Aber, meine Damen und Herren, der Entwurf ist ja nicht einmal ein Kompromiss; das ist schlichtweg ein Skandal. Anspruch und Wirklichkeit klaffen hier vollkommen auseinander. Denn das CE-Zeichen sagt weder etwas über die Qualität von Produkten noch etwas über die Standards, unter denen sie produziert werden, aus. Deswegen brauchen wir ein vergleichbares Zeichen auf EU-Ebene, wie wir es bisher schon in Deutschland hatten.
Allerdings, meine Damen und Herren, ist es zusätzlich zu dem, was wir bisher hatten, notwendig, dass dieses Zeichen immer wieder in regelmäßigen Abständen – Ein- oder Zweijahresturnus – überprüft wird. Denn das, was Mattel zurückgezogen hat, hat die Firma aufgrund betriebsinterner Prüfungen zurückgezogen. Sie musste dabei feststellen, dass beispielsweise der Lack von Kinderspielzeugen, die aus China geliefert wurden, nicht mehr dem entsprach, was Mattel ursprünglich in Auftrag gegeben hatte. Das heißt, die chinesischen Produzenten hatten eigenmächtig die Zusammensetzung dieses Lacks verändert.
Deshalb brauchen wir, wie ich gesagt habe, eine turnusmäßige Überprüfung. Denn nur diejenigen, die jährlich oder zweijährlich nachweisen, dass sie die Qualität auch weiterhin einhalten, sollen dann auch wirklich dieses Siegel bekommen.
Meine Damen und Herren, was mich sehr zuversichtlich stimmt, ist die Tatsache – und das kommt, wie wir aus der Alltagsarbeit in diesem Parlament wissen, höchst selten vor –: Die Landesregierung hat allen unseren wesentlichen Forderungen zugestimmt. Deswegen möchte ich Sie auffordern, unserem Antrag heute einstimmig zuzustimmen. Denn dadurch setzen wir ein klares Zeichen, dass dieses Landesparlament mehr Sicherheit für Kinderspielzeug haben will und damit
mehr Sicherheit für unsere Kinder. Denn wenn diese Landesregierung hier klar vom Erhalt des bisherigen Zeichens sowie von einer Verschärfung der Kontrollen im außereuropäischen Herkunftsland und an den EU-Grenzen spricht, dann sind das zwei richtige Schritte.
Außerdem unterstützen wir natürlich die Landesregierung dabei, dass sie in dieser Sache im Bundesrat aktiv wird, um über die Bundesregierung darauf hinzuwirken, dass die entsprechenden Vorschriften erlassen werden und dass die Richtlinie, wie sie der zuständige EU-Kommissar jetzt vorgelegt hat, nicht in Kraft tritt. Denn einen solchen Rückschritt können wir uns im Sinne des Verbraucherschutzes, insbesondere wenn es um so höchst sensible Dinge wie Kinderspielzeug geht, schlichtweg nicht leisten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Die Spielwarenbranche ist wie kaum eine andere Branche durch die Globalisierung geprägt, und ein Großteil der weltweit hergestellten Spielzeuge – wir haben das vorhin schon gehört – wird heute in China produziert. Um den Herausforderungen einer zunehmend globalen Weltwirtschaft zu begegnen, haben sich die Staaten Europas zu einem Gemeinsamen Europäischen Markt zusammengeschlossen. Dieser wurde geschaffen, um in Europa den erreichten Wohlstand zu sichern. Dazu gehört untrennbar die Gewährleistung der Sicherheit von Produkten.
Die Verbraucher erwarten von den Herstellern, dass Produkte nicht nur hochwertig, sondern vor allem sicher sind. Die deutschen Hersteller erwarten vom Staat, dass er auf die strikte Einhaltung dieser Regeln durch alle Marktteilnehmer achtet. Das tut er auch. Das möchte ich für unsere Fraktion so feststellen, auch wenn vorhin teilweise etwas anderes behauptet worden ist.
