Meine Damen und Herren! Ich eröffne die 68. Sitzung des 14. Landtags von Baden-Württemberg und begrüße Sie.
Aus dienstlichen Gründen sind heute Nachmittag Herr Minis ter Rau und Herr Staatssekretär Köberle verhindert.
Auf Ihren Tischen finden Sie je eine Vorschlagsliste der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der FDP/DVP für Umbesetzungen im Präsidium (Anlagen 1 und 2). – Ich stelle fest, dass Sie den vorgeschlagenen Umbesetzungen zustimmen.
Eine Zusammenstellung der E i n g ä n g e liegt Ihnen ebenfalls vor. – Sie nehmen davon Kenntnis und stimmen den Überweisungsvorschlägen zu.
Verwaltungsabkommensentwürfe; hier: Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarungen über die Fortsetzung von Exzellenzinitiative, Hochschulpakt 2020 sowie Pakt für Forschung und Innovation – Drucksache 14/4545
Überweisung an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst und federführend an den Finanzausschuss
Meine Damen und Herren, unter den Gästen auf der Zuhörertribüne gilt mein besonderer Gruß dem Präsidenten des Parlaments der Autonomen Region Madeira, Herrn José Miguel Jardim d’Olival Mendonça.
(Beifall bei allen Fraktionen – Abg. Wolfgang Drex- ler SPD: Madeira, da fahren wir hin! Das wäre doch einmal einen Präsidiumsausflug wert!)
Herr Präsident Mendonça, der sich mit seiner Delegation seit dem Wochenende zu einem offiziellen Besuch in Baden
Württemberg aufhält, arbeitet im Rahmen der Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der europäischen Regionalparlamente mit Gesetzgebungskompetenz, CALRE, seit vielen Jahren eng und vertrauensvoll mit uns, mit mir zusammen. Dafür möchte ich Herrn Präsident Mendonça auch anlässlich seines heutigen Besuchs sehr herzlich danken.
Herr Kollege Mendonça, ich darf Sie und Ihre Gattin noch einmal sehr herzlich bei uns begrüßen und Ihnen später eine gute Heimreise wünschen.
Landesregierung – Gesetz über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Staatshaushaltsplan von Baden-Württemberg für das Haushaltsjahr 2009 – Drucksache 14/4500
Finanzministeriums – Neue Steuerschätzung und Deckungslücken in der Finanzplanung – Drucksache 14/4508
Das Präsidium hat für die Aussprache eine Grundredezeit von zehn Minuten je Fraktion festgelegt, wobei gestaffelte Redezeiten gelten.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Zweite Nachtragshaushalt, den wir heute im verkürzten Verfahren beraten und verabschieden, steht ganz im Zeichen der Bewältigung der Finanzkrise.
Wir haben am 18. März hier im Landtag mit der Verabschiedung des Ersten Nachtrags eine Kapitalerhöhung bei der LBBW beschlossen. Der Umfang der Kapitalerhöhung betrug insgesamt 5 Milliarden €, von denen der Landesanteil 2,1 Milliarden € ausmachte. Heute geht es um die Risikoabschirmung des Kreditersatzgeschäfts der LBBW im Gesamtvolumen von 12,7 Milliarden €.
Ist diese Unterstützung der Landesbank durch die Kapitalerhöhung und die Risikoabschirmung notwendig? Wir meinen ganz klar: Ja. Denn bei dieser Krise sind die Banken die Hauptbetroffenen. Sie können jetzt, da die Folgen der Krise Industrie, Mittelstand, Handwerk und Handel erreichen, den realwirtschaftlichen Unternehmen nur noch geschwächt zur Seite stehen. In der gegenwärtigen Lage wäre aber nichts schlimmer als eine Kreditklemme für die Wirtschaft. Wir dürfen nicht zulassen, dass solide wirtschaftende Unternehmen mit wertvollen Arbeitsplätzen in unserem Land plötzlich finanziell auf dem Trockenen sitzen.
Gerade deswegen ist es zwingend notwendig, dass die LBBW so aufgestellt wird, dass sie als Kreditgeber einspringen kann und dass sie vor allem dem Mittelstand im Land als verlässlicher Partner dient. Das ist ihre originäre, ihre ureigenste Aufgabe. Es kommt jetzt darauf an, kleine und mittlere Betriebe mit Krediten zu versorgen, damit die aktuelle Konjunkturlage überbrückt werden kann und diese Betriebe dann beim Wiederanspringen der Konjunktur weiter erfolgreich am Markt agieren können.
Die Kapitalerhöhung und die Risikoabschirmung für die LBBW sind deshalb zuallererst eine unmittelbare und konkrete Standortpolitik für den Standort Baden-Württemberg. Wir schützen und stützen damit unsere mittelständisch geprägte, leistungsstarke Wirtschaft, die für unser Land außerordentlich wertvoll ist. Denn eine starke Landesbank kann auch in der Lage sein, ein positives Konsumklima zu fördern.
