Protocol of the Session on June 4, 2008

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP – Abg. Dr. Nils Schmid SPD: Es gibt auch den Mittelweg!)

Deshalb bin ich sehr froh, dass die EnBW entschieden hat, in den nächsten Jahren Mittel in der Größenordnung von 3,5 Milliarden € in die regenerative Energiegewinnung zu investieren. Ein großer Batzen dieses Engagements der EnBW im Bereich der regenerativen Energien wird in die Windkraft inves tiert. Wir können davon ausgehen – so sind die Planungen –, dass über das Engagement der EnBW in Offshoreanlagen zusätzlich rund 1 200 Megawatt an Windenergie erzeugt werden. Wenn man diese 1 200 Megawatt der Offshoreanlagen mit den 800 Megawatt von unseren Anlagen in Baden-Würt temberg zusammennimmt, dann kommt man auf eine Größenordnung von 2 000 Megawatt. Das ist doppelt so viel wie die Energieerzeugung aus Windkraft in Rheinland-Pfalz – weil Sie das vorhin erwähnt hatten. Wir erreichen mit dieser Politik der Errichtung von Offshoreanlagen eine Leistung in der Größenordnung von Rheinland-Pfalz. Dadurch kann der Anteil der Windkraft auf vernünftige Art und Weise deutlich gesteigert werden, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Paul Nemeth CDU)

Ich möchte noch – dann können Sie die Zwischenfrage gern stellen, Herr Untersteller – mit zwei Irrtümern aufräumen. Der erste Irrtum ist: Sie sagen, dass durch diese Vorgaben des Landesplanungsgesetzes, durch die Politik der Regionalverbände im Grunde die Windkraft boykottiert werde.

(Abg. Franz Untersteller GRÜNE: Nicht alle!)

Sie machen den Vorwurf, dass diese Anlagen in Gegenden stünden, in denen die Windhöffigkeit, also die Wirtschaftlichkeit dieser Anlagen, nicht gewährleistet sei.

(Zuruf des Abg. Franz Untersteller GRÜNE – Abg. Thomas Knapp SPD: Andersherum!)

Dagegen ist bereits geklagt worden; das wissen Sie. Das ist Gegenstand von vielen gerichtlichen Auseinandersetzungen. Alle gerichtlichen Urteile – zuletzt ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg – weisen deutlich darauf hin, dass alle Anlagen, die bisher in den Vorranggebieten errichtet worden sind, absolut wirtschaftlich arbeiten – das wurde vom Verwaltungsgerichtshof so festgestellt –, sodass der Vorwurf, wir würden grundsätzlich nur in schlechten Windlagen bauen, einfach absurd, einfach falsch ist. Sie sollten mit solchen Vorwürfen in Zukunft endlich aufhören, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Thomas Knapp SPD: Was sagen Sie, wenn ein Vorranggebiet in schlechten Windlagen liegt?)

Als zweiten Punkt will ich noch eine deutliche Aussage treffen, was die Vorranggebiete angeht. Sie haben, glaube ich, darauf hingewiesen, Herr Knapp. Es ist richtig: Das Landesplanungsgesetz, das Vorranggebiete und Ausschlussgebiete vorsieht, gibt es seit dem Jahr 2003. Das hat das Parlament hier damals so beschlossen. Die Verabschiedung war zu einem Zeitpunkt, zu dem etwa 25 % der heute bestehenden Anlagen

bereits bestanden haben, bereits installiert waren. Die Anlagen liegen also logischerweise zu einem größeren Teil außerhalb der heutigen Vorranggebiete.

Jetzt ist natürlich die Frage: Was macht man mit diesen Anlagen, die ja zum Teil schon älter sind? Im Gesetz steht, dass es grundsätzlich nicht möglich ist, hier ein Repowering vorzunehmen. Das heißt jedoch nicht, dass dies generell nicht möglich wäre. Das kann man sich im Einzelfall genau anschauen. Ich sage zu, dass ich bei diesen Anlagen eine Einzelfallprüfung vornehmen werde, wenn es z. B. um Repowering geht. Wenn z. B. herauskommen sollte, dass bei einer solchen Anlage durch Repowering in Zukunft mit geringeren Lärmemissionen zu rechnen wäre – was ja technisch vorstellbar ist –, dann ist das ein Punkt, an dem man sagen kann: Okay, hier kann ein Repowering – natürlich auf Antrag usw. – tatsächlich möglich sein. Ich will also sagen: Im Einzelfall – so steht es auch im Gesetz; wir sind hier absolut gesetzestreu – kann man so etwas machen.

