Wie es aufgeweicht wird, ist ja in keinster Weise nachvollziehbar. Es ermöglicht nicht nur das Rauchen in Einraumkneipen, sondern jetzt wird auch noch definiert, was eine war- me und was eine kalte Speise ist. Was ist mit lauwarmen Speisen?
(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Das haben nicht wir definiert! Das hat das Gericht gemacht, gnädige Frau! Wir rauchen gar nicht! Wir sind Vorbild!)
Ich finde es wunderbar, dass Sie sich jetzt so darüber echauffieren, aber vielleicht sollten Sie wirklich einmal in sich gehen und feststellen, dass das, was jetzt vorgelegt wurde, ein Gesetzentwurf ist, der in keinster Weise glaubwürdig und auch in keinster Weise konsequent ist.
(Heiterkeit – Abg. Reinhold Gall SPD: Das war gut! – Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Ich möchte auch lachen! Was war das? Habe ich etwas versäumt?)
Der nächste Punkt ist: Sie treffen keine Unterscheidung zwischen inhabergeführten Kneipen und nicht inhabergeführten
Kneipen. Das heißt, Sie hebeln z. B. auch den Arbeitsschutz nach wie vor komplett aus, und das, obwohl wirklich deutlich wird, dass die Folgen des Passivrauchens die dritthäufigste Todesursache sind.
Es hat ja offensichtlich auch in der CDU-Fraktion große Auseinandersetzungen gegeben. Als das Bundesverfassungsgerichtsurteil herausgekommen ist, gab es durchaus einige Stimmen in Ihrer Fraktion, die deutlich gesagt haben: Wir wollen keine spanischen Verhältnisse; denn die spanischen Verhältnisse zeigen deutlich, dass sich der Nichtraucherschutz sozusagen in Luft auflöst.
In Spanien sind lediglich 10 % der Kneipen mit dem Raucherzeichen behaftet, die dieses Gesetz umsetzen, das auf Freiwilligkeit beruht. Genau das wird bei uns auch passieren. Wenn dieses Gesetz so durchkommt, wie es jetzt eingebracht wird, dann wird es hier zu spanischen Verhältnissen kommen. Das kann nicht unser Ziel sein. Wir wollen kein Gesetz, das lediglich eine so geringe Durchsetzbarkeit hat.
Das heißt, wir werden Änderungsanträge einbringen, die ganz deutlich machen, dass wir unseren Weg nur darin sehen, einen konsequenten Nichtraucherschutz durchzusetzen. Das schließt auch ein – und das ist meiner Fraktion besonders wichtig –, die Ausnahmeregelungen, die wir jetzt im Schulgesetz haben, abzuschaffen, um zu erreichen, dass grundsätzlich in gar keiner Schule und auf gar keinem Schulhof mehr geraucht werden darf.
(Beifall bei den Grünen – Abg. Werner Raab CDU: Was sind die Ausnahmen? Nur weil Sie „grundsätz- lich“ gesagt haben!)
(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Schon wieder ein schlechtes Vorbild! – Abg. Karl Zimmermann CDU: Da sind ja alle befangen! – Heiterkeit)
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, es ist müßig, wechselseitig zu versuchen, zu überzeugen, in der Abwägung Schutz
Ja, ja. – Schutz von Nichtrauchern und Respekt vor der persönlichen Entscheidung jedes Einzelnen, sich möglicherweise auch unvernünftig zu verhalten.
Es lohnt sich, glaube ich, überhaupt nicht, noch einmal alles herunterzubeten, was wir schon bei der Beratung des jetzt geltenden Gesetzes gesagt haben. Da wird eben ein Unterschied im Menschenbild deutlich, wonach wir sagen: Wir wollen die Nichtraucher schützen, aber nicht freie, selbstbestimmte Menschen, die eben rauchen, umerziehen. Es geht schlicht und einfach darum, ob wir ein Umerziehungsgesetz wollen oder ob wir sagen: Wer seine Freiheit nicht durch ungewolltes Passivrauchen beeinträchtigt haben will, soll diese Freiheit behalten. Daran wollen wir es abprüfen, ob das künftig möglich sein wird.