Meine Damen und Herren, bei der Beratung im Finanzausschuss am Montag hat sich gezeigt, dass hier im Landtag über die Fraktionsgrenzen hinweg weitgehend Einigkeit über diesen Schritt herrscht. Das ist ein starkes und wichtiges Zeichen an die Wirtschaft und die Arbeitnehmer im Land.
Die Risikoabschirmung, die wir heute beschließen, ist aber auch mit einem Ausfallrisiko verbunden. Mit den von der LBBW zu entrichtenden Garantiegebühren soll ein Risikopuffer aufgebaut werden, um mögliche Ausfälle zu tragen. Mit diesen Garantiegebühren und der Zinsdifferenz aus dem Anleihegeschäft stehen in fünf Jahren bis zu 600 Millionen € für mögliche Ausfälle zur Verfügung.
Meine Damen und Herren, ein weiterer Bestandteil zur Bewältigung der Finanzkrise ist in diesem Nachtragshaushalt die Erhöhung des Bürgschaftsrahmens. Wir haben ja im Land folgende Regelung: Bürgschaften bis zu 1 Million €, im Einzelfall auch etwas höher, werden von der Bürgschaftsbank ge
währt. Bürgschaften zwischen 1 und 5 Millionen € gewährt die L-Bank und von mehr als 5 Millionen € das Land. Nur um diesen Teil geht es heute. Mir ist es wichtig, darauf hinzuweisen: Kleine Betriebe können auch Bürgschaften erhalten, aber nicht direkt vom Land, sondern über die Bürgschaftsbank oder die L-Bank. Das ist aber heute, wie gesagt, nicht das Thema.
Wir haben die Ermächtigung zur Übernahme von Bürgschaften im Rahmen des Infrastrukturprogramms bereits von 150 Millionen € auf 500 Millionen € erhöht. Der heutige Nachtragshaushalt sieht eine weitere Erhöhung um 700 Millionen € auf 1,2 Milliarden € vor. Nur um Bürgschaften von im Einzelfall mehr als 5 Millionen € geht es, wie gesagt, und diese bedürfen der Zustimmung des Wirtschaftsausschusses hier im Landtag.
Für die CDU ist klar: Bürgschaftsübernahmen dürfen nur erfolgen, wenn alle anderen Möglichkeiten bei den jeweiligen Betrieben ausgeschöpft wurden. Uns ist auch wichtig, dass in jedem Einzelfall sehr genau geprüft wird, ob die Eigentümer in der Lage sind, selbst Kapital nachzuschießen, und das auch tun, oder ob andere Anteilseigner in ein Unternehmen eintreten können. Nur wenn diese Möglichkeiten ausgelotet und ausgeschöpft worden sind, kommen für uns Bürgschaftsgewährungen infrage.
Die Erhöhung des Bürgschaftsrahmens bedeutet auch, dass sich die Ausfallzahlungen in den nächsten Jahren erhöhen können. Wir haben in diesem Haushalt für 2009 17 Millionen € veranschlagt. Wir werden den Betrag für die Ausfallzahlungen im Jahr 2010 und im Jahr 2011, also im nächsten Doppelhaushalt, erhöhen müssen. Darüber sind wir uns im Klaren. Wir gehen aber davon aus, dass in diesem Jahr keine erhöhten Ausfallzahlungen fällig werden.
Die Regierungsfraktionen haben diesen Nachtragshaushalt zum Anlass genommen, durch einen Ergänzungsantrag im Finanzausschuss die Einnahmeausfälle aufzufangen und abzudecken, die in diesem Jahr nach der aktuellen Steuerschätzung eintreten werden. Es handelt sich um Einnahmeausfälle für den Landeshaushalt gegenüber dem Urhaushalt in Höhe von netto 700 Millionen € und Ausfälle in Höhe von 90 Millionen €, die durch auf Bundesebene beschlossene Entlastungen bei den Unternehmensteuern auf den Landeshaushalt zukommen. Zusammen sind das also 790 Millionen €, die es auszugleichen gilt.
Es ist gelungen, diese Ausfälle im Jahr 2009 ohne Neuverschuldung auszugleichen. Wir haben einen Überschuss aus dem letzten Jahr in Höhe von 300 Millionen €, wir können aus den Rücklagen zusammen mit den Zuweisungen des Bundes für die Kraftfahrzeugsteuererhebung 340 Millionen € entnehmen, und wir haben geringere Ausgaben bei Zinsen und beim Personal in Höhe von zusammen 150 Millionen €.
Meine Damen und Herren, gerade jetzt zahlt es sich hier in Baden-Württemberg aus, dass wir die Erträge des Aufschwungs nicht verprasst haben, sondern dass wir klug vorgesorgt haben nach dem Motto: Spare in der Zeit, so hast du in der Not. Das hat sich jetzt als positiv erwiesen.