Protocol of the Session on November 26, 2009

Meine Damen und Herren, das kann nicht sein. Wenn der Vorschornstein kehrpflichtig sein soll, müssen Sie triftige Gründe dafür haben. Diese Gründe liegen nicht auf der Hand, weil Sie ja nicht wissen, was er ist.

(Beifall bei den Grünen – Abg. Thomas Blenke CDU: Sie wissen nicht, was er ist!)

Deshalb sollten Sie von diesem Vorhaben Abstand nehmen, meine Damen und Herren, und uns erklären, wie das ganze Hin und Her bei den Zuständigkeiten zustande kam und was die Hintergründe sind.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei den Grünen)

Das Wort erteile ich Frau Abg. Fauser.

(Zurufe, u. a.: Frau Fauser wird uns jetzt den Vor- schornstein erklären!)

Herr Präsident, liebe Kollegen und Kolleginnen! Als der frühere Innenminister Thomas Schäuble den Wettbewerb „Standardpranger“ ausschrieb, war eines klar: Die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land waren mit den bestehenden Aktivitäten der Schornsteinfeger

nicht mehr zufrieden. Ich war mit meinem Schornsteinfeger immer zufrieden, muss ich sagen.

(Beifall bei der FDP/DVP – Zurufe: Ah! – Oh-Ru- fe)

Er hat mir auch Glück gebracht.

(Abg. Karl Zimmermann CDU: Zukünftig haben Sie sogar die Chance, ihn sich aussuchen zu können! – Heiterkeit)

Aber die EU wollte dieses Kehrmonopol aufbrechen.

Deshalb wurde lange versucht, einen Ausgleich zu finden, der auch einigermaßen pragmatisch ist.

Wir haben versucht, das Thema nicht ganz so bürokratisch zu gestalten, und wenn ich die Ergebnisse der Anhörung richtig gelesen habe, haben die Schornsteinfeger in dieser Anhörung keine Einwendungen mehr erhoben.

(Beifall des Abg. Dr. Hans-Peter Wetzel FDP/DVP)

Dass es im Leben immer auch Unwägbarkeiten gibt, Herr Stehmer, weiß ich, und ich weiß natürlich auch, dass Sie der Fachmann für Schornsteinfegerfragen sind, weil Sie im Ministerium jahrelang dafür zuständig waren. Insofern kennen Sie die gesamte Situation in- und auswendig. Wir sollten aber in jedem neuen Anfang auch eine Chance sehen, ganz nach Hermann Hesse. Ich bin der Meinung, wir werden in Zukunft ein flexibleres System haben. Ich hoffe selbstverständlich, dass unsere gut ausgebildeten Schornsteinfeger wie bisher bei den Bürgerinnen und Bürgern auf hohe Resonanz stoßen. Zumindest was mich angeht, darf ich das auf jeden Fall sagen.

Das Schornsteinfegergesetz, das, wie bereits gesagt wurde, am 1. Januar 2013 in Kraft treten wird, wird beinhalten, dass ich meinen Schornsteinfeger selbst auswählen kann und dass ich auch den Preis selbst mit ihm aushandeln kann.

(Zurufe der Abg. Klaus Herrmann und Karl Zimmer- mann CDU)

Aber die Kehrintervalle werden dadurch nicht tangiert. Das muss natürlich auch geprüft werden.

Meine Damen und Herren, anstelle der Übertragung eines Kehrbezirks – und darum geht es heute – bis zur Rente, wie es früher üblich war – und zwar aus einer Bewerberliste –, werden die Bezirke in Zukunft alle sieben Jahre neu ausgeschrieben. Darauf können sich die Leute dann bewerben. Damit soll auch jüngeren Bewerbern die Chance für einen früheren Einstieg gegeben werden. Darüber hinaus soll die fachliche Qualifikation bestehen bleiben, wenn nicht sogar verbessert werden.

Das neue Auswahlverfahren soll durch verschiedene Kriterien bestimmt werden: Noten der Gesellen- und Meisterprüfung, Erfahrung im Beruf als Kehrbezirksinhaber, Weiterbildungsmaßnahmen und auch Ortskenntnisse. Ich bin mir ganz sicher, dass ich auch zukünftig meinen Schornsteinfeger behalten werde, meine Damen und Herren.

(Abg. Wolfgang Stehmer SPD: Da wäre ich mir nicht so sicher! – Zuruf der Abg. Katrin Altpeter SPD)

Meine Damen und Herren, dies ist dann auch ein Wettbewerb. Wie immer im Leben ist es auch hier so: Wenn man Ämter auf Lebenszeit hat, neigt man nicht immer zu viel Service und Flexibilität.

Nachdem das Regierungspräsidium Stuttgart bereits die Bewerberliste geführt hat, haben wir uns in der Diskussion darauf geeinigt, das Ausschreibungs- und Auswahlverfahren auch zukünftig bei der Fach- und Widerspruchsbehörde, die das Regierungspräsidium darstellt, zu bündeln.

