Protocol of the Session on February 18, 2009

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetz wurde mehrheitlich zugestimmt.

Damit ist Punkt 7 der Tagesordnung erledigt.

Ich rufe Punkt 8 der Tagesordnung auf:

a) Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregie

rung – Gesetz zur Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes und des Finanzausgleichsgesetzes – Drucksache 14/3659

b) Antrag der Fraktion GRÜNE und Stellungnahme des

Ministeriums für Arbeit und Soziales – Finanzierung der Kleinkindbetreuung – Drucksache 14/2302

c) Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des

Ministeriums für Arbeit und Soziales – Übertragung der Aufsicht über Kindertageseinrichtungen auf die Stadt- und Landkreise? – Drucksache 14/2654

Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses – Drucksache 14/3770

Berichterstatter: Abg. Ingo Rust

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Klenk für die Fraktion der CDU.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Her ren! Nach der Aufregung vor und nach der ersten Lesung des Gesetzentwurfs können wir heute feststellen, dass man, nach

dem wir unsere Positionen, insbesondere was die Finanzbeziehungen betrifft, klar zum Ausdruck gebracht und auch signalisiert haben, an dem vorliegenden Entwurf unsererseits keine Änderungen mehr vorzunehmen, auf allen Ebenen – das erkennen wir sehr wohlwollend an – sehr bemüht ist, das gemeinsame Ziel eines bedarfsgerechten Ausbaus einer familien- und insbesondere auch kinderfreundlichen Betreuung mit großen Schritten umzusetzen. Längst ist vor Ort angekommen, dass ein entsprechendes Angebot zu einem nicht unbedeutenden Standortfaktor geworden ist.

Sie als Oppositionsfraktionen kritisieren zwar ständig, dass alles viel zu langsam gehe. Ohne die Summen im Einzelnen aufzuzählen, welche in den nächsten Jahren von allen Beteiligten, insbesondere aber von den Kommunen geschultert werden müssen, dürfte doch jedem klar sein, dass eine wesentlich schnellere Umsetzung alle Beteiligten unter Umständen überfordern würde. Nichtsdestotrotz hat die Landesregierung die Zusage gemacht, bei Bedarf in Gespräche mit den Kommunen einzutreten.

Unbestritten – dies haben im Grunde alle Redner bei der ers ten Lesung bestätigt – sind wir mit dem Grundsatz „Das Geld folgt den Kindern“ auf dem absolut richtigen Weg. Dafür müsste uns eigentlich die Mehrzahl der Kommunen dankbar sein, für welche entsprechende Zahlungen an andere Kommunen noch nie ein Problem dargestellt haben.

Auch vernehmen wir sehr wohl positive Signale zu der Möglichkeit privatgewerblicher Betreuung.

(Abg. Claus Schmiedel SPD: Hm!)

Von Landesseite aus haben wir große Anstrengungen unternommen, um den Bereich Tagespflege entsprechend aufzuwerten. Mit den Rahmenbedingungen insgesamt können wir jedoch noch nicht wirklich zufrieden sein.

(Abg. Brigitte Lösch GRÜNE: Aha!)

Aktuelle Zahlen belegen, dass es unter diesen Bedingungen schwierig ist, die Tagespflege in unser aller Sinne auszubauen. Mehrfach haben wir – auch von unserer Seite aus – Vorstöße in Richtung Berlin unternommen, was in Teilbereichen durchaus zu einem gewissen Erfolg geführt hat,

(Abg. Brigitte Lösch GRÜNE: Wer regiert denn in Berlin?)

nachdem wir anfänglich den Eindruck hatten, gegen gut gemeinte Vorschläge existierten ideologische Bedenken.

(Abg. Claus Schmiedel SPD: Sie müssen einen Brief an die Kanzlerin schreiben! Das hilft!)

Es wäre schade, wenn dies ein Hemmschuh beim Ausbau der Tagespflege würde.

