Protocol of the Session on May 13, 2009

(Zurufe – Unruhe)

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Energiekonzept 2020 verfolgt die Landesregierung eine deutliche Erhöhung des Anteils an erneuerbaren Energien. Das Ziel für das Jahr 2020 ist ein Anteil von mindestens 20 % – und wir werden mehr erreichen.

(Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Hagen Kluck FDP/ DVP: Sehr gut! – Abg. Thomas Knapp SPD: Warum schreibt ihr das nicht rein?)

Dazu gehört der Ausbau von Fotovoltaikanlagen und Windkraftanlagen. Bei der Fotovoltaik erwarten wir eine Verneunfachung der Stromerzeugung bis zum Jahr 2020 gegenüber dem Basisjahr 2005.

(Beifall des Abg. Michael Theurer FDP/DVP – Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: Das ist gigantisch! – Abg. Hagen Kluck FDP/DVP: Hört, hört!)

Zu dem Antrag der SPD möchte ich zunächst einmal eines klarstellen:

(Abg. Thomas Knapp SPD: Zu welchem?)

Die hier unterstellten Genehmigungshürden für Fotovoltaikanlagen auf Gebäuden landwirtschaftlicher Betriebe bestehen

nicht. Fotovoltaikanlagen sind nach der Landesbauordnung generell verfahrensfrei gestellt.

(Beifall des Abg. Michael Theurer FDP/DVP)

Ihre Errichtung bedarf daher grundsätzlich keiner Baugenehmigung.

(Abg. Michael Theurer FDP/DVP: Sehr gut!)

Gleichwohl müssen ebenso wie genehmigungspflichtige auch verfahrensfreie Vorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen. Dies gilt für Fotovoltaikanlagen auf Dächern von landwirtschaftlichen Gebäuden, für die weder aus baurechtlicher noch aus bauordnungsrechtlicher Sicht Zulässigkeitshürden bestehen.

(Beifall des Abg. Michael Theurer FDP/DVP)

Daher ist es abwegig, so zu tun, als würde die Landesregierung den Bau von Fotovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Gebäuden behindern. Dass dem nicht so ist, zeigen schon die Installationszahlen. In den letzten Jahren sind rund 33 bis 50 % aller Fotovoltaikanlagen auf Gebäuden landwirtschaftlicher Betriebe entstanden.

(Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: Siehste!)

Weiterhin setzen wir beim Ausbau von erneuerbaren Energien auch auf die Windkraft.

(Abg. Gunter Kaufmann SPD: Was?)

Die Nutzung der Windenergie wird in Baden-Württemberg ihren Teil zur Umsetzung des Energiekonzepts 2020 beitragen. Gegenüber 2005 planen wir eine Vervierfachung der Stromerzeugung aus Windenergie.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Hört, hört!)

Die Regionalverbände haben dazu in ihren Regionalplänen auf der Grundlage der Schwarzweißlösung entsprechende Vorranggebiete für regionalbedeutsame Windkraftanlagen festgelegt. Diese Vorranggebiete haben noch Platz für viele zusätzliche Windkraftanlagen, sodass damit die Ausbauziele der Windkraftnutzung für das Jahr 2020 nahezu erreichbar sind.

(Beifall bei der FDP/DVP)

Wir werden auch in Zukunft die Anlagen auf ausgewiesene Standorte konzentrieren. Auf diese Weise sichern wir eine landschaftsverträgliche Nutzung der Windenergie.

(Abg. Franz Untersteller GRÜNE: Wir sind be- geistert!)

Aber wir werden auch darauf hinwirken, dass die Windkraftplanungen der Regionalverbände im Rahmen einer Fortschreibung insgesamt auf den Prüfstand gestellt werden. Bei der Ausweisung von Vorranggebieten muss künftig das Kriterium der „Windhäufigkeit“

(Zurufe: Windhöffigkeit!)

noch stärker gewichtet werden.

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU – Zuruf: Jetzt kriegen wir noch 30 Sekunden! – Abg. Franz Untersteller GRÜNE: Wie viele Sekun- den haben wir? – Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: Das war richtig windhöffig! Das war Tempo!)

Ja, aber er hat die vorgegebene Zeit überschritten.

(Zuruf: Aber nur wenig!)

Wenig. Wir werden, weil sich der Herr Staatssekretär so angestrengt hat, wegen der wenigen Sekunden, die er länger geredet hat, nicht die Geschäftsordnung anwenden.

(Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: Es war auch ein Genuss!)

Da muss man die Regierung einmal loben.

(Beifall bei Abgeordneten aller Fraktionen)

Das Wort in der zweiten Runde bekommt jetzt Herr Abg. Dr. Prewo für die SPD-Fraktion.

(Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: Was? – Gegenruf des Abg. Thomas Knapp SPD: Wir haben Zeit übrig gelassen! – Abg. Hagen Kluck FDP/DVP: Der nimmt jetzt alles zurück! – Vereinzelt Heiterkeit – Gegenruf des Abg. Thomas Knapp SPD: Das wäre schlimm! – Abg. Alfred Winkler SPD: Oje!)

Herr Präsident, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Die Regierung legt ein Konzept vor, das den gesetzlich geltenden Atomausstieg bis zum Jahr 2021, 2022 ignoriert.

(Abg. Franz Untersteller GRÜNE: Ziviler Ungehor- sam!)

Ihr Konzept zielt darauf ab, auch danach 50 % des Stroms aus heimischen Atomkraftwerken zu beziehen.

(Abg. Hagen Kluck FDP/DVP: Heimisch?)

Dass die Parteipolitiker in der Regierung diesen Weiterbetrieb wollen, wissen wir. Sie von der Regierung und oberste Landesbehörden sind an Recht und Gesetz gebunden.

(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen – Abg. Dr. Dietrich Birk CDU: Nicht nur wir! Auch Sie, Herr Kollege!)

Dieser Grundsatz der Gesetzesbindung der Staatsverwaltung gehört zu den höchsten Grundsätzen des Verwaltungshandelns.

(Abg. Hagen Kluck FDP/DVP: Jawohl!)

Er wurde übrigens, Herr Kollege Kluck, im 19. Jahrhundert im Preußischen Verfassungskonflikt gegen Bismarck von den Altliberalen erstritten.

(Beifall des Abg. Michael Theurer FDP/DVP – Abg. Franz Untersteller GRÜNE: Das waren noch Kerle! – Abg. Thomas Knapp SPD: Die Altliberalen! – Un- ruhe)

Zu diesem Thema interessiert mich Ihre Meinung.

Ich frage mich, ob es einen solchen Vorgang überhaupt schon gegeben hat.

(Zuruf des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP)

Im Ausschuss hat der Wirtschaftsminister dazu erklärt: Wenn nach der Bundestagswahl am Atomausstieg festgehalten würde, dann würde er das Konzept selbstverständlich sofort umschreiben.

(Abg. Franz Untersteller GRÜNE: Super! – Abg. Thomas Knapp SPD: Hört, hört!)