Wir sollten jetzt aber bei diesem Thema keine Panikmache betreiben, denn unsere Kinderzimmer sind sicher. Gesundheitsschädliche Spielwaren sind in Baden-Württemberg nur in ganz geringem Umfang auf dem Markt.
Probleme gab es in den letzten zwölf Monaten nur in wenigen Einzelfällen mit überhöhten Gehalten an Weichmachern, mit Textilpuppen aus China wegen überhöhter Abgabe von Azofarbstoffen und mit einer Spielware, die aufgrund ihrer starken Quellbarkeit beim Verschlucken nicht den Sicherheitsanforderungen entsprochen hatte.
Ich nenne weiter Fasermalstifte mit krebserregendem Benzol als Lösungsmittel und Scherzzigaretten, die bei Inhalation zu Lungenschäden führen. Zudem wurden ein Holzpuzzle und ein Holzspielzeug wegen erhöhter Formaldehydabgabe als gesundheitsschädlich beanstandet.
2004 bis 2006 – auch hierzu ein kleiner Abriss – wurden neun Proben Spielzeug aus Weich-PVC als gesundheitsschädlich beanstandet. Diese Spielzeuge können beim Verschlucken von abreißbaren oder abbeißbaren Kleinteilen im Magen-Darm
Zusätzlich wurde ein Kinderpuzzle aus Holz wegen erhöhter Formaldehydabgabe beanstandet. Weiterhin wurden ein Kinderring und ein Kinderkettenanhänger beanstandet, die zu einer Bleivergiftung hätten führen können.
Beanstandungen sind immer bedenklich, meine Damen und Herren. Diese dürfen nicht sein. Aber es beruhigt, dass bei uns entsprechende Fälle aufgedeckt wurden. Das zeigt, dass unsere heimischen Hersteller auch bei Spielzeugen hohe Qualität produzieren. Die beanstandeten Produkte kamen meistens aus China. Das zeigt aber auch, dass die Überwachung funktioniert. Wir werden sie optimieren, z. B. auch über das europäische Schnellwarnsystem RAPEX.
Die EU-Kommission wird von den zuständigen Behörden über getroffene Maßnahmen unterrichtet. Die zuständigen Behörden machen der Öffentlichkeit alle Informationen über Produkte, von denen Gefahren für die Sicherheit ausgehen, zugänglich. Hierzu sind auch in das Internet aktuell entsprechende Seiten eingestellt.
Zur Weiterentwicklung des Schnellwarnsystems RAPEX – auch zur Erhöhung der Effektivität des Systems – ist eine Projektgruppe eingesetzt worden, die sich mit all diesen Dingen befasst. Mängel ergeben sich vor allem aufgrund der unterschiedlichen Handhabung des Systems durch die EU-Mitgliedsstaaten.
Im Rahmen des bundesweiten Konzepts zur Marktüberwachung wurde die Zusammenarbeit zwischen den Marktüberwachungsbehörden in Deutschland verbessert, was in diesem Bereich zu einer Effizienzsteigerung geführt hat. Diese Maßnahmen wurden allerdings durch die insgesamt steigende Anzahl von Meldungen aus den Mitgliedsstaaten überlagert, weil sich diese nicht einig sind. Weiter zeigt sich, dass in der Praxis in einigen Mitgliedsstaaten das sicherheitstechnische Risiko sehr unterschiedlich eingestuft wird. Daher ist von der EU-Kommission eine Überarbeitung des Leitfadens für die Risikobewertung von Verbraucherprodukten in Auftrag gegeben worden. Es muss dafür gesorgt werden, dass bestimmte Freiräume für Interpretationen eingeschränkt werden.