Von einer wirklichen Verbesserung kann man allerdings noch nicht reden, zumal man den Tageseltern die befristet zugestandene Entlastung bei der Sozialversicherung – es war übrigens ein- und erstmalig, dass im SGB befristete Regelungen aufgenommen wurden – über die Steuer wieder wegnimmt. Unseres Wissens ist vor Ort die Diskussion über den Stundensatz voll im Gange. U. a. befasst sich eine Arbeitsgruppe aus

einzelnen Jugendämtern mit der Entwicklung von Vorschlägen zur Neugestaltung der laufenden Geldleistung an Tagespflegepersonen.

Bei der ersten Lesung und bei den Beratungen im Ausschuss war noch die Zuständigkeit für die Kindertagespflege nach SGB VIII, also der Träger der öffentlichen Jugendhilfe, ein Thema. Obwohl dies zwischenzeitlich rechtlich zwar möglich ist, wollen wir an der bisherigen Zuständigkeit festhalten. Dabei gehen wir allerdings davon aus, dass die Stadt- und Landkreise nach der heutigen Verabschiedung des Gesetzes auf die Städte und Gemeinden zugehen werden, um zum einen die künftigen Strukturen in der Tagespflege zu erörtern und zum anderen aber auch die mögliche Übertragung der Tagespflege durch öffentlich-rechtliche Verträge zu besprechen.

(Abg. Claus Schmiedel SPD: Warum so kompliziert?)

Wir von der CDU-Fraktion stimmen deshalb dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung zu.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP)

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Dr. Mentrup für die Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Heute Morgen haben wir es wieder einmal aus dem Mund des Ministerpräsidenten gehört: Wir können im Moment keinen beitragsfreien Kindergarten einführen, weil, wie er sagt, der quantitative und qualitative Ausbau der Kinderbetreuung Vorrang habe. Jetzt, wenige Stunden später, kommt es hier zum Schwur. Es liegt ein Gesetzentwurf der Landesregierung vor, der ein Tätigwerden genau in dieser Richtung erreichen könnte. Wenn man das an den Maßstäben und an der Ankündigung von heute Morgen misst, stellt man fest: Der Aufgabe ist man nicht gerecht geworden, denn man hat es nicht geschafft, hier einen wesentlichen Aufschlag zu machen.

(Beifall bei der SPD)

Es geht hier schließlich nicht nur darum, irgendwelche von übergeordneter Stelle vorgegebenen Ziele zu erreichen, sondern Baden-Württemberg soll ja „Kinderland“ werden. Das heißt, es soll ein besonderes Merkmal dieses Landes werden, eine überdurchschnittliche Versorgung der Kinder zu erreichen. Da haben wir nicht nur mit historisch gewachsenen „mangelnden“ Strukturen zu kämpfen, sondern wir wollen uns auch noch positiv von den anderen Bundesländern abheben. Wenn ich das als Maßstab nehme, dann komme ich erst recht zu der Erkenntnis: Das ist mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes und des Finanzausgleichsgesetzes nicht gelungen. Im Grunde ist man damit der Aufgabe nicht gerecht geworden, man hat an seinem eigenen Anspruch versagt.

(Beifall bei der SPD)

Wenn ich aus den verschiedenen Vorberatungen noch die Ziele heranziehe, die Sie, Frau Stolz, zum Teil selbst gesetzt haben – bedarfsgerechter Ausbau, Herr Klenk hat das hier wieder

holt; Vollversorgung in den Kindergärten sei schon gegeben; wir brauchten eine gute Regelung, die bei einer auswärtigen Betreuung der Kinder ohne juristische Auseinandersetzungen zu guten Ergebnissen führt; die Kommunen sollten durch die se Ausbaustufen prozentual nicht stärker belastet werden –, dann komme ich zu drei Ergebnissen.

