Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Lieber Kollege Zimmermann, den ganzen Morgen haben Sie ruhig in den hinteren Reihen gesessen.
(Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: Nicht den ganzen Morgen! Das stimmt nicht! Lesen Sie das Protokoll nach!)
Dass wir in Baden-Württemberg bei der Windenergie prozentual weit hinter dem liegen, was im Bundesdurchschnitt oder auch in anderen Flächenstaaten vorhanden ist, ist bekannt. Nur noch ein Bundesland, nämlich Berlin, liegt mit einem Anteil von null Prozent hinter uns.
Die wichtigsten Eckdaten will ich noch einmal kurz nennen. Bundesweit sieht es so aus: Wir haben heute 20 000 Anlagen. 6,5 % der Stromerzeugung kommen zwischenzeitlich über die Windenergie. Im Nachbarland Rheinland-Pfalz, Herr Kollege Zimmermann – nicht so weit weg von uns –, sind zwischenzeitlich 915 Windkraftanlagen mit 1 100 Megawatt am Netz.
(Abg. Karl Zimmermann CDU: Installiert! – Gegen- ruf des Abg. Alfred Winkler SPD: Hören Sie zu, Herr Zimmermann! Zuhören!)
Darauf komme ich gleich noch, keine Bange. – Demgegenüber haben wir in Baden-Württemberg etwa 330 Anlagen, was 400 Megawatt installierte Leistung ausmacht. Wenn man sich einmal anschaut, was das im Konkreten bedeutet, dann stellt man fest: Rheinland-Pfalz deckt mit dieser installierten Leis tung 5,5 % des Strombedarfs, und wir decken gerade einmal 0,4 bis 0,5 % unseres Strombedarfs.
Das zeigt im Grunde genommen alles: Wir sind hier meilenweit hintendran. Der Grund dafür ist ein ganz einfacher: Seit Jahren tun Sie alles dafür, diese umweltfreundliche Form der Energieerzeugung mit allen Ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu verhindern und zu blockieren. Das sind einfach Realitäten, an denen Sie nicht vorbeikommen.
Wenn dann von der Landesregierung in dem Energiekonzept 2020 geplant ist, diese Zahl von 0,4 Terawattstunden auf 1,2 Terawattstunden zu steigern – der Kollege Knapp hat es ja schon erwähnt –, ist das schlicht und ergreifend – ich habe die Zahlen von Rheinland-Pfalz genannt – ein Nasenwasser. Der Grund hierfür ist ein ganz einfacher: Es fehlt der politische Wille, diese umweltfreundliche Form der Energieerzeugung in diesem Land zu fördern.
Ein ganz wesentlicher Eckpfeiler dieser Verhinderungspolitik ist – das wissen Sie auch – die im Jahr 2003 von Ihnen vorgenommene Änderung des Landesplanungsgesetzes mit der damals eingeführten „Schwarz-Weiß-Lösung“. Seither können Windkraftanlagen nur noch in den von den Regionalverbänden ausgewiesenen Vorranggebieten errichtet werden. Das heißt, 98 % der Landesfläche sind ausgeschlossen,
wenn man es ernst nimmt, und lediglich auf den restlichen 2 % ist es möglich, Windkraftanlagen zu errichten.
Was mit dieser Vorgehensweise tatsächlich bezweckt werden soll – daran will ich noch einmal erinnern –, wurde in einer Pressemitteilung deutlich, die schon ein paar Jahre alt ist, die ich aber trotzdem zitieren will. Sie wurde am 24. September 2001 vom damaligen Ministerpräsidenten Erwin Teufel veröffentlicht, und dort heißt es:
soll zugleich den Planungs- und Genehmigungsbehörden von der Gemeinde bis zum Regionalverband deutlich ge macht werden, dass sie für eine restriktivere Genehmi gungspraxis den politischen Rückhalt der Landesregie rung finden würden.