Zur Behauptung, dieses Thema werde scheinheilig diskutiert, muss ich noch einmal sagen: Wenn gerade Frau Mielich darauf hingewiesen hat, der Arbeitsschutz sei nicht gewährleis tet, weiß sie ganz genau, dass die Bundesregierung, gerade auch die SPD, sich auf Bundesebene davor drückt, dieses Thema anzugehen. Denn sie weiß ganz genau, dass sie genau diejenigen zu schützen versucht, die gar nicht geschützt werden wollen, weil sie in aller Regel am meisten betroffen sind, wenn sie an ihrem Arbeitsplatz, nämlich in der Eckkneipe, nicht mehr rauchen dürfen. Wir könnten das also gar nicht regeln.
Deswegen gab es, glaube ich, als das Urteil des Bundes verfassungsgerichts erging, ziemlich viel Aufregung hier im Land, weil in der Tat nur zwei Möglichkeiten gegeben waren. Die eine Möglichkeit war ein komplettes Rauchverbot. Da habe ich damals einige gehört, die sich schon fast eine große Koalition gewünscht haben. Ich bin froh, dass sich das alles erledigt hat. Die andere Möglichkeit ist, an der Stelle nachzubessern, an der offensichtlich Einraumgaststätten oder getränkegeprägte Gaststätten benachteiligt waren.
In aller Ruhe haben wir jetzt genau entlang des Richterspruchs die eine Regelung verworfen, und die andere setzen wir jetzt gemeinsam um. Dass das mit ein bisschen Bürokratie verbunden sein mag – was sich aber, glaube ich, einspielt –, wird überhaupt kein Problem sein. – Jetzt sehe ich aber einen Kollegen, der eine Zwischenfrage stellen möchte.
Herr Kollege Noll, Sie haben gerade die Eckkneipen angesprochen. Ist es nicht so, dass unser geschätzter Fraktionsvorsitzender der SPD gefordert hat – kurz nachdem er dieses Amt angetreten hat –, das Rauchen in Eckkneipen zuzulassen?
Lieber Kollege Wetzel, ich erinnere mich gut, aber das ist nur einer der Zickzackkurse. Ich habe ja gerade gesagt, beim Arbeitsschutz sei es genauso.
Da wird viel geheuchelt, auch in der Debatte. Ich glaube, wir kommen heute zu einer vernünftigen Regelung, die in der Tat im Wesentlichen in Richtung spanische Regelung geht. Es ist bekannt, dass wir das von Anbeginn haben wollten. Denn wir glauben, dass damit dem Schutz derer, die nicht vom Passivrauchen belästigt sein wollen, Rechnung getragen ist und ausreichend Gelegenheit besteht, was übrigens inzwischen auch Raucher als sehr positiv zur Kenntnis nehmen, Speiselokale zu besuchen, in denen man rauchfrei speisen kann.
Wir wollen jetzt diese Ausnahme nachträglich zulassen. Wenn ich Zuschriften bekomme, dass damit wieder alles passé sei, frage ich jeden, der mir schreibt, er könne jetzt nicht mehr mit seinen Kindern rauchfrei essen gehen, ob er nicht wahrgenommen habe, dass es darum überhaupt nicht geht, sondern dass es in der Tat nur darum geht, dass er mit seinen Kindern keine Eckkneipen besuchen kann.
Ich würde all den Nichtrauchern, die Raucherbekämpfer sind, empfehlen, mit kleinen Kindern nicht in Eckkneipen zu gehen, auch wenn dort nicht geraucht wird.
der einerseits die Wahlfreiheit respektiert, nicht alles am Lebensstil jedes Menschen bis ins Letzte regeln und regulieren will, der andererseits die Nichtraucher ausreichend schützt und jedem sozusagen die Wahl gibt, beim Essen nicht passiv rauchen zu müssen. Wenn er nur zum Trinken in eine kleine Kneipe geht, soll er keine Kinder mitnehmen, und er selbst muss sowieso nicht hinein.