Gerade das ist der Vorteil von Bausparverträgen: Wenn ich heute einen Bausparvertrag abschließe, weiß ich, dass ich bei 50 000 € Bausparsumme einmalig 500 € zu bezahlen habe. Das ist für mich klar kalkulierbar.
Meine Damen und Herren, wir – auch das Wirtschaftsminis terium und auch die Regierung – werden mit Sicherheit alles tun, um diese bewährte Anlageform zu bewahren. Im Moment wird selbstverständlich nicht in ein laufendes Verfahren eingegriffen. Da hat die Kollegin Sitzmann recht. Aber es ist mit Sicherheit wichtig, dass sich die Bausparkassen mit den verschiedenen Verbraucherschützern zusammensetzen, um hier einen vernünftigen Ausweg zu finden. Denn es ist mit Sicherheit der falsche Weg, in ein hervorragend funktionierendes System einzugreifen.
Meine Damen und Herren, ich hoffe, dass wir eine gute Lösung finden. Denn die Ausführungen von Herrn Löffler haben deutlich gemacht, wie katastrophal die Situation wäre, wenn die Gesetzgebung hier möglicherweise falsche Entscheidun gen träfe.
(Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der CDU und der SPD – Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Sehr gut!)
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die große Bedeutung der Bausparkassen insgesamt und die herausragende Rolle der in Baden-Württemberg ansässigen Institute gehen aus der Stellungnahme des Wirtschaftsministeriums zum Antrag der Fraktion der SPD hervor.
Das bis zum Jahr 2006 auf 71 Milliarden € gewachsene Bilanzvolumen der baden-württembergischen Bausparkassen entspricht rund 36 % der gesamten Bilanzsummen aller Bausparkassen in der Bundesrepublik. Nach wie vor wollen sich sehr viele Menschen ihren Traum von den eigenen vier Wänden mit einem Bausparvertrag erfüllen, wie Sie gerade auch von Kollegin Fauser gehört haben.
Gerade die Auswirkungen der Finanzkrise und die hierdurch verursachte Vertrauenskrise gegenüber risikoreichen Finanzprodukten haben zu einer richtigen Wiederbelebung des in der Bevölkerung fest verankerten Bausparwesens geführt. Und das Schöne dabei ist, dass die Bausparkassen bestrebt und in der Lage sind, neue, kreative und günstige Finanzierungsmöglichkeiten für den Bürger auf den Markt zu bringen. Hier ist besonders die neu eingeführte attraktive Variante, das „WohnRiester“, zu nennen. Anbieter hiervon sind Versicherungsunternehmen, Banken und natürlich unsere Bausparkassen. Bislang ist diese Form der Immobilienfinanzierung zwar erst allmählich ins Rollen gekommen, jedoch sind die Bausparkassen bei den Anbietern gut vertreten. Darunter sind drei in Baden-Württemberg angesiedelte Institute.
(Abg. Rainer Stickelberger SPD: Und darüber sind wir froh! – Abg. Christine Rudolf SPD: Und darüber freuen wir uns sehr!)
Wenn man den „Finanztest“-Ergebnissen glauben darf, liegen diese Angebote gegenüber der Konkurrenz hervorragend im Rennen.
Lassen Sie mich noch einige Ausführungen zum interfraktionellen Antrag „Transparenz und Rechtssicherheit für Bausparer und Bausparkassen“ machen. Der Antrag hatte zum Ziel, das Bausparkassengesetz als Bundesgesetz dahin gehend zu ändern, dass die Zulässigkeit eines Abschlussgeldes, also einer sogenannten Bauspargebühr, eindeutig hieraus hervorgeht. Was das Landeskabinett letztlich dazu bewogen hat, von einer von den drei Fraktionen vorgeschlagenen Bundesratsinitiative zur Änderung des Bausparkassengesetzes abzusehen, waren die derzeitig anhängigen gerichtlichen Verfahren. Das sind Verfahren, die die Verbraucherzentrale in Nordrhein
Ich schlage weiter vor: Warten wir den Ausgang der Verfahren ab, auch wenn sie in die nächste Instanz gehen werden. In den bisherigen Urteilen vor den Landgerichten Heilbronn, Dortmund und Hamburg wurde jedenfalls eindeutig für die Zulässigkeit der Bauspargebühren entschieden.
Ich denke, dieser Weg liegt im Interesse unserer baden-würt tembergischen Bausparkassen. Ich muss feststellen: Es kommt selten vor, dass Frau Sitzmann mit uns einig ist.
Denn man muss eines ganz klar sehen: Im Bundesrat hätten wir null Komma null Chancen gehabt, während eines laufenden Gerichtsverfahrens durchzukommen.
Uns diese Klatsche im Bundesrat zu holen würde das Ergebnis auch vor Gericht wesentlich erschweren. Aus diesem Grund ist es besser, zu sagen: Warten wir zuerst einmal das Ergebnis ab.
(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der Grünen – Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: Also, wenn du es nicht wärst, hätte ich jetzt „Buh“ geru- fen! – Abg. Hagen Kluck FDP/DVP: Das gelb-grüne Chaos!)
Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung der beiden Anträge.
Herr Abg. Dr. Prewo, Sie wünschen noch einmal das Wort? Bitte sehr. Sie haben noch drei Minuten und 33 Sekunden Redezeit.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, lieber Herr Staatssekretär Drautz! Es tut mir leid, in diesem Fall den Grünen ein bisschen Nachhilfe geben zu müssen.
Die Rechtsprechung läuft ganz nach ihren eigenen Vorstellungen und dogmatischen Grundsätzen. Vielleicht geht es so aus, vielleicht anders.
Der Job der Regierung ist es aber, Vorlagen über das zu machen, was man politisch will, und der Job der Parlamente ist es, das zu beschließen und daraus Gesetze zu machen.
Wenn wir hier einig sind, dass Meinungen, die im Feld der Jus tiz kursieren und so oder so ausgehen können, vielleicht auch einmal nicht richtig sind, weil sie hoch gefährlich und am aller gefährlichsten für das Land Baden-Württemberg sind, dann müssen wir klären, wie wir eine Regelung, und zwar eine Regelung, die Rechtsklarheit für die Bürger schafft, finden. Die Legislative muss die wesentlichen Rahmenbedingungen setzen.
Dazu gehört in diesem Fall, klarzustellen, welche Sorten von Gebühren und Ansprüchen die Bausparkassen erheben dürfen und welche nicht.
Jetzt kann man sagen: Warten wir erst einmal ab. Vielleicht ist es alles unnötig, wenn 67 Gerichtsverfahren zu Ende sind.
Wer will denn aber zig Gerichtsverfahren abwarten? Das kos tet eine Menge Geld, bringt am Ende nichts ein, und am Schluss gibt es doch zwei oder drei Gerichte, die so oder so entscheiden, und dann geht es noch in die Berufung.
Dann gibt es womöglich den Fall, dass die Bausparkassen rückwirkend bestimmte Gebührenteile zurückzahlen müssen. Herr Kollege Löffler sprach von bis zu 7 Milliarden € als Gefahr. Das würde fast keine Bausparkasse aushalten.