Das ist der Punkt. Dann können Sie hier nicht kommen und sagen: „Wir tun unser Möglichstes“, sondern Sie tun das Möglichste, um die Windkraft in diesem Land zu blockieren,
und das zu Zeiten, in denen jeder über Klimawandel und über die Notwendigkeit des Ausbaus der erneuerbaren Energien redet.
Diese Vorgabe führt natürlich dazu, dass wir in manchem Regionalverband Mehrheitsbeschlüsse haben, die bei ihrer Umsetzung dafür sorgen, dass zwar Vorranggebiete ausgewiesen werden, aber diese Vorranggebiete an Stellen ausgewiesen werden, wo es im Grunde genommen wirtschaftlich für einen Investor gar keinen Sinn macht. Ich will Ihnen Beispiele nennen: Der Regionalverband Mittlerer Oberrhein hat im Jahr 2004 den Regionalplan novelliert und hat dann eine Reihe von möglichen Standorten für Windkraftanlagen ausgewiesen. Bis heute wurde keine errichtet. Das Gleiche gilt für den Regionalverband Südlicher Oberrhein, es gilt für den Regionalverband Schwarzwald-Baar, und es gilt für den Regionalverband Bodensee-Oberschwaben. Wenn das nicht das Ergebnis von Verhinderungspolitik ist, dann frage ich Sie wirklich, was man unter Verhinderungspolitik zu verstehen hat.
Bekanntermaßen hat meine Fraktion seit Jahren immer wieder versucht, diese Änderung des Landesplanungsgesetzes rückgängig zu machen, und hat dazu Vorschläge gebracht. Die Kollegen der SPD haben das jetzt noch einmal versucht.
Wir sind diesmal einen anderen Weg gegangen. Wir haben Ihnen jetzt mit unserem Antrag den kleinen Finger gereicht und haben gesagt: Wir nehmen einmal das Landesplanungsgesetz so, wie es ist, und zeigen Ihnen Möglichkeiten auf, wie es darüber hinaus möglich wäre, die Windenergie in Baden-Würt temberg zu fördern.
Ein Beispiel: Wir haben etwa 130 Anlagen – das sind knapp 40 % aller Anlagen –, die vor der Novellierung des Landesplanungsgesetzes errichtet wurden, die nicht in den Vorranggebieten stehen. Jetzt muss man einmal überlegen: Was macht denn ein Investor, der sagt: „Ich ersetze die Altanlage durch eine neue Anlage, die wesentlich wirtschaftlicher ist, die mir mehr Ertrag bringt“? Wenn ein Investor dies machen will, dann geht das in diesem Land nicht. Für 40 % der Anlagen in Baden-Württemberg hat die Landesregierung zusammen mit den sie tragenden Fraktionen mittelfristig das Todesurteil erklärt.
Ich will Ihnen sagen, warum. Ich zitiere aus der Stellungnahme der Landesregierung zu unserem Antrag:
Bei Windkraftanlagen, die vor den entsprechenden Ge bietsfestlegungen in Regionalplänen außerhalb von Vor ranggebieten errichtet wurden, ist eine Leistungssteige rung, die wesentliche bauliche Änderungen erfordert, da her grundsätzlich nicht möglich.
Vollends zur Farce wird die ganze Geschichte, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn man sich ansieht, was der FDP/ DVP-Landesverband hier macht.
Wir haben einerseits die Stellungnahme, die der Wirtschaftsminister zu unserem Antrag abgegeben hat; ich habe sie gerade zitiert. Schauen wir uns einmal an, was Sie auf Ihrem kleinen Landesparteitag am 19. April in Schwäbisch Gmünd gemacht haben.
Die FDP will den Anteil von Sonne, Wind und Biomasse an der Energieerzeugung stärker ausbauen, als bisher von der Landesregierung geplant.
Nur würde ich mir dann wünschen, dass Sie auch unserem Antrag zustimmen und nicht nur solche Phrasen dreschen.