Sie stellen heraus, wie wichtig die ehrenamtliche Beratung und Begleitung letztendlich ist. Aber das, was Pflegestützpunkte leisten sollen, was das wirklich Neue und Innovative ist, ist ja, dass es weiter gehende Angebote geben soll.
Das bedeutet z. B., dass es, bevor Menschen überhaupt pflegebedürftig werden, die sogenannten aufsuchenden Hilfen gibt – die Ministerin nannte sie „zugehend“. Das heißt, es muss eine professionelle Struktur geben, die natürlich durch Ehrenamtlichkeit ergänzt wird.
Aber Sie können nicht nur immer und immer wieder erzählen: „Es gibt ehrenamtliche Strukturen; die machen eine ganz tolle Arbeit; wunderbar.“ Sie brauchen auch die professionellen Leute und die professionellen Stellen, die den Hintergrund sichern. Das ist mir ein ganz wichtiges Anliegen.
Abschließend möchte ich sagen: Unser Antrag enthält einen Beschlussteil, in dem wir fordern, dem Landtag ein Konzept zur Umsetzung vorzulegen. Das Konzept werden wir gleich noch zur Abstimmung stellen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich möchte zunächst die Gelegenheit nutzen und einige Dinge richtigstellen, die in einem Sprachgewirr, in einem Begriffsgewirr und auch in einem Kompetenzgewirr untergegangen zu sein scheinen.
Zunächst ist es zwar richtig, dass die Pflegekassen die Pflegestützpunkte einrichten sollen. Dennoch ist die Errichtung von Pflegestützpunkten durch die Pflege- und Krankenkassen nur dann möglich, wenn die oberste Landesbehörde dieses bestimmt.
Da die oberste Landesbehörde in diesem Punkt gleichzeitig die oberste Kontrollbehörde der Kassen ist, ist es eigentlich ein Armutszeugnis, wenn dann das Land sagt: Wir nehmen hier nur eine moderierende Funktion ein.
Im Grunde genommen wird damit die Möglichkeit verweigert, das Beratungsangebot für die Menschen im Land zu gestalten.
Jetzt zu der Aussage, andere Bundesländer hätten nichts getan, Baden-Württemberg sei wie immer vornedran.
In Rheinland-Pfalz wurden mit finanzieller Förderung des Landes bereits seit 1995 135 Beratungs- und Koordinierungsstellen eingeführt und wurde damit ein niedrigschwelliges, flächendeckendes Beratungs- und Unterstützungsangebot für pflegebedürftige Menschen eingerichtet. Gleichzeitig gibt es dort ein Informations- und Beschwerdetelefon zum Thema Pflege.
Der Freistaat Bayern fördert seit 1. Januar 2007 im Rahmen des „Bayerischen Netzwerks Pflege“ Fachstellen für pflegende Angehörige mit 17 000 € je Kraft. Dabei kommt eine Kraft auf 100 000 Einwohner. Das ist vielleicht weniger, als wir uns wünschen, aber es ist ein Schritt in die richtige Richtung.
Sich hier hinzustellen und zu sagen, man moderiere, ansons ten bleibe aber alles wie immer, die Kassen würden das schon machen, die gesetzlichen Vorgaben kämen ja von Frau Schmidt,
Auch andere Bundesländer haben bereits die Einführung von Pflegestützpunkten angekündigt und erklärt, sie wollten sich sowohl bei der Gestaltung als auch bei der Finanzierung beteiligen.
Jetzt möchte ich noch etwas ansprechen, was mir in der Diskussion in den letzten Monaten manchmal etwas sauer aufgestoßen ist. Herr Teufel, Sie stehen heute hier für die CDUFraktion und sagen ebenso wie Sie, Frau Sozialministerin, Sie wollten sich für eine sinnvolle, bedarfsgerechte Umsetzung des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes einsetzen.
Sie, Herr Teufel, haben gesagt, der Ausbau der Pflegestützpunkte habe dabei eine besondere Bedeutung, und erklärt: „Wir wollen Doppelstrukturen vermeiden.“ Da haben Sie recht; das möchte ich ausdrücklich sagen.
Ich wundere mich nur, weshalb die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU-Bundestagsfraktion, die aus BadenWürttemberg kommt,
noch bis vor wenigen Wochen hier durch die Lande gerannt ist und jedem, ob er es hören wollte oder nicht, erzählt hat: „Wir brauchen in Baden-Württemberg keine Pflegestützpunkte; denn bei uns ist alles super.“
(Abg. Ursula Haußmann SPD: Keine Ahnung, die Frau! – Abg. Wolfgang Drexler SPD: Das ist un- glaublich! – Abg. Dieter Hillebrand CDU: Sie hören doch sonst nicht auf die CDU-Bundestagsfraktion!)
Dazu muss ich sagen: Gut, dass Sie jetzt erkannt haben, dass ein Bedarf besteht, und von solchen Aussagen Abstand nehmen. Schade nur, dass sich auch viele Träger davon haben beeinflussen lassen.
Ein sinnvolles Beratungsangebot bedarf einer neutralen Trägerschaft und einer neutralen Beratung, unabhängig von den Kostenträgern und den Leistungsanbietern. Ich finde, hier liegt auch für die Landesregierung die große Herausforderung, dies in Zusammenarbeit mit den Kassen und den anderen Beteilig ten, mit den Trägern der Wohlfahrtspflege, aber auch mit den kommunalen Landesverbänden, gemeinsam zu entwickeln, um für die Menschen im Land eine gute Beratung anzubieten.
Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir müssen nun noch über die beiden Anträge befinden.
Abschnitt I des Antrags der Fraktion GRÜNE, Drucksache 14/1992, ist als Berichtsteil erledigt. Soll über Abschnitt II dieses Antrags abgestimmt werden?
(Abg. Bärbl Mielich GRÜNE: Nein! Überweisung an den Ausschuss! – Abg. Claus Schmiedel SPD: Über- weisen!)
Es wurde die Überweisung an den Sozialausschuss zur weiteren Beratung gewünscht. – Sie stimmen dem zu. Es ist so beschlossen.
Abschnitt I des Antrags der Fraktion der SPD, Drucksache 14/2476, ist als Berichtsteil ebenfalls erledigt. Wie soll mit Abschnitt II verfahren werden?
Es wurde ebenfalls Überweisung an den Sozialausschuss beantragt. – Sie stimmen dem zu. Es ist so beschlossen.