Protocol of the Session on November 26, 2009

Wollen Sie, dass das Land das knappe Geld der Steuerzahler jetzt und in nächster Zeit massiv zur Bezahlung überhöhter Baupreise ausgibt, oder halten Sie es wie wir vielleicht für sinnvoller, dass man sagt: „Das machen wir dann ein Jahr später, wenn die Bauindustrie wieder Unterstützung braucht, weil nämlich diese ganze Konjunkturunterstützung ausgelaufen ist“? Wir müssen doch für ein gleichmäßiges Abfließen beim Staat, aber vor allem auch für ein gleichmäßiges Zufließen bei den entsprechenden Wirtschaftsunternehmen sorgen. Denn ansonsten geht es mit den Arbeitsplätzen munter rauf und runter, und das wollen wir nicht.

Deshalb: Die energetische Sanierung ist uns ein großes Anliegen, und wir wissen, dass da noch einiges zu tun ist. Das wird Zug um Zug umgesetzt.

Jetzt noch einmal zu dem, was hier als Beschlussteil des Antrags vor uns liegt:

Herr Knapp, zum Ersten: Der Stufenplan ist vorgelegt.

Zum Zweiten: Die Zusammenarbeit mit der KEA erfolgt da, wo sie notwendig ist. Aber natürlich hat die zuständige Abteilung im Finanzministerium auch Fachleute, die da nicht jedes Mal Beratung brauchen, sondern die sich inzwischen auch sehr gut in der Materie auskennen. Weshalb muss man dann doppelt Gutachten einholen und sich beraten lassen? Wichtig ist, dass effizient gearbeitet wird.

Zum Dritten das Thema „Niedrigenergie- und Passivbauweise“. Darüber habe ich mich noch einmal mit dem Kollegen Ehret unterhalten. Er hat bestätigt, was in der Stellungnahme der Landesregierung steht: Für Wohnhäuser und für Gebäude mit ähnlichem Volumen, wie das z. B. auch ein Rathaus sein kann, Herr Knapp, oder ein Kindergarten, für diese Kubatur ist ein Passivhaus sinnvoll, vielleicht sogar ein Haus, bei dem noch Energie übrig bleibt, wenn man es entsprechend konstru iert. Das gilt aber nicht für Gebäude, wie sie das Land normalerweise erstellt, mit wesentlich größerer Kubatur und in ganz anderen Dimensionen. Da muss man sich speziell über die Bauart, über die Verwendungsart informieren. Dann kann es eben nicht sein, dass man beschließt, dass man das generell so macht.

Herr Untersteller, ich bin auf den Zeitpunkt gespannt, zu dem aus dem Saarland die ersten Berichte kommen, wie die das alles nicht hinkriegen.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP und der CDU)

Das Wort erhält Herr Staatssekretär Fleischer für die Landesregierung.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst zwei Zahlen vorweg: Unser Land ist Eigentümer von rund 8 000 Gebäuden. Der Wert dieser Immobilien liegt bei etwa 20 Milliarden €. Die Landesregierung bekennt sich zu ihrer Verpflichtung, die Gebäude des Landes funktionsfähig und in ihrem Wert zu erhalten. Dies war, ist und bleibt eine zentrale Aufgabe der Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung.

Weil ich vorhin diese teilweise völlig überzogene Kritik am derzeitigen Zustand gehört habe, möchte ich zunächst einmal

sagen, dass Baden-Württemberg und Bayern die beiden Bundesländer sind, in denen in diesem Bereich – auch bei der ener getischen Sanierung – am meisten getan wird.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP/ DVP)

Es ist nicht zielführend, wenn bei dieser Frage mit absoluten Zahlen gearbeitet wird, sondern die Frage ist, ob wir unsere energetischen Ziele erreichen, zu deren Erreichung wir vom Gesetzgeber her national und international verpflichtet sind

(Abg. Franz Untersteller GRÜNE: Da bin ich aber gespannt!)

und uns selbst verpflichtet haben. Deswegen sollten wir uns darüber unterhalten, ob dies auf der infrage kommenden Zeitachse möglich ist oder ob das vielleicht irreal ist.

Ich muss, wenn ich den Vergleich mit den anderen Bundesländern anstelle, natürlich auch darauf hinweisen, dass die hoch rentablen Vorstellungen von Ihnen, Herr Knapp, dann doch bitte von Ihnen beispielsweise bei Ihrem Kollegen Wowereit angemeldet werden, damit in Berlin dafür gesorgt wird, dass auf diese Weise vielleicht die Zuweisungen des Landes Baden-Württemberg in der Zukunft,

(Abg. Thomas Knapp SPD: Gutes Stichwort!)

weil das alles so hoch rentabel ist, etwas geringer werden.

(Abg. Thomas Knapp SPD: Gutes Stichwort!)

Sie müssen noch ein Weiteres berücksichtigen, dass nämlich Ihre Forderung schon deswegen pauschal gar nicht realistisch ist, weil zwar nicht in allen, aber in vielen Bereichen unter dem Gesichtspunkt der Funktionalität eine Beschleunigung gar nicht möglich ist, insbesondere z. B. bei einem Universitätsklinikum.

Ich darf gleich noch etwas richtigstellen zu dem, was Sie vorhin gesagt haben. Die 4 Milliarden € an Sanierungsbedarf für die Hochschulen sind richtig. 2,9 Milliarden € davon betreffen die Hochschulen allgemein, und der Rest betrifft die Klinika.

(Abg. Franz Untersteller GRÜNE: Okay!)

Deswegen kommen Sie ganz normal wieder auf die 4 Milliarden €. Diese stimmen ebenso wie der Sanierungsbedarf, den wir insgesamt in Höhe von 6 Milliarden € haben. Wenn wir die Klimaschutzziele erreichen wollen, werden wir mittelfris tig zusätzliche Investitionen von rund 1,5 Milliarden € für ener getische Maßnahmen benötigen. Auch das ist eine klare Zahl und eine klare Aussage.

An diesen Zahlen erkennen Sie, dass die Modernisierung des Immobilienbestands keineswegs nur eine kurzfristige Aufgabe sein kann. Deswegen sind die prozentualen Vorgaben, denen wir uns stellen, entsprechend weit angelegt, weil die Umsetzung eben unter den verschiedensten Gesichtspunkten einen entsprechenden Zeitraum benötigt.

In den vergangenen zehn Jahren hat die Landesregierung jährlich im Schnitt rund 340 Millionen € in die Sanierung und Modernisierung des Gebäudebestands des Landes investiert. Das

ist der überwiegende Anteil der gesamten Bauausgaben des Landes. Wenn es darum geht, dass ein Haushaltsausgleich herbeigeführt wird, dann haben wir eben da und dort, verehrte Frau Berroth, gar nichts anders machen können, als auch dort einzusparen, um insgesamt zu einem ausgeglichenen Haushalt zu kommen.

(Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP: Das ergibt auch volkswirtschaftlich Sinn! – Gegenruf des Abg. Franz Untersteller GRÜNE)

Deswegen muss ich deutlich sagen, dass diejenigen, die in diesem Hohen Haus immer wieder Forderungen stellen, die kos tenintensiv sind, sich selbst in Widerspruch setzen,

(Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Ja!)

wenn sie auf der anderen Seite dann immer wieder verlangen, dass in einzelnen Bereichen in Millionenhöhe – in zwei- und dreistelliger Millionenhöhe – draufgesattelt wird. Das ist unter finanzpolitischen Gesichtspunkten schlichtweg unschlüssig.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP/ DVP – Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: So ist es!)

Unsere Strategie bei der Bewältigung des geschilderten Problems ist zweigleisig. Wir konzentrieren einerseits unsere Mittel auf die Sanierung der Bestandsgebäude, andererseits realisieren wir Neu- und Ersatzmaßnahmen, wo dies zur Verbesserung der Struktur führt.

Gerade die Sonderprogramme – ich nenne beispielhaft das Impulsprogramm, das Landesinfrastrukturprogramm und das Zukunftsinvestitionsprogramm – werden konsequent für die Sanierung und Modernisierung des baulichen Bestands genutzt. Das Zukunftsinvestitionsprogramm und das Landesinfrastrukturprogramm ermöglichen Landesbaumaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von über 330 Millionen €. Der energetische Anteil in diesen Sonderprogrammen liegt bei über 90 Millionen €.

Es ist richtig, dass die ursprünglich angekündigten 25 Millionen € hierfür verwandt worden sind, um unsere Komplementärfinanzierung seitens des Landes zu diesen Bundesmitteln aufbringen zu können. Das ist absolut statthaft und richtig. Ihre Forderung würde darauf hinauslaufen, dass wir zweimal bezahlen müssten: Einmal müssten wir die 25 Millionen € in Ansatz bringen und dann zusätzlich noch einmal die Komplementärmittel.

Nun aber einige Worte zur energetischen Sanierung der landeseigenen Gebäude. Der Verbrauch von Wärme und Strom in landeseigenen Gebäuden hat das Land im letzten Jahr über 200 Millionen € gekostet.

