Liebe Frau Kollegin Lösch, diesen Gefallen werden wir Ihnen nicht tun. Wir werden den Auftrag des Parteitags natürlich erfüllen.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Staatssekretär. Eine Zusatzfrage von Herrn Abg. Herrmann von der CDU-Fraktion.
Ich will noch eine Bemerkung vorwegschicken, weil es vorhin Unruhe gab. Selbstverständlich kann die Opposition vorrangig ein Thema aus der letzten Kabinettssitzung wählen.
„Vorrangig“ heißt, sie kann auch zu anderen Themen fragen. Ich bin davon ausgegangen, dass sie die Regierung zu einem Beschluss des Landesparteitags fragt. Das hat sie auch gemacht. Die Regierung kann darauf Antwort geben; sie kann aber auch – wie es der Herr Staatssekretär getan hat – sagen: Es wird erst darüber nachgedacht, was man mit dem Beschluss macht.
(Abg. Ursula Haußmann SPD: Ihr hättet doch vorher nachdenken sollen, bevor ihr den Beschluss fasst!)
Auch diese Möglichkeit gibt es. Ich möchte nur sagen: Hier ist die Landesregierung gefragt worden; hier wurde nicht die CDU über ihren Landesparteitag befragt. So habe ich das aufgefasst.
Denkbar wäre es aber zum Beispiel, staatliche Unterstützung (z. B. Kinderzuschlag beim ALG II) für Kinder, die regelmäßig den Eltern gewährt wird, den Kindern direkt über den Schulträger zukommen zu lassen; so könnte beispielsweise eine regelmäßige Ernährung der Kinder sichergestellt werden.
Herr Staatssekretär, nun meine Frage: Stimmen Sie mir zu, dass es sich hierbei nicht um eine Sanktion gegen Eltern han
delt, die den Kindern schadet, sondern dass hierbei das Wohl des Kindes im Mittelpunkt steht und dass erreicht werden muss, dass die Ernährung des Kindes sichergestellt werden kann? Stimmen Sie dem zu?
(Abg. Katrin Altpeter SPD: Wie soll denn das funk- tionieren? – Abg. Marianne Wonnay SPD: Wie soll das gehen?)
Ich habe von Anfang an gesagt – vielen Dank, Herr Kollege, dass Sie mir die Vorlage geben und das ganz und nicht, wie die Kollegin, nur halb zitiert haben –: Es ist in der Tat ein Abwägungsprozess. Unser gemeinsames Ziel muss eigentlich sein, dass das Geld dort ankommt, wo es nötig ist und wo es hilft.
Wenn es aber über die Eltern nicht zielgerichtet ankommt, dann muss es dem Kind eben auf andere Art und Weise zugutekommen.
Herr Staatssekretär, Sie haben den Prozess der Abwägung zwischen dem Wohl des Kindes und dem Recht bzw. der Pflicht der Eltern angesprochen. Sie haben im Rahmen dieses Abwägungsprozesses allerdings die öffentliche Verantwortung für das Wohl des Kindes außer Acht gelassen. Aber natürlich ist die öffentliche Verantwortung sehr wohl auch gefragt.
Ich will Folgendes noch einmal deutlich sagen: Mit diesem Satz – ich freue mich, dass Sie, Herr Herrmann, den Leitantrag in Gänze zitiert haben –
Wie wollen Sie das denn machen? Wenn festgestellt wird, dass Kinder nicht am Schulessen teilnehmen können, kann man entweder einen solchen Beschluss fassen, wie Sie ihn gefasst haben – damit belegen Sie Familien mit einem Generalverdacht –, oder man kann das tun – damit würden Sie nicht den
Weg der Stigmatisierung, sondern den Weg der Hilfe gehen –, was das Land Rheinland-Pfalz gemacht hat. Das Land Rheinland-Pfalz bezuschusst das Mittagessen für Kinder an den Schulen und an den Kindertageseinrichtungen. Das wäre der richtige Weg, wenn Sie dem Anliegen, dass alle Kinder die Chance haben sollten, ein warmes Essen zu bekommen, entsprechen wollen. Ebendiesen Weg müssten Sie gehen und nicht den Weg der Stigmatisierung.
(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen – Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Frühstück ist in der Regel kein warmes Essen! Wir reden über das Frühstück!)
Zunächst einmal, liebe Frau Kollegin Wonnay: Wir stellen absolut niemanden unter Generalverdacht. Das geschieht überhaupt nicht.
Ich habe vorhin versucht, deutlich zu machen, dass wir davon ausgehen, dass es in den allermeisten Fällen ordnungsgemäß abläuft, dass die Eltern in natürlicher Sorge für ihre Kinder alles tun, damit es den Kindern von Anfang an gut geht. Nichtsdestotrotz wird doch nach dem Staat gerufen, sobald irgendwo einmal ein Kind in den sprichwörtlichen Brunnen gefallen ist. Daher hat der Staat auch einen Wächterauftrag; er hat den Auftrag, dafür Sorge zu tragen, dass solche Fälle – Einzelfälle, bei denen es nicht so läuft, wie es laufen sollte – im Auge behalten werden.
Dies dann wiederum als völlig falsch darzustellen ist aus meiner Sicht danebengegriffen. Denn der Staat kann von seinem Wächterauftrag nicht loskommen, und er darf auch nicht davon loskommen wollen. Das hat mit einem Generalverdacht in Richtung ALG-II-Empfänger überhaupt nichts zu tun.
Ich möchte den Vorwurf der Frau Kollegin Wonnay so nicht im Raum stehen lassen. Herr Staatssekretär, können Sie einmal aus dem Leitantrag den Satz zitieren, der vor dem Satz steht, den ich vorhin zitiert hatte?
(Abg. Katrin Altpeter SPD: Wir wollen die Meinung der Regierung hören! – Weitere Zurufe von der SPD und den Grünen)
Denn in diesem Satz wird eindeutig klar, dass kein Generalverdacht erhoben werden kann. Meine Frage an Sie ist also, ob Sie diesen Satz zitieren können.