Ja, ich sagte doch, die Absetzung hat „im Einvernehmen“ stattgefunden. Aber wenn es hiergegen Widerstand gibt, können wir den Antrag wieder auf die Tagesordnung setzen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen! Was Hagen Kluck eben mit seiner Zwischenbemerkung „Jetzt kommt der Sachverstand!“ eingeworfen hat, stimmt nicht ganz. Hier war schon einmal Sachverstand.
Kollege Traub war hier und hat eigentlich all die Dinge gesagt, um die es geht und die richtig sind. Deshalb erspare ich es mir, viele Dinge zu wiederholen. Ich darf mich bei Ihnen, Herr Kollege Traub, ausdrücklich bedanken. Das war fachlich und sachlich genau das, was zu diesem Thema zu sagen ist.
Meine Damen und Herren, die Gebühren der Schlachthöfe in Baden-Württemberg waren in den vergangenen Jahren immer wieder Thema unserer landwirtschaftlichen Debatten. Mit dem Hinweis auf eventuell unerlaubte Wirtschaftssubventionen hat die EU gefordert, dass bei der Festlegung der Schlachthofgebühren das Prinzip der Kostendeckung zu berücksichtigen sei. Das weiß jeder Bürgermeister. Kostendeckung ist das, was im Gebührenbereich gefordert ist. Die zweckentfremdete Verwendung von Mitteln ist dabei nicht gestattet.
Meine Damen und Herren, wie gesagt, mit Hinweis auf eventuelle unerlaubte Wirtschaftssubventionen hat die EU gefordert, dass bei der Festlegung der Schlachthofgebühren das Prinzip der Kostendeckung eindeutig berücksichtigt wird. Gleichzeitig hat sie aber auch Mindestgebühren genannt. Die se Mindestgebühren haben wir in Baden-Württemberg in der Vergangenheit zugrunde gelegt.
Andere Überlegungen, nämlich das genannte generelle Kos tendeckungsprinzip, hat Mitte der Neunzigerjahre das Landwirtschaftsministerium unter der damaligen Ministerin Gerdi Staiblin vorgeschlagen. Der Landtag ist damals dem Vorschlag des Ministeriums mit großer Mehrheit, auch mit den Stimmen der Opposition, entgegengetreten. Das muss man auch hinsichtlich der Entwicklung einmal nachlesen.
Die FDP/DVP-Landtagsfraktion hat stets die Meinung vertreten, dass die Festlegung einheitlicher Gebührensätze die kommunalen Schlachthöfe nicht nur zur konsequenten Wirtschaftlichkeit zwingt, sondern insbesondere bei den kleinstrukturierten Betrieben ein entscheidender Faktor ist. Da gebe ich dir natürlich recht, dass das ein Kostenfaktor ist.
Aber eines ist klar: Betriebswirtschaft funktioniert eben auch dann. Man hat Kostendegression, und man kann dann nicht quersubventionieren, weil das eine Gebühr ist, die letztlich von den Landkreisen und den Gebietshoheiten festgelegt wird. Deshalb ist genau das der Punkt, dass man das hier berücksichtigen muss.
Ich bin seit zehn Jahren im Kreistag. Dort wird im Verwaltungsausschuss beraten, die Beschlussempfehlung geht in den Kreistag, und das ist transparent. Hast du noch nie einen Kreistag gesehen? Dort wird das nämlich öffentlich gemacht. Dort kann man das alles nachvollziehen, lieber Kollege.
(Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP und der CDU – Abg. Reinhold Gall SPD: Aber doch nicht die Gebührenkalkulation!)
Meine Damen und Herren, Kostensteigerungen belasten eben nicht in erster Linie – das wissen wir – die großen Schlachthöfe, die weitgehend durchrationalisiert sind. Es ist auch klar, dass beispielsweise in Crailsheim, lieber Kollege Rüeck, wo 17 000 Schweine und mehr als 4 000 Rinder pro Woche geschlachtet werden, die Kostenstruktur eine andere ist als im bäuerlichen Schlachthof in Schwäbisch Hall.
Deshalb, meine Damen und Herren, ist das in diesem Bereich genauso wie anderswo auch. Ich gehe davon aus, dass die Abwasser-, die Wasser-, die Friedhofs-, die Abfallgebühren im Land auch nicht einheitlich sind. Sie sind sehr, sehr unterschiedlich, meine Damen und Herren.
