Protocol of the Session on May 13, 2009

(Abg. Claus Schmiedel SPD: Nein! – Abg. Eugen Schlachter GRÜNE: Wir reden über das Landesbank- gesetz!)

Aber zum Landesbankgesetz haben Sie vorher einige Anmerkungen aus Ihren interessanten Positionsbestimmungen gemacht. Dann kann ich es kürzer machen. Wir werden sicher im Finanzausschuss noch einmal darüber beraten. Aber wir meinen, dass dieser Entwurf überflüssig und inhaltlich nicht nachvollziehbar ist und deswegen abgelehnt werden sollte.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP)

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Schlachter.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir reden heute über die Landesbank und über das Landesbankgesetz. Ich muss mir hier ein für alle Mal verbitten, dass hier – vor allem von Ihnen, Frau Berroth – permanent über Volks- und Raiffeisenbanken geredet wird. Für die habe ich hier noch nie gesprochen.

(Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP: Aber die brin- gen Sie in Nachteil mit dem Ding!)

Für die habe ich, außer für den eigenen Laden, nicht geradezustehen.

(Zuruf der Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP)

Bitte bringen Sie da nicht Dinge durcheinander. Es sind wirklich zwei Paar Stiefel. Die Volks- und Raiffeisenbanken brauchen keinen Landesschirm und keinen SoFFin; die regeln die Dinge selbst.

(Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP: Eben drum!)

Deshalb sollten Sie das nicht vermischen, denn davon verstehen Sie einfach nichts.

(Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP: Oh, danke! Aber Sie sind hoch kompetent! Das sieht man!)

Ich bitte einfach darum, das man das auseinanderhält. Wir reden hier über die Landesbank. Darüber können wir gern trefflich streiten.

(Glocke der Präsidentin)

Zweitens: Ich habe heute bei dieser Debatte vernommen, dass Sie noch immer permanent die rosarote Brille tragen und so tun, als ob alles in Ordnung wäre. Wir müssen handeln; das wissen wir. Wenn nicht jetzt, wann dann?

(Zuruf der Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP)

Deshalb gilt es, gerade bei den Veränderungen des Landesbankgesetzes auf eine Begrenzung des Geschäftsgebiets zu achten. Alle Vorredner wissen genau, dass es nicht darum geht, die Möglichkeit zu begrenzen, einen Kunden aus BadenWürttemberg auch international zu begleiten – keine Frage; das machen selbst wir mit der kleinen Bank –,

(Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP: Aber was soll dann die Formulierung?)

sondern es geht darum, dass der Kundenstamm eben aus den angestammten Geschäftsgebieten kommt.

(Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP: Was soll dann die Formulierung?)

Denn das Land Baden-Württemberg mit seinen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern haftet samt den Sparkassen aus Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz und der Stadt Stuttgart für diesen Laden. Deshalb gilt es, dementsprechend das Geschäftsgebiet von der Basis her zu begrenzen.

Ich sage Ihnen nochmals: Wer auf Piratenkurs geht, wird Risiken einfahren, Risiken, die wir bei diesem Geschäft eigentlich vermeiden wollen. Sie haben am Rand zu Recht erwähnt, Herr Kollege Mappus, dass das Kreditersatzgeschäft zurückgefahren wurde. Aber das war auch Teil eines Geschäfts, das eigentlich nicht zu einer Landesbank passt. Solche Risikogeschäfte wollen wir durch diesen Gesetzentwurf möglichst vermeiden.

Wir sind uns ziemlich sicher, dass der eine oder andere Sachverständige, der im Aufsichtsrat saß, vielleicht auch geschlafen hat. Aber wenn wir qualifizieren wollen, gehört es ins Gesetz geschrieben. Deshalb haben wir diesen Vorschlag einge

bracht. Ich glaube, gerade jetzt ist es sinnvoll, dass wir das, was wir schon als praktische Übung machen, nämlich externen Sachverstand in den Verwaltungsrat zu holen, über dieses Gesetz festschreiben.

Herr Finanzminister, Sie haben hier ein paar Ausführungen zum Finanzmarktstabilisierungsgesetz gemacht. Ich habe Ihre Pressemeldung hierzu gelesen. Zwei Drittel davon könnte ich unterschreiben, keine Frage. Was der Bundesgesetzgeber hier vorhat, ist weit über das hinausgeschossen, was wir momentan an Bedarf haben. Das steht aber heute nicht auf der Tagesordnung. Deshalb will ich dazu nicht reden.

Ich glaube, wir müssen, wenn wir die Landesbank neu und gesund aufstellen wollen, jetzt handeln. Deshalb haben wir den Gesetzentwurf eingebracht. Zu allen anderen Dingen liegen Vorschläge und Papiere von uns auf dem Tisch. Schon vor einem Jahr haben Sie die rosarote Brille aufgesetzt, sie aber bis heute leider nicht abgesetzt. Ich denke, es ist an der Zeit, jetzt zu handeln.

