Positiv finden wir, dass es nach drei Jahren eine Evaluation geben soll, dass wir dann überprüfen, ob über den gewählten Weg in Baden-Württemberg tatsächlich die Ziele erreicht werden, die wir formuliert haben.
Herr Kollege Prewo hat noch einmal einiges zu dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion, der heute auf dem Tisch liegt und den wir im Wirtschaftsausschuss schon besprochen haben, ausgeführt. Wir werden diesem Antrag nicht zustimmen. Das hat damit zu tun, dass die Argumentation, die Kollege Prewo vorgebracht hat – die Großen Kreisstädte seien sozusagen aus dem Spiel und könnten keine Gewerbeförderung und Gewerbeanmeldungen mehr betreiben –, so nicht richtig ist. Nach dem Landesverwaltungsverfahrensgesetz, das in diesem Herbst im Landtag verabschiedet worden ist, ist ganz klar, dass der Einheitliche Ansprechpartner keinen Vorrang hat, was die Zuständigkeiten betrifft. Auch der Städtetag hat das in einem neuen Schreiben noch einmal klargestellt, aus dem ich gern zitieren möchte:
Nicht nur die Stadt- und Landkreise als Einheitliche Ansprechpartner, sondern alle Kommunen haben die im Landesverwaltungsverfahrensgesetz begründeten Verfahrenspflichten gegenüber den Dienstleistern zu erfüllen. Folglich können und sollen umgekehrt daher auch alle Kommunen weiterhin mit ihren Verwaltungsdienstleistungen
bei Dienstleistern und potenziellen künftigen Gewerbetreibenden der Stadt oder Gemeinde werben.... Die Einheitlichen Ansprechpartner haben keine Vorrechte. Wirtschaftsförderung und Gewerbeansiedlungspolitik kann auch künftig uneingeschränkt von allen Kommunen betrieben werden.
Vor diesem Hintergrund und angesichts der Anstrengung, die diese Einigung erfordert hat, sind wir der Ansicht: Wir sollten dem Ansinnen der SPD jetzt nicht zustimmen, sondern die jetzige Fassung des Gesetzentwurfs so annehmen und in drei Jahren bei der Evaluation die einzelnen Punkte noch einmal untersuchen und dann gegebenenfalls Modifizierungen und Verbesserungen vornehmen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Sitzmann, selten war ich Ihnen so dankbar wie heute.
Dass Sie es zitiert und so ausgelegt haben, kommt mir sehr entgegen. Denn genau Ihre Auslegung macht deutlich, dass das Allkammernmodell auch ausgereicht hätte. Sie haben nämlich gerade ausgeführt, dass die Kommunen durch den Einheitlichen Ansprechpartner in keiner Weise aus diesen Verfahrenswegen hinausgedrängt werden. Sie haben gerade erklärt, dass Sie den Vorschlag der SPD-Fraktion, den Kreis der Einheitlichen Ansprechpartner um die Großen Kreisstädte zu erweitern, deshalb ablehnen, weil Sie sagen: „Das ist gar nicht nötig. Dieses Gesetz bringt sie sowieso ins Spiel.“ Dann frage ich mich: Warum brauchen wir die Stadtkreise und die Landkreise als Einheitliche Ansprechpartner? Dafür gilt dieses Gesetz genauso.
Dass wir jetzt einen Kompromiss mit den Stadtkreisen und den Landkreisen geschlossen haben, ist deren Willen geschuldet. Aus unserer Sicht bringt das mehr und nicht weniger Bürokratie als das Allkammernmodell. Deshalb ist es auch gut und richtig, wenn wir – Sie haben es erwähnt – in drei Jahren eine Evaluation durchführen.
Ich sage Ihnen voraus: Diese Evaluation in drei Jahren wird ergeben, dass das Allkammernmodell fungibler ist als das, was wir jetzt als Kompromiss beschlossen haben. Denn, wie gesagt – Sie haben es ausgeführt –: Keine Kommune erfährt in irgendeiner Art und Weise eine Kompetenzeinengung dadurch, dass wir jetzt ein Gesetz über Einheitliche Ansprechpartner verabschieden.
Sei’s drum: Wir gehen davon aus, dass es funktioniert. Die Bürokratieentlastung und die Verfahrensvereinfachung, die uns die EU vorgegeben hat und die wir jetzt umsetzen, werden mit Sicherheit ein Schritt nach vorn sein.
Es ist kritisiert worden, das Gesetz komme zu spät. Für die SPD-Fraktion kommen offensichtlich alle Gesetze zu spät. Wenn man alle Gesetze mit heißer Nadel stricken würde, dann wären Sie wahrscheinlich mit der Geschwindigkeit einverstanden.
