Protocol of the Session on April 22, 2009

Ich rufe

Artikel 11

Änderung des Polizeigesetzes

auf. Wer stimmt Artikel 11 zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 11 ist einstimmig zugestimmt.

Ich rufe

Artikel 12

Änderung der Verordnung über den Rang von Erb

baurechten

auf. Wer Artikel 12 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 12 ist einstimmig zugestimmt.

Ich rufe

Artikel 13

Außerkrafttreten von Rechtsvorschriften

auf. Wer diesem Artikel zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 13 ist einstimmig zugestimmt.

Ich rufe

Artikel 14

Inkrafttreten, Übergangsregelung

auf. Wer diesem Artikel zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 14 ist einstimmig zugestimmt.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 22. April 2009 das folgende Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Viertes Gesetz zur Bereinigung des baden-württembergischen Landesrechts (Viertes Rechtsbereinigungsgesetz – 4. RBerG)“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetz wurde einstimmig zugestimmt.

Damit ist Punkt 7 der Tagesordnung erledigt.

Ich rufe Punkt 8 der Tagesordnung auf:

a) Antrag der Fraktion GRÜNE und Stellungnahme des

Staatsministeriums – Haushaltsbezogene Mediengebühr – Drucksache 14/2075

b) Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des

Staatsministeriums – Änderung des Rundfunkgebührenmodells – Drucksache 14/2157

Das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung der Anträge je fünf Minuten, für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion.

Das Wort erteile ich Frau Abg. Kipfer für die SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Ich frage zunächst, ob der Minister bei dieser Debatte vielleicht anwesend sein könnte. Wir wären schon daran interessiert, auch seine Auffassung zu diesem Thema zu hören.

(Abg. Norbert Zeller SPD: Sonst müssen wir ihn her- beizitieren!)

Vielleicht ist er überrascht über den raschen Fortgang unserer Debatte. Ich hoffe, er hört uns und kommt noch.

Der Minister ist anwesend.

(Zurufe der Abg. Jürgen Walter GRÜNE und Norbert Zeller SPD)

Unser Antrag ist bereits vor geraumer Zeit in der Erwartung entstanden, dass sich die Dinge

schneller klären, als es sich jetzt abzeichnet. Gleichwohl finden wir, dass es wichtig ist, sich mit diesem Thema zu befassen, dass wir uns in diesen Diskussionsprozess einschalten und dass wir den länderübergreifenden Diskussionsprozess begleiten, damit wir nicht plötzlich vor einer Entscheidung stehen, die wir dann einfach absegnen müssen.

Die öffentliche Diskussion über die Rundfunkgebühr spitzt sich laufend zu. Dabei kann man zwei Stoßrichtungen erkennen. Die einen machen sich Sorgen um die erodierende Akzeptanz der Rundfunkgebühr und wollen das System verbessern. Dazu gehören wir. Ich komme gleich noch darauf zurück. Die anderen schüren vorsätzlich den Verdruss, weil es ihnen offensichtlich letztlich um die Abschaffung des Systems des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geht, zumindest um die Abschaffung des Systems des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Form, wie wir es derzeit vorfinden.

Dabei gibt es immer wieder die Endlosgeschichten über die bösen Gebühreneintreiber von der GEZ, erst jüngst auch wieder über die angeblich wachsende Zahl von Gebührenverweigerern und Protestierern im Internet. Es wird nicht von der Rundfunkgebühr, sondern von der „GEZ-Gebühr“, von einer „Zwangsgebühr“ gesprochen. Damit soll der öffentlich-rechtliche Rundfunk madig gemacht werden.

Dazu sagen wir Nein. Wir sagen: Wir brauchen die Rundfunkgebühr als solidarische Finanzierung eines Rundfunksystems, das in Vielfalt, Unabhängigkeit, Breite und Tiefe auf der Welt seinesgleichen sucht.

Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, wer daran zweifelt, der sollte die Gelegenheit wahrnehmen und der Einladung des Südwestrundfunks zu einem heute stattfindenden Parlamentariertreff folgen. Dabei wird insbesondere die Qualitätsfrage thematisiert. Ich hoffe, Sie haben alle die Einladung erhalten und nehmen diese ernst.

Wir brauchen eine Rundfunkgebühr, die deshalb eine breite Akzeptanz genießt, weil klar ist, warum, auf welcher Grundlage und wofür man diese Gebühr zahlt. Diese Klarheit gibt es derzeit nur eingeschränkt. Mit der Einführung der sogenannten PC-Gebühr und mit den vielen Streit- und Grenzfällen in Bezug auf Betriebsstätten, Vereinsräume, Sozialräume und anderes ist erhebliche Unruhe aufgekommen.

Deshalb sagen wir: Wir müssen die Differenzierung zwischen einem herkömmlichen und einem neuartigen Gerät aufheben. Während man bei der Einführung der PC-Gebühr zunächst nur den Radioempfang im Auge hatte und sich deshalb für die Grundgebühr für den PC als Empfangsgerät entschieden hatte, weil das damals eben der Stand der Technik war, so ist heute längst klar und zunehmend auch Praxis, dass man mit dem PC und dem Handy ins Internet gehen und auch fernsehen kann. Die Annahme, dass ein PC ein Rundfunkempfangsgerät sei, wurde von verschiedenen Gerichten unterschiedlich beurteilt. Kürzlich wurde sie aber vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz positiv bestätigt. Ein höherinstanzliches Urteil gibt es noch nicht.

Wir sagen, dass Sondertatbestände hinsichtlich Hotels, Schulen, Krankenhäusern etc. zumindest überprüft, wenn nicht sogar abgeschafft werden müssen oder dass sinnvolle und logische Ausnahmen gemacht werden müssen.

Wir wollen den gewerblichen Bereich vernünftig beteiligen. Die 8,9 % Anteil am Gebührenaufkommen aus dem sogenannten nicht privaten Bereich halte ich persönlich für äußerst bescheiden.

Wir halten beim bisherigen Stand der Diskussion – ich betone das, weil die Diskussion laufend neue Erkenntnisse bringt – eine modifizierte, vereinfachte geräteabhängige Gebühr für vernünftig, weil sich dieses System vom Grundsatz her verfassungsrechtlich, aber auch gegenüber der Europäischen Kommission bewährt hat. Das würde dazu führen, dass überall dort, wo im Haushalt ein wie auch immer geartetes Empfangsgerät steht, eine einheitliche Gebühr gezahlt werden müsste und auch im nicht privaten Bereich klare Regelungen festgelegt werden müssten.

Der Vorschlag einer Haushaltsabgabe suggeriert, dass damit alle Probleme auf einen Schlag erledigt wären. Das hört sich verlockend an. Aber sind sie das wirklich? Auch Herr Oettinger hat sich dieser Forderung angeschlossen, wie so oft sehr schnell und offensichtlich ganz ohne tiefer in die Materie eingedrungen zu sein.

(Abg. Jürgen Walter GRÜNE: Na, na! – Abg. Gün- ther-Martin Pauli CDU: Na, na, Frau Kipfer!)

Experten in Finanz- und Verfassungsfragen sagen uns, dass eine Abgabe in dieser Form verfassungsrechtlich höchst fragwürdig ist. Auch die Landesregierung selbst spricht davon, dass eine geräteunabhängige Mediengebühr als Sonderabgabe zu qualifizieren sei und nur unter engen Voraussetzungen erhoben werden dürfe. Es müsste zunächst auch geklärt werden, was bei dieser Abgabe als Haushalt zu gelten hat. Was ist mit denen, die zwei Wohnsitze haben? Wie ordne ich gewerbliche Betriebe in dieses System ein? Was ist mit Universitäten, Schulen, Hotels und Krankenhäusern?