(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Zurufe von der CDU: Bravo! Sehr gut! – Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: Ich habe es gesagt: Sehr guter Mann!)
(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Da wird der Kol- lege Buschle noch seine Frage stellen! – Abg. Hagen Kluck FDP/DVP: Jetzt kommt die Erklärung! – Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: Herr Buschle bringt sich schon in Position! – Abg. Christine Rudolf SPD: Jetzt aber! – Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Fritz, jetzt kannst du sie direkt fragen! – Gegenruf des Abg. Fritz Buschle SPD: Hab ich schon! – Abg. Karl Zim- mermann CDU: Frau Sitzmann vertritt die Windrä- der!)
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bausparkassen haben eine wichtige Funktion, insbesondere in Baden-Württemberg.
(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Haben Sie einen Bausparvertrag? – Gegenruf der Abg. Christine Ru- dolf SPD: Jetzt, Herr Röhm!)
Dass Baden-Württemberg das Land der Häuslebauer, der Bausparer und der Bausparkassen ist, zeigt auch die Stellungnahme zum Antrag der SPD. Wenn auf 1 000 Einwohner 469 Bausparverträge kommen, dann zeigt dies die Bedeutung, die das Bausparen bei uns im Land hat. Dies belegt auch die Tatsache, dass 70 % des Vermögensvolumens der Menschen im Südwesten auf Immobilienvermögen entfallen.
Die Anzahl der Bausparverträge war zwischen 1996 und 2006 stabil. Es gab aber einen deutlichen Zuwachs bei der Bausparsumme. Auch diese Entwicklung gilt insbesondere für die Bausparkassen in Baden-Württemberg.
Da gab es immerhin einen Zuwachs um 60 %, von 22 000 € auf fast 35 000 €. Gerade in Zeiten der Finanzmarktkrise ist Bausparen für viele Menschen eine sichere Anlageform. Wie auch schon die Vorredner gesagt haben, haben die Bausparkassen im Gegensatz zu manchen Banken keine Kreditfor derungen weiterverkauft.
Richtig und gut ist auch, dass mit den Bausparkassen und dem Bausparen in einem mittel- oder langfristigen Prozess Eigenkapital angespart wird und anschließend die Darlehensfinanzierung erfolgt. Wir sehen in der Stellungnahme der Landesregierung auch, dass gerade die Bausparkassen aus BadenWürttemberg bundesweit eine Sonderstellung einnehmen und 45 % der Bausparsumme auf sich vereinigen.
Interessant ist, dass die Mitfinanzierung von neuen Wohnungen und Häusern durch Bausparverträge bzw. -darlehen in den vergangenen Jahren auf 13 % zurückgegangen ist und auf der anderen Seite 85 % der Bauspardarlehen für Modernisierungen ausgegeben wurden. Dies zeigt für uns, dass es gerade im Bereich Modernisierung – insbesondere dann, wenn es um energetische Sanierungen geht, auch in Kombination mit dem Energieausweis – noch ein hohes Potenzial gibt. Dies spart langfristig Energie und Kosten, und es entlastet gleichzeitig das Klima.
In der jetzigen schwierigen wirtschaftlichen Situation wird es darauf ankommen, ob Bausparer bzw. Darlehensnehmer bei der Tilgung mit Entgegenkommen rechnen können. Es gilt zu
Nun zum interfraktionellen Antrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD und der Fraktion der FDP/DVP. Ich kenne keine Umfrage über Parteizugehörigkeit und -präferenz von Bausparern, Herr Kollege Löffler. Aber die SPD macht ja gern Umfragen; vielleicht wäre das auch ein interessantes Thema.
Jedenfalls wird in diesem interfraktionellen Antrag gefordert, über den Bundesrat eine Änderung des Gesetzes über Bausparkassen zu erreichen, die die Rechtmäßigkeit der Abschlussgebühr festschreibt. Bekanntermaßen haben wir Grünen diesen interfraktionellen Antrag nicht unterstützt. Wir haben ihn aus grundsätzlichen Erwägungen nicht unterstützt.
Denn wir sind der Ansicht, dass in unserem Rechtsstaat mit dem Prinzip der Gewaltenteilung jetzt die Gerichte am Zug sind, die Rechtmäßigkeit dieser Abschlussgebühr zu überprüfen. Es ist nicht Sache der Politik, in dieser Phase einzugreifen. Mit dieser Ansicht sind wir nicht allein. In der Stellungnahme der Landesregierung zu diesem Antrag steht:
Der Ministerrat hat … beschlossen, eine Bundesratsinitiative für die angestrebte Änderung des Bausparkassengesetzes vorerst nicht zu ergreifen, sondern die Rechtsprechung zur Frage der Zulässigkeit der Abschlussgebühr für Bausparverträge weiter zu beobachten.
(Abg. Franz Untersteller GRÜNE: Das heißt: Grüne einig mit der Landesregierung! – Abg. Karl Zimmer- mann CDU: Würden Sie eine Initiative unterstüt- zen?)