Meine Damen und Herren, aber die entscheidende Botschaft ist: Wir wollen erreichen, dass wir im Jahr 2020 einen Anteil von mindestens 20 % regenerative Energie haben, um unseren Strombedarf zu decken. Dazu muss die Windenergie einen Beitrag leisten. Durch Ausschöpfung der Möglichkeiten, die das Landesplanungsgesetz vorsieht, und durch Repowering ist es möglich, hier einen Beitrag zu leisten. Wenn die Windenergie allerdings einen großen Beitrag leisten soll, dann kann dies nur durch Offshoreanlagen gehen.

Deshalb, meine Damen und Herren, kann ich nur zu folgendem Schluss kommen: Das, was Baden-Württemberg heute macht, ist eine sehr verantwortungsbewusste Abwägung zwischen der dringenden Notwendigkeit, regenerative Energien zu erzeugen, und der Rücksichtnahme auf landschaftsbildnerische Aspekte und tourismuspolitische Notwendigkeiten, die hier eben auch eine Rolle spielen. Ich glaube, wir Baden-Württemberger sind intelligent genug, hier einen Mittelweg zu verfolgen. Das haben wir in der Vergangenheit getan, und das werden wir auch in Zukunft tun.

(Abg. Beate Fauser FDP/DVP: Sehr gut!)

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU – Glocke der Präsidentin)

Herr Minister, gestatten Sie noch die Nachfrage von Herrn Abg. Untersteller?

Entschuldigung, ja.

Herr Minister, ich habe zwei Fragen. Wenn, wie Sie ja behaupten, an dem Argument, dass in manchen Regionalverbänden Verhinderungspolitik mit der Art und Weise der Ausweisung von Vorranggebieten betrieben wird, nichts dran ist, können Sie mir dann bitte erklären, wie in das Papier Ihres Landesverbands folgende Formulierung Eingang finden konnte. Dort heißt es:

Hintergrund ist, dass die von den Regionalverbänden aus gewiesenen Vorranggebiete nicht immer nach dem Leit kriterium Windhöffigkeit ausgewiesen werden. Bei künf

tigen Planungen sollte jedoch die erforderliche Windhöf figkeit Voraussetzung für die Ausweisung von Vorrangge bieten sein.

Das ist meine erste Frage.

Die zweite Frage: Was spricht dagegen, dass für bestehende Standorte, die außerhalb der Vorranggebiete liegen – in Baden-Württemberg sind das rund 140 Anlagen – und für die eine Genehmigung bereits erteilt wurde, zukünftig auf ein spezielles Genehmigungsverfahren verzichtet wird, wenn der Investor sagt, er wolle die Altanlage durch eine neuere, modernere, größere und leistungsfähigere Anlage ersetzen? Ich nenne das Beispiel Hornisgrinde, wo heute Anlagen mit einer Leis tungsstärke von 350 kW stehen.

(Glocke der Präsidentin)

Hier sagt der Investor, er wolle 7 500 kW ermöglichen; das entspräche einer Verzwanzigfachung der Leistung. Was spricht dagegen, zukünftig für solche Anlagen ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren vorzusehen?

Ihre zweite Frage habe ich bereits ausführlich beantwortet, indem ich gesagt habe: Wir sind absolut gesetzestreu. Wir halten uns an das, was im Landesplanungsgesetz steht.

(Abg. Franz Untersteller GRÜNE: Das heißt aber gar nichts!)

Da steht u. a. auch drin, dass eine Einzelfallentscheidung durchaus möglich ist. Ich sage zu, dass ich dies im Einzelfall auch prüfen werde.

Ihre andere Frage kann ich auch klar beantworten. Wenn Sie aus meiner Stellungnahme zum Antrag Ihrer Fraktion oder zu einem der beiden Anträge der Fraktion der SPD – ich weiß jetzt nicht mehr, welche Stellungnahme dies genau war – ebenfalls zitiert hätten, dann hätten Sie vortragen müssen, dass die Regionalverbände, die ja über das Landesplanungsgesetz die Weisung durch das Wirtschaftsministerium bekommen, die Gebiete auszuweisen, selbstverständlich auch in Zukunft die Möglichkeit haben, ihre Regionalpläne fortzuschreiben. Wenn in den einzelnen Regionen also die Einsicht bestehen sollte, dass mit der Wahl der Standorte möglicherweise der eine oder andere Fehler gemacht wurde, dann gibt es jederzeit die Möglichkeit, durch eine Fortschreibung der Regionalpläne entsprechende Korrekturen vorzunehmen.