(Beifall bei den Grünen)

Meine Damen und Herren, es liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Finanzausschuss zu überweisen. – Sie stimmen dem zu. Es ist so beschlossen.

Punkt 8 der Tagesordnung ist abgeschlossen.

Ich rufe Punkt 9 der Tagesordnung auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz über Auszeichnungen des Landes Baden-Würt temberg (Auszeichnungsgesetz – AuszG) – Drucksache 14/4366

Das Präsidium hat Folgendes festgelegt: Die Begründung des Gesetzentwurfs erfolgt durch die Regierung. In der anschließenden Aussprache gilt eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion.

Das Wort zur Begründung des Gesetzentwurfs erteile ich Herrn Minister Professor Dr. Wolfgang Reinhart.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung hat Ihnen den Entwurf eines Gesetzes über Auszeichnungen des Landes Baden-Württemberg vorgelegt. Wir wollen damit dem staatlichen Auszeichnungswesen in unserem Land ein klares, tragfähiges und vor allem zeitgemäßes Fundament geben und den staatlichen Auszeichnungen auch den gebührenden rechtlichen Stellenwert zukommen lassen.

In der Vergangenheit hat der jeweilige Ministerpräsident aufgrund seiner sich aus der Landesverfassung ergebenden Kompetenz die Grundlagen des staatlichen Auszeichnungswesens gelegt. Beispiele hierfür sind etwa die Bekanntmachung über die Stiftung der Verdienstmedaille des Landes vom November 1974, damals noch unter Ministerpräsident Professor Fil

binger, sowie die Bekanntmachung über die Stiftung der Ehrennadel des Landes vom November 1982, damals unter Ministerpräsident Dr. Lothar Späth.

Weitere Ehrenzeichen des Landes wie die Rettungsmedaille oder das Feuerwehrehrenzeichen wurden jeweils aufgrund eines Beschlusses der Landesregierung gestiftet. Diese Praxis hat dazu geführt, dass sehr vielen verdienten Frauen und Männern in unserem Land die gebührende gesellschaftliche Anerkennung zuteilwurde.

(Beifall der Abg. Beate Fauser FDP/DVP)

Besonders das Ehrenamt wurde dadurch gestärkt. Ich füge hier gern hinzu: Das Ehrenamt ist unbezahlt, aber auch unbezahlbar, gerade für unser Land Baden-Württemberg. Wir sind mit Fug und Recht und mit Stolz das Ehrenamtsland Nummer 1 in Deutschland.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP)

In den letzten Jahren gab es jedoch auch aus der Mitte des Landtags immer wieder kritische Stimmen zur Verleihung des Ehrentitels „Professor“. Kritisiert wurde hierbei insbesondere die nur durch Auslegung zu ermittelnde Rechtsgrundlage für die Verleihung dieses Ehrentitels.

(Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Sehr richtig!)

Mit diesem vorgelegten Auszeichnungsgesetz soll nun erstmals eine einheitliche gesetzliche Grundlage für sämtliche Auszeichnungen des Landes geschaffen werden. Das Gesetz soll die Auszeichnungen des Landes festlegen, klassifizieren und nach Maßgabe des herkömmlichen Rechtsverständnisses auch definieren. Neue Auszeichnungen werden durch dieses Gesetz übrigens nicht geschaffen. Neue Befugnisse der Landesregierung oder des Ministerpräsidenten ergeben sich aus diesem Gesetz ebenfalls nicht. Die bestehenden Kompetenzen aber sollen jetzt erstmals gesetzlich nachgezeichnet und vor allem auch verdeutlicht werden.

Der Gesetzentwurf enthält ferner auch eine einheitliche Bestimmung für die Entziehung von Auszeichnungen des Landes.

Im Gesetzentwurf wird klargestellt, dass die bestehenden Stiftungsbekanntmachungen in ihrer Geltung unberührt bleiben und die eingeführten Ehrenerweise Bestand haben. Am bisherigen Ehrungsgefüge wird sich also nichts ändern.

Damit werden uns weiterhin zur Verfügung stehen: als Orden die Verdienstmedaille des Landes – sie soll künftig „Verdienstorden“ heißen –, als Ehrenzeichen die Ehrennadel, die Rettungsmedaille und das Feuerwehrehrenzeichen und als Ehrenerweise die Staufermedaille, die Wirtschaftsmedaille, die Heimatmedaille und die Staatsmedaille für Land- und Forstwirtschaft.

(Abg. Rainer Stickelberger SPD: Oh!)

Diese fachbezogene Anerkennung besonderer Leistungen, Herr Kollege Stickelberger,

(Abg. Rainer Stickelberger SPD: Ich höre aufmerk- sam zu! – Zuruf des Abg. Dr. Klaus Schüle CDU)

durch die Ressorts oder Gedenkmedaillen soll von dem Gesetz nicht berührt sein. Änderungen in Bezug auf das Ehrungsgefüge jedoch werden künftig nur noch auf der Grundlage dieses Auszeichnungsgesetzes überhaupt möglich sein.