temberg, ihre Dienstleistung anzubieten. Die Verortung des Einheitlichen Ansprechpartners und sein Leistungsprofil sollen für den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg den bestmöglichen Nutzen bringen. Es darf – der Minister hat es angesprochen – nicht zur Diskriminierung von Inländern kommen; das war für uns sehr wichtig.
Die Verfahren müssen rationalisiert und die Kosten verringert werden. Der Einheitliche Ansprechpartner darf nicht zu neuen Institutionen führen.
Man sollte meinen, das alles sei sehr vernünftig. Aber es entsprach so gar nicht dem Klischee, dass sich Politiker aus Regierung und Opposition wie bei einem anatolischen Hahnenkampf die Augen auskratzen.
Das gilt auch bei dem zentralen, spannenden Thema der Dienst leistungsrichtlinie zur Verortung des Einheitlichen Ansprechpartners. Die EU überlässt es den Mitgliedsstaaten, wer in die Rolle des Einheitlichen Ansprechpartners schlüpft. Nach unserer föderalen Struktur entscheiden das die Länder selbst.
Auf den ersten Blick mag man es bedauern, dass sich die Länder nicht auf eine einheitliche Lösung verständigen konnten. Es finden sich Kammermodelle, Kommunalmodelle und auch neue Behörden. Für jede Lösung lassen sich gute Gründe finden. Die Zukunft wird zeigen, welches die beste Lösung ist.
Wir gehen im Land einen eigenen Weg. In Baden-Württemberg sollen Kammern und Kommunen die künftigen Aufgaben eines Einheitlichen Ansprechpartners übernehmen. Jede Kammer in jedem Land soll ein Einheitlicher Ansprechpartner sein. Bei den Kommunen übernehmen die Landkreise und die kreisfreien Städte diese Aufgabe. Das Modell setzt darauf, die Stärken der Beteiligten vollumfänglich in den Prozess einzubeziehen.
(Oh-Rufe – Abg. Claus Schmiedel SPD: Schade! – Abg. Thomas Oelmayer GRÜNE: „Leider“ ist rela- tiv! – Zuruf des Abg. Dr. Klaus Schüle CDU)
Ich komme zum Schluss. Wir werden dieses Gesetz so mittragen. Ich möchte mit einer Anekdote des Wiener Kapellmeis ters Johann Strauß schließen, dem ein Musiker einmal sagte: Ja, Herr Strauß, hingeschrieben ist so etwas leicht, aber spielen, das ist eine Sauarbeit.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die EU hat eine sehr gute Sache gemacht. Sie ist für den Binnenmarkt zuständig. Von dem Binnenmarkt profitieren wir. Es gilt aber auch: Wenn wir wollen, dass unsere Bürgerinnen und Bürger ihre Leistungen auf der anderen Seite der Grenze anbieten können, dann müssen wir auch die anderen hereinlassen und dies nicht erschweren, auf dass sie es uns nicht erschweren.
Es ist heute so: Wer bei uns ein Gewerbe anmelden will, hat zwischen acht und zwölf Stationen zu absolvieren. Das ist im Grunde genommen ein Anachronismus sondergleichen: Zoll, Innungen, Kammern, Berufsgenossenschaften, Sozialversicherung – überall muss er Anträge stellen und muss eine Genehmigung bekommen. Nun sagt die EU: So könnt ihr das nicht machen. Jemandem aus Belgien oder England könnt ihr so etwas nicht zumuten. Ihr müsst ihm e i n e Stelle anbieten. Er geht dann zu dieser Stelle, diese nimmt seine Unterlagen entgegen und bearbeitet alles weiter.
