Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG (Be- rufsqualifikationsrichtlinie) in das Bauberufsrecht – Druck sache 14/3543
Vor lauter Begeisterung haben wir vergessen, über den Gesetzentwurf abzustimmen. Es handelt sich um eine Zweite Beratung. Ich möchte die A b s t i m m u n g deshalb nachholen.
Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Wirt schaftsausschusses, Drucksache 14/3733. Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf unverändert zuzustimmen.
Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 1 ist einstimmig zugestimmt.
Wer diesen Artikeln zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Den Artikeln 2 bis 4 ist einstimmig zugestimmt.
lautet: „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG (Be- rufsqualifikationsrichtlinie) in das Bauberufsrecht“. – Sie stimmen der Überschrift zu.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Dem Gesetz wurde einstimmig zugestimmt.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die CDU-Fraktion stimmt dem vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung zur Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie zu. Wir wollen die Verwirklichung des EU-Binnenmarkts auch im Bereich der Dienstleistungen und wenden uns entschieden gegen Protektionismus.
Deshalb ist es auch zu hinterfragen, wenn es hier heißt, die EU-Richtlinie werde 1 : 1 umgesetzt. Diese Formel benutzt man eigentlich, um unnötige Bürokratie zu verhindern. Hier setzt sich aber die EU für die Freiheitsrechte im Binnenmarkt ein. Deshalb bedeutet 1 : 1 nicht zwingend etwas Positives. Wir haben hervorragende Architekten, Landschaftsarchitekten und Bauingenieure in unserem Land Baden-Württemberg. Die se brauchen den europaweiten Wettbewerb in keiner Weise zu scheuen. Deshalb wollen wir uns nicht abschotten und ermutigen die Europäische Union, weiter wirksam für den einheitlichen europäischen Markt zu kämpfen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Richtlinie 2005/36 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 ist in allen Bundesländern, so auch in Baden-Württemberg, im Architektengesetz, im Ingenieurgesetz und im Ingenieurkammergesetz in nationales Recht umzusetzen. Während andere Bundesländer die Richtlinie von 2005 in den Jahren 2006 und 2007 in Landesrecht umgesetzt haben, erreichte der Gesetzentwurf der Landesregierung den Wirtschaftsausschuss im Dezember 2008.
Als Berichterstatter hatte ich bereits im Dezember 2008 im Ausschuss darauf hingewiesen, dass ein sinnvollerer Weg gewesen wäre, wenn das Architektengesetz, das Ingenieurgesetz und das Ingenieurkammergesetz zeitgleich mit diesem jetzt zur Umsetzung der Richtlinie in das Bauberufsrecht vorgelegten Gesetzentwurf miteinander beraten worden wären und das Gesetzgebungsverfahren zum Abschluss gebracht worden wäre.
Die Architektenkammer Baden-Württemberg und die Ingenieurkammer Baden-Württemberg hätten dies ebenfalls gern gemeinsam in der Anhörung gehabt. Die Anhörungen wären kürzer und verständlicher gewesen, und bei den betroffenen Kammern wäre nicht die Frage aufgetaucht, was das Wirtschaftsministerium an Regelungen, die den Kammerinteressen der Architekten und Ingenieure widersprechen, vorzunehmen beabsichtige. Auch der Bund Deutscher Baumeister kritisiert die mehrstufige Behandlung.
Die SPD-Fraktion stimmt der geplanten gesetzlichen Regelung zu, bedauert aber die verspätete Vorlage des Gesetzent
wurfs zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG und fordert die Landesregierung auf, die Architektenkammer und die Ingenieurkammer an dem Gesetzgebungsverfahren für das Architektengesetz, das Ingenieurgesetz und das Ingenieurkammergesetz in enger Abstimmung zu beteiligen und damit im Interesse des Mittelstands – Architekten und Ingenieure sind ein wesentlicher Bestandteil des Mittelstands – ein störungsfreies Gesetzgebungsverfahren zu gewährleisten.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Bei dem vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung handelt es sich um die längst fällige Umsetzung einer EU-Richtlinie. Da es sich um eine 1:1-Umsetzung handelt und es bei der Anhörung der Verbände – laut Aussage des Wirtschaftsministers im Ausschuss – keine Einwände gegeben habe, wird die Grünen-Fraktion dem Gesetzentwurf zustimmen.
Kritisch anzumerken ist, dass die Umsetzung der Berufsqualifikationsrichtlinie im Architektengesetz, im Ingenieurgesetz und im Ingenieurkammergesetz noch aussteht. Es wäre effektiver gewesen, alle notwendigen Änderungen in einem Rutsch zu beraten und zu verabschieden. Dass nun aus Zeitgründen zwei getrennte Verfahren notwendig sind, ist bedauerlich. Wir erinnern Sie, Herr Minister Pfister, an Ihre Zusage im Wirtschaftsausschuss, dass die drei weiteren Gesetzentwürfe vor der Sommerpause 2009 dem Landtag vorgelegt werden.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das Gesetz zur Umsetzung der Berufsqualifikationsrichtlinie in das Bauberufsrecht ermöglicht die Abstellung auf europaweit einheitlich geltende Mindestqualifikationen. Die FDP/DVP-Fraktion ist der Auffassung, dass dies der baden-württembergischen Bauwirtschaft nutzt, und stimmt dem Gesetz zu.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der Zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Berufsqualifikationsrichtlinie in das Bauberufsrecht stehen wir nun kurz vor dem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens. Wir kommen mit der Gesetzesänderung ausschließlich einer Verpflichtung gegenüber der EU nach.
Der Gesetzentwurf hält sich streng an die Umsetzungsverpflichtungen gegenüber der EU. Das heißt, der Gesetzentwurf regelt nur, was nach EU-Vorgabe zwingend ist und zwingend geregelt werden muss. Der Gesetzentwurf regelt nichts über diese EU-Vorgabe hinaus.
Die Richtlinie der EU regelt die Niederlassungsfreiheit und die Dienstleistungsfreiheit im Inland für EU-Ausländer mit einer Ausbildung als Architekt oder Ingenieur. Der Gesetzentwurf soll also das Architekten-, das Ingenieur- und das Ingenieurkammergesetz nur dort ändern, wo es um die zwingende Umsetzung der Richtlinie geht.
Meine Damen und Herren, für die Gesetze der Bauberufe gibt es darüber hinaus Änderungswünsche, aber auch Änderungsbedarf. Das sehen die Kammern und Verbände so; das sehen auch wir so. Zu gegebener Zeit werden wir Ihnen hierzu inhaltliche Änderungen der Gesetze vorschlagen.
Darum geht es aber heute nicht. Mit dem Gesetzentwurf, den Sie heute beraten, geht es nur um die zwingend notwendige Umsetzung der EU-Richtlinie. Ich bitte Sie daher um Ihre Zustimmung zu dem Gesetzentwurf zur Umsetzung der Berufsqualifikationsrichtlinie in das Bauberufsrecht.
Beschlussempfehlung des Präsidiums zu der Mitteilung des Rechnungshofs vom 6. November 2008 – Beratende Äußerung über die Zuschüsse und sonstigen Leistungen an die Fraktionen des Landtags in der 13. Wahlperiode – Drucksachen 14/3531, 14/3931