Im Vergleich mit den anderen Bundesländern ist festzustellen, dass die Mehrheit der anderen Bundesländer dieses Gesetz noch nicht auf den Weg gebracht hat. Wenn die Europäische Union eine Frist bis Ende 2009 setzt und wir heute diesen Gesetzentwurf verabschieden, dann kann ich nicht feststellen, dass irgendwelche Zeiträume überschritten worden sind, die nicht überschritten werden sollten.
Insofern kann man auch deshalb diesem Gesetzentwurf zustimmen; denn er kommt rechtzeitig und zum richtigen Zeitpunkt. Ich glaube, wir können mit diesem Gesetz fürs Erste zufrieden sein. In drei Jahren werden wir uns im Rahmen der Evaluation genau anschauen, was man vielleicht noch positiv modifizieren kann.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn Sie heute diesem Gesetzentwurf zustimmen, dann haben Sie die einmalige Chance, hinsichtlich der Verabschiedung eines Gesetzes über Einheitliche Ansprechpartner den sechsten Platz unter den Bundesländern zu belegen.
Umgekehrt heißt das, dass zehn Bundesländer noch nicht so weit sind wie Baden-Württemberg. Deshalb ist Ihr Vorwurf, wir seien zu spät dran, nicht in Ordnung.
Meine Damen und Herren, ich lege Wert auf die Feststellung, dass der Geist dieses Gesetzentwurfs, der Geist der Verortung der Einheitlichen Ansprechpartner darin begründet ist, dass wir ein dezentrales Modell auf den Weg bringen wollen. Das ist nicht selbstverständlich; denn mehr als ein Drittel aller Bundesländer wollen ein Modell wählen, bei dem die Einheitlichen Ansprechpartner z. B. bei den Regierungspräsidien oder bei den obersten Landesbehörden angesiedelt werden. Das halte ich für falsch. Wenn wir diese Einheitlichen Ansprechpartner wollen, dann ist eine gewisse Flächendeckung not
Wenn Herr Dr. Prewo vorschlägt, das duale System mit rund 90 Ansprechpartnern auszuweiten, etwa durch die Großen Kreisstädte oder durch regionale Wirtschaftsförderer, dann würde das bedeuten – ich habe Ihnen das schon im Ausschuss gesagt –, dass Baden-Württemberg mehr Einheitliche Ansprechpartner hätte als das ganze restliche Europa zusammen.
Das kann nun wirklich keine Lösung sein. Das kann übrigens auch keine wirtschaftliche Lösung sein. Sie müssen schon eine gewisse kritische Größe voraussetzen, damit die Arbeit der Einheitlichen Ansprechpartner den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit einigermaßen genügen kann.
Aus all diesen Gründen glaube ich, dass wir den richtigen Weg gewählt haben. Ich will aus meinem Herzen keine Mördergrube machen. Es ist bekannt, dass wir sehr gern ein Allkammernmodell gewählt hätten. Das steht jetzt aber nicht mehr zur Diskussion. Wir haben die Möglichkeit, in drei Jahren eine Bestandsaufnahme zu machen. Das werden wir selbstverständlich ergebnisoffen tun. Dann wird sich zeigen, wie sich dieses Modell bewährt hat und ob es möglicherweise Schwachstellen gibt, die noch auszumerzen sind.
Wir sollten jedoch froh darüber sein, dass wir eines der ersten Bundesländer sind. Wir sind das sechste Bundesland, das dieses Gesetz auf den Weg gebracht hat. Das ist ein wichtiger Fortschritt. Das ist auch wichtig für das Wirtschaftsland Baden-Württemberg.
Ich bedanke mich bei all denjenigen, die dafür gesorgt haben, dass dieses Gesetz jetzt auf den Weg gebracht werden konnte. Ich bedanke mich ferner bei all denjenigen, die dieses Gesetz unterstützen.
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 14/5345.
Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Wirt schaftsausschusses, Drucksache 14/5400. Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf der Landesregierung unverändert zuzustimmen. Außerdem liegt zu dem Gesetzentwurf der Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 14/5476, vor, den ich an den entsprechenden Stellen zur Abstimmung stellen werde.
(Minister Ernst Pfister, auf einem Abgeordnetenplatz der Grünen sitzend, erhebt ebenfalls die Hand. – Hei- terkeit – Abg. Hagen Kluck FDP/DVP zu Minister Ernst Pfister: Falscher Sitz! – Weitere Zurufe)
Wir sind in einer Abstimmung, liebe Kolleginnen und Kollegen. Im Übrigen zählt jede Stimme, egal, wo man sitzt. Hauptsache, man ist Abgeordneter.
Wer also § 1 zustimmt, der möge bitte die Hand erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist § 1 angenommen.