Protocol of the Session on April 2, 2008

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz über Sicherheitsmaßnahmen in Häfen in BadenWürttemberg und zur Änderung anderer Vorschriften – Drucksache 14/2444

Das Präsidium hat eine Aussprache mit einer Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.

Für die Landesregierung erteile ich Herrn Staatssekretär Köberle das Wort.

Verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die Bedeutung dieses Gesetzentwurfs, den ich heute im Namen der Landesregierung in den Landtag einbringen darf, ist sicher umgekehrt proportional zur Präsenz im Plenarsaal.

Mit diesem Gesetz, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, werden die Vorgaben der Europäischen Union und der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation zum Schutz des Seeverkehrs umgesetzt bzw. wird ihre umfassende praktische Anwendbarkeit ermöglicht, soweit Hafenanlagen und Häfen betroffen sind. Hintergrund dieser europäischen Aktion, die wir jetzt in Landesrecht umsetzen müssen, ist der 11. September 2001.

Das Gesetz beinhaltet Befugnisnormen, die Eingriffe in die Grundrechte der Hafen- und Hafenanlagenbetreiber zulassen. Dies ermöglicht der zuständigen Behörde, die für die Risikobewertung von Hafenanlagen und Häfen bzw. zur Erstellung des Plans der Gefahrenabwehr für die Häfen erforderlichen Ermittlungen durchzuführen und zu überprüfen, ob die Pläne zur Gefahrenabwehr eingehalten werden.

Die praktischen Auswirkungen des Gesetzentwurfs sind relativ gering. Bereits im Jahr 2004 wurde das Regierungspräsidium Freiburg von uns als zuständige Behörde benannt, und für den Hafen Mannheim wurde bereits ein Plan zur Gefahrenabwehr genehmigt. Der Mannheimer Hafen ist der einzige Hafen in Baden-Württemberg, in dem internationaler Schiffsverkehr stattfindet. Dieser Plan wurde vom Mannheimer Hafen auf freiwilliger Basis erstellt, sodass die materielle Umsetzung der gesamten Hafenrichtlinie in Baden-Württemberg eigentlich bereits abgeschlossen ist.

Die aufgrund des Gesetzes zu erwartenden Mehrkosten beim Regierungspräsidium Freiburg, beim Regierungspräsidium Karlsruhe und beim Landesamt für Verfassungsschutz werden im Rahmen vorhandener Ressourcen abgedeckt. Auf die Betreiber von Häfen und Hafenanlagen kommen die Kosten für die ihnen nach diesem Gesetz obliegenden Gefahrenabwehrmaßnahmen zu. Insbesondere obliegt den Betreibern von Hafenanlagen die Erstellung von Gefahrenabwehrplänen für die entsprechenden Hafenanlagen. Die Höhe dieser finanziellen Belastungen ist nicht konkret bezifferbar, da sie von den jeweiligen Verhältnissen abhängig ist.

Im Rahmen der Anhörung wurden keine grundsätzlichen Einwendungen gegen den Gesetzentwurf erhoben. Wir haben die Anregungen weitgehend aufnehmen und einarbeiten können, sodass, denke ich, einer schnellen Beratung im Landtag und im entsprechenden Ausschuss nichts mehr im Wege steht.

Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU, der SPD und der FDP/DVP)

Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Heinz das Wort.

Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Der Herr Staatssekretär hat eigentlich alle wesentlichen Elemente vorgetragen, die bei diesem Gesetzentwurf ausschlaggebend sind. Der Gesetzentwurf geht auf eine EU-Richtlinie und eine EU-Verordnung zurück. Der entscheidende Punkt besteht darin: Wir sind mit einer gesetzlichen Regelung deutlich im Verzug. Wir müssen die betreffende Richtlinie umsetzen. Wir hätten dies schon Mitte des letzten Jahres tun sollen. Vorausschauend und in vorauseilendem Gehorsam haben sich die zuständigen Behörden in Baden-Württemberg darum schon gekümmert. Die Dinge

sind, von Mannheim aus, eigentlich schon auf den Weg gebracht.