Wir sind mit der Landesregierung nicht immer einer Meinung, aber in diesem Fall sind wir es schon. Auch wir halten es für den richtigen Weg, abzuwarten, wie die Gerichte entscheiden werden. Es ist bereits zitiert worden: Das Landgericht Heilbronn hat die Abschlussgebühr derzeit für rechtmäßig erklärt.
Es ist nicht verwunderlich, dass große Teile der Öffentlichkeit mit Unverständnis auf den Vorstoß von CDU, SPD und FDP/ DVP in diesem Hause reagiert haben; auch das Presseecho war entsprechend. Ich lese Ihnen einen Kommentar aus den „Stuttgarter Nachrichten“ vom 20. Februar 2009 vor. Dort heißt es:
Umso mehr verwundert der Vorstoß von baden-württembergischen Landespolitikern, einen Schutzschirm für die Bausparkassen aufzubauen. … Eine solche Einmischung ist in einem laufenden Verfahren nicht nur unangebracht, sie bringt die Politiker zudem in den Ruf, den Lobbyisten der Branche auf den Leim gegangen zu sein. …
Meine Damen und Herren, ich denke, damit ist deutlich geworden, aus welchen Erwägungen wir dem interfraktionellen Antrag nicht beigetreten sind.
Wir Grünen halten es nach wie vor für den richtigen Weg – und schließen uns dabei der Position der Landesregierung an –, die laufenden Gerichtsverfahren abzuwarten.
Meine Damen und Herren, Bausparen, Bausparkassen – wenn wir sie nicht hätten, müssten wir sie erfinden.
Es ist ein wesentliches Pfund, eine Idee, die aus dem Genossenschaftsgedanken kommt: Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand, Vermögensbildung für breite Schichten. Das generiert die Stabilität, die wir gerade in Baden-Württemberg haben.
Wie wir schon gehört haben: Die Bausparkassen sprechen für sich, und Baden-Württemberg ist führend. Unsere Bürgerinnen und Bürger sind glücklicherweise sparsam, leben nicht auf Pump, sondern sorgen selbst mit Eigenheim und Eigentum für ihr Alter vor. Es ist uns wichtig, auf Folgendes hinzuweisen – alle anderen Zahlen wurden schon erwähnt –: Die Bausparkassen haben ca. 10 600 fest angestellte Mitarbeiter, mit den freien Mitarbeitern sind es insgesamt 15 000. Auch in diesem Bereich haben wir also ein ganz stabiles Pfund.
Das Bausparkassengesetz hat dazu beigetragen, dass die Bausparer nicht um ihr Vermögen zittern müssen, sondern durch quasi mündelsichere Geldanlagen keine Verluste zu befürchten haben. Das ist auch für die Zukunft wichtig. Deshalb glaube ich, dass wir die Bausparkassen in jedem Fall – das ist gar keine Frage – erhalten müssen. Gerade in Zeiten der Finanzkrise, in der viele Banken hohe Abschreibungen hinnehmen müssen und Rettungsschirme mit Milliardensummen aufgespannt werden, ist dieses bewährte System des Vermögensaufbaus unverzichtbar.
Meine Damen und Herren, die Bausparkassen haben keine einfachen Zeiten hinter sich, weil die Zinsen durch die EZB in den letzten Jahren künstlich niedrig gehalten wurden, was sich für manche europäische Länder ausgesprochen negativ ausgewirkt hat. Aber unsere Bausparkassen haben darauf flexibel reagiert. Wie wir schon gehört haben, sind nicht nur Neuinvestitionen, sondern vor allem Modernisierungsinvestitionen und -vorhaben zustande gekommen. Die Bausparkassen haben sich aber auch neue Gedanken gemacht und sehr flexible Bausparverträge neu hinzugefügt. Man kann zwischen den Tarifen wechseln, unterschiedlich kombinieren und unterschiedlich ansparen.
(Beifall bei der FDP/DVP – Zurufe: Sehr gut! – Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: Können Sie das Institut nennen, Frau Kollegin, oder soll der Kollege Dr. Bullinger eines empfehlen?)
Meine Damen und Herren, es sind im Moment tatsächlich einige Verfahren anhängig. Ich freue mich, dass man aufgrund des Verfahrens beim Landgericht Heilbronn das Fazit ziehen kann – ich zitiere mit Genehmigung der Frau Präsidentin aus einem Kommentar eines Rechtsanwalts –:
Nicht alle Abschlussgebühren führen pauschal zum Nachteil des Kunden. Im Fall von Bausparkassen unterstützen sie nach Ansicht des Gerichts die gesamte Bauspargemeinschaft. Bei Versicherungen und anderen Gesellschaften ist allerdings weiterhin Vorsicht geboten. Hier findet man oftmals versteckte Kosten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Gerade das ist der Vorteil von Bausparverträgen: Wenn ich heute einen Bausparvertrag abschließe, weiß ich, dass ich bei 50 000 € Bausparsumme einmalig 500 € zu bezahlen habe. Das ist für mich klar kalkulierbar.