Ich glaube, Ihre Fragen sind ganz eindeutig zu beantworten. Noch einmal: Baden-Württemberg hat es in der Vergangenheit geschafft, regenerative Energie wirklich nach vorn zu bringen. Wir werden darauf achten, dass diese Dinge miteinander in Einklang stehen. Ich will auch in meiner Zuständigkeit für den Tourismus auf Folgendes hinweisen: Ich glaube, es ist besser, wenn wir den Ausbau der Windenergie nicht gerade in den Spitzenlagen des Schwarzwalds vornehmen.

(Abg. Thomas Blenke CDU: So ist es! Das Land- schaftsbild spielt auch eine Rolle!)

Denn dies wäre kontraproduktiv. Vielmehr sollten wir uns die Gebiete vornehmen, in denen mit wenig Aufwand ein großer

Ertrag erzielt werden kann. Deshalb setze ich sehr auf diese Offshoregebiete und hoffe, dass die Energieversorger genau in diese Richtung marschieren.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Abg. Tho- mas Blenke CDU: Sehr gut!)

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Knapp. Herr Knapp, Sie haben noch drei Minuten und zehn Sekunden Redezeit.

Ich weiß. – Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Ministerpräsident, ich weiß nicht, ob Sie gehört haben, dass ich vorhin aus Ihrer Rede vom vergangenen Montag zitiert habe.

Ich möchte es noch einmal in meinen Worten sagen – es mögen nicht hundertprozentig Ihre Worte sein. Sie haben in Ihrer Rede anlässlich der Verleihung des Umweltpreises B.A.U.M. – Preisträger sind u. a. Herr Dr. Klaus Töpfer und die Stadtwerke Schwäbisch Hall – zwei Aussagen getätigt. Zum einen haben Sie gesagt, dass man die Landesregierung zukünftig daran wird messen können, wie sie mit der Windkraft, wie sie mit den erneuerbaren Energien umgeht. Das war eine Aussage.

Die zweite Aussage – auch nicht wortwörtlich, aber sinngemäß – lautet: Die guten Standorte sind nun einmal auf den Bergen und an den Hängen, aber nicht im Tal. Sie werden sich dafür einsetzen bzw. man wird dafür sorgen, dass nicht an jedem Ort, aber doch an einzelnen Stellen – auch an den Berghängen, also auch auf den Gipfeln oder entlang der Bergrücken – konzentriert Windkraftnutzung entsteht. Sie haben dafür Beifall bekommen. Viele Umweltverbände waren da. Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Man wird Sie an diesen Worten messen.

Wenn ich dann aber höre, was die Kollegen Nemeth und Dr. Rülke sowie der Wirtschaftsminister ausführen,

(Abg. Franz Untersteller GRÜNE: Alles beim Al- ten!)

frage ich mich, was man nachher einmal messen wird. Vielleicht ist Ihr Ministerpräsident manchmal etwas weiter als Sie.

(Abg. Karl Zimmermann CDU: 9,5 Milliarden € setzt EnBW ein!)

Dann wäre es gut, wenn Sie im nachfolgenden Gehorsam wenigstens zwei, drei, vier Tage später das machen würden, was er als Vorgabe gibt. Aber man kann nicht, wenn man vor Verbänden redet, etwas erzählen, während hier im Parlament und draußen in der Wirklichkeit genau das Gegenteil davon geschieht. Es wird blockiert, blockiert, blockiert, wo es nur möglich ist.

(Beifall bei der SPD und den Grünen – Abg. Gunter Kaufmann SPD: Jawohl!)

Ich möchte vielleicht einmal unabhängig von der ganzen Debatte etwas sagen. Sie, Herr Kollege Nemeth, haben vorhin nicht zugelassen, dass ich eine Frage stelle.

(Abg. Paul Nemeth CDU: Sie fragen immer so lan- ge! Wenn Sie sich knapp halten würden! – Gegenruf des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Wie er heißt!)

Sie können mir nicht beantworten, wie teuer Windenergie ist. Das wollte ich fragen. Sie können das nicht beantworten. Die Kilowattstunde kostet 8 bis 9 Cent, und es kommt nichts hinzu, keine Anlagenkosten, nichts.

(Abg. Karl Zimmermann CDU: Sie haben keine Ah- nung! – Abg. Dr. Hans-Peter Wetzel FDP/DVP: Nein! – Unruhe)

Inwiefern ist das denn teuer? Sie können nicht beantworten, welche Subventionen hineinfließen.