Insofern denke ich, dass man diesen Gesetzentwurf nun ohne Probleme durchwinken kann. Man sollte seine Verabschiedung nicht durch eine längere Debatte verzögern, sondern die verloren gegangene Zeit möglichst schnell wieder aufholen. Deswegen empfehlen wir von der CDU-Fraktion, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP/ DVP)

Für die SPD-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Gall das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen, werte Kollegen! Ich muss sagen: Bis vor Kurzem hätte ich nicht daran gedacht, dass wir uns im Landtag von Baden-Württemberg mit Sicherheitsmaßnahmen in Häfen zu beschäftigen haben, da für den Schiffsverkehr bekanntermaßen der Bund die Gesetzgebungskompetenz hat. Aber da man ja nie auslernt, habe auch ich zur Kenntnis genommen, dass die Hafenanlagen als Schnittstelle zwischen Schiff und Hafen eben nicht unter die Definition des Schiffsverkehrs fallen und demzufolge wir nach Artikel 70 des Grundgesetzes aufgrund der Zuständigkeit für die allgemeine Gefahrenabwehr, die den Ländern zukommt, zuständig sind.

Also sind wir gefordert – Sie, Herr Staatssekretär, haben es gesagt –, europäisches Recht in Landesrecht umzusetzen und damit dazu beizutragen, in der Handelsschifffahrt ein weltweit höheres Sicherheitsniveau zum Schutz vor terroristischen Angriffen zu erreichen, auch wenn wir in Baden-Württemberg – auch das haben Sie gesagt – derzeit nur einen Hafen haben, in dem zumindest gelegentlich seetaugliche und seegängige Schiffe abgefertigt werden.

Ich habe mich mit dem Gesetzentwurf inhaltlich befasst und habe selbst als jemand, der immer wieder auch auf den Binnengewässern Deutschlands und Europas unterwegs ist, wiederum viel dazugelernt. Nach der Lektüre des Gesetzentwurfs weiß ich jetzt z. B., dass ein Hafen ein Gebiet mit Wasser- und mit Landanteilen ist, die aber von den Abgrenzungen der Hafengebiete aufgrund der Hafenverordnung abweichen können.

(Zuruf des Abg. Fritz Buschle SPD)

Ich weiß jetzt auch, dass eine Hafenanlage nur ein Bestandteil eines Hafens ist, nämlich der Ort, an dem Schiff und Hafen zusammenwirken.

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Lebenslanges Ler- nen!)

Beruhigt, muss ich sagen, bin ich darüber, dass dieses Gesetz nur auf Häfen und Hafenanlagen anzuwenden ist, die im internationalen Seeverkehr eingesetzte Fahrgast- oder Handelsschiffe unter Einschluss von Hochgeschwindigkeitsschiffen abfertigen. Es ist aber nicht auf militärische Hafenanlagen, nicht auf Kriegs- und nicht auf Flottenschiffe anwendbar.

Warum es aber im militärischen Bereich – zumindest wird im Gesetzentwurf nur darauf Bezug genommen – anscheinend

nur Hafenanlagen und keine Häfen gibt, hat sich mir bislang nicht erschlossen. Aber das können wir ja im Ausschuss noch klären.

(Zuruf des Abg. Hagen Kluck FDP/DVP)

Beruhigt bin ich deshalb: Wenn unser Innenminister auch für die militärischen Anlagen zuständig wäre, dann hätte er, fürchte ich, ein neues Betätigungsfeld, in dem er uns mit mehr oder weniger sicherheitsrelevanten Vorschlägen überschütten würde.

Wir denken, dass die in dem Gesetzentwurf vorgesehenen Einschränkungen der in den Artikeln 2, 11 und 14 des Grundgesetzes genannten Grundrechte – die Freiheit der Person, die Freizügigkeit und die Unverletzlichkeit der Wohnung – akzeptabel sind. Vor allem reichen sie auch aus, da diese Einschränkungen nicht über die bisherigen Möglichkeiten der Gefahrenabwehr hinausgehen.