Ich höre schon manchen sagen: Was geht es die EU an, wie wir diese Sachen organisieren? Wir wollen doch unsere uns lieb gewordene Bürokratie selbst bestimmen und weiterführen. Die EU sagt dann: In eure euch lieb gewordene Bürokratie mischen wir uns gar nicht ein. Der Kunde, der EU-Ausländer darf aber nicht darunter leiden. Wenn ihr an dem bürokratischen Parcours festhalten wollt, dann müsst ihr diesen gefälligst im Hintergrund lassen.
Das ist eine Sache, zu der der Kollege Löffler von der CDUFraktion hier im Plenum unlängst gesagt hat: Das ist ja eine Revolution; das ist eine Kulturrevolution in der Verwaltung. Übrigens: Die Kommunen machen solche Dinge bereits in ihren Bürgerbüros; das ist eine genaue Blaupause dessen, was die EU jetzt von uns verlangt.
Die Frage war jetzt: Wo soll dieser Service eigentlich angeboten werden? Dazu sagt die EU: Leute, das ist eure Sache; wir mischen uns da nicht ein. Die nächste Frage lautet: Sollen wir dies nur für die EU-Ausländer anbieten, und unsere baden-württembergischen Existenzgründer sollen – wenn Sie dies, wie Sie das immer sagen, 1 : 1 umsetzen – weiterhin die Ochsentour bestreiten? Das kann doch nicht sein.
Wir können ihnen diese Vorteile doch nicht vorenthalten. Ich sehe schon die EU-Beamten in Brüssel mit einem sokratischen Lächeln darüber, dass die EU uns – ausgerechnet uns – beim Bürokratieabbau auf die Sprünge helfen musste.
98 % der Leute, die bei uns ein Gewerbe anmelden, sind keine EU-Ausländer, sondern Inländer, im Wesentlichen BadenWürttemberger.
Die Verwaltung hat nun zwei Jahre lang gegenüber dieser neuen Aufgabe und dieser neuen Organisation gefremdelt. Als Ers tes haben sich die Kammern gemeldet und haben „Hier!“ gerufen: „Wir wollen das machen.“ Die Kammern in ihrer cleveren und klugen Art haben nämlich sofort gemerkt, welch interessante Aufgabe damit verbunden ist.
Es meldeten sich auch einige Kommunen und dann die kommunalen Landesverbände, die sagten: Wir wollen doch unsere Existenzgründer nicht wegschicken. Wir wollen sie doch nicht von Waghäusel nach Karlsruhe schicken, weil sie nur dort ihr Gewerbe anmelden können, oder von Öhringen nach Heilbronn.
Das Wirtschaftsministerium hat sich aber hart gezeigt: Fort damit! Wir geben es den Kammern. Die in der Landesverwaltung haben so gefremdelt, die wollten es gar nicht selbst machen und haben sich an den Rettungsanker gehalten, nämlich an die Kammern.
Von den Kommunen wollte die Landesverwaltung nichts wissen. Es ist wie Spitzgras gekostet worden, als die Kommunen sagten, sie wollten diese Aufgabe auch wahrnehmen.
Die SPD hat das aufgegriffen, die Grünen haben das aufgegriffen, und auch einige CDU-Abgeordnete haben das aufgegriffen. Wir haben sogar dazu gesagt: Warum eigentlich sollen nicht auch die regionalen Wirtschaftsförderungsgesellschaften diese Aufgabe wahrnehmen?
Das wären die Richtigen. Die holen die Leute nach BadenWürttemberg. Warum sollen sie nicht gleich die ganzen Anträge bearbeiten?
Jetzt haben wir einen sogenannten Kompromiss: Die Kammern sollen es machen, und neben den Kammern dürfen es die Stadtkreise und die Großstädte machen. Das halten wir für viel zu wenig.
Die Landkreise und die Großstädte dürfen es machen. Der Leonberger muss dann nach Böblingen aufs Landratsamt usw.
in Reutlingen machen, aber auch in jeder anderen Gemeinde. Aber um ein Gewerbe anzumelden, müssen Sie künftig entweder zur Kammer oder aufs Landratsamt gehen.