Aus der Tatsache, dass kleinere Schlachthöfe ihre Gebühren an die Landwirtschaftsbetriebe weitergeben müssten, da sie sie nicht am Markt holen können, muss die Konsequenz gezogen werden, dass die Gebühren unterschiedlich angesetzt werden. Es ist richtig, dass natürlich Kostenstrukturen insgesamt durchaus dazu führen, dass gewisse Schlachtorte bevorzugt werden. Das ist völlig richtig; das ist aber der Markt. Ich bin schon froh – das sage ich auch –, wenn wir die Tiere aus heimischer Landwirtschaft und nicht von irgendwelchen europäischen, tausend Kilometer weit entfernt liegenden Produktionsstätten bekommen. Das ist der Ansatz. Der Ansatz liegt aber nicht bei den Gebührenordnungen der einzelnen Landkreise.
Meine Damen und Herren, es ist bekannt, dass durch die Verwaltungsreform die Zuständigkeit für die Festsetzung von Gebühren in vielen Bereichen vom Land auf die Landkreise übergegangen ist. Dies war und ist nach wie vor eine richtige Entscheidung. Andererseits dürfen wir es nicht beklagen, wenn die Landkreise ihren größeren politischen Spielraum auch nutzen. Hier sind die Kreisräte gefordert, meine Damen und Herren,
die im Gegensatz zu den nicht vom Volk gewählten Landräten in den Kreistagen das Sagen haben und dort die Gebühren letztlich bestimmen.
Die Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme zu dem Antrag der SPD dargelegt, dass die Gebühren über eine Arbeits
Meine Damen und Herren, ich möchte noch anmerken, dass das Begehren der SPD, hier alles über einen Kamm zu scheren, falsch ist. Ich schließe mich mit meiner Fraktion voll der Stellungnahme der Landesregierung zu Abschnitt II des Antrags an. Darin heißt es: „Auf die Stellungnahme zu I. Nr. 6 wird verwiesen.“ Das heißt, für eine Rechtsverordnung der Landesregierung bleibt insoweit kein Raum. Ich sage: Das ist auch nicht erforderlich. Seien Sie in den Kreistagen selbst Manns und Frau genug, und ordnen Sie das Ganze dort, wo es geordnet werden muss.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Tat sind Fleischbeschaugebühren auch ein Standortfaktor: Wo findet Tierhaltung statt, wie sehen die Schlachtstrukturen aus? Das Thema ist in einen größeren Zusammenhang eingebettet, nämlich ob es uns gemeinsam gelingt, Herr Kollege Winkler, unsere politische Zielsetzung zu erreichen, die Sie ja mit uns teilen, und regionale Produkte und Erzeugnisse nicht nur verstärkt wieder hoffähig zu machen,
Herr Kollege Winkler, aber eines ist doch ganz klar: Hinsichtlich der Kostenstrukturen spielt die Größe von Betrieben eine ganz zentrale Rolle. Dort, wo am Band tagtäglich Tausende von Schweinen durchlaufen, wo man auch sauber beschauen kann, sind sowohl die Schlachtkosten als auch die Fleischbeschaukosten niedriger. Das liegt in den Gesetzen der Betriebswirtschaft begründet.
Das ist eben so. Das sind unumstößliche Gesetze, an denen man nicht vorbeikommt. Deshalb sind in kleineren Betrieben – egal, ob es sich um den kleinen Metzger oder den kleinen Landwirt handelt oder ob es um den Bereich der Fleischbeschau geht – die Kosten von ihrer Struktur her grundsätzlich höher, weil man von vornherein eine höhere Fixkostenbelas tung hat, die sich nicht einfach durch einen höheren Umsatz kompensieren lässt. Das ist ein Teil der betriebswirtschaftlichen Wahrheit, und die muss man, glaube ich, vorab einmal betrachten.
Insofern ist es ein absoluter Blödsinn, wenn Sie sagen, in diesem Bereich müssten die Kosten überall im Land einheitlich sein.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Abg. Alfred Winkler SPD: Aber woanders geht es! In anderen Bundesländern geht es!)
Nein, das geht eben nicht, Herr Kollege Winkler, es sei denn, wir würden uns dazu durchringen, zu sagen: Wir betreiben Quersubventionierung. Diese Quersubventionierung – das muss man auch klar sagen – könnten wir im Land theoretisch betreiben, indem wir alle Schlachtleistungen im gesamten Land einmal zusammenrechnen.
Dann haben wir die Situation, dass in einem Großschlachthof – wie z. B. in Crailsheim, in Ulm oder wo auch immer – die Fleischbeschaugebühren ansteigen würden. Das ist gar keine Frage.
Nun steht der Großschlachthof allerdings in einem ganz anderen Wettbewerbszusammenhang als der kleine Betrieb. Denn der Großschlachthof ist zum Teil Dienstleister, zum Teil ist er aber auch eigener Verkäufer in diesem Sektor, nämlich in einem hart und heiß umkämpften Lebensmittelmarkt.