Zu dem zweiten Änderungsantrag – Thema Feuerwehrakademie – möchte ich sagen: Zwischen uns besteht da inhaltlich
kein Dissens. Wir möchten aber zunächst den Neubau der Feuerwehrschule abschließen und uns danach noch einmal mit dem Thema beschäftigen.
Die Anhörung zum Gesetzentwurf ergab mit einer Ausnahme ein hohes Maß an Zustimmung. Es wurde auch höchster Wert darauf gelegt, vor allem die Praktiker zu diesem Gesetzentwurf zu hören. Ich danke deshalb dem Innenminister und seinen Mitarbeitern für die sehr gute Arbeit. Die CDU-Fraktion bedankt sich auch bei 144 000 Feuerwehrkameradinnen und -kameraden für ihren oft lebensrettenden Einsatz, konnten doch allein im letzten Jahr bei über 102 000 Einsätzen fast 7 000 Menschen gerettet werden.
Das Landesfeuerwehrgesetz von Baden-Württemberg ist ein gutes, ein bewährtes Gesetz, das in den über 50 Jahren seines Bestehens eine gute Basis für die Organisation der nicht polizeilichen Gefahrenabwehr, für die Arbeit der Feuerwehren der Städte und Gemeinden insgesamt war.
Jetzt allerdings – das muss man sagen – ist dieses Gesetz etwas ins Alter gekommen und bedarf einer Anpassung an veränderte Rahmenbedingungen, an Erfordernisse der Gegenwart und auch der Zukunft. Was in der zweiten Lesung jetzt zur Debatte steht, will ich im Ergebnis gern als gelungen bezeichnen. Das verwundert allerdings nicht, muss ich sagen; denn es ist deutlich zu spüren, wessen Handschrift dieses Gesetz jetzt trägt, nämlich die Handschrift derer, die sich in Angelegenheiten der Gefahrenabwehr auskennen. Da will ich in ers ter Linie den Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg nennen. Ich danke deshalb an dieser Stelle all denen, die an dieser Novellierung mitgewirkt haben. Mein Lob und mein Dank gelten aber auch all denen, die die Anregungen aufgenommen und im Gesetzentwurf berücksichtigt haben.
In der ersten Lesung sind die wesentlichen Änderungen angesprochen worden; Herr Hitzler, Sie haben jetzt auch noch einmal ein paar wenige genannt. Deshalb muss das, denke ich, heute nicht wiederholt werden. Festhalten möchte ich aber, dass jetzt im Gesetz wirklich deutlich gemacht wird – das ist eine wichtige Aussage im Gesetz –, dass das Grundprinzip einer erfolgreichen Gefahrenabwehr im Land Baden-Württemberg nur funktionieren kann, wenn wir die freiwilligen Feu
erwehren im Land so erhalten, wie sie gegenwärtig bestehen, garantiert durch mehr als 100 000 Baden-Württembergerinnen und Baden-Württemberger in mehr als 1 000 Feuerwehren.
Hieraus – das will ich auch sagen – erwachsen letztendlich Pflichten für diejenigen, die für die Aufstellung und den Unterhalt einer Feuerwehr Verantwortung tragen – auch für die Aus- und Fortbildung –, sowie für diejenigen, die in den Feuerwehren ihren Dienst tun. Das heißt, man darf die Angehörigen der freiwilligen Feuerwehren auch nicht über Gebühr strapazieren und belasten, z. B. durch neue Aufgaben. Deshalb war es wirklich wichtig, dass der Versuch, im Bereich der Werkfeuerwehren Veränderungen vorzunehmen, nicht zum Erfolg geführt hat, sondern dass wir die Werkfeuerwehren in ihrem Bestand erhalten. Die vorgesehene Ausnahmeregelung in § 19 allerdings betrachten wir als ein Schlupfloch – ich will es wirklich so nennen – für diejenigen, die an Änderungen interessiert sind, um das Erfordernis der Werksangehörigkeit der Mitglieder in den Werkfeuerwehren letztendlich abzuschaffen. Diese Lücke, Herr Hitzler, möchten wir mit unserem Änderungsantrag schlicht wieder schließen.
Wir halten die Werksangehörigkeit auch zukünftig für zwingend erforderlich, und zwar nicht nur deshalb, weil andernfalls in dem außerordentlich sensiblen Bereich der Gefahrenabwehr Billigarbeitsplätze geschaffen werden könnten; darauf zielten die ersten Versuche, hier Änderungen vorzunehmen. Vielmehr sind gerade die Qualifikation, die die Angehörigen der Werkfeuerwehren haben, ihre Ortskenntnis und ihre Sachkenntnis in diesen Betrieben außerordentlich notwendig, wenn es zu Schadensfällen in Betrieben kommt, die durch die Produkte, die dort hergestellt werden, zu einer erheblichen Gefährdung von Mensch, Umwelt und Sachwerten führen könn ten.
