Ich würde mich freuen, wenn Sie uns zeitnah informierten, welche Erfolge erzielt werden oder in welche Richtung die Entwicklung weitergeht.
Wir kommen zur geschäftsordnungmäßigen Behandlung des Antrags Drucksache 14/2616. Abschnitt I ist ein Berichtsteil, der durch die Debatte erledigt ist. Abschnitt II des Antrags beinhaltet Handlungsersuchen. Wie sollen wir damit verfahren?
(Abg. Dr. Gisela Splett GRÜNE: Wir verzichten auf die Abstimmung, weil der Antrag schon ein Jahr alt ist!)
Gut, es wird keine Abstimmung gewünscht. Damit ist auch Abschnitt II des Antrags Drucksache 14/2616 erledigt.
Wir treten jetzt in die Mittagspause ein. Die Sitzung wird um 14:15 Uhr mit der Fragestunde fortgesetzt.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. P a u l L o c h e r e r C D U – I n v e s t i t i o n s f ö r d e r u n g i n d e r M i l c h v i e h w i r t s c h a f t
a) In welcher Höhe und entsprechend welcher Kriterien wurden die landwirtschaftlichen Betriebe in Baden-Württemberg aus dem von Herrn Ministerpräsident Günther H. Oettinger angekündigten Sonderprogramm „Milch“ mit rund 6 Millionen € für Investitionen in der Milchviehwirtschaft bereits gefördert?
b) Welche weiteren Maßnahmen sind vonseiten der Landesregierung für die Investitionsförderung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft in Baden-Würt temberg und insbesondere in den benachteiligten Regionen geplant?
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Mündliche Anfrage des Abg. Paul Locherer möchte ich für die Landesregierung wie folgt beantworten:
Die Landesregierung hat angesichts der schwierigen Lage auf den Agrarmärkten, insbesondere auf den Milchmärkten, im Kontakt mit den landwirtschaftlichen Berufsverbänden bereits recht frühzeitig Möglichkeiten zur Verbesserung der Investitionsförderung erörtert. Trotz unseres strengen Sparkurses wurde auf Vorschlag des Herrn Ministerpräsidenten Oettinger ein Sonderprogramm „Milch“ ins Leben gerufen, das für das Jahr 2009 3 Millionen € Landesmittel für Investitionen in viehhaltende Betriebe vorsieht. Diese 3 Millionen € – der Kollege hat es angesprochen – werden durch weitere 3 Millionen € von der EU ergänzt.
Für die Förderung von Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben stehen im laufenden Jahr 2009 damit 41 Millionen € an EU- und nationalen Mitteln zur Bewilligung von Förderanträgen zur Verfügung. In diesem Mittelrahmen sind auch die Mittel für das Sonderprogramm „Milch“ enthalten.
Die gesamten Mittel sind derzeit durch Anträge belegt; draußen läuft also etwas. Rund die Hälfte ist bereits durch Bewilligungen gebunden.
Man darf dazu sagen, dass 70 % des gesamten Mittelvolumens dieser Anträge dem Sektor Milch zufließen.
Kriterium bei der Bewilligung ist insbesondere ein zukunftsfähiges Investitionskonzept der Antragsteller – das verlangen wir –, das dann auch eine nachhaltige Betriebsentwicklung vorsieht.
Die Landesregierung sieht sowohl eine Verbesserung der finanziellen Ausstattung als auch inhaltliche Anpassungen des Agrarinvestitionsförderungsprogramms zur Verbesserung der Förderbedingungen vor. Zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe werden für die Begleitmaßnahmen zum Auslaufen der Milchquote die zusätzlichen EUMittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds – kurz ELER genannt –, die im Zuge des Health Checks der Gemeinsamen Agrarpolitik im Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum zur Verfügung stehen, umgeschichtet. Mittel des europäischen Konjunkturprogramms fließen ebenfalls in das Agrarinvestitionsförderungsprogramm ein. – Ich spreche ausdrücklich vom Konjunkturprogramm der EU.
Dadurch erhöht sich der Anteil der ELER-Mittel am Förderrahmen für die restliche Laufzeit des Maßnahmen- und Entwicklungsplans II vom Jahr 2009 bis zum Jahr 2013 um rund 22,4 Millionen €. Damit stehen in der siebenjährigen Gesamt
laufzeit 84 Millionen € an EU-Mitteln zur Verfügung. Einschließlich der im Finanzplan des Siebenjahreszeitraums vorgesehenen nationalen Mittel – das sind reine Landesmittel sowie Mittel der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“, kurz GAK genannt – stehen somit von 2007 bis 2013 für die Agrarinvestitionsförderung in Baden-Württemberg insgesamt 283 Millionen € zur Verfügung.