Lieber Herr Stehmer, Sie haben recht: Eine verbesserte Altfallregelung auch bei uns im Land hätte für mehr Kontinuität gesorgt. Mir wurde aber vom Ministerium gesagt, dass es aufgrund der gesetzlichen Regelungen bei uns keine Chance dafür gab.

(Abg. Wolfgang Stehmer SPD: Ach was!)

Es wäre schon interessant zu wissen, ob nicht auch eine andere Möglichkeit gegeben gewesen wäre. Denn auch ich bin der Meinung: Für denjenigen, der fünf Jahre lang oder länger auf einen Kehrbezirk wartet und dann kurz vor Beginn des Auswahlverfahrens keine Chance mehr erhält, ist das auch persönlich besonders tragisch.

Mit der heutigen Gesetzesvorlage wird das am 29. November 2008 beschlossene Schornsteinfegergesetz sukzessive umgesetzt. Ab Januar 2010 ist eine bundesweite Kehr- und Überprüfungsordnung eingeführt, die kehr- und überprüfungspflichtige Anlagen sowie Gebühren und Fristen neu regelt.

Meine Damen und Herren, die Schornsteinfeger haben in Zukunft die Möglichkeit, viele zusätzliche Aufgaben zu übernehmen. Früher empfanden es viele Bürgerinnen und Bürger als Ärgernis, dass sie, wenn sie eine Wartungsfirma beauftragt haben, die bereits gemessen und gewartet hat, möglicherweise zwei Tage später Besuch vom Schornsteinfeger bekamen, der das Gleiche dann noch einmal durchführte. Das entfällt in Zukunft. Die Wartungsfirmen können, wenn sie einen entsprechend qualifizierten Mitarbeiter haben, diese Aufgaben übernehmen.

(Abg. Wolfgang Stehmer SPD: Nein, das können sie nicht!)

Ich denke, insofern ist ein gewisser Ausgleich vorhanden.

Ich denke, lieber Herr Stehmer, Sie werden uns gleich auch den Vorkamin noch einmal erklären. Ich vertraue auf Ihre Kompetenz, und ich hoffe, dass wir ein den EU-Vorschriften entsprechendes fachgerechtes und sachgerechtes Bezirksschornsteinfegergesetz haben.

(Abg. Wolfgang Stehmer SPD: Sie wollen doch von mir noch etwas wissen!)

Ich lerne von allen Seiten dazu, Herr Stehmer, keine Bange.

Meine Damen und Herren, ich habe gehört, dass es schon bisher Probleme gab, weil der französische Schornsteinfeger bzw. deutsche Personen, die bei französischen Wartungsfirmen angestellt waren,

(Abg. Thomas Blenke CDU: Was heißt „Schornstein- feger“ auf Französisch?)

Aufgaben übernommen haben, die sie eigentlich nicht übernehmen durften. Das ist ein Ärgernis, und dies wurde auch gerichtlich abgewehrt, sodass wir erst ab dem 1. Januar 2013 tatsächlich einen freien Austausch haben.

(Glocke des Präsidenten)

Frau Abg. Fauser, gestatten Sie noch eine Zwischen- bzw. Schlussfrage des Herrn Abg. Stehmer?

Frau Kollegin Fauser, gehe ich recht in der Annahme, dass Sie wissen wollen, was ein Vorschornstein ist? Ein Vorschornstein ist im Grunde genommen ein Sammelstück vor dem eigentlichen Schornstein, das an sich die gleiche Wirkung hat wie der Schornstein.

Trifft es zudem zu, dass Sie bestätigt haben möchten, dass der Vorschornstein auch bisher schon kehrpflichtig ist und dass das Wirtschaftsministerium vom Handwerk aufgefordert ist, diesen Vorschornstein wieder in die Kehrung zu übernehmen, weil er in der Kehrordnung auf Bundesebene nicht enthalten ist, weil das eine spezifische süddeutsche oder baden-würt tembergische Eigenart ist? Wollten Sie das wissen, Frau Fauser?

(Heiterkeit – Abg. Thomas Blenke CDU: Wie sieht so ein Vorschornstein aus? Kann man den anfas- sen?)

Herr Stehmer, ich bedanke mich ganz herzlich für diese Nachhilfe. Ich bin der Meinung, dass unsere Bezirksschornsteinfeger, wenn das ein Teil des Gesamtkamins ist oder im Heizungssystem integriert ist, aufgrund ihres Sachverstands – die sind ja nicht dumm – mit Sicherheit hier die richtigen Regelungen finden werden.

Danke schön.

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU – Abg. Wolfgang Stehmer SPD: Der Staatsse- kretär hat es mitgenommen!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, zum Antrag Drucksache 14/4252 hat Herr Abg. Stehmer vorgeschlagen, ihn aufgrund des Zeitablaufs für erledigt zu erklären. – Sie stimmen dem zu.

(Abg. Wolfgang Stehmer SPD: Durch Zeitablauf hat eine Abstimmung keinen Sinn mehr!)

Ferner wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf Drucksache 14/5349 an den Wirtschaftsausschuss zu überweisen. – Sie sind damit einverstanden.

Tagesordnungspunkt 3 ist damit erledigt.

Wir kommen zu Punkt 4 der Tagesordnung: