Protocol of the Session on November 26, 2009

(Abg. Thomas Oelmayer GRÜNE: Wer hat das ge- tan?)

Finanzminister Stächele. – Die Begründung hierfür war, dass man erreichen wolle, dass die Beamten beim Erreichen der normalen Altersgrenze in Ruhestand gehen; Priorität genieße die Dienstrechtsreform, da wolle man dann alles zusammen regeln.

Wir hätten in der Tat ein Gesamtkonzept zur Altersteilzeit erwartet. Wir hätten erwartet, dass dieses Gesamtkonzept Aussagen zum Pensionsalter, zum Gesundheitsmanagement, zur Teilarbeitszeit usw. macht. All dies steht noch aus. Wir hätten uns ein solches Gesamtkonzept gut vorstellen können. Es hätte Bestandteil der Dienstrechtsreform sein können, auf die wir seit Langem warten.

Bayern ist da wesentlich weiter. Bayern hat übrigens auch eine Altersteilzeitregelung für Beamte generell,

(Abg. Dr. Hans-Peter Wetzel FDP/DVP: Schwarz- gelbe Regierung!)

nicht nur für schwerbehinderte Beamte. Diese wurde jetzt durch die neue Regierung in Bayern ausdrücklich dem Bayerischen Landtag auch als Gesetzentwurf vorgelegt.

Wir warten also noch auf das Land Baden-Württemberg. Da könnte man sich doch ein Beispiel an Bayern nehmen. Ich weise nur darauf hin, dass man dort in der Pensionsaltersregelung vorsieht, bei längeren Dienstzeiten einen Abschlag beim Pensionsalter zu gewähren, dass man auch besonders schwer belastete Dienste in eine Ausnahmeregelung aufnimmt, etwa Schichtdiensttätigkeiten, die bei uns bei der Polizei und der Feuerwehr eine besondere Rolle spielen.

Wir mahnen diese Gesamtkonzeption ausdrücklich an und gehen davon aus, dass die Landesregierung die Dienstrechtsreform bald auf den Tisch legt und dann all die Elemente, die wir hier noch vermissen, in das Gesamtkonzept aufnimmt.

(Zuruf der Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP)

Selbstverständlich war nun Eile geboten, weil es die Landesregierung bisher nicht geschafft hat, dieses Gesamtkonzept vorzulegen. Die Gründe dafür kennen Sie.

Wir sind also gespannt. Dabei möchte ich eines auch noch sagen: Diese Altersteilzeitregelung soll den Sinn haben, einen

gleitenden Übergang in den Ruhestand zu schaffen. Sie hat einen stark präventiven Charakter und soll insbesondere auch geeignet sein, einer vorzeitigen Zurruhesetzung aus gesundheitlichen Gründen entgegenzuwirken.

Die Realität – das beklagen wir sicher zu einem großen Teil, und das wird in der Fachliteratur auch von Arbeitswissenschaftlern beklagt – sieht so aus, dass die Altersteilzeit häufig im Blockmodell genommen wird. Das heißt: Den Effekt, den man sich erhofft, den gleitenden Übergang in den Ruhestand, erreicht man dadurch gerade nicht.

(Abg. Dr. Hans-Peter Wetzel FDP/DVP: Das stimmt, ja! Da hat er recht!)

Deswegen sollte man sich schon überlegen, ob man eine Altersteilzeitregelung im Sinne dieser gleitenden Möglichkeit schafft oder es belässt wie bisher, sodass diese Altersteilzeit im Blockmodell in Anspruch genommen wird und deswegen gerade dieser Effekt des gleitenden Übergangs mit Präventionswirkung nicht erreicht wird. Unsere Anmerkung, unser Vorschlag wäre, dies noch einmal zu überprüfen.

Ansonsten gehen wir davon aus, dass es erfreulich ist, dass diese Regelung in Baden-Württemberg fortgeführt wird. Wir bedauern natürlich, dass wir nicht generell für alle Beamten diese Möglichkeit haben, wie sie in Bayern besteht. Wir sehen allerdings im Hinblick auf die Haushaltslage in absehbarer Zeit auch keine Möglichkeit, das analog zu Bayern zu realisieren, auch wenn dies wünschenswert wäre.

Zu diesem Gesetzentwurf mit seinem begrenzten Regelungswerk stehen wir und werden ihm nach der Ausschussberatung sicher auch in der zweiten Lesung im Plenum als SPD-Fraktion zustimmen.

(Beifall bei der SPD und des Abg. Dr. Klaus Schüle CDU)

Für die Fraktion GRÜNE erhält Herr Abg. Oelmayer das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In Zeiten der Eintracht kann man den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP begrüßen. Auch wir, liebe Kolleginnen und Kollegen, werden diesen Gesetzentwurf mittragen.

Wir sind der Auffassung, dass das Land hier eine Vorbildrolle haben muss. Beim Thema Schwerbehinderte hat das Land diese Vorbildrolle auch. Über 5 % der im Landesdienst Beschäftigten sind schwerbehindert. 5 % ist die Quote, die für die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen gilt. Die se Quote ist erfüllt, sie ist sogar übererfüllt. Das ist sehr zu begrüßen. Deswegen ist es auch sehr zu begrüßen, dass sich die Fraktion der CDU und die Fraktion der FDP/DVP aufgerafft haben – ich sage das einmal so lapidar –, diese Altersteilzeitregelung, die am 31. Dezember 2009 ausgelaufen wäre, zu verlängern.

Gestatten Sie mir aber noch einige Bemerkungen. Manchmal ist es ganz gut, wenn man die Materialien, zu denen man aufgrund eigener Initiativen selbst beigetragen hat, aufbewahrt.

Dort sind auch Ausführungen der Landesregierung enthalten, die zu diesem Themenkomplex durchaus interessant sind. Kollege Stickelberger hat dies schon angesprochen. Ich darf aus meiner Kleinen Anfrage vom 30. April 2008, Drucksache 14/2674, zitieren. Darin wurde von mir gefragt, wie es mit der Verlängerung der Altersteilzeitregelung aussieht. Damals hat die Landesregierung wie folgt geantwortet:

Die … gestellten Fragen sind im Zusammenhang mit der Dienstrechtsreform zu klären. Entscheidungen hierzu sind noch nicht getroffen worden.

Das stimmt. Dass sie bis heute noch immer nicht getroffen sind, macht natürlich mich und meine Fraktion insoweit missmutig, als die Landesregierung einmal verkündet hatte, dass Baden-Württemberg bei der Dienstrechtsreform Schrittmacherfunktion ausüben wolle. Inzwischen stellen wir fest, dass wir zusehends hinterherhinken.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir uns die Wahlperiode vor Augen führen, dann erkennen wir, dass wir noch knapp 14 Monate haben, in denen wir als Parlament tagen. Die Dienstrechtsreform mit all ihren Ausprägungen und Facetten für über 200 000 Beschäftigte im Landesdienst, die natürlich auch Auswirkungen auf Beschäftigte in den Kommunen hat, womöglich im Schnelldurchgang beraten zu müssen, das ist eher ein Trauerspiel. Es ist ein Armutszeugnis für die Landesregierung, dass sie an dieser Stelle nicht schon viel früher in die Gänge gekommen ist und Eckpunkte vorgelegt hat.

Im April 2007 haben wir als Oppositionsfraktion – die wir nicht gerade wie ein Ministerium bestückt sind, das Hunderte von Beschäftigten hat, Herr Innenminister, um eine Dienstrechtsreform dann auch in die Gänge zu bringen – Eckpunkte vorgelegt, wie wir uns eine solche Dienstrechtsreform vorstellen.

(Abg. Rainer Stickelberger SPD: Kurz nach uns!)

Über die Detailfragen will ich heute nichts ausführen, sondern ich will an dieser Stelle die Landesregierung – ich glaube, Kollege Stickelberger hat es genauso getan – auffordern, jetzt ganz schnell in die Gänge zu kommen, um dem Parlament auch die entsprechende Partizipationsmöglichkeit bei der Beratung dieser Dienstrechtsreform zu geben. Von den vorhergehenden Wahlperioden kennen wir solche umfassenden Gesetzesreformvorhaben, die sozusagen auf den letzten Drücker in das Parlament eingebracht werden und über die das Parlament nur in aller Kürze hat diskutieren können.

Ich glaube, den Beschäftigten im Land sind Sie es schuldig, dass sich dieses Parlament in umfassender Art und Weise mit dieser Dienstrechtsreform auseinandersetzen kann. Deswegen hoffe ich natürlich, Herr Innenminister, dass Sie nicht in die Weihnachtsferien fahren, sondern diese Zeit nutzen, um die Dienstrechtsreform gleich im neuen Jahr dem Parlament vorzulegen.

(Abg. Klaus Dieter Reichardt CDU: Silvesterabend!)

Ich gehe nicht davon aus, dass das in diesem Jahr noch erfolgen wird. Aber ich hoffe und appelliere an Sie, die Partizipationsmöglichkeit des Parlaments insoweit zu gewährleisten, als dass die Dienstrechtsreform rechtzeitig vorgelegt wird.

Der Altersteilzeitregelung – ich habe es eingangs schon gesagt – werden wir in der vorgelegten Fassung, natürlich auch im Sinne der Richterinnen und Richter und der Beschäftigten im Landesdienst, selbstverständlich zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen)

Für die Landesregierung redet jetzt Herr Innenminister Rech.

(Zuruf des Abg. Walter Heiler SPD)

Herr Präsident, meine Damen und Herren Kollegen! Lieber Herr Oelmayer,

(Abg. Fritz Buschle SPD: Urlaub gestrichen!)

ich nehme ernst, was Sie sagen. Auch mir liegt die Dienstrechtsreform und das Tempo, mit dem sie jetzt auf den Weg gebracht wird, sehr am Herzen. Ich bin auch bereit, die Weihnachtsfeiertage mit einzusetzen,

(Zurufe: Oi! – Abg. Fritz Buschle SPD: Sehr gut!)

um kraftvoll

(Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: Noch kraftvoller, Herr Minister!)

eine fortschrittliche, wegweisende Dienstrechtsreform zu befördern.

(Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Nach dem Kirch- gang!)

Ja, nach dem Kirchgang, Herr Kollege Schüle. Ich würde am Heiligen Abend nur drei Stunden, zwischen 19:00 und 22:00 Uhr, aussparen, wenn mich meine Töchter besuchen.

(Abg. Thomas Oelmayer GRÜNE: Das ist geneh migt!)

Aber wenn ich meine Geige auspacke, gehen sie gleich, und dann habe ich noch einmal drei Stunden für die Dienstrechtsreform gewonnen.

(Vereinzelt Heiterkeit – Zuruf der Abg. Friedlinde Gurr-Hirsch CDU)

Ich kann Ihnen zusagen: Ich mache das, und wir werden im kommenden Jahr zügig zu guten Beschlüssen kommen,