Wir begrüßen ausdrücklich, dass angestrebt wird, in den Ländern entlang der Rheinschiene eine zumindest weitestgehend einheitliche Handhabung sicherzustellen, wenngleich BadenWürttemberg hinsichtlich der Verantwortlichen für die Erstellung der Pläne zur Gefahrenabwehr die Zuständigkeit anders regeln will als die übrigen Bundesländer. Auch darüber sollten wir im Ausschuss noch einmal kurz diskutieren.

Dies gilt insbesondere auch für die aus dem Plan zur Gefahrenabwehr resultierenden Kosten. Herr Minister, die Kosten für den Betreiber sind, glaube ich, wesentlich wichtiger und wahrscheinlich auch wesentlich höher als die Kosten, die auf das Regierungspräsidium zukommen.

Ansonsten gehen wir davon aus, dass der vorliegende Gesetzentwurf auch Gesetzeskraft erlangt. Ich kann schon heute ankündigen: An uns soll es nicht liegen. Angesichts der offensichtlichen Tatsache, dass Baden-Württemberg auch seetechnisch das Tor zur Welt ist – andernfalls müssten wir uns mit dem Ganzen ja nicht befassen –,

(Heiterkeit des Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU – Zu- ruf des Abg. Hans Heinz CDU)

haben wir unserer Pflicht Genüge getan. Wir tragen dazu bei, dass die Sicherheit in unserem Land weiter erhöht wird.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD und des Abg. Hagen Kluck FDP/ DVP)

Für die Fraktion GRÜNE erteile ich Herrn Abg. Wölfle das Wort.

Wenn ich Herrn Gall richtig interpretiere, müsste eigentlich nur noch das Mittelmeer weg. Dazu gibt es ja auch einen guten Spruch. Herr Gall, Sie haben jetzt wortreich unter Beweis gestellt, dass Sie diesen Gesetzentwurf sorgsam durchgelesen haben.

Herr Staatssekretär Köberle, ich habe mich eigentlich etwas gewundert. Sie haben gesagt, man solle schnell beraten. An uns soll es nicht liegen. Aber ich habe mich gefragt: Warum müssen wir uns als Land sogar eine Rüge der Bundesregierung einholen, weil wir unter den letzten Drei sind, die es noch

nicht geschafft haben, einen solchen Gesetzentwurf vorzulegen? Warum brauchte das so viel Zeit? Kann man das nicht von anderen Bundesländern abschreiben?

(Abg. Hans Heinz CDU: Wir wollten eben die Erfah- rungen der anderen Bundesländer abwarten!)

Ja, das ist schon okay. Aber es ist schlichtweg rätselhaft, warum ausgerechnet wir, die wir doch sonst so stolz darauf sind, dass wir die Nase meist ganz vorne haben, dafür so lange brauchen.

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Die anderen brau- chen auch ein Erfolgserlebnis!)

Kritik habe ich keine gefunden. Unseretwegen kann man schnell winken.

Vielen Dank.

(Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD – Abg. Jörg Döpper CDU: Sehr gut! – Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Bravo!)

Das mit der Rüge ist etwas schwierig, Herr Kollege Wölfle. Die Bundesregierung kann dem Land Baden-Württemberg in Bezug auf Regelungen, die in die Zuständigkeit des Landes fallen, keine Rüge erteilen.

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: So ist es! Das wei- sen wir zurück!)

Das geht sie, auf Deutsch gesagt, nichts an. Diese Regelung liegt in der Zuständigkeit des Landes. Ich sage das nur, damit das klar ist. Es gibt da kein Oben oder Unten.

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Dafür sind wir dankbar, Herr Präsident!)

Jetzt erteile ich für die FDP/DVP-Fraktion Herrn Abg. Bachmann das Wort.