Protocol of the Session on October 2, 2008

Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 1 ist mehrheitlich angenommen.

Ich rufe auf

Artikel 2

Änderung des Wassergesetzes

Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 2 ist mehrheitlich zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 3

Änderung des Landeswaldgesetzes

Wer Artikel 3 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 3 ist mehrheitlich zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 4

Neubekanntmachung

Wer Artikel 4 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 4 ist mehrheitlich zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 5

Inkrafttreten

Wer Artikel 5 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 5 ist mehrheitlich zugestimmt.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 2. Oktober 2008 das folgende Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Änderung des Landesgesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung und anderer Gesetze“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetz wurde mehrheitlich zugestimmt.

Damit ist Punkt 6 der Tagesordnung erledigt.

Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Neuordnung des Abfallrechts für BadenWürttemberg – Drucksache 14/2998

Beschlussempfehlung und Bericht des Umweltausschusses – Drucksache 14/3284

Berichterstatterin: Abg. Rosa Grünstein

Meine Damen und Herren, die Fraktionen haben sich darauf verständigt, nach der gründlichen Erörterung des Gesetzentwurfs im Umweltausschuss heute auf eine weitere Aussprache zu verzichten.

Wir kommen daher in der Zweiten Beratung gleich zur E i n z e l a b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 14/2998.

Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Umweltausschusses, Drucksache 14/3284.

Zu dem Gesetzentwurf liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 14/3301, vor, den ich an der entsprechenden Stelle zur Abstimmung stellen werde.

Ich rufe auf

Artikel 1

Landesabfallgesetz (LAbfG)

mit den §§ 1 bis 28, die in sieben Teile gegliedert sind. Wenn Sie damit einverstanden sind, lasse ich blockweise nach Teilen abstimmen. – Ich sehe keinen Widerspruch. Ich werde deshalb entsprechend verfahren.

Erste Teil

Allgemeine Vorschriften

umfasst die §§ 1 bis 5. Wer diesen Paragrafen zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Den §§ 1 bis 5 ist einstimmig zugestimmt.

Zweiten Teil

Entsorgung durch öffentlich-rechtliche Entsorgungs

träger

mit den §§ 6 bis 11 empfiehlt Ihnen der Umweltausschuss auf Drucksache 14/3284, dem § 11 zwei Sätze anzufügen. Wer dem Zweiten Teil in der Fassung der Beschlussempfehlung des Umweltausschusses zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Den §§ 6 bis 11 ist in der Fassung der Drucksache 14/3284 einstimmig zugestimmt.

Dritte Teil

Entsorgung gefährlicher Abfälle zur Beseitigung

umfasst die §§ 12 bis 14. Wer diesen Paragrafen zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Den §§ 12 bis 14 ist einstimmig zugestimmt.