Das erste Ergebnis: Dem bedarfsgerechten Ausbau wird der Gesetzentwurf der Landesregierung in keiner Weise gerecht. Vielmehr erhalten wir aus den Städten und von überall her die deutliche Ansage: Wir müssen schneller agieren, wir müssen mehr Geld in das System pumpen, und von einer Drittelfinanzierung sind wir ohnehin noch weit entfernt. Daher ist das Hauptziel unseres Änderungsantrags: Wir müssen schneller die Mittel bereitstellen, um einen schnelleren Ausbau zu erreichen, sonst wird das mit dem „Kinderland“ an dieser Stelle überhaupt nichts.

(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grü- nen)

Der zweite Punkt: Ich bekenne zunächst klar: Unser Ziel ist sicherlich eine Schwerpunktsetzung bei der institutionellen Kinderbetreuung. Dennoch ist es richtig, dass wir hier eine stärkere Parallelisierung der Zuständigkeit für die Förderung der Tagespflege einerseits und der institutionellen Kinderbetreuung andererseits bekommen. Genau das wird durch den Gesetzentwurf der Landesregierung einmal mehr nicht erreicht. Auch das ist ein Mangel, der unseres Erachtens nicht nötig ist und den man dringend hätte beseitigen müssen.

Der dritte Punkt: Zum gemeindeübergreifenden Angebot – daran kann ich mich erinnern – wurde hier vor anderthalb Jahren prognostiziert, es werde keine juristischen Auseinandersetzungen geben. Ein Dreivierteljahr später mussten Sie schon zugeben, dass Ihre Regelung nicht greift, dass es mehrere Hundert solcher Gerichtsverfahren gibt. Hier werden Sie vom Städtetag geradezu angefleht, in eine Platzkostenpauschale zu gehen, um nämlich die unterschiedliche Anerkennung der jeweiligen Betriebskosten durch die einzelnen Gemeinden und die dann nicht nachvollziehbare Belastung – je nachdem, in welche Gemeinde das Kind aus der Wohnsitzgemeinde zur Betreuung geht – auszuschließen, um hier klare Verhältnisse zu schaffen. Dem verweigern Sie sich aus nicht nachvollziehbaren Gründen.

Ich kann Ihnen schon jetzt garantieren: Wir werden in einem Dreivierteljahr wieder hier stehen und über die – vielleicht sind es nicht Hunderte, aber ihre Zahl wird doch im zweistelligen Bereich liegen – juristischen Auseinandersetzungen in diesem Bereich diskutieren. Das ist sehr schade. Denn Sie könnten hier Klarheit schaffen. Sie hätten hier eine große Übereinstimmung mit den Forderungen des Städte- und des Gemeindetags. Warum gehen Sie diesen Schritt nicht, um eine Klärung, die Ihnen schon einmal misslungen ist, ein für allemal vorzunehmen?

Wir werden daher den verschiedenen Änderungsbegehren der Grünen zustimmen, die ja darüber hinaus eine Vereinheitlichung der Betriebskostenanerkennung beinhalten, die derzeit bei 63, 68 oder 75 % liegt.

Wir stellen einen eigenen Änderungsantrag, mehr Geld für eine schnellere Umsetzung und damit für einen bedarfsgerechten Ausbau, der diesen Namen verdient, bereitzustellen.

Wenn Sie nicht zu diesen Änderungen bereit sind, um diesem Gesetz doch noch die nötige Schubkraft zu verleihen, die dieser Bereich dringend benötigt, dann werden wir hier gemeinsam mit anderen feststellen, dass es Ihnen nicht gelungen ist, den Ankündigungen von heute Morgen auch Taten folgen zu lassen, und dass wir selbst nach Verabschiedung dieses Gesetzes vom „Kinderland“ Baden-Württemberg und seinen hochgesteckten Zielen weiter so weit entfernt bleiben, wie wir das für heute leider schon feststellen müssen.

Danke schön.

(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen – Oh-Rufe von der CDU)