Den Kollegen von den Grünen wird es nicht gelingen, mit ständigen Wiederholungen und neuen parlamentarischen Anträgen
zu Rückstandsüberschreitungen und stetigen Rufen nach neuen Kontrollen die gesamte Branche der Ernährungsindustrie in Misskredit zu bringen.
Minister Hauk hat bereits in der letzten Debatte hier im Plenum zu Recht erklärt, dass die Risikoorientierung der Kontrolle – nicht nur bei den Lebensmitteln, sondern genauso auch beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln – nirgendwo so stark ausgeprägt ist wie in unserem Land. Die Ergebnisse der Kontrollen zeigen immer wieder, wie verlässlich unsere Produkte in Baden-Württemberg sind.
Ich bin gleich so weit. – Der Verbraucher kann sich sicher sein: Qualität aus Baden-Würt temberg ist die erste Wahl.
Hochverehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren über die Lebensmittelkontrolle. Das ist aber nur ein schmaler Ausschnitt aus dem gesamten Verbraucherschutz. Sie gestatten mir, Herr Kollege Pix, dass ich mich deshalb nicht nur an die angesprochene Thematik halte.
Erlauben Sie: Das tut hier überhaupt nichts zur Sache. – Verbraucherschutz ist in der Summe ein Stück weit mehr. Man muss die Kontrolle als einen Teil des Verbraucherschutzes sehen und nicht losgelöst von allem, weil alles mit allem zusammenhängt.
Mit den Pixeln ist das so ein Problem. Wenn die Auflösung zu grob ist, wird es halt ein bisschen schwierig.
Ich will vorab sagen: Das Thema Verbraucherschutz ist für die Landesregierung ein elementar wichtiges Thema, allerdings nicht aus der Schutzideologie heraus, die Sie nach dem Motto „Nimm die Bürger und schütze sie vor allem Möglichen“ pflegen. Es ist in erster Linie auch ein wirtschaftspolitisches Thema.
Genau. – Verbraucherschutz hat damit zu tun, dass sich die Qualität der Produkte und Dienstleistungen kontinuierlich verbessert, vor allem die Dienstleistung für den Bürger, und damit die Transparenz und Durchschaubarkeit der Produkte. Es ist am Ende ein Standortvorteil für Baden-Württemberg, auch für die Unternehmen in Baden-Württemberg, wenn man das konsequent verfolgt.
Deshalb versuchen wir, die Wirtschaft verstärkt mit einzubeziehen, und zwar nicht nur durch Beratung, sondern auch durch entsprechende Initiativen. Denn das ist der bessere Weg, als wenn ich am Ende der Pipeline den Betrieben die Kontrolleure schicke. Das ist der entscheidende Punkt. An dieser Baustelle muss man kontinuierlich arbeiten. Das ist nicht am Morgen begonnen und am Abend abgearbeitet, sondern das ist eine kontinuierliche Baustelle, die kontinuierlich betrieben werden muss. Aber es ist der richtige Ansatz.
Wenn man die Finanz- und Wirtschaftskrise betrachtet, muss man sagen, dass der Binnenkonsum der Baden-Württemberger und der Deutschen insgesamt Gott sei Dank nicht nachgelassen hat, sondern dass wir im Bereich der Binnenwirtschaft nach wie vor eine hohe Nachfrage verzeichnen. Das hat einerseits mit dem Vertrauen in die neue Bundesregierung zu tun.
Natürlich. – Die Umfragewerte der neuen Bundesregierung waren eindeutig. Herr Kollege Walter, es ist wahrscheinlich nicht ganz von Nachteil, dass Sie in der Opposition sind, sonst wäre das mit dem Binnenkonsum und der Nachfrage nicht so.
Das hängt zum Zweiten natürlich auch damit zusammen, dass sich die Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg im Wesentlichen noch immer darauf verlassen können, dass die Produkte made in Germany qualitätsorientiert hergestellt sind, egal, ob es sich um Lebensmittel oder um andere Produkte handelt. An diesem Baustein muss man letztlich festhalten. Das Thema Transparenz ist wichtig.
ze – die Rechte der Verbraucher hinsichtlich der Finanzdienstleistungen – gerade in dieser Wirtschaftskrise – gestärkt werden müssen? Wie geschieht das?
Es ist keine Frage, Frau Kollegin Kipfer. Ich kritisiere dies auch: Der Bund springt an dieser Stelle eigentlich zu kurz. Wir brauchten eine deutlichere Stärkung der unabhängigen Berater, darunter auch Anlageberater, zumindest aber eine Abkehr von der Provisionsberatung
bzw. als Minimum eine klare Transparenz hinsichtlich der Provision, deren Höhe in den Verträgen auch ausgewiesen werden muss, damit Verträge untereinander überhaupt vergleichbar sind.
Natürlich. Wir sind doch dabei. Aber Sie wissen auch, dass die Meinungen hierzu heterogen und unterschiedlich sind. Auch bei den Vorgängern der jetzigen Bundesregierung gab es – zwar nicht vonseiten des Wirtschaftsministeriums, aber vonseiten des Finanzministeriums – erhebliche Vorbehalte beispielsweise gegen eine transparente Ausweisung solcher Kos ten.