Klar muss sein, dass der einzelne Feuerwehrangehörige, wenn er die geschaffene Möglichkeit der Mitgliedschaft in zwei Feuerwehren wahrnimmt – das hatte ich in der ersten Lesung auch schon angesprochen –, schnell auch an seine Grenzen stoßen könnte, dass er überfordert werden könnte. Das sollte nicht der Fall sein. Bestenfalls – auch darüber sollten wir Einvernehmen erzielen – kann die angesprochene Möglichkeit die Tagesverfügbarkeit von Feuerwehrkräften auf dem gegenwärtigen Stand sicherstellen. Wir haben in diesem Bereich in Zukunft noch eine Menge an Aufgaben vor uns.
Die Ausweitung der interkommunalen Zusammenarbeit halten wir für richtig, keine Frage. Aber auch hier sollte nicht ausschließlich Kostenminimierung im Vordergrund stehen und das ausschlaggebende Kriterium sein. Das sollten vielmehr die Tagesverfügbarkeit der einzelnen Kräfte und die Einsatzfähigkeit der kommunalen Feuerwehren sein.
Was nicht angehen kann, wäre der Versuch einzelner Kommunen, daraus finanzielle Vorteile für sich zu ziehen. Auch hier gilt nämlich – das will ich deutlich sagen –: Ehrenamt und Freiwilligkeit haben ihre Grenze schnell dort erreicht, wo für die Feuerwehrangehörigen die vier berühmten „F“ – Familie, Freizeit, Firma und Feuerwehr – nicht mehr unter einen Hut zu bekommen sind. Das Gegenteil muss auch zukünftig gewährleistet sein.
Wir möchten Sie bitten, unserem Änderungsantrag auf Etablierung einer Führungsakademie für Brand- und Katastrophenschutz an der Landesfeuerwehrschule in Bruchsal doch
noch zuzustimmen. Herr Hitzler, wir meinen, gerade der beschlossene Neubau bietet jetzt die Möglichkeit, sich rechtzeitig hierauf einzustellen, um in ein paar Jahren genau dort zu sein, wohin wir in diesem Bereich müssen. Wir sind der Auffassung, mit der zusätzlichen Etablierung einer Führungsakademie an der Landesfeuerwehrschule könnte dem Anspruch einer guten Ausbildung, einer guten Weiterbildung von Führungspersonal der Feuerwehren Rechnung getragen werden. Darüber hinaus wäre die Einrichtung – davon bin ich überzeugt – auch ein Anreiz gerade für junge Feuerwehrangehörige, sich Führungsaufgaben zu stellen. Für die Älteren – dazu zähle ich mich – wäre sie auch ein Anreiz, sich Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen nicht zu entziehen, sondern bis zum Eintritt in den Ruhestand hieran teilzunehmen. Deshalb noch einmal unsere Bitte: Stimmen Sie diesem Antrag zu.
Ich glaube, die Einrichtung einer Führungsakademie wäre für die freiwilligen Feuerwehren im Land Baden-Württemberg ein guter Anreiz und ein guter Motivationsschub.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es stimmt ja schon, muss man sagen, wenn man sich die lange Vorlaufzeit für dieses Gesetz anschaut: Es hat gedauert, Herr Innenminister, bis sich die Pragmatiker durchgesetzt haben. Dabei möchte ich den Landesbranddirektor schon aus landsmannschaftlichen Gründen ausdrücklich nicht auf die Bank der Bürokraten setzen – ausdrücklich nicht.
(Abg. Bernd Hitzler CDU: Den Minister auch nicht! – Abg. Thomas Blenke CDU: Man hört es ein biss- chen heraus, das Landsmannschaftliche! Schade, dass man Dialekt im Protokoll nicht hört!)
Die Feuerwehrpragmatiker mussten hier schon einige Anläufe unternehmen. Das zeigt auch der Verlauf: Der Referentenentwurf sah noch ein Stück weit anders aus als der Gesetzentwurf, über den wir heute befinden. Es ist ein Gesetz, mit dem die Feuerwehren offensichtlich leben können. Deswegen können auch wir damit leben.
In den letzten Wochen gab es noch einige Aufgeregtheiten, ausgelöst von den Verbänden der Versicherungswirtschaft. Nach wie vor wird versucht, unter der Überschrift „Staat entlastet sich auf Kosten seiner Bürgerinnen und Bürger“ ein Schreckgespenst an die Wand zu malen. Wir glauben aber, dass dieses Schreckgespenst ohne jede Substanz ist und in der Praxis keinen Bestand haben wird.
Es ist richtig, dass mit diesem Gesetz konsequenter als bisher der Ansatz verfolgt wird, verursachergerecht vorzugehen und kostenersatzpflichtige Tatbestände – gerade was den Einsatz bei Autounfällen auf viel befahrenen Bundesstraßen oder auf
Autobahnen betrifft – auszudehnen. Es ist ausdrücklich richtig, zu versuchen, die Gemeinden von Ausgaben zu entlasten, für die sie in ihrem Hoheitsbereich letztendlich keine Mittel zur Verfügung haben.