Folgende Anpassungen der AFP-Richtlinie, also des Agrarinvestitionsförderungsprogramms, werden von unserem Minis terium nach der Anhörung der Wirtschafts- und Sozialpartner angestrebt: Wir wollen zunächst einmal die Obergrenze der förderfähigen Kosten von bisher 1,25 Millionen € auf 2 Millionen € erhöhen, um vor allem investitionswilligen Zukunftsbetrieben hier eine Chance zu geben. Über 1,5 Millionen € werden nur bewilligt, wenn das MLR dann auch zustimmt. Die Zahl der Anträge ist also überschaubar.
Weiter soll hier die Erhöhung des Zuschlags zur Regelförderung angestrebt werden. Wir hatten bisher 25 % und haben dann um fünf Prozentpunkte erhöht. Nun wird um insgesamt zehn Prozentpunkte auf 35 % erhöht, und zwar für Stallgebäude, die dann allerdings auch eine Verbesserung des Tierschutzes beinhalten und auch Tierhygiene im Blick haben müssen. So sieht es ja auch die Richtlinie vor.
Außerdem wollen wir hier die Förderung von Hangspezialmaschinen vorsehen. Da denken wir natürlich ganz besonders an den Schwarzwald, an schwierige Gebiete.
Gerade die beiden letzten Änderungen kommen den milchviehhaltenden Betrieben in den benachteiligten Gebieten ganz besonders zugute.
Zu diesen beabsichtigten Änderungen hat der Begleitausschuss des MEPL II in der gestrigen Sitzung seine Zustimmung gegeben. Der entsprechende Änderungsantrag zum Maßnahmen- und Entwicklungsplan wird spätestens Mitte Juli bei der EU-Kommission zur Genehmigung vorgelegt.
Frau Staatssekretärin, ist von der Landesregierung geplant, die Kürzungen bei der Ausgleichszulage in den von der Natur benachteiligten Gebieten wieder aufzuheben? Diese waren drastisch und haben in den letzten Jahren bis zu 30 % betragen. Die Betriebe, die zurzeit in ihrer Existenz sehr bedroht und krisengeschüttelt sind, wären darauf dringend angewiesen.
Ist auch geplant, die Umweltzulage Wald, die ebenfalls dras tisch gekürzt wurde, wieder aufzustocken?
Ich kann die Frage kurz beantworten: Das ist nicht geplant. Es gibt nur innerhalb der Ausgleichszulage Landwirtschaft eine Änderung, die vor allem eine Tierbindung von 0,3 Großvieheinheiten vorsieht. Das soll aber im Rahmen der vorgesehenen 35 Millionen € geleistet werden.
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Aber bleiben Sie gleich vorn am Rednerpult, denn die zweite Frage betrifft ja auch das Landwirtschaftsministerium.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. P a u l L o c h e r e r C D U – M e h r g e f a h r e n v e r s i c h e r u n g i n d e r L a n d w i r t s c h a f t
Wie beurteilt die Landesregierung die Chance einer Mehrgefahrenversicherung in der Landwirtschaft, um Unwetterschäden wirtschaftlich tragbar abzusichern?
Nach jetzigem Stand wird die Möglichkeit, Mehrgefahrenversicherungen abzuschließen, von der Landwirtschaft quasi nicht angenommen. Das ist Fakt. Der Druck auf die Landwirtschaft ist allerdings da, auch aufgrund der zunehmenden Klimaereignisse, der Unwetter. Dieser Druck stellt trotzdem keinen ausreichenden Beweggrund für die Landwirte dar, weil für die Versicherungsnehmer die Wirtschaftlichkeit fehlt. So beträgt z. B. die Versicherungsteuer bei der Mehrgefahrenversicherung 19 % – es gilt also der übliche Mehrwertsteuersatz –, wohingegen bei der speziellen Hagelversicherung nur 2 % erhoben werden. Deswegen greifen die Landwirte einfach nicht zu. Es wird daher nur dann zu einer breiten Einführung von Mehrgefahrenversicherungen kommen, wenn die Prämien für die Versicherungsnehmer günstiger werden.