Überwachung ist wichtig und notwendig, aber sie ist nur ein Teil des Ganzen. Wichtig ist vor allem eine transparente Kennzeichnung der Spielzeuge zur Einhaltung der Sicherheitsanforderungen. Wir haben das GS-Zeichen – „Geprüfte Sicherheit“ –, um die in einer besonderen Prüfung festgestellte Sicherheit des Spielzeugs deutlich machen zu können. Diese Informationen werden an die Verbraucherinnen und Verbraucher stets übermittelt. Verbraucher müssen aber auch selbst auf Qualität achten.
Wir müssen die EU davon überzeugen, dass sie von ihren Überlegungen, neben dieser CE-Kennzeichnung die Verwendung von anderen, nationalen Kennzeichnungen zu untersagen, absieht. Sie will das untersagen. Dagegen müssen wir uns wenden. Es darf keine Verschlechterung eintreten. Vielmehr müssen wir eine Verbesserung erreichen.
Meine Damen und Herren, zur Behandlung des vorliegenden Antrags: Wir setzen uns für Verbesserungen in der EU ein.
Wir sind für Kontrollen dort, wo das Land zuständig ist. Wir möchten es damit aber nicht übertreiben. Der Bund hat Arbeitsgruppen eingesetzt. Die Landesregierung – an ihrer Spitze der zuständige Minister – setzt sich auch für mehr Kontrollen ein. Das, was Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, in Ihrem Antrag wollen, ist alles schon getan. Deshalb erübrigt sich der Antrag. Wir werden dem Beschlussteil des Antrags nicht zustimmen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist eine Feststellung – und zwar eine unerfreuliche aus Sicht der Verbraucher –, dass die Meldungen und Warnungen vor gefährlichen Kinderspielzeugen in den letzten Jahren immer häufiger aufgetreten sind. Eigentlich wird ja das Gegenteil erwartet. Der technische Fortschritt, die höheren Erwartungen, Ansprüche, Verbraucheraufklärung: Eigentlich könnte man davon ausgehen, dass die Zahl dieser Warnungen zurückgeht.
Diese Zunahme der Zahl der Warnungen spiegelt allerdings keinesfalls wider, dass Kinderspielzeug heute tatsächlich viel gefährlicher wäre als vor 30, 40 Jahren. Vielmehr sind die Anforderungen zu Recht gestiegen, die Erkenntnisse über die erforderlichen Unschädlichkeiten ebenso. Sie sind gewachsen. Ein Beispiel ist die Gefahr von Weichmachern. Man kennt sie. Nicht umsonst gibt es eine Verbraucherbroschüre der Verbraucherzentrale, die sich ausschließlich der Gefährlichkeit oder Ungefährlichkeit von Kinderspielzeug widmet.
Tatsächlich kommt das Spielzeug aus der ganzen Welt. Aber das stimmt nicht ganz. In Wirklichkeit kommen 80 % aller in Europa verkauften Spielzeuge aus China, Hongkong und Taiwan – 80 %, Tendenz immer noch steigend.
Wenn man sich einmal die RAPEX-Liste anschaut, stellt man fest, dass dort alle berühmten Handelsnamen Europas aufgeführt sind. Die Spielzeuge werden nicht aus China geliefert. Sie kommen aus Spanien, Zypern, Bulgarien, Deutschland, Litauen, England, Frankreich, Tschechien, Griechenland, Polen, Finnland und Italien. – Haben Sie so schnell mitschreiben können?
Das heißt, wir beziehen sie eben nicht aus den Ländern, bei denen wir vermuten, dass die Spielzeuge gefährlich sind. Vielmehr werden sie über Handelsorganisationen innerhalb Europas weitergeliefert. Außerdem ist zumindest bei einem Drittel oder einem Viertel der kritisierten Produkte das Herstellerland unbekannt. Das, lieber Kollege Walter, bedeutet, dass ein Teil dieser Produkte mehr oder weniger illegal – nämlich an der CE-Verordnung vorbei und an der GS-Verordnung sowieso vorbei – geliefert werden. Sie können das mit keiner Verordnung in den Griff bekommen – so präzise Sie die Verordnung auch machen –, wenn die Produkte überhaupt nicht geprüft werden.