Es muss an dieser Stelle auch völlig klargestellt werden, dass sich bei Katastrophen wie Sturmböen und Überschwemmungen nichts an der bestehenden Lage ändert. Die Bürgerinnen und Bürger im Land müssen nicht befürchten, dass sie künftig eine Rechnung bekommen, wenn es gesetzliche Notstände oder ähnliche Gefahrenlagen gibt. Sie können sich wie bisher darauf verlassen, dass dann die Gemeindefeuerwehr kommt, schnell hilft, und die Kosten wie bisher aus Mitteln der Feuerschutzsteuer, die den Gemeinden zur Verfügung gestellt werden, bestritten werden. Das musste an dieser Stelle einmal deutlich klargestellt werden. Diese Schreckgespenster haben nach unserer Überzeugung keine Substanz.
Den Punkt „Verbesserung der Wirtschaftlichkeit durch interkommunale Zusammenarbeit“ betonen auch wir, wobei wir hier noch viel Entwicklungspotenzial nach oben sehen. Ein Stichwort sind die Fahrzeugbestände. Die Kommunalpolitiker kennen das zum Teil aus leidvoller Erfahrung, vor allem dann, wenn die Haushalte in den Kommunen enger werden. Vom ständigen Nachrüstungs- und Aufrüstungsbedarf – vor allem, wenn es in den größeren Gemeinden noch Ortsteile gibt – kann man manches Lied singen. Es geht dabei nicht nur um mehr Wirtschaftlichkeit, sondern auch um mehr Effizienz. Da gibt es also noch Potenzial. Wir fordern den Innenminister und den Landesbranddirektor deutlich auf, in den nächsten Jahren hier engagiert am Ball zu bleiben.
Das letzte Stichwort ist die Sicherung des Personalbestands, vor allem die Nachwuchspflege. Das ist ebenfalls wichtig. Hierbei sieht das Gesetz nach unserer Überzeugung die richtigen Maßnahmen vor.
Ein kleiner Kritikpunkt muss im Bereich der Werkfeuerwehren angebracht werden: Ich kann die Befürchtungen mancher Belegschaften aus Werkfeuerwehren gut verstehen, die eine Aufweichung ihrer Einsatzfähigkeit und bei der Qualifizierung von Angehörigen der Werkfeuerwehren befürchten.
Herr Innenminister, auch unter dem Stichwort Berufsfreiheit halte ich die Ausnahmeermächtigung für Regierungspräsidien hinsichtlich des Erfordernisses der Werksangehörigkeit für schlichtweg überflüssig. So, wie das Feuerwehrgesetz dies im Moment formuliert, ist es auch in diesem Zusammenhang völlig gesetzeskonform. Es gibt keinen Bedarf für Änderungen. Wir sind dafür, dass es so bleibt, wie es ist. Wir unterstützen in diesem Punkt den Änderungsantrag der SPD, keine Frage. Der ist richtig.
Ebenfalls richtig ist der Antrag bezüglich der Einrichtung einer Feuerwehrakademie mit dem Ziel einer verbesserten und qualifizierteren Ausbildung sowohl für Führungskräfte als auch für Nachwuchskräfte.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schön, dass wir bei dieser Frage breite Zustimmung haben. Die von der Regierung vorgeschlagenen Änderungen des Feuerwehrgesetzes sind sinnvoll und richtig. Mit ihnen kommt man auch dem nach, was der Rechnungshof uns hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit schon 2005 aufgetragen hat und was der Landtag 2006 selbst beschlossen hat.
Das novellierte Gesetz ermöglicht eine verstärkte kommunale Zusammenarbeit, macht die Wehren für junge Menschen und auch für Familien bzw. für Leute in der Familienphase attraktiver. Deswegen ist es ein gutes Gesetz.
Ich will zu dem Wunsch, an der Landesfeuerwehrschule so etwas wie eine Feuerwehrakademie anzusiedeln, sagen, dass wir dem sehr aufgeschlossen gegenüberstehen.
Aber ich schließe mich hier dem an, was Kollege Hitzler gesagt hat: Lassen Sie uns erst einmal die Feuerwehrschule auf neue Füße stellen. Dann werden wir uns näher mit der Sache beschäftigen.
Die Sorge der Sozialdemokraten und der Grünen wegen der Werkfeuerwehren teilen wir nicht. Die FDP/DVP-Fraktion ist der Meinung, dass ganz klar geregelt ist, dass das Erfordernis der Werksangehörigkeit nur in wirklichen Ausnahmefällen nicht gilt. Dies ist auch der Riegel, der einer entsprechenden Ausnahmegenehmigung durch die Regierungspräsidien vorgeschoben wird. Da wird sich also nichts Unangenehmes ereignen.