Sollte dies nicht der Fall sein, haben wir für unsere Hochschulen die Option, die Sache in eigener Regie besser zu machen. Mit der vom Ausschuss empfohlenen Entschließung verdeutlichen wir, dass die Stiftung nach der Probephase wirklich nochmals nachhaltig auf den Prüfstand kommt.
Haben wir wohlschmeckenden neuen Wein im neuen Schlauch, werden wir ihn gemeinsam mit den Studierenden genießen. Serviert man unseren Hochschulen dagegen Essig, erklären wir schon heute, dass Baden-Württemberg aus einem solchen System endgültig aussteigen sollte.
Wir wollen, dass die bürokratische „Studenten-Landverschickung“ ein für alle Mal im Haus der Geschichte landet, und ich danke der Kollegin Kurtz noch einmal ganz besonders für ihre deutlichen Worte in dieser Sache. Wir wollen, dass unsere Studierenden schnell, unbürokratisch und in vernünftiger Weise den Studienplatz erhalten, den sie sich wünschen, wann immer dies möglich ist.
Liebe Kollegen und Kolleginnen von den Grünen, wir sind nämlich keine Freunde von Zwang und Gleichmacherei. Wir sind Freunde der Exzellenz. Chancengleichheit und Gleichmacherei sind Gegensätze. Freiheit ist dem Bürokratismus schon immer überlegen gewesen. Wäre es anders, wäre die Mauer vor 20 Jahren nicht gefallen.
Die Grünen sind aus der Antiatomkraftbewegung hervorgegangen. Wir vermuten, dass Ihre Restlaufzeit mit der der Atomkraftwerke identisch ist.
(Heiterkeit bei der FDP/DVP – Abg. Thomas Oelmay er GRÜNE: Das ist ja toll, wenn Sie die Laufzeit im- mer verlängern!)
Schon deshalb müssen wir irgendwann den letzten Meiler vom Netz nehmen. Aber weil der Kollege Walter so nett aus meinen Reden zitiert, gönnen wir Ihnen die Verlängerung, die Sie dem Koalitionsvertrag im Bund zu verdanken haben.
(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU – Abg. Johannes Stober SPD: Da klatscht nicht einmal die CDU!)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! In der ersten Lesung hier im Plenum, im Wissenschaftsausschuss, der dem Gesetzentwurf zu diesem Staatsvertrag ein
stimmig zugestimmt hat, und heute hier ist zu dem Staatsvertrag und zu dem entsprechenden Gesetzentwurf inhaltlich eigentlich alles gesagt worden.
Ich glaube, die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung ist ein guter Schritt, nicht um ein nicht existierendes Zulassungschaos zu beheben, sondern für eine bessere Dienstleistung – darum geht es – zum einen für die Studierenden, die sich einfacher bewerben können, die eine schnellere Rückmeldung erhalten, und zum anderen für die Hochschulen, die diese Verfahren nun einfacher administrieren können.
Die Entschließung ist deshalb wichtig, weil wir diese Verantwortung einer Einrichtung übertragen, die bis jetzt nicht durch Dienstleistungsorientierung aufgefallen ist, nämlich der Zentralstelle in Dortmund.
Es ist richtig, dass wir ihr sozusagen die Gelbe Karte zeigen, um zu demonstrieren: Wir achten sehr genau darauf, ob sie ihre neue Rolle, nämlich ein Dienstleister der Hochschulen und der Studierenden zu sein, erfüllt oder ob sie in ihre alte Rolle als zentrales Verteilungsinstrument verfällt.
Insofern bedeutet die Kündigungsmöglichkeit nicht, dass man nicht redet, sondern dass man von vornherein zeigt: Wir haben ganz sorgfältig im Auge, wie sie arbeitet.
Verehrte Frau Bauer, die Freiwilligkeit ist ein ganz wesentliches Element, damit sich die andere Seite als Dienstleister versteht. Wenn man einen Zwangskunden hat, ist man nicht mehr Dienstleister und bemüht sich nicht mehr.
Insofern haben wir in der Tat einen Unterschied in der politischen Auffassung: Dort, wo Sie reglementieren wollen, setzen wir auf die Dienstleistungsfähigkeit und -bereitschaft und die Attraktivität des Angebots der anderen Seite und nicht auf einen reglementierten Automatismus. Wir setzen auf Vernunft und Verantwortung statt auf staatliche Reglementierung, wo diese unnötig ist.
Ich darf Sie, den Landtag, bitten, dem Gesetzentwurf zuzustimmen und damit zu ermöglichen, dass der Staatsvertrag in Kraft tritt, dessen Umsetzung wir sorgfältig im Auge haben werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in der Allgemeinen Aussprache liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 14/5170.
Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kunst, Drucksache 14/5246. Der Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst empfiehlt Ihnen in Abschnitt I der Beschlussempfehlung, dem Gesetzentwurf mit einer Änderung in § 2 zuzustimmen.
Wer § 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist § 1 einstimmig zugestimmt.
und dazu Abschnitt I der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kunst, Drucksache 14/5246. Wer § 2 mit dieser Änderung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – § 2 ist einstimmig so beschlossen.
Wer § 3 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – § 3 ist einstimmig so beschlossen.
lautet: „Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung“. – Sie stimmen der Überschrift zu.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist dem Gesetz einstimmig zugestimmt.