Das ist ein Problem, das wir zweifellos haben werden. Ich denke an Quietscheenten, Puppen, Maltüten, Kinderfahrräder, Baby-Beißzeug usw. Dementsprechend weist das Verbraucherschnellwarnsystem eben interessant steigende Zahlen aus. Das hat Kollege Walter ja schon gesagt. Es sind tatsächlich allein in der letzten Woche 13 und seit der Einführung des Warnsystems 1 350 Verstöße festgestellt worden.
Nein, das hängt nicht nur mit der Qualität in China zusammen, überhaupt nicht. Die renommierte Spielzeugherstellerfirma aus Amerika, Mattel, ist ebenfalls darunter, wenn auch im Verhältnis zu ihren Leistungen in geringem Maß. Aber es passiert auch anderen. Wir wissen ja, dass selbst schon Mercedes zurückgerufen wurden.
Diese Verordnung soll für Produktsicherheit sorgen. Aber oft fehlt eben der Hinweis auf das Herkunftsland. Der Grund heißt einfach „Verschleierung“ und damit Verunmöglichung einer Verfolgung der Herstellung.
Es trifft zu, dass die Zuständigkeit für den Verbraucherschutz auf dem Gebiet der Produktsicherheit auf zwei Ressorts verteilt ist. Das ist schade. Sie ist zum einen zwischen Bund und Ländern aufgeteilt. Das ist ein Problem. Sie ist zum anderen selbst bei uns im Land noch einmal gesplittet. So ressortiert der Vollzug des Produktsicherheitsgesetzes beim Umweltministerium und die Zuständigkeit für das Lebensmittel- und Futtermittelrecht beim MLR. Das macht die Sache nicht einfacher. Zu diesen Problematiken schreiben Sie in Ihrer Stellungnahme leider nichts.
Die Prüfung von Spielzeugen ist eigentlich ganz toll geregelt. Wir haben die deutschen Spielzeugsicherheitsprüfungen nach dem GS-Zeichen. Das ist die älteste Prüfung, die es überhaupt gibt – eingeführt vor der CE-Norm der EU. Mit diesen Bestimmungen habe ich bei Maschinengeräten 15 Jahre lang gearbeitet. Selbst die ließen sich ordnungsgemäß anwenden, wenn man sich daran hält. Es ist kein Unterschied, ob ich ein Gerät extern zertifizieren lasse oder ob ich selbst als Zertifizierer dafür verantwortlich bin, dass das Gerät die Bestimmungen einhält. Sie müssen immer eingehalten werden. Und wer sie nicht einhält, betrügt: Der Externe betrügt, oder ich betrüge per Aufkleber, genauso wie wenn ich selbst die falsche Zertifizierung mache.
Insofern, meine Damen und Herren, haben wir eine Menge geregelt. Die Bedarfsgegenständeverordnung z. B. regelt Grenzwerte für Stoffe in Spielzeugen – krebserregende, allergieauslösende, gefährliche Flüssigkeiten, Flammschutzmittel usw. Wir haben diese Regelungen.
Zum Zweiten gilt es, die Vorgaben für den Gesundheitsschutz einzuhalten. Problematisch, lieber Kollege, sind der Betrug und das Nichteinhalten von Vorschriften. Immerhin schreibt die Landesregierung in ihrer Stellungnahme – ich zitiere –:
Damit komme ich zum Schluss. Beim Verbraucherschutz, beim Gerätesicherheitsgesetz und bei Kinderspielzeug eben
falls gibt es natürlich das Problem der Überwachung – einerseits an den Grenzen und andererseits bei der Durchführung einer stichprobenartigen Überwachung. Darin liegt die Krux.
Danke. – Im Bericht der Landesregierung über die Konsequenzen bei festgestellten Verstößen steht überall: keine Konsequenzen, keine Verfolgung. Auf die se Art bekommen wir das Problem natürlich auch nicht in den Griff.