Aber zurück zum Gesamtzusammenhang und damit zum „End of the Pipeline“. Noch einige Ausführungen zum Thema Information: Der zweite Baustein ist bei uns nicht nur die Frage, was Unternehmen tun können, sondern auch, was im Bildungsbereich getan werden kann. Wir tun deshalb alles – und zwar schon von Grund auf, in den Schulen und in den Kindergärten –, um bezüglich Fragen der Ernährungsberatung und der allgemeinen Verbraucherberatung voranzukommen. Wir haben jetzt gerade gemeinsam mit dem Kultusministerium einen Leitfaden für Pädagogen entwickelt, der allen Schulen zuging, damit solche Inhalte einfach in die bereits bestehenden Bildungspläne – die Schulen haben bei der Unterrichtsgestaltung inzwischen wesentlich größere Freiheiten als früher – implementiert werden können. Ich meine, der zweite wichtige Baustein ist, dass sich die Verbraucherinformation, die Kenntnisse der Verbraucher deutlich verbessern und deutlich verstetigen.
Nun kommen wir zum dritten Baustein, nämlich zur Kontrolle, und zwar dem Bereich der Kontrolle, der dem Land obliegt. Dabei geht es vor allem um Lebensmittel, Bedarfsgegenstände und dergleichen mehr. Es ist keine Frage: Da gab es Änderungen – übrigens traten diese Änderungen erst nach der Verwaltungsreform 2005 ein –, und diese Änderungen waren im Prinzip nach dem Vorbild Baden-Württembergs gestrickt. Wir haben bei uns schon immer eine risikoorientierte Kontrolle betrieben. Das heißt, wir haben die Betriebe stärker kontrolliert, die in der Vergangenheit aufgefallen sind oder die aufgrund ihres Tätigkeitsprofils einer verstärkten Kontrolle bedurften, etwa weil sie mit Rohstoffen oder Herstellungsmethoden zu tun haben, die besondere Sensibilität erfordern.
Nach der Verwaltungsreform hat sich nun im Zusammenhang mit dem Gammelfleischskandal und veranlasst durch den Bund eine Vereinheitlichung ergeben, nämlich durch die All
gemeine Verwaltungsvorschrift Rahmen-Überwachung, die damals neu erlassen wurde. Diese Verwaltungsvorschrift, mit deren Umsetzung gerade begonnen wurde, schreibt die Risikoorientierung der Kontrolle – die wir bereits zuvor gemacht haben – zwingend vor. Ich behaupte, das war auch ein Grund, weshalb es in Baden-Württemberg keine nennenswerten Skandale gab. Ich will solche Vorfälle für die Zukunft zwar nicht gänzlich ausschließen, meine aber, dass Vorfälle wie damals in Bayern in einem solchen Umfang bei uns erst gar nicht aufgetreten sind, weil wir bereits in der Vergangenheit risikoorientiert kontrolliert haben.
Diese Vorschrift ist also in Kraft getreten. Dabei zeigte sich jedoch, dass die Zahl der Kontrolleure, die auf die Zahl der Stadt- und Landkreise insgesamt heruntergebrochen worden war, in manchen Kreisen deutlich zu gering war. Bei der Verwaltungsreform haben wir die Zahl der Kontrolleure im Grunde nach der Einwohnerzahl festgelegt. Das ist jedoch heute nicht mehr zulässig; stattdessen müssen wir die Lebensmittelkontrolleure nach der Zahl der Betriebe und orientiert an den dort bestehenden Risiken – die wiederum in verschiedene Kategorien aufgefächert sind – einsetzen, sodass sich dort Verschiebungen ergeben. Das ist natürlich schwierig, denn es sind die Landratsämter, die jetzt das Personal haben, und wir können heute nicht mehr sagen: Jetzt versetzen wir diesen oder jenen Mitarbeiter von A nach B. Das ist der Nachteil der Verwaltungsreform. Andererseits wäre mit einem solchen Vorgehen eine Lücke möglicherweise auch nur dadurch geschlossen worden, dass andernorts eine neue Lücke aufgemacht wird.
Deshalb war vonseiten des Ministeriums und auch der Landesregierung dem Grunde nach immer klar: Wir brauchen mehr Lebensmittelkontrolleure. Wir haben das berechnet, und wir kamen auf ein Minimum von 80 mehr, in einem guten Fall auf 120. Da hätten wir schon das Optimum.
Jetzt leben wir aber in den Jahren 2009/2010, also nicht unter optimalen Rahmenbedingungen. Deshalb bin ich froh und dankbar, dass es gelungen ist, dass sich die Landesregierung und die kommunalen Landesverbände auf dreimal 22 Stellen mehr – in den Jahren 2010, 2011 und 2012 – verständigt haben, die jetzt auch risikoorientiert eingesetzt werden müssen. Es kann nicht sein, dass diejenigen, die schon jetzt nahezu saturiert sind und bei denen die Personalausstattung stimmt, jetzt als Landkreis noch einmal eineinhalb Stellen dazu erhalten. Denn – noch einmal – Lebensmittelkontrolle findet nicht nach der Zahl der Bevölkerung, sondern nach Zahl und Risikoneigung der Betriebe statt, und danach muss sich auch die Verteilung richten.
Deshalb werden wir einen Verteilerschlüssel für die 66 zusätzlichen Stellen erarbeiten, und dann wird entsprechend verteilt. Dann haben wir in Zeiten eines schwierigen Haushaltsumfelds einen erheblichen Erfolg erreicht. Damit werden wir diese Kontrollen, die in den Betrieben stattfinden, weitestgehend abgedeckt haben, zumal ich festhalten muss: Nach der Verwaltungsreform hat sich die Zahl der Kontrollen, die durchgeführt wurden, tendenziell gesteigert und ist nicht zurückgegangen.
So viel zum Thema „Verteilung dieser Stellen“. Ich glaube, das ist ein erheblicher Erfolg. Herr Kollege Pix, das könnte man, wenn man als Opposition großzügig wäre, durchaus auch einmal sagen.