber z. B. auch in der Wirbelsäulenchirurgie zugute.

Meine Damen und Herren, mit dem heute eingebrachten Gesetzentwurf wird endgültig Klarheit geschaffen. Um die Zukunft des Orthopädischen Universitätsklinikums zu regeln, muss hier ein Gesetz eingebracht werden, das zum 1. Januar in Kraft treten soll. Auf folgende wichtige Punkte möchte ich daher noch eingehen:

Mit einer gesetzlichen Vollintegration wird eine einheitliche Unternehmensstruktur mit allen Vorteilen für die Effizienz in den betriebswirtschaftlichen Abläufen geschaffen.

Mit der Aufnahme der Stiftung Orthopädische Universitätsklinik Heidelberg wird das Zusammenspiel der bisherigen Aufgaben von Stiftung und Universitätsklinikum in den Bereichen Forschung und Lehre sowie Krankenversorgung wesentlich verbessert. Durch die Eingliederung der Stiftung werden Reibungsverluste zwischen den beiden Krankenhausbetrieben vermieden und stattdessen Effizienz- und Synergieeffekte geschaffen.

Durch die Zusammenführung wird das Universitätsklinikum Heidelberg über rund 2 000 Betten verfügen und zu den drei größten Universitätsklinika in Deutschland gehören. Die Stiftung Orthopädische Universitätsklinik Heidelberg wird aufgehoben. Allerdings bleibt die Marke „Stiftung“ erhalten. Das ist sehr begrüßenswert; denn deren medizinische Leistungen sind exzellent und vor allem sehr bekannt. Aus diesem Grund soll der Name „Stiftung“ weiter getragen werden. Er ist Markenzeichen und Qualitätssiegel zugleich.

Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Stiftung Orthopädische Universitätsklinik Heidelberg werden mit Inkrafttreten dieses Gesetzes Beschäftigte des Universitätsklinikums Heidelberg. Wissenschaftliche Beschäftigte und Beschäftigte mit ärztlichen Aufgaben der Stiftung werden mit Inkrafttreten des vorliegenden Gesetzes Beschäftigte des Landes Baden-Württemberg. Ganz wichtig ist dabei, dass es keine betriebsbedingten Kündigungen geben wird. Dies ist gerade in der aktuell schwierigen wirtschaftlichen Lage für die Betroffenen, aber auch für die politisch Verantwortlichen ein ganz wichtiger Punkt, auf den wir besonderen Wert legen.

Noch einige Worte zu den Finanzen. Das Universitätsklinikum Heidelberg wird auf der Grundlage des Eingliederungsgesetzes 15 Jahre lang eine jährliche Förderung in Höhe von

rund 1 Million € erhalten. Bisher bekam die Stiftung eine jährliche Pauschalförderung in der gleichen Höhe.

Meine Damen und Herren, die Stiftung Orthopädische Universitätsklinik Heidelberg hat mit dem Universitätsklinikum Heidelberg einen Partner, ein Dach gefunden. Mit der Vollintegration in das Universitätsklinikum kann die Stiftung einer besseren Zukunft entgegensehen.

Die zuständigen Ministerien haben gemeinsam mit den Regierungsfraktionen und dem Universitätsklinikum Heidelberg eine gute Arbeit geleistet. Für dieses Engagement möchte ich Danke schön sagen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP/ DVP)

Der gewählte Weg der Zusammenführung ist für alle Beteilig ten die beste Lösung. Daher bitte ich, dem vorliegenden Gesetzentwurf zuzustimmen.

Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP/ DVP – Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Sehr gut!)

Geben Sie auch eine Begründung für die FDP/DVP ab?

(Abg. Dietmar Bachmann FDP/DVP: Ja!)

Dann hat nun Herr Abg. Bachmann für die Fraktion der FDP/DVP das Wort.