(Zuruf der Abg. Beate Fauser FDP/DVP)

Die Senkung des Energieverbrauchs ist ein außerordentlich wichtiges Handlungsfeld für die Landesregierung. Hier verbinden sich fiskalischer Zwang einerseits und das Bekenntnis zum Schutz unserer Umwelt und des Klimas andererseits. Ausgehend von dem für Baden-Württemberg beschlossenen Wärmegesetz hat die Staatliche Vermögens- und Hochbauverwaltung ein umfassendes Konzept zur energetischen Sanie

rung und zum Einsatz erneuerbarer Energien bei landeseigenen Liegenschaften entwickelt. Als Ergebnis liegt uns nunmehr ein Bericht vor, der uns nach der jeweiligen Nutzung der Gebäude – vom Finanzamt über das Gerichtsgebäude bis hin zum Universitätsbau – das wirtschaftlich erreichbare Energieeinsparungspotenzial ausweist.

Unser Ziel ist die Reduzierung von CO2-Emissionen. Wir verfolgen es bei allen Projekten der Hochbauverwaltung, seien es Neubauten, Sanierungen oder Optimierungen des Betriebs. Das führt zu dem entscheidenden Ergebnis – wo es politisch zum Schwur kommt –, dass nach unseren Plänen die CO2Emissionen bei landeseigenen Gebäuden bis zum Jahr 2020 um ca. 35 % gegenüber dem Jahr 1990 reduziert werden. Bis zum Jahr 2030 ist sogar eine Reduzierung um 43 % unser Ziel. Immerhin wurden etwa drei Viertel der landeseigenen Gebäude vor dem Inkrafttreten der ersten Wärmeschutzverordnung im Jahr 1978 errichtet. Eine letzte Zahl: Immerhin sind wir heute schon bei 23 % bis 24 % gelandet. Wir sind also schon ein gehöriges Stück vorangekommen.

Die Liste mit den durch die aktuellen Sonderprogramme finanzierten Klimaschutzmaßnahmen ist lang. Ich beschränke mich auf drei richtungweisende Einzelprojekte und nenne die Geothermienutzung beim Neubau des Luft- und Raumfahrtzentrums der Universität Stuttgart, die umfangreichen Wärmerückgewinnungsmaßnahmen an der Universität Ulm sowie das innovative Energiekonzept beim Landeskriminalamt Stuttgart.

Ob bei Neubauten oder bestehenden Gebäuden – der Einsatz erneuerbarer Energien ist ein zentraler Bestandteil unserer Planung. Eine CO2-neutral betriebene Holzhackschnitzelanlage beheizt die jüngst fertiggestellte Justizvollzugsanstalt in Offenburg. Auf dem Gebäude des Regierungspräsidiums in Tübingen geht in Kürze eine Fotovoltaikanlage des Landes mit einer Fläche von über 500 m2 ans Netz. Insgesamt beträgt die installierte Fotovoltaikfläche auf landeseigenen Dächern bereits über 33 000 m2.

(Abg. Karl Zimmermann CDU: Deshalb habe ich ei- ne Erhöhung von der EnBW bekommen!)

Die erzeugte Leistung liegt bei etwa 3 300 kW.

Bei den Landesbauvorhaben wird regelmäßig ein deutlich besserer energetischer Standard umgesetzt als gesetzlich vorgeschrieben. Wirtschaftliche Kriterien müssen aber maßgebend bleiben. Wer Sachverstand hat, weiß, dass eine generelle Passivbauweise bei Nichtwohngebäuden derzeit nicht oder – ich möchte das dem Wunsch entsprechend eher so sagen – noch nicht wirtschaftlich ist.

(Beifall des Abg. Karl Zimmermann CDU)

Gerade bei technisch hochwertig ausgestatteten Gebäuden verursacht vor allem die Nutzung und weniger die Gebäudehülle den Energiebedarf. Aus diesem Grund kann nicht jedes Landesgebäude zu einem Passivhaus gemacht werden. Selbst im Wohnungsbau hat sich diese Bauweise trotz zunehmender Tendenz längst nicht durchgesetzt.

Das Land setzt sie aber in sinnvollen Pilotvorhaben um. Beim Ministeriumsneubau an der Willy-Brandt-Straße in Stuttgart wird bekanntermaßen das Abwasser aus einem zentralen Ab

wasserkanal der Stadt Stuttgart über eine technisch anspruchsvolle Wärmerückgewinnungsanlage zur Gebäudebeheizung im Winter und zur Kühlung im Sommer genutzt.

Durch ein innovatives Energiekonzept wird ein energetischer Standard erreicht, der dem eines Passivhauses entspricht. Dies stellt für einen so komplexen Bau mit vielschichtigen Nutzungsanforderungen ein herausragendes Resultat dar.

Schließlich: Natürlich sind wir schon seit Jahren dabei, zusammen mit der KEA im Energiebereich zu optimieren. Ich möchte Ihnen nur drei Beispiele nennen: die Hochschule Pforz heim, das Staatstheater in Karlsruhe und die Polizeidirektion in Freiburg. Wir haben bereits seit vielen Jahren zusammengearbeitet, und natürlich werden wir das auch in der Zukunft so fortsetzen.